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Privatschule mehrbedarf oder Sonderbedarf?

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(@rockertstar)
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Ich habe eine Frage zum Mehr -oder Sonderbedarf für den Besuch einer Privatschule:

Ich wurde(ohne vorherige Absprache oder großartige "Vorwarnung") aufgrund meines Wahnsinnseinkommens von ca. 2000€ netto per Anwalt aufgefordert, die Hälfte der Kosten für den Besuch der Privatschule meines Sohnes aus erster Ehe zu bezahlen. Ich bin schließlich "leistungsfähig".
Der Junge hat bis einschließlich der 7.Klasse eine normale Hauptschule in Bayern besucht und diese mit einem Schnitt von 2,3 in den Haupfächern abgeschlossen.
Ich habe mich nun informiert, ob denn der Besuch einer staatlichen Schule zur Erlangung der Mittlerern Reife möglich sei und das ist mir von mehreren Schulen bejaht worden.
Meine Frage: Kann die Mutter (als alleinige Sorgerechtsinhaberin) das Kind auf diese Privatschule schicken UND der Vater hat zu zahlen oder hat man da auch Chancen als Mann nicht immer nur zur Kasse gebeten zu werden? Daß die Mutter als Sorgerechtsinhaberin über die Schule entcheiden kann, ist mir klar, aber muß ich immer nur zahlen? 😛

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2004 09:47
(@sandgren)

hy rockertstar,
mir ist zwar noch nicht ganz klar ob du papa oder mama bist aber es geht ja um den sohn 😉

wenn es für die entwicklung/ausbildung deines sohnes notwendig ist kannst du auch zur zahlung herangezogen werden.
es kommt nur darauf an wie gut die gegenseite argumentieren kann.

gruss sandgren 😎

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 10:15
(@rockertstar)
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:mad2: na danke! daß ich als vater das falsche geschlecht habe war mir schon länger klar!

jetzt hoffe ich mal, daß die gegenseite ausnahmsweise mal nichtb recht bekommt! 😀

haben andere väter vielleicht erfahrungen was privatschule und vor allem die bezahlung betrifft?
würde mich über antworten sehr freuen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2004 13:10
(@Melly)

Hallo Rockerstar,

da ich das Schulsystem in Bayern gut kenne...bin ja auch ne Urbayerin 😉 , seh ich ne Privatschule nicht unbedingt als notwendig, um eine mittlere Reife zu machen.
Naja bei dem Durchschnitt es Hauptschulabschlusses wird da wohl mehr Förderung angebracht sein *seufz
Normalerweise kann man mit dem "Quali" sofort auf die Realschule gehen.
Da aber steigt man oft in der 8 Klasse ein, nicht in der 9!

Will ja jetzt dem Sohnemann nicht als dumm hinstellen, aber dieser Schritt ist wirklich verdammt schwer und ich kann Dir als Zahlvater nur wünschen, daß er das auch schafft, sonst ist das Geld für den Wind.

Hast Du mal einen Anwalt befragt, ob man die Schule zahlen muß, wenn es kostenlose Einrichtungen dafür gibt?

Mußt ja froh sein, daß das Schulsystem in Bayern etwas knackiger ist und der Sohn mit diesem Bildungsweg nicht aufs Gymnasium kann, sondern mit nem guten Notendurchschnitt "nur" auf die Fachoberschule gehen kann...sollte er die mittlere Reife packen.

Ich drück Dir die Daumen.
Gruß
Melly

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 13:18
 Uli
(@Uli)

also ich möchte das doch bezweifeln, dass wenn der Besuch einer "normalen" Schule möglich ist und bei einem Notendurchschnitt von 2,3 sehe ich da kein Hindernis, dass dann der kostenpflichtige Besuch einer Privatschule erstattungsfähiger Sonderbedarf sein soll. Ich würde es drauf ankommen lassen. Wenn sowas durchginge, würde es Schule machen und die Kurzen aus Trennungsfamilien gingen dann auf Nobelinternate in die Schweiz.

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 13:18
(@Melly)

@Uli:
seh das auch so wie Du!
Warum ne Privatschule, wenns ne kostenlose öffentliche Schule auch tut?

Wer weiß, welche Schule als Privatschule nach der mittleren Reife noch auf den Tisch kommt.

Sohnemann kann auch auf ner öffentlichen Schule lernen.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 13:29
(@steph)
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Moin,

leider komme ich aus dem Norden und kann dafür nicht für das elitäre bayrische Schulsystem sprechen... *leichtverstimmtobmellyspostingsei*

Auch in anderen Bundesländern - zumindest aber dem, in dem ich lebe - ist es nicht möglich, nach einem HS-Abschluss eine Schulform zu überspringen und aufs Gymmi zu gehen. Aber das steht ja eigentlich auch gar nicht zur Debatte.

Der Wechsel zur nächsthöheren Schulform ist hier (!) grundsätzlich dann möglich, wenn das Kind in bestimmten Fächern, nicht im ganzen Zeugnis, einen Notendurchschnitt von 3,0 und besser erreicht hat. Bei den Fächern handelt es sich um Mathe, Deutsch, Englisch und vielleicht noch ein paar Naturwissenschaften. Eine Anhebung des Schnittes durch eine 1 in Sport, Schrift, Kunst oder Hauswirtschaft ist jedenfalls nicht möglich. Das muss also zuerst geklärt werden.

Sollte der Schnitt von 2,3 danach immer noch bestehen bleiben, ist ein Wechsel sicher möglich und auch keine besondere Förderung für den "dummen Hauptschüler" indiziert. Denn dafür ist die Schnitt-Begrenzung ja da, dass das Kind beweisen kann, dass es aufgrund seiner Noten auch in einer höheren Schulform mithalten kann.

Aber, wie Sandgren schon sagt, es kommt halt auch auf die Argumentationsfähigkeiten der KM bzw. deren Anwalt an.

Viele Grüße von einer zukünftigen Lehrerin
Steph

[Editiert am 15/12/2004 von Steph]

Irgendwie kommen wir da durch!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 13:35
(@Melly)

Hallo Steph,

ich kann nur sagen, daß das Schulsystem in Bayern ganz anders geregelt ist wie zb hier in NRW.

Wurde ja auch im TV des öfteren erwähnt.
Mal kleine Ansätze:
in Bayern kann man nur in der 4. Klasse entscheiden, ob man aufs Gymnasium geht oder nicht.
Danach ist Sendepause.
Es bleibt einem nur der Weg auf die Realschule zu gehen.
Das aber auch erst ab der 6 Klasse!
Danach bekommt man nochmal die Chance ab der 7 abzugehen.
Dann kann man mit dem qualifizierten Hauptschulabschluß auf die Realschule gehen.
Ohne "Quali" geht das nicht.

Also wie gesagt, die Chance zum Gymnasium gibt es für Schüler in Bayern nur nach der 4 Klasse und das auch nur, wenn der Notendurchschnitt stimmt.
Wenn man da zu schlecht ist, bleibt einem der Weg versperrt.

Ich selbst finde diesen Druck auf kleine Kinder auch nicht sonderlich gut, da man doch bitte in so frühen Jahren garnicht sagen kann, ob das Kind nicht ein Spätzünder ist.
Angeblich soll sich da ja jetzt was ändern, daß man auch später noch die Chance hat, den Weg aufs Gymnasium einzuschlagen.

Wollen wirs mal hoffen.

Gruß
Melly

[Editiert am 15/12/2004 von Melly]

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 13:40
(@rockertstar)
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ich hab eine info vergessen 😮 : er ist in dieser privatschule freiwillig, weil er sich laut anwaltsbrief der gegenseite, überfordert gefühlt hätte, eine klasse zurükgegangen!

das heißt für mich: wenn ich blechen muß, dann noch ein jahr länger! jippee! und darüber, daß er eine klasse wiederholt wurde ich auch nie informiert!

ich finde nicht, daß das wohl des kindes gleichzusetzen ist mit dem besten schulabschluß, oder? das wohl des kindes und die notwendige höhere ausbildung
ist nämlich das hauptargument der mutter!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2004 13:55
(@steph)
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Hallo Melly,

hab' schon gemerkt, dass ich dich hier und da etwas falsch verstanden habe. Ich reagiere halt sehr gereizt, wenn ich zu merken meine, jemand würde das bayrischen Schulsystem über das der anderen Bundesländer stellen... :redhead:

Wenn einem Hauptschüler in Bayern für alle Ewigkeit der Weg zum Abi versperrt bleibt, kann ich nur sagen, "die spinnen, die Bayern" (was ja eigentlich nichts wirklich neues ist).

Aber nun zurück zum Thema...

Grüße
Steph

Irgendwie kommen wir da durch!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 13:58




(@rockertstar)
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ich wollte niemals das bayerische schulsystem hervorheben! um gottes willen! ich hab das selbst 13 jahre lang mitgemacht!

das mit bayern habe ich nur erwähnt, weil es in jedem bundesland andere bildungswege gibt!

also nichts für ungut! 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2004 14:00
(@steph)
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Hallo Rockerstar,

ich glaube schon, dass deinem Kind der Weg auf eine höhere Schule nicht versperrt werden darf und dass da auch mit dem Kindeswohl argumentiert werden kann. Dass eine höhere Schulbildung zu besseren Chancen im Berufsleben führt, ist ja allseits bekannt. Und diese Chance sollte man dem Kind auch nicht verwehren.

Dass dein Kind den höheren Abschluss jedoch nur an einer Privatschule erreichen kann, halte ich für SEHR fragwürdig. Vielmehr sehe ich die Gefahr - und es deutet sich bei dem Jungen schon an - dass das vielleicht doch etwas höhere Niveau an einer Privatanstalt dem Kind doch eher Steine in den Weg legen könnte.

Privatschulen haben es ja im allgemeinen nicht nötig, irgendjemanden mit durchzuziehen.

Grüße
Steph

Anm. Die Sache mit der Hervorhebung des bayrischen Schulsystems war auf eine Äußerung Mellys zurückzuführen. Dich trifft keine "Schuld". 😉

[Editiert am 15/12/2004 von Steph]

Irgendwie kommen wir da durch!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 14:04
(@rockertstar)
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und nochwas: es ist ja nicht so, daß mir die ausbildung meines sohnes nicht am herzen läge: ich habe schon 500? für nachhilfestunden bezahlen dürfen!
allerdings wurde mir die vorlage eines zeugnisses bis vor 14 tagen verweigert
(und das bei 7 schuljahren) und da hab ich gesehen, daß er nicht eine einzige 4 drinstehen hat!

ich hab einefach keine lust mehr, mich vera...... zu lassen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2004 14:05
 Papa
(@papa)
Rege dabei Registriert

Hallo,

erstmal zu dem Schulsystem in Bayern, es ist in der tat so dass ab der 4 Kl. entschieden werden muß ob Gyn. oder Realschul. die Aussage mit dem Wechsel ab der 6 bzw. 7 in die Realsch. ist nicht richtig so weit ich weiß, d.h. ab der vierten geht nur noch der Wechsel in das Gyn. oder in die Realsch. eine Möglichkeit gibt es noch um den mittlerne Abschluß zu erreichen dieses ist die Wirtschaftschule, da kann man noch in Abhänigkeit von der jeweiligen Wirtschaftschule wechseln ab der 7, 8 oder sogar noch nach der 9.

zu Rockertstar seiner Frage, denke ich mir ist es möglich diesen Abschluß auch auf öfentl. Schulen zu machen, vondaher denke ich ist eine Privatschule nicht erforderlich. Aber auf der anderen seite möchte man ja für seine Kinder immer das möglichst beste haben, und wenn es finanz. machbar ist warum nicht. Wenn nicht würde ich hier auf jedenfall gegen angehen, denn man will ja auch noch gut leben.
Gruß Papa;

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 14:34
(@rockertstar)
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@papa: du irrst dich mit deiner meinung, daß man sich nach der 4.klasse unwiderruflich festgelegt hat!

man kann, je nach notendurchschnitt, mit oder ohne aufnahmeprüfung ind die realschule wechseln. zusätzlich gibt es da auch noch etwas neues. das ganze nennt sich m-zweig und findet an haupt -oder realschulen statt. da kann man je nach jahrgang einsteigen. der abschluß bzw. die schule ist, laut aussage der schule, etwas praxisorientierter aber man bekommt den regulären realschulabschluß!

meine ex will nur das kind vom haken haben, weil es an der privatschule ganztägig und täglich eine (kostenpflichtige) nachmittagsbetreuung gibt. da ist sie dann frei und ungestört und muß sich nicht mit dem schulkram rumärgern, sondern kann ihrem vergnügen nachgehen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2004 14:44
(@Melly)

Wenn sie das Kind los haben will...dann soll sie das auch selbst zahlen.
Ich würd mir das nicht aufs Auge drücken lassen.

Aber es ist in Bayern so, daß man in der 4 Klasse entscheiden muß, ob das Kind auf ein Gymnasium geht oder nicht.

Realschule ist ja später noch möglich.

Ich würde die Privatschule von mir weisen, das ganz klar.
Ich denke das Kind ist auch alt genug, daß es mal ne Stunde ohne Mutter und Lehrer auskommt oder seh ich das falsch?

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 14:54
(@rockertstar)
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es geht ja zum glück nicht um gymnasium oder nicht! 🙂
realschulabschluß kann man immer noch machen! aber man muß ja nicht, wenn das kind das nicht packt, oder? das ist krankhafter ehrgeiz der mutter!

das kind ist fast 14 jahre alt aber zu hause ist auch keine ruhe, denn meine ex-frau ist nochmal verheiratet gewesen und hat noch zwei kleine kinder, die der sohn, wenn er daheim ist, beaufsichtigen muß!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2004 14:59
(@rockertstar)
Schon was gesagt Registriert

hat denn niemand hier in diesem riesen-forum praktische erfahrungen in sachen privatschule!? oder vielleicht kennt ihr ja jemanden der sich da auskennt!

ich weiß, ich nerve, aber es ist wichtig für mich!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2004 20:48
 Uli
(@Uli)

bei einem Betrag von ca. 3.000,00 Euro pro Monat für die Privatschule ist das nicht wirklich viel...

@Venus...

Ich möchte Dir wirklich nicht zu nahe treten, aber wer bezahlt bei euch die 3.000,- EURO (~6.000,- DM) Schulgeld, damit Du arbeiten kannst? Zahlt das das Jugendamt?

Ich bekomme für meine Beiden keinen Unterhalt von der Mutter, muss an die faule "Mutter" noch Unterhalt bezahlen. Ich bekomme meine Haushaltshilfe (ca. 460,- EURO/Monat) unterhaltsrechtlich nicht anerkannt und von den 138 km hin und zurück zur Arbeit bekomme ich nur 30 km (der Rest ist mein Vergnügen) anerkannt.

Meine Frage: Mache ich da etwas falsch ??? :question:

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 22:42
(@seestern)
Schon was gesagt Registriert

Sorry, aber da platzt mir die Hutschnur! 😡 😡 😡 😡

Der Staat zahlt monatlich 3000 Okken für ein Internat?

:puzz: :puzz: :puzz:

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2004 14:53




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