Der Staat zahlt monatlich 3000 Okken für ein Internat?
Das ist und bleibt mir auch ein Rätsel und ich kann es kaum glauben :heu: . In meiner Angelegenheit wird nämlich auf Teufel komm raus versucht, die öffentliche Hand schadlos zu halten, da zählt auch plötzlich das Kindeswohl nicht mehr 😡 .
Uli
hmmm ich habe mich ja jetzt lange zurückgehalten, venus, aber
da scheint mir aber was ganz seltsam an deiner geschichte. zwar kenne ich, dass ja`s nicht immer den kostengünstigsten weg, aber ich kenne eigentlich nur fälle, bei denen das ja ein internat bezahlt, wo zu hause wirklich nichts mehr geht....
bin im moment am grübeln....
biga
Hi,
beim Thema Schule muß ich dann doch mal meinen Senf dazugeben. Kostenübernahmepflicht besteht nur, wenn alle anderen Kids aus der Verbindung auch eine Privatschule besuchen, oder anders ein Schulabschluß nicht erreicht werden kann. Hier ist das ähnlich wie nachhilfe: Übernahme nur "wenn ohne Nachhilfe das Klassenzieles nicht erreicht werden kann". Also im Klartext nur im 2.Halbjahr und wenn die Schule genau(!) das obige bescheinigt!
Die Eltern müssen ihrem Kind EINEN SCHULABSCHLUß ermöglichen - das kann auch ein Hauptschulabschluß sein - und eine Ausbildung bezahlen. ENDE! Das hört sich nun mal kraß an, ich will auch für mein Kind einen möglichst guten Schulabschluß.
Aber warum Dich zur Kasse bitten? Die Ämter (JA) zahlen doch in der Tat eine teure Privatschule - sogar in Schottland (und mit allen Flügen)! Ein solches Eliteinternat kostet erheblich mehr und gibt es gratis.
Michael
Hallo Michael,
es wird aber tasächlich nur gezahlt, wenn irgendetwas vorliegt. Was Du vielleicht ansprichst sind die INternat (Schottland) für Hochbegabte. Solche Schulen gibt es eben wenige in D. Aber in der egel wird auch das nur übernommen, wenn das ganze System (Schule, Eltern, Therapeuten etc.) nicht mehr weiter kann. Das ist ein ganz langer Weg dorthin.
LG
Biga
Nur mal zum Thema Schule:
Was für eine Art Privatschule soll es denn sein? Gibt ja riesen Unterschiede (Kosten und Qualität)
Was sagt dein Sohn zu der ganzen Sache?
Ich bin nicht auf dieser Welt, um so zu sein, wie andere mich haben wollen.
Gott, was ein Echo! Hätte ich nicht gedacht, aber es freut mich, daß mir so viele helfen wollen! 🙂
Es handelt sich bei der Privatschule lediglich um eine private Wirtschaftschule, kein Internat oder irgendeine Eliteschule.
Was der Sohn dazu sagt, weiß ich leider nicht! Ich bekomme keine Gelegenheit, ihn dazu zu befragen 🙁 aber ich schätze mal, da er schon immer extrem (auch gegen mich) von seiner Mutter beeinflusst wurde, könnte ich mir mit den besten Argumenten bei ihm dem Mund fusselig reden, das würde nichts bringen!
Das ist und bleibt mir auch ein Rätsel und ich kann es kaum glauben :heu: . In meiner Angelegenheit wird nämlich auf Teufel komm raus versucht, die öffentliche Hand schadlos zu halten, da zählt auch plötzlich das Kindeswohl nicht mehr 😡 .
Uli
Jep Uli, da kann ich Dir nur zustimmen. Wenn ich bedenke was ich an Geld bekommen habe um mir nen komplett neuen Hausstand einzurichten (beim Salzstreuer angefangen...)...wa rja lächerlich der Betrag. 42€ für Töpfe, Pfannen, Besteck, Teller, Gläser und alles was man sonst noch braucht in der Küche..... Da hat keiner efragt, ob ich damit aus komme, damit das Kind täglich sein essen bekommt....
Und für Staubsauger, Besen, Wischmop und alles was man noch zum putzen braucht habe ich sage und schreibe GANZE 16€ bekommen...WAHNSINN WAS???? Ist denen auch scheinbar egal ob ich die Wohnung sauber halten kann oder nicht!
Und wenn ich bedenke das ich monatlich 4€ für meinen Sohn für Schulbedarf bekomme.....
Ich sollte mneinem Sachbearbeiter mal vorrechnen, wieviel Geld er durch mich spart, da mein Kind NICHT auf eine Privatschule geht. Und dann mal Vorschlagen das er mir monatlich nur die hälfte von dem erspartem Geld als Ausgleich gibt.... :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Ob er mich zuerst für beklopt erklärt oder ob er mich gleich rausschmeisst???? 😉
Liebe Grüße
Taccina
[Editiert am 16/12/2004 von Taccina]
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Venusianerin,
dein post habe ich gelesen, daraus geht aber für mich nicht nachvolziehbar hervor, warum dein Sohn ein so teures Internat besucht und das vom Staat bezahlt wird.
Vielleicht erläuterts Du das noch etwas genauer.
LG
Biga
Ich finde das überhaupt nicht lustig........
Ich frage mich wie jemand ein Haus bauen kann und der Staat zahlt fröhlich mal eben ein horendes Schulgeld... Wo leben wir eigentlich?
Hi venus,
die zitierte Textstelle sagt leider nichts aus. Beschreibe das doch mal.
Viele Kinder haben Probleme mit dem Sozialverhalten kommen aber nicht gleich auf ein Internat.
Biga
😡 *maldazwischengeh* 😡
Die Entwicklung des Beitrags finde ich unglaublich. Rockertstar hat eine klare Frage an uns formuliert. Besonders sendungsbewusste Teilnehmerinnen mit Hang zum Dramatischen nutzen dies zum selbstverliebten Ego-polieren. Zudem gilt: Never feed the troll.
Wenn hierin noch ein Beitrag kommt, der nix mit dem Ursprungspostung zu tun hat, wird dieser kommentarlos gelöscht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Dieser Beitrag ist etwas, ähem, unübersichtlich geworden. Eine Userin schrieb hierin, löschte ihre eigenen Beiträge und anschließend ihren Account.
Ich bitte um Nachsicht und Konzentration auf den Eingangsbeitrag.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
???
wie ist es überhaupt möglich, dass jemand einfach seine beiträge herauslöscht? dann wird doch alles auseinandergerissen und niemand blickt mehr durch!
schade!
viele grüße
lisbeth
hallo rockertstar,
hoffentlich bringe ich jetzt nichts durcheinander, habe die postings mehrfach lesen müßen, weil wohl etwas vom ursprungsposting abgelenkt wurde...
komme leider aus niedersachsen, da ist das schulsystem wohl etwas anders. hier kann man auf der hauptschule die 10.klasse besuchen ( die übrigens leichter ist als das abschlußjahr auf einer normalen realschule ), bei einem nc von unter 2,0 erhält man den sek 1 und kann somit eine gymnasiale oberstufe ( ab klasse 11 ) besuchen.
jetzt aber mal eine gegenfrage, vielleicht habe ich es auch überlesen : dein sohn hat also nur 7 jahre schulzeit hinter sich und somit noch nicht den hauptschulabschluß erreicht. richtig?
dann frage ich mich wirklich warum dann auf eine privatschule..oder dauert der hauptschulabschluß in niedersachsen länger..?
mhm..jedenfalls bin ich der meinung - auch wenn es für ihn ein harter weg ist - das deinem sohn ein höherer bildungsabschluß wegen den unterhaltszahlungen nicht verwehrt werden darf.
allerdings wird deine ex es schwer haben, den notwendigen bedarf ( medizinisch/psychologisch?!) des besuchs einer privatschule - zumal dein sohn freiwillig dort zu sein scheint - als sonderunterhaltszahlungen durchzubekommen. außerdem hast du dich erkundigt, daß der realschulabschluß auch auf einer öffentlichen schule für ihn möglich wäre.
finde leider nicht mehr die internetseite, habe vor kurzem mal sowas gelesen..grrr.. vielleicht find ich es ja noch
gruß, paulina
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
uups vergessen,
sonderbedarf sind unregelmäßige mehrkosten, der besuch einer privatschule zählt als gesteigerter dauerbedarf, da ständig anfallende mehrkosten.
stand ja in deiner überschrift...
gruß, paulina
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
ja ich schon wieder...t :redhead: ut mir leid, aber meine enter-taste ist manchmal doch zu schnell..
hatte vergessen nen text zu kopieren
Mehrbedarf wegen Besuchs einer Privatschule
Der barunterhaltspflichtige Elternteil hat die Entscheidung des allein sorgeberechtigten Elternteils, das gemeinsame Kind auf eine Privatschule zu schicken (hier: zwecks Erlangung des Hauptschulabschlusses), jedenfalls dann hinzunehmen, wenn diese Maßnahme auf gutachterlichen Rat hin erfolgt ist. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten hat der barunterhaltspflichtige Elternteil im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit aufzubringen.
Sind einzelne betriebliche Ausgaben im Streit, hat der selbstständig tätige Elternteil die entsprechenden Kontenblätter nebst Belegen einzureichen.
OLG Koblenz, Urt. v. 5.10.2004 – 11 UF 27/04
BGB §§ 1601, 1610 Abs. 2, 1631 Abs. 1, 1631 a
Anmerkung:
Kommt es zu Streitigkeiten der Eltern, kann das Familiengericht beim minderjährigen Kind die erforderlichen Maßnahmen anordnen (§§ 1628, 1631 a, 1666 BGB). Kosten für eine Privatschule muss der Pflichtige nur dann bezahlten, wenn deren Inanspruchnahme wirklich erforderlich ist (OLG Hamm FamRZ 1997, 960; MünchKomm/Born a.a.O. Rn. 228
b) In rechtlicher Hinsicht ist im Wesentlichen Folgendes festzuhalten:
aa) Das OLG qualifiziert die Kosten der Privatschule als Mehrbedarf (s. dazu MüchKomm/Born § 1610 Rn. 228). Begründet wird dies damit, dass die Kosten regelmäßig und andauernd anfallen und so hoch sind, dass sie nicht aus dem nach den Regelsätzen bemessenen Barunterhalt bestritten werden können (vgl. zum Sonderbedarf die weiter oben besprochene Entscheidung des OLG Hamm zu den Kosten der Klassenfahrt).
bb) Die alleinige Befugnis der Mutter des Kindes, die Art der Schule festzulegen, folgt aus ihrem alleinigen Sorgerecht in Verbindung mit §§ 1631 Abs. 1, 1631 a BGB. Der Pflichtige muss die Entscheidungen der Mutter in aller Regel hinnehmen, selbst wenn sie nicht sinnvoll erscheinen oder sich kostensteigernd für ihn auswirken. Im Unterhaltsverfahren findet keine Überprüfung der Maßnahmen des Sorgerechtsinhabers auf ihre Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit statt, was auch für die Wahl einer Privatschule gilt (vgl. BGH NJW 1983, 393; Wendl/Scholz § 2 Rn. 320 b). Allerdings muss der Berechtigte eine sachliche Begründung für die kostenverursachende Maßnahme geben (vgl. BGH a.a.O.). Eine solche Begründung lag im entschiedenen Fall vor in Form der Lernschwierigkeiten des Klägers; er hatte dargelegt, auf die Privatschule angewiesen zu sein, um wenigstens seinen Hauptschulabschluss machen zu können, was ihm auf Grund seiner Behinderung und seiner Lernschwierigkeiten weder auf einer staatlichen Sonderschule noch auf einer freien Waldorfschule möglich sei.
3. In praktischer Hinsicht ist festzuhalten, dass – neben der Abgrenzung des Mehrbedarfs vom Sonderbedarf – trotz der Befugnis des alleinigen Sorgerechtsinhabers nicht vergessen werden sollte, dass für die kostenverursachende Maßnahme eine sachliche Begründung gegeben werden muss. Ansonsten läuft der Berechtigte Gefahr, auf den Mehrkosten „sitzen zu bleiben“.
(Rechtsanwalt Dr. Winfried Born, Aderhold v. Dalwigk Knüppel, Dortmund)
hab bei vatersein nur was von 1998 gefunden...das o.g. ist neuer. verzeih deep wenns längst bei euch stand, aber ich das mal wieder nich gleich gefunden hab
@ deep, hätte ich eigentlich auch auf die net seite hinweisen dürfen???war mir nicht mehr sicher...
so...das dürfte mein letztes posting für heute gewesen sein..*g*
gruß, paulina
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
so, da bin ich mal wieder! habe etwas stress im beruf!
vielen dank für deine mühe paulina! ich werde mir das alles in einer ruhigen minute zu gemüte führen!
zum neuesten stand meines falles: meine ex hat sich auch durch eine (für mich) überzeugenden brief meiner anwältin nicht überzeugen lassen, daß diese schule nicht unbedingt eine hilfe bzw. geeignet für meinen sohn ist und will den ganzen mist jetzt vor gericht einklagen! was soll ich machen!
klein beigeben werde ich dieses mal nciht! habe mir schon viel zu viel auf der nase herumtanzen lassen! jetzt ist schluß!
viele grüße
rockertstar 😡
Hallo Delphin!
Ja, die KM arbeitet!
Die Argumente meiner Anwältin waren wie folgt:
man kann in Bayern, und das stimmt, auch eine 2-stufige Wirtschaftsschule besuchen (er: 4-stufig).
Da mein Sohn sich nach eigenen Angaben überfordert gefühlt hat, in die 8.Klasse zu gehen und nun freiwillig in die 7.Klasse zurück ist und zudem wegen des nicht ausreichenden Notenschnitts auch in der priv. Wirtschaftsschule eine Aufnahmeprüfung machen musste, hätte er auch mit Aufnahmeprüfung in die staatl. Realschule gekonnt und nachdem er eh in die 7. Klasse zurück ist, hätte er auch auf den M-Zweig der Realschule aufspringen können.
Diese Begründungen stimmen alle, habe mich bei den entsprechenden Schulen ausführlich erkundigt!
Lg
Rockertstar