Privilegiertes Kind...
 
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Privilegiertes Kind nach Erstausbildung?

 
(@othello)
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Hallo.

ich hatte hier vor längerer Zeit mal geschrieben, war dann nur noch stiller Mitleser, hat mir trotzdem sehr geholfen. Danke ans gesamte Forum.

Ich bin jetzt seit 07/2014 glücklich geschieden, Versorgungsausgleich wurde mit der Scheidung gemacht, Exenunterhalt habe ich nie bezahlt, meine Haushälfte hat Exilein nach Androhung der Teilungsversteigerung ausbezahlt, zwar etwas unter Wert aber dafür kein TU/EU. Töchterlein (22) wird nächsten Sommer ihr Masterstudium abschließen (hier zahle ich noch KU), Sohnemann (19) beendet im Januar 2017 seine Lehre (war nach der 10. Klasse vom Gymnasium abgegangen, hier zahle ich seit Volljährigkeit keinen KU mehr, da Ausbildungsvergütung höher als KU-Anspruch).

Soweit also alles ganz prima.

Jetzt hat mir Junior mitgeteilt, dass er nach Ende der Lehre das Fach-Abi nachholen und anschließend studieren (gleicher Bereich wie seine Lehre) möchte. Ich weiss, dass er dafür grundsätzlich keinen KU-Anspruch mehr hätte wg. abgeschlossener Berufsausbildung, finde das aber gut und werde ihn selbstverständlich dabei unterstützen.

Jetzt zu meiner Frage. Wird er dann erstmal wieder privilegiert? Er ist dann ja unter 21 j., ledig, wohnt bei Mutti und befindet sich auf einer allgemeinbildenden (?) Schule. Für mich ist die Unterscheidung nicht so wichtig, aber beim Unterhaltsanspruch gg. der Ex könnte das eine Rolle spielen. Diese arbeitet nach wie vor nur TZ (die Arme muss sich schließlich um Haus, Hund und Kinder kümmern), bei Privilegierung gäbe es aber eventuell eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

Oder ist die Frage irrelevant, da kein KU-Anspruch gg. Mutti wg. abgeschlossener Erstausbildung?

An dieser Stelle schon mal danke für Eure (hoffentlich) Antworten.

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2016 12:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

ich würde sagen, dass er nicht unterhaltsberechtigt ist, da die erste Ausbildung abgeschlossen ist. Ob er nach dem Fachabi tatsächlich studiert, steht ja in den Sternen.

Dadurch ist auch gar nicht zu diskutieren, ob er privilegiert ist und dadurch nicht, ob KM gesteigert erwerbsverpflichtet ist.

Ihr müsstet das Fass aufmachen, dass der komplette Ausbildungsweg aufeinander aufbaut und somit als "eine Ausbildung" gilt, um erst einmal eine Unterhaltspflicht auszulösen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das bei der Reihenfolge so gewertet wird.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2016 12:45
(@othello)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM,

erstmal danke für Deine Antwort. Ich hatte das ja auch schon gedacht, dass sich die Frage der Privilegierung gar nicht stellt, da zunächst einmal die Unterhaltsberechtigung zu prüfen wäre.

Das wäre ja sogar einmal logisch, ansonsten im deutschen Familienrecht nach meiner Erfahrung eher die Ausnahme.

LG O.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2016 13:06
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Othello,

(...) finde das aber gut und werde ihn selbstverständlich dabei unterstützen. 

Das verstehe ich so, dass du selbst erfreulicherweise schon mal an einer konstruktiven Lösung interessiert bist.

Bleibt die Frage, wie das bei den beiden anderen Projektbeteiligten aussieht, d.h. bei Mutter und Sohn. Wenn irgend machbar, würde ich hier nämlich eine Lösung abseits aller familienrechtlichen Rabulistik anstreben, d.h. ich würde mir im ersten Moment noch gar keine Gedanken um Unterhaltspflicht und Privilegierung machen wollen.

Du wirst die beiden vermutlich sowieso recht gut einschätzen können, und was den Sohnemann betrifft, steht bereits in naher Zukunft ein gründlicher Test seiner Lebenseinstellung an:

Sohnemann (19) beendet im Januar 2017 seine Lehre (...). Jetzt hat mir Junior mitgeteilt, dass er nach Ende der Lehre das Fach-Abi nachholen und anschließend studieren (gleicher Bereich wie seine Lehre) möchte.

Die Schule, die zum Fach-Abi führt, wird doch vermutlich erst im Sommer 2017 beginnen, und der Test, den ich meinte, lautet: Was gedenkt er denn in der Zwischenzeit zu tun: Irgendetwas Sinnvolles, oder peilt er an, ein halbes Jahr lang nur herumzugammeln?

Im ersteren Fall würde ich annehmen, dass auch deine Unterstützung für sein Projekt "Fach-Abi" tatsächlich auf fruchtbaren Boden fällt - im letzteren Fall würde ich mir die Sache mit der freiwilligen Unterstützung lieber noch mal gründlich überlegen wollen ...

Was die Kindesmutter betrifft - nun ja, du hattest da bereits ein paar Dinge angedeutet, die nicht so hoffnungsvoll klingen:

Haushälfte hat Exilein nach Androhung der Teilungsversteigerung ausbezahlt
(...)
Diese arbeitet nach wie vor nur TZ (die Arme muss sich schließlich um Haus, Hund und Kinder kümmern)

Fragt sich also, wie eine Regelung aussehen könnte, mit der (a) alle leben können und die (b) kein Einschalten der Justiz erfordert. Ich skizziere mal zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Der Sohn bleibt bei der Mutter wohnen. Kindergeldanspruch müsste m.E. noch bestehen, diese 190 Euro könnte Madame dann für Kost & Logis einbehalten. Für Sohnemanns persönliche Bedürfnisse incl. Schulbedarf, Fahrkarte, Klamotten u.ä. gibt's "Taschengeld" von Papa, und die Höhe desselben wäre dann noch zwischen Vater und Sohn auszuhandeln. (Und um den zu erwartenden #Aufkreisch gewisser Forumsfeministinnen bereits vorweg abzubürsten: Ja natürlich, 190 Euro für Unterkunft und Kühlschrankzugriff sind jetzt nicht all zu üppig, aber schließlich soll die teilzeitjobgeplagte Dame auch keinen wildfremden Untermieter aufnehmen, sondern es geht um ihr eigenes Kind.)

Möglichkeit 2: Der Sohn wechselt in deinen Haushalt. Der Kindergeldanspruch wandert damit in die Haushaltsgemeinschaft von Vater & Sohn; die genauen Bedingungen eurer gemeinsamen Hauswirtschaft handelt ihr Männers untereinander aus, und irgendwelche Ansprüche gegen die Mutter stellt ihr dabei ganz bewusst nicht. Wenn sie freiwillig ein Scherflein an Sohnemann abgeben möchte, dann kann sie das natürlich gerne tun; aber so oder so kann sie sich in diesem Fall mit voller Energie darum kümmern, dass es ihrem Hund gut geht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2016 14:05
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Jetzt hat mir Junior mitgeteilt, dass er nach Ende der Lehre das Fach-Abi nachholen und anschließend studieren (gleicher Bereich wie seine Lehre) möchte. Ich weiss, dass er dafür grundsätzlich keinen KU-Anspruch mehr hätte wg. abgeschlossener Berufsausbildung ...

Absolut sicher sollte man sich dabei nicht sein (BGH XII ZR 54/04). Man könnte doch anhand aktueller Einkommenssituation der Eltern und auch Vermögenssituation des Sohnes (?) mal abschätzen, was denn eine Unterhaltsberechnung für Mutter und Vater ab Ende Lehre bzw. Beginn Fachabi ergeben würde...

hier zahle ich seit Volljährigkeit keinen KU mehr, da Ausbildungsvergütung höher als KU-Anspruch).

Soweit also alles ganz prima.

Ist das einvernehmlich verlaufen?

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2016 23:59
(@othello)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit und Egalo,

auch Euch erstmal danke für die Antworten.

@Malachit
Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen, die Zeit zwischen Ende der Lehre und Schulbeginn ist für mich der Knackpunkt. Junior würde, wenn er die Prüfung besteht (wovon auszugehen ist), von seinem Ausbildungsbetrieb auch übernommen. Somit könnte er bis zum Schulbeginn im Sommer ganz normal in seinem Lehrberuf arbeiten. In diesem Falle werde ich ab Schulbeginn Unterhalt an ihn zahlen, passt dann auch für mich ganz gut, weil ungefähr zur gleichen Zeit meine Tochter mit dem Studium fertig ist. Dann zahle ich halt ggfs. noch ein paar Jahre Unterhalt für ein Kind.

Mit Mutti muss er sich auseinandersetzen, das ist nicht meine Baustelle. Sie verdient trotz TZ nicht schlecht (ich kenne die Zahlen von der letzten Berechnung bei meiner Tochter), außerdem hat sie den Wohnvorteil aus dem Haus (meine Auszahlung hatten zum Großteil ihre Eltern gezahlt, die Belastung liegt nur bei ca. T€ 25), wäre also sogar leistungsfähig für KU.

Die Idee mit dem Wechsel in meinen Haushalt hat auch einen gewissen Charme, ich werde mal darüber nachdenken.

@Egalo
Das Fass mit der Unterhaltsberechtigung möchte ich gar nicht aufmachen, wenn er jetzt zielstrebig auf dem "zweiten" Bildungsweg noch ein Studium macht. Für Junior war es anfangs auch nicht so einfach einzusehen, dass seine Schwester als Studentin von mir Unterhalt bekommt und er wegen der Anrechnung seiner Ausbildungsvergütung nicht. Kann ich auch verstehen, entspricht ja auch nicht unbedingt dem "Leistungsprinzip". Er hat allerdings verstanden, dass ich zum Haushalt der Ex nicht mehr beitragen wollte als rechtlich vorgeschrieben. Insoweit ist das einvernehmlich verlaufen, um deine Frage zu beantworten.

Die Unterhaltsberechnung ist eigentlich ganz einfach, genauso wie beim Töchterchen, Altersstufe 4 und Stufe 10, hiervon zahle ich nach Abzug KG ca. 60%. Die Deckelung wegen der eigenen Wohnung (sie studiert auswärts) habe ich bewußt nicht gemacht, da ich davon ausgehe, dass die KM nur das KG auskehrt, aber ihren KU-Anteil nicht zahlt. Auch mit meiner Tochter gab es wegen dem KU nie Streit, ich habe beiden Kindern ab Volljährigkeit die benötigten Unterlagen und die Berechnung erklärt, selbstverständlich gibt es auch keine Titel.

Apropos Titel. Natürlich hatte mich damals am Anfang nach der Trennung (Junior war da noch minderjährig) die Anwältin der Ex zur Titelerstellung aufgefordert. Ich habe den dann auch beim JA gemacht, aber befristet bis zum Ende der 10. Klasse vom Sohnemann und damit weit vor dem 18. Geburtstag. Damals war schon klar, dass er zu diesem Zeitpunkt die Schule beendet und eine Lehre anfängt. Zum Glück hatte ich hier schon einiges zum Thema Titel gelesen und war damit vorbereitet. Die JA-Tante wollte natürlich den Titel zunächst nicht wie von mir gewünscht ausstellen, nach Rücksprache mit dem Amtsleiter hat sie es aber dann gemacht.

Dies mal als Mutmacher für die anderen Väter hier, die von ihren Exen zur Titulierung gezwungen werden. Ihr bestimmt, was im Titel steht und nicht irgendwelche JA-Sachbearbeiter. Ich muss allerdings gestehen, dass meine RAin schon ziemlich überrascht war, als sie den Titel mit der Befristung gesehen hat.

Liebe Grüße

Othello  

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2016 01:28
(@othello)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an Alle,

nach längerer Zeit mal ein Update.

Die Planung vom Sohnemann steht jetzt. Junior wird nach Abschluss der Lehre und Übernahme im Ausbildungsbetrieb bis auf weiteres Vollzeit arbeiten. Ab Sommer 2017 beginnt er mit der Abendschule und sollte damit im Sommer 2019 sein Fachabi in der Tasche haben. Wenn er das durchgezogen hat, beginnt er im WS 2019 mit dem Studium. Ob er solange bei der KM wohnen bleibt, ist noch nicht klar.

Ab Beginn des Studiums bekommt er selbstverständlich von mir Unterhalt, die Frage der Unterhaltsberechtigung (Erst- oder Zweitausbildung) werde ich dann nicht thematisieren. Er wählt ja schließlich die "Ochsentour". Ich kann das ganz gut einschätzen, eine anspruchsvolle und damit zeitaufwendige Weiterbildung neben einem Vollzeitjob habe ich auch mal gemacht.

Also alles im grünen Bereich. Nochmal danke für die Unterstützung hier.

LG Othello

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2016 22:01
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Othello

Die Planung vom Sohnemann steht jetzt. (...)

Das klingt ja richtig gut. Glückwunsch - und viel Erfolg dem jungen Mann!

Danke für deine Rückmeldung, wie die Sache weitergegangen ist, und viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2016 23:10