Hallo an alle,
dieser Brief kam heute von der Arge(siehe unten) haben das erst so verstanden das es um Überprüfung der Kinder geht und ob Titel vorhanden ist.
Beim nochmaligen lesen verstehen wir das aber so, das es dabei um die Exfrau geht ob sie UH -Anspruch hat ob dieser berrechnet wurde und falls ja ob ein Titel vorhanden ist.Verstehen wir das richtig?
Ehegatten UH bzw. Trennungs UH wurde nie berrechnet. Es gibt nur einen Titel für den Kindes UH
Die Kinder sind heuer 6 und 9 Jahre alt gehen ganztags in den KiTA, Schule und Hort.Hat Exfrau UH-Anspruch?
Habe seit März einen neuen Job und verdiene Netto 1175€ irgentwann gibt es Anteilig Urlaubs u. Weihnachtsgeld umgerechnet ca. 100€ - 150 € zahle den vollen Titulierten UH von 447€ an die Kinder.
Davor verdiente ich 1600€ mußte aber 180 KM täglich zur Arbeit fahren, deswegen Arbeitsplatzwechsel. Netto kommt es jetzt aufs gleiche raus da ich den Sprit spare.
Was macht man jetzt.Was schickt man jetzt den Amt?
Vorweg schon mal Danke!
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für Frau Ex sowie die Kinder 1 und 2
Hier:
Prüfung von Unterhaltsansprüchen - Rechtswahrende Mitteilung gern. § 33 SGB II
Sehr geehrter Herr XYZ
hiermit teile ich Ihnen mit, dass Frau Ex sowie Ihre gemeinsamen Kinder bis auf weiteres Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
nach dem SGB II erhalten.
Die Unterhaltsansprüche dieser Personen gehen für die Zeit der Leistungsgewährung kraft Gesetzes bis zur Höhe der Aufwendungen auf die Leistungsträger über.Ich bin verpflichtet, diese Ansprüche zu prüfen.
Bei der Höhe der gezahlten Leistungen wird davon ausgegangen, dass Sie bereits für Kind 245 € und für Kind 202 € zahlen.
Für die Kindesmutter leisten Sie keine Unterhaltszahlung. Ich gehe daher davon aus, dass die Unterhaltsverpflichtung bereits berechnet wurde.
Ich möchte Sie bitten, mir mitzuteilen, wer die Berechnung durchgeführt hat und mir eine Kopie zuzusenden. Außerdem ist für meine Überprüfung wichtig zu wissen, ob es vollstreckbare Unterhaltstitel gibt. Falls Sie also eventuell Unterhaltsurkunden unterschrieben haben, bitte ich ebenfalls um Kopien.
Die Kindesmutter konnte mir hierzu keine ausreichende Auskunft geben.
Als Wiedervorlage habe ich mir den 14.05.2009 vorgemerkt.
Hinweis:
Gemäß § 60 Abs. 2 SGB II i.V.m. § 1605 Abs. 1 BGB sind Sie verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu machen. Nach dieser Vorschrift sind Sie auch verpflichtet, Ihre Angaben durch Vorlage von Belegen nachzuweisen.
Hallo ,
habe auf VS und dem Internet versucht darüber mehr info zu finden, bin aber nicht ganz fündig geworden.
So weit ich weiß ist das neue UH gesetz so das Frauen wenn das Kind 3 Jahre alt ist und betreut ist sich selbst durch Arbeit versorgen muß. Was aber ist wenn sie Hartz 4 bezieht ? Kann die Arge einen zu UH Leistung verpflichten?
Da ich ja jetzt mit meiner LGin zusammenlebe wird mein SB ja wahrscheinlich gekürtzt statts 900€ auf 750€.
Bei einem EK von 1175€ + 150€ Weihnachts-Urlaubsgeld wären das 1325€ Netto - KU 447€, 878€ bleiben mir überig.Falls es dazu kommt, was muß bei der Berrechnung von Trennungs bzw. Nachehelichen Unterhaltes berücksichtigt werden? Sie hat einen LG dessen Wohnung sie damals Mietvertraglich übernommen er hat sich pro Forma umgemeltet wohnt aber nach wie vor dort. Ist er nicht in erster Linie für sie verantwortlich da Lebensgemeinschaft?
Grüße
Ronny
Hi anfree72
Aus dem zitierten Schreiben kann ich auch nicht klar erkennen, was die konkret wollen. Dieser Satz z.B. ergibt für mich keinen Sinn:
Für die Kindesmutter leisten Sie keine Unterhaltszahlung. Ich gehe daher davon aus, dass die Unterhaltsverpflichtung bereits berechnet wurde.
Ebenso erkenne ich keine Absicht, wegen der KM event. Ansprüche einer UH-Verpflichtung prüfen zu wollen. Sie wollen lediglich Kopien der existieren Titel über KU (und keine EK-Auskunft). M.E. gibt die KM miserabel Auskunft und nun wollen sie zumindest wissen, was die Kinder an KU erhalten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke Oldie für deine Antwort,
die Kopien für den KU Titel kann ich schicken kein Problem ,Zahlungen an die Kinder sind noch in gleicher Höhe wie im Schreiben der Arge benannt. KM hatt aber über alles Unterlagen. Ich habe aus dem Schreiben herrausgelesen das sie wissen wollen ob UH für die Exfrau je berrechnet worden ist und falls ja von wem und wieviel und wenn sie dann mitbekommen das ,das nicht der Fall ist, befürchte ich das sie das dann vorhaben.Was mich wundert ist das sie nach fast 2 Jahren das alles prüfen und an mich herrantreten. Vielleicht hat sie dort mehr Geld haben wollen denn letzte Woche hat sie mich fälschlicherweise beschuldigt den KU nicht oder zu spät zu zahlen per Anwaltsbrief mit Vollstreckungsdrohung jetzt gab sie zu das ihr zwar Geld gefehlt hätte aber nicht ich sondern die Arge hätte nicht bezahlt.
Grüße
Ronny
Hi
Nee, ich glaube die meinen ausschliesslich die KU-Titel.
Ich möchte Sie bitten, mir mitzuteilen, wer die Berechnung durchgeführt hat und mir eine Kopie zuzusenden. Außerdem ist für meine Überprüfung wichtig zu wissen, ob es vollstreckbare Unterhaltstitel gibt. Falls Sie also eventuell Unterhaltsurkunden unterschrieben haben, bitte ich ebenfalls um Kopien.
Nur in diesem Absatz steht was sie eigentlich wollen. Die Arge hat scheinbar keine Ahnung ob und dann wie der UH für die Kinder ermittelt wurde und in welcher Form. Da es sehr unwahrscheinlich ist, dass für Elternteile vollstreckbare Titel ausgestellt werden, kann es sich bei dem Schreiben nur um den KU handeln. Ausserdem wäre eine EK-Auskunft gleich mit darin enthalten, da ja die Arge bereits weiss, dass kein BU/EU geleistet wird.
Schicke ihnen die KU-Titel und stelle Dich ansonsten ahnungslos. Wenn sie mehr wollen melden sie sich ganz bestimmt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Vielen Dank für deine Meihnung,
so werde ich es wohl machen. Und dann erst mal abwarten ob noch mehr kommt.
Es ist halt immer was anderes und man denkt dann schon immer ans nächste Problem.
Grüße
Ronny
Moin,
Da es sehr unwahrscheinlich ist, dass für Elternteile vollstreckbare Titel ausgestellt werden,
Naja, ein Urteil/Beschluss/Vergleich in EU-Sachen ist ja auch ein Titel. 😉
Schicke ihnen die KU-Titel
Ich würde das nicht machen, was aber halt daran liegt, dass ich ein ganz Böser bin. Du als Schuldner musst nicht zwangsläufig über den Titel verfügen. Und aus diesem Grunde würde ich denen sinngemäß genau das schreiben und den Zusatz aufnehmen, dass es im ureigenen Interesse des Gläubigers (Kinder=Ex) ist, den vollstreckbaren Titel zu besitzen. Anderenfalls würde eine Zwangsvollstreckung nämlich nicht möglich sein.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo ich hole diesen alten Threat von LG wieder hoch, bin selbst zufällig drauf gestoßen als ich in den alten Beiträgen las. LG konnte das orginal Schreiben nicht mehr finden weshalb wir den Wortlaut nicht mehr genau wussten.
Meine Frage, kann man das Schreiben der Arge als Uberleitung der UH ansprüche sehen ?
LG ist ja dabei seien UH abzuändern. Mittlerweile sind Rückstände aufgelaufen, die die Gegenseite einfordern wollte/will.
Unseres erachten kann sie dies aber nicht, da die Arge Anspruch darauf hat.
Mittlerweile wird ja gegen Exe wegen Sozialbetruges ermittelt da sie sich ofters dumm gestellt hat, Erlös vom Hausverkauf verschwiegen, Konten nicht angegeben ect. LG muß demnächst als Zeuge vor Gericht.
Hi anfree,
kann man das Schreiben der Arge als Uberleitung der UH ansprüche sehen ?
das ist eine Überleitung
Mittlerweile sind Rückstände aufgelaufen, die die Gegenseite einfordern wollte/will.
darauf hat sie keinen Anspruch und es kann auch nicht mehr mit schuldbefreiender Wirkung an Ex gezahlt werden - es sei denn, dass eine Rückübertragung nach § 33 IV stattgefunden hat und LG angezeigt wurde.
Sollte es bezüglich der Rückstände zu einem Verfahren kommen, wäre Ex nicht aktivlegitimiert und der Antrag damit unzulässig.
Gruss von der Insel
LG ist ja dabei seinen UH Titel rückwirkend anzuändern so das es keinen Rückstand gibt. Antag ab 1.01.2011. Das Jahr 2010 wäre dann noch Rückstand zu zahlen obwohl dieser evtl. als verwirkt anzusehen ist.
AW der KM wollte ja im laufenden Verfahren schon vollstrecken lassen und pfänden für 2010 und 2011, weshalb das Gericht von sich aus Vollstreckunschutz gewährte und den Titel bis zum entgüldigen Beschluss herabsetzte.
AW der Gegenseite beschwerte sich dann warum er nicht zumindest den unstrittigen Betrag von 2010 pfänden durfte.
AW von LG antwortete darauf eben wie sie das denn vorhaben wenn doch die Ansprüche an entsprechende soziale Träger übergegangen sind.
LG war sich aber nicht mehr sicher da wir das Schreiben nicht mehr finden konnte er wußte zwar noch das er 2009 etwas bekommen hatte da es in ärgerte das KM sich wegen der Titel so blöd stellte.
KM und auch ihr AW versuchen im Moment alles um LG das Leben schwer zu machen insbesondere da sie Ihn für ihre Verhandlung wegen Sozialbetruges verandwortlich macht.
Als er 2009 bei der Arge anrief und genau wissen wollte um was es ging fragte er wie es mit Umgangskosten im Harz 4 Bezug verhält, da er damal dabei war denn Umgang regeln zu lassen und eine Mithilfe der KM beantragte. Sie hätte die Umgangskosten unter Umständen ja geltent machen können.
Er erwähnde damal das zuerst sei und nach dem Hausverkauf er umgezogen seien und dadurch hohe Umgangskosten entstehen würden. Die Sachbearbeiterin wollte natürlich wissen wie die Eigentumsverhältnise beim Haus waren und ob Gewinn erzielt wurde. Sie bat ihn den Sachverhalt zu schildern und gab ihm ihre E-Mail.
Das war 2009, kann es sein das die so lange ermittelt haben ?
Als er nun Ende 2011 bei der Polizei seine Aussage machen musste, wurde er noch zu Konten befragt die sie nicht angegeben hatte.
Im ist das ganze nicht zuletzt wegen der Kinder natürlich zuwieder und doch kann er die Aussage nicht verweigern.
Wenn sie wüssten das KM direkt bei Next in dessen Wohnung gezogen ist und sie diese nach einen 1/4 Jahr übernommen hat und er trozdem die ganze Zeit wohnhaft war. Es langen keine 30.000 € die die beiden kassiert haben. Davor hat er die Miete mit seinem Gehalt gezahlt er arbeitet Vollzeit auf Montage, außer es zählt nicht als Lebensgemeinschaft wenn er nur die WE, Urlaube und die Winterpause dort wohnhaft war/ist.
Hi anfree,
AW der Gegenseite beschwerte sich dann warum er nicht zumindest den unstrittigen Betrag von 2010 pfänden durfte.
AW von LG antwortete darauf eben wie sie das denn vorhaben wenn doch die Ansprüche an entsprechende soziale Träger übergegangen sind.
Tja, das ist so eine Sache. Wenn ich das richtig im Kopf habe, war der Titel bereits in der Welt, als die Überleitung verfügt wurde. Dann kann die ARGE den Titel auf sich umschreiben lassen und selbst vollstrecken, wenn sie möchte. Hat sie aber nicht.
Wird der Titel nicht umgeschrieben, bleibt die Zwangsvollstreckung durch den Titelinhaber zulässig, er bekommt die Zahlung dann von der ARGE als Einkommen angerechnet. Da kannst Du nichts gegen machen.
Im ist das ganze nicht zuletzt wegen der Kinder natürlich zuwieder und doch kann er die Aussage nicht verweigern.
wenn er nicht verheiratet war, ja. Also einfach wahrheitsgemäss aussagen aber auch nichts rausplappern, wonach nicht gefragt wurde.
Gruss von der Insel
Das Problem das wir hierbei sehen ist das KM den Betrag kassieren würde ihn aber nicht der Arge meldet. Vielleicht war das auch schon immer ihre Absicht, hat sie doch nie etwas gesagt das er zu wenig UH zahlt. Im Moment bezieht sie kein Harz mehr.
Hi,
das muss sie mit der ARGE ausmachen. Nicht Eure Baustelle. Wenn die einen bestehenden Titel nicht umschreiben, ist das deren Pech.
Gruss von der Insel
das heißt das eine Überleitung laut Schreiben zwar angezeigt war, die Arge aber die Titel hätte umschreiben müssen und LG dann an die Arge hätte zahlen müssen?
Nun gut LG konnte dies ja nicht wissen und laut den Schreiben musste er davon ausgehen das dies so geschehen ist also ist seine bzw. die Behauptung seinen AW nicht falsch. Die Gegenseite kann dies ja dann richtigstelle.LG hatte seine Exe ja aufgefordert bei der Arge einmal anzufragen wem die Zahlung überhaupt zustehe. Diese wollte sich ja mit ihrem AW kurzschließen es kam aber keine Antwort sondern nur die Pfändungsanfrage bei Gericht.
Vor 2 Wochen hatte er ja seine Hauptverhandlung zu dieser hatte die Gegenseite ja die mündliche Verhandlung der Vollstreckung beantragt sich aber dann dazu nicht geäußert. Sie beantragten lediglich 1000 € Sicherheitsleistung, die der AW von LG ablehnte.
Letzten Mittwoch sollte der Beschluss verkündigt werden. Noch haben wir nichts vorliegen.
Moin
Dann kann die ARGE den Titel auf sich umschreiben lassen und selbst vollstrecken, wenn sie möchte. Hat sie aber nicht.
Muss sie das wirklich? Wo steht das? M.E. reicht die Anzeige der Überleitung der Ansprüche.
Wenn die einen bestehenden Titel nicht umschreiben, ist das deren Pech.
Dito. Wenn aus einem Titel gepfändet wird, für den der Anspruch (offiziell festgestellt und schriftl. festgehalten -> Überleitungsanzeige) verloren gegangen ist, erfüllt da die Vollstreckung nicht mindestens den Tatbestand der Bereicherung?
Das die Arge den Titel nach Mitteilung des Übergangs der Ansprüche noch gesondert auf sich umschreiben lassen muss, ist mir neu.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi oldie,
das ist wirklich so. Und das ist gut so, irgendwo muss das Hickhack seine Grenzen haben und Rechtssicherheit eintreten. Mit der Titulierung wird der Anspruch materiell "festgeklopft" und es ist nur noch eine Umschreibung an den Rechtsnachfolger möglich. Alles andere würde ja bedeuten, dass Du praktisch schon mit Empfang der Überleitungsanzeige rein präventiv eine Vollstreckungsgegenklage gegen jeden betroffenen Titel erheben solltest, weil die materielle Grundlage nicht mehr gegeben ist. Das wäre die ABM schlechthin. Wir reden da ja nicht nur über Unterhaltsforderungen.
Ich hab's mal rausgesucht - aus der fachlichen Weisung der BA zu § 33 SGB II RdNr 33.50:
(15) Sofern bereits ein Titel vorliegt und die dem Titel zu Grunde liegenden Verhältnisse keine Abänderung erforderlich machen, können die Leistungsträger den Titel zur eigenen Geltendmachung auf das Jobcenter umschreiben lassen.
(16) Sehen die Jobcenter von einer Titelumschreibung ab, ist die leistungsberechtigte Person weiterhin berechtigt, die Zwangsvoll-streckung zu betreiben. Die Jobcenter haben dann lediglich die Möglichkeit, die anschließende Zahlung durch die oder den Unter-haltsverpflichteten als Einkommen der leistungsberechtigten Per-son anzurechnen.
Am Rande, wo wir schon beim Grundsatz angelangt sind - betrachtet man alle möglichen Fälle, dann wird deutlich, dass es durchaus einige Möglichkeiten gibt, wo der Leistungsempfänger trotz der Überleitung Geld kassieren darf (und auch welche, wo er durchaus erst mal "schummeln" und das Geld einsäckeln und ausgeben könnte):
- Überleitung vor Rechtshängigkeit -> Klage durch ARGE / Zahlung an die ARGE / ZV direkt für die ARGE als Titelinhaber
- Überleitung vor Rechtshängigkeit und Rückübertragungsvereinbarung nach § 33 IV SGB II (hierüber muss der Unterhaltspflichtige informiert werden!) -> Klage durch Unterhaltsberechtigten in eigenem Namen / Zahlung je nach Rückübertragungsvereinbarung an ARGE oder Titelinhaber / ZV namens des Unterhaltsberechtigten aber der Gerichtsvollzieher leitet die Gelder direkt an die ARGE weiter (das wird in der Rückübertragung vertraglich so zwischen ARGE und Leistungsempfänger vereinbart)
- Überleitung während Rechtshängigkeit -> Fortführung des Verfahrens durch den ursprünglichen Antragsteller in gesetzlicher Prozessstandschaft aber Umstellung des Klageantrags auf Zahlung an die ARGE als Rechtsnachfolger / Zahlung an die ARGE / ZV direkt für die ARGE als Titelinhaber
- Überleitung nach Rechtskraft bzw. freiwilliger Errichtung Titel -> Vollstreckung durch ursprünglichen Titelinhaber oder Titelumschreibung auf ARGE als Rechtsnachfolger.
Gruss von der Insel
Verstehe ich das richtig?
Wenn die Arge nach der Umleitung des Anspruchs auf die Umschreibung des Titels verzichtet, kann der Titelinhaber weiter vollstrecken, das gilt dann aber nicht als Begleichung der Forderung sondern die kann von der Arge weiter eingetrieben werden, da das Geld ja an die falsche Stelle gegangen ist?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
Wenn die Arge nach der Umleitung des Anspruchs auf die Umschreibung des Titels verzichtet, kann der Titelinhaber weiter vollstrecken,
jau
das gilt dann aber nicht als Begleichung der Forderung sondern die kann von der Arge weiter eingetrieben werden, da das Geld ja an die falsche Stelle gegangen ist?
doch. platt gesagt weil die ARGE selber schuld ist. Sie hätten ja den Titel umschreiben lassen können.
In der Zwangsvollstreckung gibt es keine "falsche Stelle". Titel ist Titel und der Titelinhaber hat einen Anspruch auf Zahlung. Wenn dieser Anspruch aber erfüllt wurde, kann nicht wegen des gleichen materiellen Anspruchs, der dem ersten Titel zugrunde lag ein weiterer Titel (dann für die ARGE) errichtet werden.
Gruss von der Insel
Es ist ja durchaus möglich das die Arge der KM im Jahr 2010 die Tabellenerhöhung die LG ja nicht zahlte angerechnet haben, das hieße ihr bzw. den Kindern würde der Betrag auch zustehen.
Wenn sie aber dadurch weniger Harz erhalten hat hätte sie LG darauf angesprochen das sie vom Amt weniger erhält da sie mehr UH anrechnen. Das tat sie aber nicht weshalb LG davon ausgeht das, dass Amt weiter mit den alten UH Beträgen gerechnet hat, somit würde die Nachforderung dem Amt zustehen. Wissen tun wir das nicht und weder KM noch ihr AW haben bisher geklärt wem was zusteht.
Das traurige daran ist das wenn LG ihr mehr zahlt im das Geld bei den Umgängen fehlt, sie bzw, die Kinder aber auch nichts davon haben solange sie Wohngeld oder sonstige soziale Ergänzung erhält.
Hi Anfree,
löse Dich bitte von der Vorstellung, dass KM irgend was klärt und ihr, womöglich auf reinen Zuruf, danach tanzt.
Alles was tituliert ist, wird so geleistet, wie es im aktuell gültigen Titel steht.
Alles was nicht tituliert ist, wird so geleistet, wie es die ARGE sagt.
Wie die KM das dann mit der ARGE abmacht und verrechnet, ob sie zu viel oder zu wenig Geld bekommt usw. ist nicht Eure Baustelle.
Gruss von der Insel