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Hallo Inselreif,
an dieser Stelle erst mal danke für deine bisher immer kompetenden Ratschläge.
Das mit dem Titel ist schon klar das geleistet werden müsste was tituliert ist weshalb der ja auch rückwirkend abgeändert werden soll da die 13 % Erhöhung in 2010 für LG nicht zahlbar war ohne den Umgang zu gefährten denn noch weiter unter den SB geht auch nicht.
Also wenn KM für 2010 nun pfänden will und auch kann, bleibt ihm nur noch die Option mit der Verwirkung nach einem Jahr.
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2012 12:36
Richtig. Wobei da die Frage ist, über wie viel Geld man für 2010 redet und ob es sich lohnt, dafür ein Verfahren wegen der Verwirkung zu führen.
Geschrieben : 14.06.2012 15:18
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