Psychisch krank -&g...
 
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Psychisch krank -> Nicht mehr arbeiten?

 
(@buddy4711)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Ich weiß nicht ob das Thema unter "Unterhalt" richtig aufgehoben ist, aber weitestgehend geht es (wie immer) ums liebe Geld.

Ich bin seit ca. 2 Monaten von meiner Frau getrennt gelebend. Wir sind 12 Jahre verheiratet und haben einen 16-jährigen, gemeinsamen Sohn.

Als ich meine Frau kennenlernte (vor ca. 18 jahren) war sie völlig unauffällig, dann erfuhr ich aber relativ schnell das sie seelische Probleme hatte und in therapeutischer Behandlung war. Sie hatte bevor sie mich kennenlernte ca. 2 Suizidversuche hinter sich, die auch stationär behandelt wurden. Es gab während der Ehe einige massive psychische Krisen. Irgendwann kam auch mal die richtige Diagnose: Manisch-depressiv. Seit diese Diagnose bekannt wurde, sind die richtigen Medikamente eingesetzt worden und seit vielen Jahren ist sie stabil, auch in der aktuellen Situation. Sie arbeitet seit mehreren Jahren auf 400 Euro Basis und es lief ohne Probleme.

Als ich meinen Anwalt auf diese Erkrankung ansprach (und meine Befürchtung sie würde jetzt ihre Krankheit vorschieben und aufhören zu arbeiten) sagte der das war eine Erkrankung die vor der Ehe vorlag und "genetisch" bedingt sei. Damit wäre ich nicht in der Pflicht wenn es um EU und sie aus beschriebenen Gründen nicht arbeiten würde. Nachvollziehbar soweit.

Die Frage ist nur: Wie wird sowas nachgewiesen, wenn es nicht zugegeben wird, d.h. sie streitet es ab? Kann ich ihren Therapeuten oder sonst jemand als Zeugen anführen?

Vielleicht habt Ihr einen Ratschlag für mich.

Danke,
Buddy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2009 00:18
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Buddy!

Knifflig.

Kann ich ihren Therapeuten oder sonst jemand als Zeugen anführen?

Kannst Du, aber es wird keinen Sinn machen. Die stehen alle unter Schweigepflicht und müssten davon erst durch Deine Exe davon entbunden werden.
Du kannst bei Gericht ein Gutachten gegen sie beantragen. Aber auch hier beisst sich die Katze wieder in den Schwanz, da man niemanden dazu zwingen kann, sich begutachten zu lassen.

Könnte sein, dass es noch die Möglichkeit gibt, dass die Therapeuten durch das Gericht von ihrer Schweigepflicht entbunden werden könnten. Aber ich denke die Messlatte dafür liegt sehr hoch und ich hab grad keine Idee, wie man den Richter davon überzeugen sollte.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2009 00:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin buddy,

abgesehen von der Beweisbarkeit uralter Diagnosen und der ärztlichen Schweigepflicht sehe ich noch ein anderes Problem: Den "inneren Zusammenhang". Wäre ich Deine Ex oder ihr Anwalt, würde ich diesen Zusammenhang rundweg bestreiten, wenn ich heute eine Psycho-Diagnose zum "Beweis" meiner Arbeitsunfähigkeit einwenden wollte. Motto: "Ich war mal krank, dann vollständig geheilt - jetzt habe ich eine ähnliche, scheidungsbedingte Erkrankung, an der mein Noch-Ehemann schuld ist."

Dann wäre es an Dir, den Zusammenhang zwischen früher und heute zu beweisen. Wenn jemand vor 20 Jahren mal ein Magengeschwür hatte und heute wieder eins, kann man - bestenfalls - annehmen, dass er vielleicht eine gewisse genetische Disposition zu dieser Krankheit hat - aber nicht gerichtsfest beweisen, dass die heutige Erkrankung eine "logische Folge" bzw. die Fortsetzung der früheren ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2009 00:48
(@buddy4711)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

diese Art von Erkrankung ist leider nicht heilbar, nur kontrollierbar. Kommt leider immer wieder wenn man Pech hat oder die Medikamente absetzt.

Deswegen wäre schon ein Zusammenhang herstellbar, wenn die genaue Diagnose bekannt wäre.

Buddy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2009 01:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Buddy,

in der klinischen Psychologie ist vor allem klar, dass nichts klar ist. Schlichte Analogien von der Sorte "Schnupfen gleich Niesen" gibt es dort nicht.

Aber selbst, wenn man Dein logisches Gebäude fortsetzt, würde der familienrechtliche Schluss viel eher lauten "Buddy hat zum Zeitpunkt der Eheschliessung doch gewusst, dass seine Holde einen an der Waffel hat und hat sie trotzdem geheiratet. Was will er denn heute plötzlich?"

Ich denke nicht, dass Du mit Verweisen auf irgendeine, Dir nicht im Detail bekannte medizinische Vergangenheit punkten kannst, weil sie schon vor Eurer Ehe bestanden haben soll. Aber selbst wenn Du Original-Krankenakten hättest, dürftest Du sie nicht einmal verwenden (ganz abgesehen davon, dass eine Krankheit keine persönliche Verfehlung ist, die man dem Ex-Partner bei der Scheidung unterhaltsmindernd vorwerfen könnte).

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2009 01:20
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Also wenn Dein Richter so tickt wie die wenigen, die ich kenne, dann würden Deine Psychoargumente wie Luftblasen zerplatzen, weil er sich gar nicht dafür interessiert und bewusst überliest. Und der evtl. raffinierte Gegenanwalt wird Dir einige gewaltige Bumerangs ...äh...wie ist das Plural von Bumerang...?... um die Ohren hauen. Angeführt von einer Strafanzeige wegen falscher Beschuldigung. Da Du keine Krankenakten hast, kannst Du nix beweisen. Hättest Du Krankenakten, so würdest Du dafür einen drüber kriegen, weil Du sie eigentlich nicht haben dürftest.

Also ich sehe da keine grossen Möglichkeiten. Es sei denn, Deine Exe sitzt sabbernd und lallend auf ner stilechten psychotischen Entgleisung im Gerichtssaal.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2009 02:21
 Uli
(@Uli)

Es sei denn, Deine Exe sitzt sabbernd und lallend auf ner stilechten psychotischen Entgleisung im Gerichtssaal.

Und dann hätte er erst recht ein Problem: Die Arbeitsunfähigkeit wäre offensichtlich und aufgrund der langen Ehedauer dürfte sie sich (nicht ganz unberechtigt) auf die nacheheliche Solidarität berufen.

Die Taktik kann nur bedeuten, eine Arbeitsunfähigkeit glaubhaft in Abrede zu stellen.

Als ich meinen Anwalt auf diese Erkrankung ansprach (und meine Befürchtung sie würde jetzt ihre Krankheit vorschieben und aufhören zu arbeiten) sagte der das war eine Erkrankung die vor der Ehe vorlag und "genetisch" bedingt sei.

Die Aussage Deines Anwaltes zeigt, dass er keine Ahnung hat!. Nur ein geringer Teil der psychischen Erkrankungen ist genetisch bedingt. Da es aber keine genetischen Marker hierfür gibt, wäre dies im Einzelfall nur im Rahmen einer umfangreichen Familienanamnese abzuschätzen. Auch dann bliebe es nur eine Abschätzung - kein Beleg!

Insgesamt ist und bleibt es eine vertrakte Situation, in der Du steckst!

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2009 11:25