Psycholog. Gutachte...
 
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Psycholog. Gutachten, Arbeitsunfähigkeit, Minijob(450€)

 
(@minza)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen

Ich bin das erste Mal in einem Forum.
Ich hoffe, ich habe das alles so richtig gemacht mit dem.Thema. Die Suche habe ich genutzt, konnte aber zu meiner Herausforderung leider nichts finden.
Deswegen stelle ich es nun so ein und hoffe, jemand hat vllt einen Tipp.

Ich reiße das nur kurz an, sodass ich zum Punkt komme:

Ich habe seit Ende letzten Jahres ein psychologisches Gutachten was absolut geschrieben ist und auf Grund diverser Erkrankungen mich als nichtarbeitsfähig bescheinigt.
Mit diesem habe ich - nachdem ich 10 Jahre lang den Kopf in den Sand gesteckt und mich verloren habe - nach 10 Jahren es geschafft, mich als Mangelfall deklarieren zu lassen und habe keinen permanent auslaufenden Unterhalt mehr und keinen Unterhaltsvorschuss mehr zu zahlen, abgesehen von dem, der trotz Insolvenz aufgelaufen ist.

Den würde ich gerne abzahlen.
Ich möchte nach 10 Jahren Lebensaufgabe wieder ins Leben starten - irgendwie.
Und das fängt für mich mit einem kleinen Minijob an. Ich hoffe dadurch auch, wieder Lebenssinn zu finden.Eine Aufgabe zu haben, wenn auch nur wenige Stunden in der Woche.
Traumhaft wäre es mehr Stunden zu arbeiten, bzw es zu können, aber das ist jetzt weit ab der Realität.
Ich bin verheiratet und habe ein weiteres Kind bekommen, was aufgrund von Erkrankungen einen finanziellen Mehraufwand mit sich bringt.

Hat jemand hier vllt die Erfahrung gemacht, wie es ist, wenn man als arbeitsunfähig mittels psychologisches Gutachten gestellt wurde und ob es trotzdem möglich ist/sein könnte einen 450€Job zu machen oder dass das ganze Gutachten gekippt wird?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2021 21:45
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Minza,

also, verstehe ich das richtig: Du bist zu 100% erwerbsunfähig (ich nehme an, das ist mit „Gutachten was absolut geschrieben ist „ gemeint) aufgrund einer psychischen Erkrankung. Du hast ein Kind, das nicht bei Dir lebt und für dessen Unterhalt Du bei der Vorschusskasse Schulden hast. Trotz Deiner psychischen Erkrankung hast Du nochmals ein Kind bekommen, das ebenfalls krank ist.

Also, was den Minijob betrifft, so darfst Du wohl 6000€ im Jahr dazuverdienen, ohne dass Dir Deine Erwerbsunfähigkeitsrente gekürzt wird:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=6

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2021 00:00
(@minza)
Schon was gesagt Registriert

Ich bekomme keine Erwerbsminderungsrente.

Ich verstehe auch nicht deinen oberen Absatz, bzw das gewollte dahinter.
Ich gehe davon aus, dass auch andere getrennt lebende Elternteile mehr als 1 Kind haben.

Lass es mich so ausdrücken:
Mit einer PTBS in diesem aktuellen Stand ist ein reguläres Arbeiten nicht drin.
Ich würde insgesamt nur gerne aus dieser Einpflwgung rauskommen, die automatisch durch Therapie(n) etc entsteht und da heißt es rantasten. Ich könnte jetzt einen Arbeitgeber bekommen, der mich auf diesem Weg unterstützt, beruflich wieder auf die Beine zu kommen, in angepassten Schritten.

Dein oberer Absatz macht mir den Eindruck, als würdest Du mir erklären wollen, was richtig oder falsch ist und als stündest Du über mir.
Es sind suggestiv Fragen, die an dieser Stelle nichts verloren haben.
Der Text oben ist auch meinerseits deutlich.
Die Frage von mir ist lediglich, was möglich ist und nicht "Warum bist Du psychisch krank und kriegst noch mal ein Kind?!"
Ich bin erkrankt auf Grund der Situation und diversen Ereignissen mit dem KV von K1.
Diese Schulden haben genauso ihren Ursprung.
So wie die Situation, dass mein Kind bei dessen Vater lebt, seinen hat.
Und genau das soll und wird hier nicht Thema sein.
Lediglich meine Frage:
Ob es das Gutachten kippen könnte, würde ich arbeiten gehen. Ob da jemand Erfahrungen hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2021 07:16
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich vermute, dass dir diese Frage hier keiner beantworten kann und veorte das Thema auch eher im Bereicht Sozialrecht.

Hast du über den Kindesunterhalt einen Titel? Hintergrund der Frage ist, dass keine Unterhaltsschulden entstehen, wenn man nicht leistungsfähig ist, was durch deine Krankheit wohl der Fall war. Dann könnte man ggf. die Schulden so bereinigen und es nimmt der Frage mit dem Minijob etwas Druck raus.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2021 08:25
(@minza)
Schon was gesagt Registriert

Man hat einen Unterhaltstitel gesetzt, zumindest wurde ich gerichtlich mit Beschluss informiert. Wusste aber weder etwas von dem Termin noch, noch hatte man mich irgendwie involviert. Es kam nur der Brief mit Beschluss das der Unterhaltstitel jetzt existiere.
Man kannte sehr wohl auf Grund jahrelangen Rechtsstreits die Situation, hat aber einfach dann auch etwas festgelegt und das haftet mir seither an.
Der Titel wurde 2010 gesetzt.

Meine damalige Anwältin hat insgesamt auch nicht reagiert.

Ich bin über der Gesamtsituation zusammengebrochen. Ich versuche mich da gerade herauszubuddeln.
Ich war mir mit dem Sozirecht unsicher, weil es da auch um den Unterhalt geht.
Kippt das Gutachten, steht das Jugendamt wieder vor der Tür und möchte den Unterhalt einfordern.

Es hätte ja sein können, dass jemand es so oder ähnlich kennt bzw Erfahrungen gemacht hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2021 09:53
(@minza)
Schon was gesagt Registriert

**Doppelposting gelöscht**

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2021 09:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Okay, das ist natürlich ungünstig gelaufen. Ruht der Titel jetzt? Ich würde prüfen lassen, ob er nicht komplett herausgegeben werden kann/muss.

Mir fällt gerade kein User ein, der so eine Erfahrung gemacht hat, aber vielleicht meldet sich ja jemand.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2021 10:41
(@maxmustermann1234)
Registriert

Wenn ein Beschluss zum Kindesunterhalt da ist und der auch nie abgeändert wurde, dann sind auch Schulden da, die verschwinden nicht einfach, sondern bleiben 30 Jahrevollstreckbar.

Insgesamt hattest du aber nun wohl doch ziemliches Glück: Mir ist ein ähnlicher Fall als Beschluss bekannt, da hat die Mutter auch ein Gutachten vorgelegt, dass ihr volle Erwerbsunfähigkeit attestierte, nachdem sie das Sorgerecht für das Kind verloren hatte. Nur hat sich das Gericht auf diesen Weg nicht eingelassen. Erwerbsunfähigkeit bedeutet im Sozialrecht, dass man nicht in der Lage ist 3 Stunden am Tag zu arbeiten. Das Gericht argumentierte im Beschluss, dass das Gutachten keine Aussage darüber machen würde, ob bis zu 3 Stunden am Tag möglich seien. Also wurde der Frau ein fiktiver 450-EUR Job angerechnet und plötzlich war sie leistungsfähig.

Was jetzt aber genau dein Problem ist, verstehe ich nicht. Wenn du tatsächlich den Job willst, weil er deine gesundheitliche Situation verbessern könne, arbeite doch erstmal unter 3 Stunden am Tag. Mehr kannst du laut Gutachten ja auch nicht. Natürlich kann es passieren, dass die Unterhaltsvorschusskasse bei dir pfändet, bzw. eigentlich müsstest du der UVK sogar mitteilen, dass du nun arbeitest. Damit zahlst du halt deine Schulden ab, die du beim Steuerzahler hast, der ja den Unterhalt vorstrecken musste.
Solltest du doch mehr als 3 Stunden arbeiten können, so wäre das Gutachten ja auch tatsächlich in Frage zu stellen, denn offenbar hat sich dann ja an der Situation was geändert.

Wenn ich es richtig verstehe, willst du zwar arbeiten gehen, aber du willst nicht, dass das Gutachten kippt und du so für neuen Unterhalt herangezogen werden kannst? An der Stelle bin ich als Steuerzahler mal ehrlich: wenn das Gutachten die aktuelle Situation nicht mehr korrekt abbilden sollte, dann sollte es auch fallen. Denn sonst zahlt der Steuerzahler den Unterhalt für dein Kind, obwohl du es auch selbst könntest, was ich persönlich nicht für in Ordnung halte. Wenn du tatsächlich nur bis zu 3 Stunden arbeiten kannst und das auch tust, dann sollte das Gutachten weiter Bestand haben.

Und zum Thema "Ich gehe davon aus, dass auch andere getrennt lebende Elternteile mehr als 1 Kind haben." Ja, haben sie. Hier würde aber jeder die Frage gestellt bekommen, ob er/sie es für eine kluge Idee hält ein weiteres Kind zu bekommen, wenn man schon den Unterhalt für das erste Kind nicht aufbringen kann und gleichzeitig noch an einer so starken psychischen Erkrankung leidet, dass man nicht mal wirklich arbeiten kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2021 11:46
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Minza,

zunächst zu Deinem Problem:

1. Wie Maxmustermann schon angedeutet hat, musst Du Dich um den bestehenden Titel kümmern. Ein Gutachten ist ein Beweismittel, ersetzt oder ändert keinen Gerichtsbeschluss. Der Titel gilt also weiterhin, weswegen auch neue Schulden entstehen (von daher kann ein Gutachten auch nicht „gekippt“ werden)

Um den Titel abgeändert zu bekommen, musst Du erst auf eine Änderung klagen. Das Gutachten fungiert in so einem Prozess, wie erwähnt, dann als Beweismittel.

2. Aktueller Kindesunterhalt hat Vorrang vor Rückzahlungen. Dies bedeutet, dass, wenn Du nun aus Deinem Minijob Geld an die Unterhaltsvorschusskasse leistest, diese Zahlungen zunächst (solange der Titel weiter existiert) für die laufenden Unterhaltszahlungen verwendet werden und nicht die bereits aufgelaufenen Schulden getilgt werden.

Du siehst also, das Gutachten ist erst der erste Schritt, um Deine Situation zu klären und zu bereinigen. Du solltest jetzt unbedingt auch die nächsten Schritte in Angriff nehmen, sonst bekommst Du die Angelegenheit nicht gelöst.

Dann noch zu Deinem Verhalten hier: Du bist hier in einem Forum und in einem solchen findet immer auch ein Meinungsaustausch statt. Die Attitüde „ich stelle hier die Fragen und auf die habt Ihr zu antworten und ansonsten die Klappe zu halten“ ist etwas unangebracht Menschen gegenüber, die unentgeltlich hier ihr Wissen und ihre Erfahrungen zur Verfügung stellen.

Und ja, es interessiert mich einfach, welche Beweggründe vorliegen, ein Kind zu bekommen und mithin die Verantwortung für ein weiteres Leben zu übernehmen zu einem Zeitpunkt, zu dem man die Kontrolle über das eigene Leben offenbar vollständig verloren hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2021 14:48