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RA von Unterhaltsberechtigten fordert Auskünfte - Ein paar Fragen dazu

 
(@debugged)
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Hallo Zusammen,

zwischenzeitlich wurde für meine Unterhaltsabänderungklage doch PKH ohne
Ratenzahlung bewilligt. So weit, so gut.

Nun fordert die Gegenseite mit Schreiben von heute folgende Auskünfte:

1.) Arbeitsvertrag
2.) Dienstwagenregelung
3.) Steuererklärung 2011
4.) Andere Einkünfte als beim Arbeitgeber
5.) Fahrtenbuch, falls vorhanden.
6.) Erklärung meinerseits, wie sich die auf der Gehaltsabrechnung
    zusammengestellten Positionen "Privatfahrten" bzw. "Fahrten Wohung/Arbeit", p. St."
    zusammensetzen, da die Positionen aus sich heraus nicht nachvollziehbar und verständlich sind (lt. RA).

Fragen/Feststellungen dazu:

1.) Muß ich den Arbeitsvertrag komplett abliefern oder ist nur der Teil mit den vereinbarten Bezügen relevant?
    Ich habe zwar nix zu verbergen, aber ich will auch nicht mehr Futter liefern als nötig.

2.) Eine Dienstwagenregelung gibt es nicht. Der Wagen, Ford Fiesta 2,5 Jahre, Listenpreis 14800 Euro,
    wird mit der 1% Methode versteuert. Versicherung, Wartung und Treibstoff, auch für Privatfahrten, bezahlt
    der Arbeitgeber. Ich kann im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht auf den Wagen verzichten.
    Er taucht jedenfalls schriftlich lediglich in der Gehaltsabrechnung auf.
    Würde es ggf. hilfreich sein, eine Aufstellung für die tatsächlichen monatlichen Kosten vom Arbeitgeber zu bringen?

3.) Ich hoffe, die Steuererklärung wird dieses Wochenende noch fertig  :redhead:. Ist aber 'eh ein durchlaufender Posten, da ich
    nicht über den Pauschbetrag komme.

4.) Andere Einkünfte gibt es nicht, außer Spesen und ergänzendes ALGII. Jedenfalls keine Kapitalerträge oder dergleichen.

5.) Fahrtenbuch führe ich derzeit keines.

6.) Muß ich dem RA Nachhilfe im Steuerrechte geben?
    In meiner Gehaltsabrechnung steht:

2000 Gehalt 3250,00
2410 Privatfahrten 148,00
2440 Fahrten zur Wohnung/Arbeit, p. St. 106,56

Soweit ich das verstehe, sind die 148 Euro die 1% vom Listenpreis für Privatfahrten.
Die 106,56 Euro sind pauschal versteuert für die Fahrten zwischen Wohnung und Büro.
Das sind 0,03 % pro km Entfernung zur Arbeit (24 km) = 4,44 pro Kilometer. Multipliziert
mit 24 sind das 106.56. Habe ich das so korrekt wieder gegeben?
"p. St." aus der Zeile 2440 bezieht sich auf die Methode "pauschal versteuert", also die 1% Methode.
Habe ich das korrekt interpretiert?

Vielleicht kann ja einer von den Steuerfüchsen ja etwas zu meiner Auslegung der Dienstwagenbesteuerung
sagen.

Frist für die Unterlagen wurde wurde bis Ende nächster Woche gegeben, da wiederum das zuständige Amtsgericht eine
Stellungnahmefrist gesetzt hat. Was hätte die Nichteinhaltung der Frist für Folgen? Ich kann meinen Arbeitgeber ja nicht
zwingen, alles stehen und liegen zu lassen, nur um irgendwelche Berechnungen für den Dienstwagen anzustellen, damit
die Frist gewahrt wird.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2012 18:13
(@Inselreif)

Hi Debugged,

ruhig bleiben. Die Gegenseite fordert da aussergerichtlich jede Menge Kram von Dir um im gerichtlichen Verfahren besser vortragen zu können. Wieso tragen sie das nicht im Verfahren selbst vor?
Was passiert Dir im Extremfall? Das Gericht setzt Dir eine Frist diese und jene Unterlage vorzulegen. Und zwar (im Gegensatz zum Anwaltsschreiben) nur die, die nach Überzeugung des Gerichts wichtig sind und die Du wirklich vorlegen musst. Mehr nicht.

1) wozu? Du hast Deine Gehaltsbescheinigungen vorgelegt. Ohne konkreten Anhaltspunkt sehe ich keine Verpflichtung, irgendwas aus dem Arbeitsvertrag zu kopieren.
3) wozu? Sehe ich keine Anspruchsgrundlage. Der letzte Steuerbescheid und gut ist.

2)+5)+6)
ganz schlecht, dass Du keine Regelung hast aber wenigstens ist das KFZ als Firmenwagen einigermassen "popelig".
Ja, Dein Arbeitgeber wäre nach irgendeinem BAG-Urteil verpflichtet, Dir die jährlichen Gesamtkosten des KFZ mitzuteilen aber das bringt Dir nichts, so lange Du keine Aufteilung nach Privat und Dienst-Km, sprich Fahrtenbuch, vorlegen kannst.
Man kann da natürlich hin und herrechnen. Ich gehe aber davon aus, dass Du mehr als 500 Privat-Kilometer im Monat verfährst.
Dann akzeptiere kurzerhand, wenn man Dir die 148,- als geldwerten Vorteil aufbrummt. Für ein KFZ mit Kilometern unlimited könnte man da viel höher greifen. Aber Juristen schreiben lieber ab anstatt selbst zu rechnen. Also stoss sie mit der Nase drauf: "Das ist der geldwerte Vorteil für meine Privatnutzung und das der für die Fahrten zur Arbeit. Den für die Fahrten zur Arbeit dürft ihr natürlich nicht ansetzen, weil es sich dabei ja berufsbedingte Aufwendungen handelt." In dem Fall könnte sich die Nachhilfe lohnen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2012 20:27
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Inselreif,

danke für die Ausführungen. Hatte jetzt ein Gespräch mit meinem RA. War total ernüchternd.
Der hat m. E. keine Lust auf Arbeit und will quasi von vornherein Zugeständnisse ohne Ende machen.
Da kann ich doch keinen Blumentopf gewinnen. Ich will mich ja nicht drücken, aber ich muß mich
ja auch nicht hinstellen, um mir die Haut abziehen zu lassen. So langsam macht sich bei mir die
Resignation breit.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2012 22:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich hatte eine ähnliche Situation. Bereits auf AG-Ebene hatte ich in Absprache mit meinem RA bis hin zu Kontoauszügen (nur der Geldeingang war nicht geschwärzt) alle auch nur ansatzweise involvierten Unterlagen abgegeben. Aus heutiger Sicht ein brillianter Schachzug mit entsprechendem Erfolg.

Ich trage deine Bedenken, nur: Das Ziel ist der Weg.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2012 23:36
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo Deep,

ich bin aktuell in einer ähnlicen Situtation und gehe aber äusserst sparsam mit Kopien, Daten aller Art zu meinen Einkünften um.

Wieso genau war dein offensiver Umgang ein guter Schachzug mit Erfolg?

Grüße,

Lullaby

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2012 12:24
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich bin aktuell in einer ähnlicen Situtation und gehe aber äusserst sparsam mit Kopien, Daten aller Art zu meinen Einkünften um.

Vom Grundatz unterstütze ich das voll und ganz. Aus der Hand gegebene Unterlagen bekommt man nicht zurück.

Wieso genau war dein offensiver Umgang ein guter Schachzug mit Erfolg?

Da sist eine lange Geschichte, die auch nur im vollständigen Kontext die Sinnhaftigkeit zeigt. Kurz: Es fand eien Stufenklage statt und wir befanden uns in der ersten Stufe, der VKH-Klärung. Um dem Gericht jedes nur denkbare Argument eines abschlägigen Beschlusses an die Hand zu geben, war es in meinem Fall tatsächlich sinnvoll (und erfolgreich).

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2012 16:25