Tja, ich stehe also nicht alleine da, was aber hier für alle ein sehr schwacher Trost ist. Ich bin auch allein erziehend, und soll nun uU Trennungsunterhalt zahlen. Wie sich alles gleicht. Alkohol oder psychisch krank. Dann werden die leistungsfähigen zur Kasse gebeten, damit die Prinzessinen nicht auf den Staat angewiesen sind. Meine hat sich schon vor der Trennung ihren jetztigen Lebenspartner zugewendet (das muss ich ihr beweisen) denn lt. ihren Aussagen ist es nur ein guter Bekannter, der ihr freie Kost und Logis gibt. (Lach wenn es wirklich nicht ihr Lebensgefährte ist würde ich es als "legale Prostitution bezeichnen) Wo sie jetzt auch seit einem Jahr gemeldet lebt. Alkohol, psych. Krank usw. und nun soll ich solidarisch sein.
@Cyberrat, du wirst feststellen, bzw. hast du ja schon, dass du keineswegs alleine bist.
Gerade bei Vatersein.de tummeln sich einige AE-Väter. Die meisten bekommen keinen KU und einige zahlen EU.
Die Begündung in der Familienrechtsdenke ist ebenso einfach wie schlüssig:
1. Kinder gehören zur Mutter und Mütter kümmern sich immer gut um ihre Kinder!
2. Sollte sich eine Mutter mal nicht so gut kümmern, muss sie Krank sein.
3. Wenn jemand Krank ist, kann er nicht arbeiten und braucht Unterhalt.
4. Da der Staat nicht dafür aufkommen will, muss es eben der Vater tun.
Logisch oder?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
In dem Einspruch geht es darum, dass sie angeblich ehebedingte Nachteile hat. Sie hat ueber 20 Bewerbungen geschrieben in den letzten 20 Monaten und noch viel mehr, kann es jedoch nicht belegen.
Hallo,
wenn sie nicht mehr Bewerbungsbemühungen nachweisen kann, soll ihr gefälligst ein fiktives Einkommen angerechnet werden. Und auch ihr Alter ist kein Argument, schon gar nicht in einer Zeit, in der die Rente per Gesetz erst ab 67 beginnt.
So oder so, lass dich keinesfalls auf einen Vergleich ein, es soll die Richterin ein Urteil fällen und begründen. Damit kannst du dann vors OLG. Bis dahin hat sich dann die Welt weitergedreht, vielleicht sind dann selbst die Celler OLG-Richter ein bisschen mehr in der Jetztzeit angekommen.
Ich bin auch alleinerziehend, ich bekomme auch keinen KU, hätte aber natürlich weiterhin EU zahlen sollen. Mache ich nicht, warum, steht hier. Vielleicht nutzen dir ja einige der Formulierungen, speziell zur Unterhaltsverpflichtung der Kindsmutter.
/elwu
wenn sie nicht mehr Bewerbungsbemühungen nachweisen kann, soll ihr gefälligst ein fiktives Einkommen angerechnet werden. Und auch ihr Alter ist kein Argument, schon gar nicht in einer Zeit, in der die Rente per Gesetz erst ab 67 beginnt.
Das hatten AG und OLG bei meiner Ex auch gemacht. Maximal erzielbarer Stundenlohn mit Mitte 40: 8,- €/Std.. Daraus ergibt sich ein anrechenbares Nettoeinkommen von ca. 850,- €/Monat. Woraus folgt: keine KU-Pflicht und im Zweifel EU-Berechtigung!
Uli
Das hatten AG und OLG bei meiner Ex auch gemacht. Maximal erzielbarer Stundenlohn mit Mitte 40: 8,- €/Std.. Daraus ergibt sich ein anrechenbares Nettoeinkommen von ca. 850,- €/Monat. Woraus folgt: keine KU-Pflicht und im Zweifel EU-Berechtigung!
Hallo,
KU gibts eh nicht von Müttern, extrem wenige Ausnahmen haben, Verzeihung, bestätigen die Regel. 😉 Bei meiner Ex wurden vom AG 950€ fiktiv aus Teilzeit angesetzt. Das führt natürlich zu einem niedrigeren Zahlbetrag beim EU. Aber es führt auch zu einem höheren 'eheprägenden Bedarf', was auf lange Sicht für Zahlemann teuer sein kann. Nur wurde diese Garantie bzgl. ehelicher Lebensstandard ja mit der Unterhaltsrechtsreform (eigentlich) gekippt. Von daher ist mir gerade nicht ersichtlich, was an der Berücksichtigung fiktiven Einkommens nachteilig ist?
/elwu
Von daher ist mir gerade nicht ersichtlich, was an der Berücksichtigung fiktiven Einkommens nachteilig ist?
Nachteilig ist nichts. Man sollte sich nur nichts daraus erhoffen, wie z.B. KU. Väter, die am Anfang ihrer Auseinandersetzungen stehen, glauben oftmals, die Rechtsprechung sei geschlechtsneutral.
Uli
Moin elwu,
Uli wollte sicher nicht zum Ausdruck bringen, dass fiktives Einkommen in solchen Fällen nachteilig ist; sehr wohl aber auch, dass ein Richter nach Belieben und ohne Beweis für das Gegenteil einen erzielbaren Stundenlohn so niedrig ansetzen kann, dass eine Unterhaltspflicht trotz angenommener Vollzeit-Tätigkeit einfach ausscheidet.
So, wie er Ulis Klapper-Polo zu einem Luxus-Gefährt mit entsprechend hohem geldwertem Vorteil hochrechnen konnte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
dass ein Richter nach Belieben und ohne Beweis für das Gegenteil einen erzielbaren Stundenlohn so niedrig ansetzen kann, dass eine Unterhaltspflicht trotz angenommener Vollzeit-Tätigkeit einfach ausscheidet.
So, wie er Ulis Klapper-Polo zu einem Luxus-Gefährt mit entsprechend hohem geldwertem Vorteil hochrechnen konnte.
Hallo,
die Gestaltungsfreiheit und -kreativität der Richterlinge ist bekannt, vor allem in Sachen reichrechnen der Zahlemänner. Was das erzielbare Einkommen eigentlich KU-verpflichteter Frauen betrifft: wie sind denn da die Realitäten? Meine Ex z.B. dürfte den Rest ihrer Tage ALGII-Empfängerin bleiben sofern die ARGE keinen Weg findet, doch wieder mich in die Haftung zu nehmen. Bei der Ex von Uli meine ich mich zu erinnern, dass die nicht ganz rund dreht, kann die denn auch nur 850€ verdienen? Schiggers Frau, Alki - selbes Bild. Worauf ich hinaus will: bei der einschlägigen Sorte von Frauen, von denen hier die Rede ist, kann man realistischerweise niemals KU erwarten. Dann dämpft die Einkommensfiktion zumindest ihren TU.
/elwu,
'Besserverdiener' mit 13 Jahre altem A4 mit 212.000km runter...
Trotzdem...das mit den Vergleich (geschrieben in einen anderen Threat) geschah in der Sitzung des AG zum KU. Dem Gericht wäre es ausdrücklich sehr recht wir würden zu einen solchen kommen. Natürlich ist es keine Anerkennung des TU auf rechtlicher Basis für mich, und so wird der auch geschrieben. Falls sich allerdings meine Noch Gattin nicht darauf einlässt, und auf TU klagt, werde ich alles erdenkliche unternehmen um dieses zu verhindern. Falls dann doch alle Stricke reißen sollten, wird meine Mutter das Haus wieder zurück haben wollen. Dies ist nämlich im Überlassungsvertrag damals so geregelt worden, dass schon beim Einreichen der Scheidung egal von wen, sie das Recht hat das Haus wieder auf sich überschreiben zu lassen. Oh Scheiße, dann muss ich ja ziemlich dicke Miete an meine Mutter zahlen. :rofl2: und auf die Notarkosten bleibe ich dann auch sitzen.
Dem Gericht wäre es ausdrücklich sehr recht wir würden zu einen solchen kommen.
Wobei man nicht vergessen darf, dass es dem Gericht nur Recht sein kann, wenn ihr euch (wie auch immer) vergleichsweise einigt. Ein solches TU-Verfahren ist für ein Gericht eine Heidenarbeit. Bei mir hatte es damals in Summe mehr als 4 Jahre gedauert, bis das "Ergebnis" vorlag.
Uli
Mal ein kleines "cross quoting"
Das wurde in der mündlichen Verhandlung des Gerichts am Mittwoch zum neuen Unterhaltsrecht deutlich. Es müsse geprüft werden, ob von den Frauen nicht zu viel verlangt werde, wenn sie neben der Erziehung kleiner Kinder auch einer Vollzeitarbeit nachgehen müssten, sagte Richter Hans-Joachim Dose am Mittwoch in Karlsruhe.
Wer fragt die AE-Väter, ob es nicht zu viel verlangt sei, kleine Kinder zu erziehen, Vollzeit zu arbeiten, keinen KU zu bekommen und für faule Exen noch Unterhalt zahlen zu müssen?! 😡
Uli
Lieber Uli,
da wird Dir Herr Dose vermutlich sagen, dass die paar unbedeutende Fälle einfach nicht ins Gewicht fallen.
*Ironiemoduson* Bisschen Schwund ist immer! *Ironiemodusoff*
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wer fragt die AE-Väter, ob es nicht zu viel verlangt sei, kleine Kinder zu erziehen, Vollzeit zu arbeiten, keinen KU zu bekommen und für faule Exen noch Unterhalt zahlen zu müssen?! 😡
Hallo,
auch das wird der Herr Dose sicher irgendwann 'prüfen'. Mal sehen was bei diesen ganzen Prüfungen herauskommt, von denen einige ja sicherlich ihrerseits wieder vom BVerfG geprüft werden.
/elwu
Sooo unüblich ist es anscheinend nicht allein erziehender Vater zu sein. Heute feierte ich Kindergeburtstag für meinen Kleinen (1. Klasse). Leider musste ein Mädel absagen, weil es am WE zu ihrer Mutter fuhr. Im Gespräch mit dem Vater habe ich auch erfahren, dass er voll erwerbstätig ist, keinen KU von der KM bekommt, sondern nur UV für die Kleine noch. Der Grosse von ihn ist schon 14 und bekomm sozusagen gar keinen Unterhalt. Er zahlt ihr noch 446€ Trennungsunterhalt, und Madame geht nicht arbeiten. Auch sie hat psychische Probleme.....Mensch was sind wir Männer einfach doof, bzw. zu gutmütig.
Auch sie hat psychische Probleme.....
Haben allen Exen dieses Schlages, weil das so leicht nachvollziehbar und so schwer widerlegbar ist!
Ein Vater schrieb mir vor einigen Jahren mal, dass er ärztlich nachgewiesen unter Depressionen leide und den Belastungen am Arbeitsplatz oftmals nicht standhalte. Durch hierdurch bedingte Kündigungen sei er immer wieder mit KU in Verzug geraten. Er sei schließlich nach §170 StGB zu 1/2 Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Statement des Richters sei gewesen: "Wenn wir alle Väter mit psychischen Problemen davonkommen ließen, flösse bald gar kein Unterhalt mehr".
Die meisten AE-Väter haben den KU mangels Uneinbringbarkeit eh schon abgeschrieben. Für sie ist es nur schwer erträglich zusätzlich auch noch zur Kasse gebeten zu werden.
Uli