was ist denn der unterschied zwsichen trennungsunterhalt und nachehelichem unterhalt?
ist es richtig, dass die eigenverantwortung der ex nachdem dritten geb tag nur für den nachehelichen unterhalt gilt?
dann müsste sie ja einfach die scheidung rauszögern...
Beitrag abgetrennt, bitte Forenregel 5 beachten. Und etwas Freundlichkeit wie "Hallo" und "Tschüss" sind auch gern gesehen.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
ok, ich war in Eile und werde es zukünftig beherzigen...
danke
Hi lollipop7
Nicht das Du dumm sterben musst. 😉
TU folgt in der Bemessung dem Halbteilungssatz. D.h. sämtliches bereinigtes EK beider Ehegatten zusammenaddiert wird - nochmals bereinigt um vorrangige Ansprüche (KU z.B.) - durch zwei geteilt und stellt dann den zu deckenden Bedarf des unterbemittelten Ehegatten dar. Ein Erwerbsanreiz ist gemäss den jeweiligen URL zuvor zu berücksichtigen. Der TU ist befristet bis max. zur Rechtskraft der Scheidung.
EU hingegen, der seit der UH-Reform 2008 durch die gesteigerte Eigenverantwortung eines jeden (dt.) Erdenbürgers im Prinzip schwer durchsetzbar sein sollte, soll kurz- bis mittelfristig eine Überbrückung bis zur wirtschaftl. Selbstständigkeit (auch auf geringerem Niveau des Geldsegensempfängers) darstellen. Allerdings kann er durch sogenannten BU ausgehebelt werden. Ebenso gibt es Feinheiten der Unzumutbarkeit, einer Arbeitsaufnahme nachzugehen (Krankheit, Alter, lange Ehe ...). Der EU richtet sich nach zw. notwendigem bis eheprägendem Bedarf. I.d.R. ist er geringer als der TU. Dies ist einer der Hauptgründe, warum Scheidungsprozesse in die Länge gezogen werden - der TU ist meistens deutlich höher.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo!
Spielt da der Eigenbedarf auch eine Rolle? Oder kann man einfach zb. 1300 Euro durch 2 teilen und man muss dann mit 650 Euro auskommen?
Hi
Spielt da der Eigenbedarf auch eine Rolle? Oder kann man einfach zb. 1300 Euro durch 2 teilen und man muss dann mit 650 Euro auskommen?
Der monatliche Selbstbehalt(Eigenbedarf)gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenem Berechtigten beträgt 1000,- Euro
Gruss Wedi