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Re: Trennungsunterhalt

 
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

was ist denn der unterschied zwsichen trennungsunterhalt und nachehelichem unterhalt?

ist es richtig, dass die eigenverantwortung der ex nachdem dritten geb tag nur für den nachehelichen unterhalt gilt?
dann müsste sie ja einfach die scheidung rauszögern...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2010 22:40
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Beitrag abgetrennt, bitte Forenregel 5 beachten. Und etwas Freundlichkeit wie "Hallo" und "Tschüss" sind auch gern gesehen.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 14:09
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ok, ich war in Eile und werde es zukünftig beherzigen...

danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2010 14:18
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi lollipop7

Nicht das Du dumm sterben musst. 😉

TU folgt in der Bemessung dem Halbteilungssatz. D.h. sämtliches bereinigtes EK beider Ehegatten zusammenaddiert wird - nochmals bereinigt um vorrangige Ansprüche (KU z.B.) - durch zwei geteilt und stellt dann den zu deckenden Bedarf des unterbemittelten Ehegatten dar. Ein Erwerbsanreiz ist gemäss den jeweiligen URL zuvor zu berücksichtigen. Der TU ist befristet bis max. zur Rechtskraft der Scheidung.

EU hingegen, der seit der UH-Reform 2008 durch die gesteigerte Eigenverantwortung eines jeden (dt.) Erdenbürgers im Prinzip schwer durchsetzbar sein sollte, soll kurz- bis mittelfristig eine Überbrückung bis zur wirtschaftl. Selbstständigkeit (auch auf geringerem Niveau des Geldsegensempfängers) darstellen. Allerdings kann er durch sogenannten BU ausgehebelt werden. Ebenso gibt es Feinheiten der Unzumutbarkeit, einer Arbeitsaufnahme nachzugehen (Krankheit, Alter, lange Ehe ...). Der EU richtet sich nach zw. notwendigem bis eheprägendem Bedarf. I.d.R. ist er geringer als der TU. Dies ist einer der Hauptgründe, warum Scheidungsprozesse in die Länge gezogen werden - der TU ist meistens deutlich höher.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2010 02:37
(@abgemeldet)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Spielt da der Eigenbedarf auch eine Rolle? Oder kann man einfach zb. 1300 Euro durch 2 teilen und man muss dann mit 650 Euro auskommen?

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2010 22:37
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Spielt da der Eigenbedarf auch eine Rolle? Oder kann man einfach zb. 1300 Euro durch 2 teilen und man muss dann mit 650 Euro auskommen?

Der monatliche Selbstbehalt(Eigenbedarf)gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenem Berechtigten beträgt 1000,- Euro

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2010 22:53