Re: Unterhalt an me...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Re: Unterhalt an meine studierende Tochter

Seite 2 / 2
 
(@lesterb)
Schon was gesagt Registriert

warum so kompliziert? Mit dem Bafögamt und dessen Berechnung brauchst du dich doch gar nicht weiter beschäftigen. Du hast schwarz auf weiß, dass sie kein Bafög erhält.

Nun ja, ich habe formell gesehen eigentlich recht wenig.
Meine Tochter hatte mir ganz trocken das BAFÖG Berechnungs-Ergebnis-Dokument eingescannt und zugemailt.
Das heißt: Sie hat mich angerufen und mir indirekt nahegelegt, den mir zugewiesenen Anteil aus diesem Dokument von ca. 335€ zu bezahlen...natürlich auch den somit entstandenen Rückstand für die Zeit seit Anfang Oktober auszugleichen. Diese Art der Vorgehensweise ist eher untypisch für meine Tochter (ich hoffe, das ist nicht nur mein Wunsch-Denken), sondern erinnert stark an Verhaltensmuster der KM.

Dami hat die Tochter, nicht mehr bei einem Elternteil lebend, Anspruch auf 670 € + evtl. Krankenversicherungsbeitrag, falls nicht mehr mitversichert + evtl. Studien- und Semestergebühren. Von diesem Betrag abgezogen wird dann noch das Kindergeld, das an die Tochter weitergeleitet werden muss. Und den Restbetrag übernehmen dann die Elternteile anteilig entsprechend ihrer Einkommenssituation.

So war bis zu diesem Anruf eigentlich auch mein Verständnis. Konkret ging ich aus von:
670€ Gesamtanspruch - 184€ Kindergeld - 200€ Einkommen meiner Tochter aus dem dualen System = 286€ Anteil für die KM und mich.
Da ich bis zum Abi-Abschluss einen Barunterhalt von 312€ (Unterhaltsvereinbarung vom JA) bezahlt hatte, wollte ich ihr für diesen Lebensabschnitt (eigener Haushalt) keine abrupte Reduzierung des Unterhalts zumuten und schlug 150€ + 50€ Taschengeld vor.
Diese 200€ zahle ich nun seit Beginn ihres Studiums (+ des September diesen Jahres, wo das Abi inkl. Ferien bereits rum war, aber das Studium noch nicht begonnen hatte).
Im Hinterkopf hatte ich dabei das Gedankenspiel, dass ich die 50€ Taschengeld quasi als flexible Masse (ähnlich einer übertariflichen Zulage) handhaben kann, welche im Falle einer unerwarteten atmosphärischen Störung spontan eingestellt werden kann.

Wie schon gesagt: Die BAFÖG-Berechnung erweckt bei meiner Tochter (sicher auch bei der KM) den Eindruck, die derzeit gezahlten 200€ wären viel zu wenig! Man möchte scheinbar schon gerne die 335€ fließen sehen...
Da es nach meiner angenommenen Berechnung ja lediglich 286€ insgesamt von der KM und mir zu holen gibt, bliebe letztlich die Frage, wie sich diese zwischen uns aufteilen.
Wie das Ganze nun mit dem BAFÖG-Amt weitergeht, ist schon recht spannend...und für mich leider ungewiss.
Das ist eigentlich eines der größten Probleme an der Sache...Du weißt eigentlich nie, worauf Du Dich einstellen musst!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2012 19:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lester,

grundsätzlich gilt: Eure Tochter kann sich nicht aussuchen, von welchem Elternteil sie Geld haben möchte. Sie muss Dir vielmehr die Einkommensunterlagen ihrer Mutter vorlegen (und umgekehrt), damit die jeweilige Quote berechnet werden kann. Solange diese Unterlagen nicht vorliegen, muss überhaupt kein Unterhalt fliessen. Vielleicht könnte die Information über diesen Umstand Töchterleins Aktivitäten etwas beflügeln?

Du kannst ja mal Deine und die (vermuteten) Einkommenszahlen Deiner Ex hier einstellen; dann rechnen unsere Cracks mal aus, was auf Dich zukommen wird/könnte. Das BAFÖG-Amt hat mit dieser Frage jedenfalls nichts zu tun; es ist weder seine Aufgabe, den Unterhalt zu berechnen noch ihn einzufordern.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2012 19:51
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Lester,

wie Martin ja schon festgestellt hat, das Bafög-Amt hat nichts damit zu tun, wenn es nun um UH-Forderungen geht, die deine Tochter an dich stellen muss. Jedenfalls ist der Bafög-Bescheid nicht relevant, wenn es um die genaue Höhe deines Anteils geht. Auch ist die Berechnungsgrundlage eine andere als die unterhaltsrechtlich durchgeführte. Entscheidend ist also für dich bzgl. Bafögamt nur, dass die Tochter kein Bafög erhält.
Nun ist sie es, die dir gegenüber ihren UH-Bedarf nachweisen und die entsprechende Forderung an dich zu stellen hat. Die Höhe ihrer Forderung muss sie nachvollziehbar, d.h. nachrechenbar begründen und belegen. Dazu benötigst du eventuelle Einkünfte der Tochter und eben Einkommensbelege der KM aus den letzten 12 Monaten. Solange dir das alles nicht vorliegt, brauchst du auch genau genommen gar keinen UH bezahlen.
Nochmal: Beschäftige dich an dieser Stelle nicht weiter mit dem Bafögamt. Das verkompliziert alles und bringt dir gar nichts.

Gruß
E.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2012 23:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Zudem hat Deine Tochter nicht nur einen konkreten Geldbetrag zu fordern, sondern diesen anhand ihres Gesamtbedarfes auf Deinen Anteil aufzuschlüsseln. Das Bafög-Amt rechnet zudem gänzlich anders, als es das Unterhaltsrecht fordert. Und Du hast nur Forderungen zu bedienen, welche laut Unterhaltsrecht geboten sind.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2012 01:31
(@lesterb)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

an dieser Stelle noch einmal vielen lieben Dank für eure Einschätzung bzw. Bewertung meiner Situation!
Vermutlich lasse ich mich einfach zu schnell durch jede Art von amtlichen Dokumenten einschüchtern ohne deren Relevanz bzw. Anwendbarkeit zu kennen.
Das war bei mir wahrscheinlich schon immer so...

@Martin:
Falls es mal notwendig werden sollte, komme ich wohl auf euer nettes Angebot zurück, eine Abschätzung des Unterhalts von den erfahrenen Forianern vornehmen zu lassen. Die Einkünfte der KM kenne ich bislang überhaupt nicht. Es lässt sich lediglich grob auf Basis der letzten Unterhaltsberechnung durch das JA im Frühsommer 2011 eingrenzen, wonach ich ja 312€ und die KM (mit zweitem Kind von anderem Vater im Haushalt) 286€ zahlen musste.

Besten Dank nochmal!
Lester

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2012 12:53
(@lesterb)
Schon was gesagt Registriert

...ich krame diesen meinen Fall nun ein weiteres Mal wieder aus. Aber vorwiegend nicht, um zu jammern, sondern vielmehr um zu berichten. Dies könnte anderen Betroffenen in vergleichbaren Situationen sicherlich weiterhelfen.

Was hat sich zum letzten Status vom Dezember 2012 getan?
Das BAFÖG-Amt hat mich Ende März 2013 erstmals direkt angeschrieben. Nun verstehe ich auch, was der entsprechende Mitarbeiter mir ein halbes Jahr zuvor telefonisch erklären bzw. vorschlagen wollte. Die vom BAFÖG-Amt ermittelten Zahlbeträge sind weiterhin gültig geblieben (seiner Auffassung nach), nur ich habe dann eben abweichend von dieser Art der Berechnung meinen selbst ermittelten und mit meiner Tochter abgesprochenen Unterhalts-Zahlbetrag weitergezahlt (200€ statt 335€). Die fehlenden 135€ hat das BAFÖG-Amt offensichtlich über das halbe Jahr übernommen und fordert mich nun auf, diesen Fehlbetrag zu begleichen. In diesem Zusammenhang sollte ich zunächst eine Erklärung zu diesem Sachverhalt abgeben, was ich auch gemacht hatte. Mit der Aufforderung zur Nachzahlung (+ 6% Zinsen) blieb mir dann nichts weiter übrig, als einen Anwalt aufzusuchen, was ich eigentlich von Anfang an verhindern wollte...schon wegen der Kosten.
Nun habe ich gelernt, dass die BAFÖG-Berechnung zum öffentlichen Recht gehört, Unterhaltsberechnungen aber Zivil-Recht sind.
Welches Recht nun tatsächlich die Überhand gewinnen wird, erscheint irgendwie schleierhaft.
Jedenfalls hat meine Anwältin die gleiche Sichtweise wie ihr, sprich: Unterhaltsanspruch für Studierende im eigenen Haushalt = 670€ - 184€ Kindergeld (- ggf. vorhandenes Einkommen meiner Tochter) aufgeteilt je nach Einkommen auf Vater und Mutter.
Das BAFÖG-Amt hütet offensichtlich das Geheimnis der Einkünfte von der KM gegenüber meiner Anwältin, was wohl legitim ist. Davon abgesehen waren die zur Berechnung der Ausbildungsföderung verwendeten Einkunftsbelege ohnehin überaltert (2 Jahre rückwirkend). Die Anwältin schreibt nun die KM direkt an.

Rückwirkend betrachtet frage ich mich nun natürlich, ob man diesen Werdegang hätte verhindern können. Ich glaube aber nicht. Ich kann nicht mal der KM oder meiner Tochter einen Vorwurf machen, da ja wohl nur verifiziert werden sollte, ob BAFÖG-Ansprüche zur stattlichen Förderung bestehen oder nicht. Dass nun im Ergebnis dieser Berechnung derartiges Zahlenmaterial entsteht und mögliche Fehlbeträge bei der Leistung dieser fiktiven Zahlungsforderungen durch das Amt für Ausbildungsförderung vorgestreckt werden, hätte wohl niemand erwartet.
Somit bleibt natürlich völlig offen, was letztlich mit den Vorleistungen des BAFÖG-Amtes passiert, falls sich herausstellt, dass ich tatsächlich keine höheren Zahlungen leisten muss!!! Hat dann das BAFÖG-Amt einfach mal Pech gehabt? Muss vielleicht meine Tochter den fälschlicherweise gezahlten Ausgleichsbetrag an das BAFÖG-Amt zurückzahlen?
Ich werde dann mal berichten, wie es weiter- bzw- ausging...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2013 20:18
Seite 2 / 2