mein Anliegen ist nicht ganz gleich, aber ähnlich dem hier geschilderten, drum häng ich mich einfach mal an dieses Thema ran anstatt ein neues aufzumachen.
Ich zahle seit Anfang 2014 (hab da mein Studium beendet) der Mutter meines Kindes Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle in Höhe von monatlich 291€ (Kind 6-11, mein Nettoeinkommen 1.500-1.900€). Die Mutter bezieht Sozialleistungen (erwerbslos und im letzten Jahr ein zweites Kind (anderer Vater) bekommen) und wurde nun vom Amt bzgl. meines genauen Einkommens kontaktiert. Dies hat sie ihnen nicht mitgeteilt, sondern nur wahrheitsgemäß gesagt, dass ich nach der Düsseldorfer Tabelle die 291€ zahle. Die meinten darauf, dass sie mich diesbezüglich nun kontaktieren werden und eine Offenlegung meines Einkommens verlangen. Noch habe ich keine Post erhalten, trotzdem möchte ich mich schon mal erkundigen, was da ggf. auf mich zukommen kann. Kann es sein, dass ich nun deutlich mehr Unterhalt zahlen muss?
Hallo Weon Mani,
Noch habe ich keine Post erhalten, trotzdem möchte ich mich schon mal erkundigen, was da ggf. auf mich zukommen kann. Kann es sein, dass ich nun deutlich mehr Unterhalt zahlen muss?
Es könnte passieren, das es etwas mehr wird. Konkret könnte es zu einer Hochstufung um eine Zeile in der Düsseldorfer Tabelle kommen, wenn du nur diesem einen Kind und sonst niemandem zu Unterhalt verpflichtet bist (das ergibt sich aus Anmerkung 1 zur Düsseldorfer Tabelle). Konkret wären das dann 309 Euro statt der bisherigen 291 Euro, also 18 Euro mehr.
Es kommt allerdings auf deine konkreten Daten an. Wenn du z.B. relativ nahe an der unteren Einkommensgrenze bist, d.h. in der Nähe von 1.500 Euro, dann ist ggf. bereits der Bedarfskontrollbetrag gerissen. Beispiel: Bereinigtes Nettoeinkommen 1.550 Euro, rechnerisch Zeile 2, Hochstufung nach Zeile 3 weil nur eine Unterhaltspflicht, ergibt 309 Euro Unterhalt. Aber: 1.550 Euro minus 309 Euro sind 1.241 Euro, das ist weniger als der Bedarfskontrollbetrag der 3. Zeile (der ist nämlich 1.280 Euro), also wird nach Zeile 2 zurückgestuft, und es bleibt bei den 291 Euro.
Ansonsten kommt es natürlich auf die korrekte Bereinigung deines Nettoeinkommens an (berufsbedingte Kosten und/oder zusätzliche Altersvorsorge). Wenn du magst, dann liefere deine Zahlen und wir gehen das hier schon mal gemeinsam durch. Oder, du wartest auf das Schreiben vom Amt, fragst hier nochmal nach falls irgendwas unklar ist, lieferst die Auskunft einschließlich der Daten für die Bereinigung deines Einkommens, und wenn die Antwort vom Amt kommt, können wir uns hier zusammen anschauen, ob das alles so seine Richtigkeit hat.
Ach so, und nicht erschrecken: Möglicherweise kommt der Amtsschimmel auf die glorreiche Idee, nicht nur Unterhalt für das Kind zu fordern, sondern auch für die Frau Mama, nämlich Betreuungsunterhalt wegen des jüngeren Kindes. Damit hast du allerdings nichts zu tun, da soll sich das Amt mal fein säuberlich an den zugehörigen Vater wenden - ich sag's dir nur, damit du nicht aus allen Wolken fällst, falls das Amt so etwas "versehentlich" versuchen sollte. Im Fall des Falles überlegen wir uns dann schon eine passende Antwort ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vielen Dank für die fixe Antwort. Das beruhigt mich erst mal schon mal sehr, 18€ wären ja noch verkraftbar.
Ich warte dann mal die Post ab und melde mich dann auf jeden Fall noch mal hier.
Das Schreiben war nun gestern im Briefkasten - gibt es die Möglicheit das hier als PDF oder Bilder hochzuladen? Ein, zwei Fragen habe ich nämlich, aber ich versuche die sonst mal so zu stellen.
Auf dem Fragebogen steht ganz oben der Name der Mutter, nicht des Kindes - ist das richtig? Im Schreiben selbst beziehen sie sich nur auf das Kind. Ist das evtl. weil die Mutter das Geld bekommt?
Ich habe keine Ehegattin, lebe aber seit Anfang letzten Jahres mit meiner Partnerin zusammen, die wiederum Studentin ist und kein Einkommen in dem Sinne hat - kann man das auch angeben bzw. wenn ja, ist es sinnvoll? Auf der dritten Seite fragen die nämlich nicht nur nach Vermögen des Ehegatten, sondern auch des Partners, während auf der ersten Seite nur nach meinen Daten und denen des Ehegatten gefragt wird.
Wie ist das mit Vermögensangaben, die die haben wollen - nicht dass ich riesige Vermögen hätte, aber ein wenig hab ich gespart. Prüfen die evtl. meine Bankdaten und so was? Dürften die das so einfach ohne meine Erlaubnis?
Im Schreiben steht auch was von eventuellen rückwirkenden Zahlungen. Kann da was auf mich zukommen?
Danke schon mal für die Hilfe und jede Antwort!
Moin Weon,
einen Zwang, das Formular zu verwenden, gibt es nicht.
Es existiert allerdings ein Anspruch auf vollständige, übersichtliche Darstellung Deiner Einkünfte.
Da es bei Dir absehbar nicht um einen Mangelfall gehen wird, spielt Dein Vermögen wie auch irgendwelche Angaben zur Partnerin keine Rolle (brauchst Du nicht angeben).
So Du Einkünfte aus Vermögen (Kapitalerträge) hast, sind die allerdings aufzuführen.
Weiterhin gilt das von Malachit Geschriebene (insbesondere die Informationen zur Einkommensbereinigung ... "versehentlich" sind die Felder dazu in manchen Vordrucken gut versteckt).
Bevor Du´s abschickst, kannst Du Deine Angaben - wie bereits geschrieben - gerne nochmal hier einstellen.
Rückwirkend geht in Deinem Fall nur bis Anfang diesen Monats (da Auskunftsaufforderung erst jetzt gekommen ist).
Gruß
United
Hier direkt ablegen kannst du es nicht.
Nur bei einem externen Hoster und dann hier verlinken.
Ich denke aber, dass das nicht nötig ist.
Du musst nämlich keinen Fragebogen ausfüllen und solltest das auch nicht tun.
Vor Allem nicht die Dinge, zu denen du nachgefragt hast.
Du musst nur dein Einkommen offen legen.
Nicht das deiner Freundin und nicht dein "Vermögen".
Und Rückwirkend geht auch nur bis zu dem Monat, indem zum ersten Mal zur Zahlung bzw. Auskunft aufgefordert wurdest.
Und nachdem die schon mal so schön offen gelegt haben, dass sie nicht gerade ehrlich zu dir sind, und dich auch gerne mit unlauteren Mittel auspressen wollen, solltest du auch keinesfalls mehr angeben, als du wirklich musst.
Alles andere würde nur gegen dich verwendet werden.
Du gibst nur dein Nettoeinkommen den letzten Jahres samt Belegen an, sowie die zulässigen Abzüge.
Das sind im Wesentlichen allgemeine Erwerbskosten, wie z.B. Fahrtkosten, sowie bis zu 4% vom Brutto zusätzlicher Altersvorsorge, sofern vorhanden.
Auch solltest du deine Umgangskosten anführen und abziehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Dass der Name der Mutter drauf steht geht auch in Ordnung, es geht um die Bedarfsgemeinschaft, dazu gehört die Mutter und ihre Kinder. Nun wird geprüft inwieweit andere unterhaltspflichtig für die Mitglieder der Bedarfgemeinschaft sind und ob die Mitglieder dann überhaupt noch Anspruch auf H4 haben.
Das geht Dich aber nur in der Weise etwas an, dass Du unterhaltspflichtig für ein Kind bist und den Unterhalt gemäß Deinem Einkommen zahlst. Dein Vermögen (wohl aber die Erträge = Zinsen) spielt dabei keine Rolle. Wie bereits genannt die Angaben machen und dann sollte dabei auch nichts anderes als vorher als Zahlbetrag herauskommen (ggf. eine Stufe höher, aber auch nicht mehr).
VG Susi
Danke für eure Antworten.
Dann antworte ich dem lieben Jobcenter mal und füllr nur die Felder bzgl. meines Nettoeinkommens, sowie für meine Fahrtkosten aus (Altersvorsorge habe ich (noch) keine)? Auch die Fragen bzgl. meiner Miete, weiterer im Haushalt lebenden Personen oder nach Schulden (auch wenn ich keine habe) muss ich nicht beantworten und streiche die Felder daher einfach durch - habe ich das richtig verstanden?
Reicht es denen die Kopie meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2014 beizulegen oder muss ich wirklich alle zwölf Gehaltsabrechnung des letzten Jahres mitsenden (das mag an dieser Stelle knickerig wirken, aber das Briefporto ist ja sowieso schon zum Jahreswechsel wieder gestiegen ...).
Achso, und was ist mit Umgangskosten gemeint, Beppo?
Hast du Umgang mit deinem Kind?
Wenn ja, entstehen dir daraus Kosten?
Wenn ja, dann sind das Umgangskosten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja, das Kind ist jedes zweite Wochenende von Freitag Abend bis Montag Morgen, sowie einmal unter der Woche Nachmittags und über Nacht.
Aber in was für einer Höhe setzt man dafür Kosten an? Gibt es da Pauschalen?