Nein, auf das Konto der Kinder kannst du überweisen ,wenn das jeweilige Kind volljährig ist oder wenn die KM dazu ihr Einverständnis gibt.
So war bislang auch mein Verständnis.
Sorry liebe Forianer, wenn ich mit meinem allerersten Beitrag direkt hier einsteige. Ein neues Thema wollte ich für meinen konkreten Fall (erstmal) nicht öffnen, da es einige Korrelationen mit diesem hier gibt.
Ohne viel über die Vorgeschichte zu erzählen: Offensichtlich möchte die KM mit aller Macht weiterhin den Unterhalt auf ihr Konto überwiesen haben, auch wenn unsere Tochter in wenigen Tagen volljährig wird. Dazu wurde ein förmlicher Brief zusammen mit der Sachbearbeiterin des JA zur Unterhaltsermittlung aufgesetzt, welchen meine Tochter unterschrieben hat. Der Brief war an mich gerichtet ("Lieber Papa...") und forderte mich zur Übermittlung meiner letzten Verdienstnachweise auf (nichts außergewöhnliches). Im letzten Satz bittet meine Tochter darum, den Zahlbetrag weiterhin auf das Konto der KM zu zahlen.
Ich muss dazusagen, dass ich ca. 600km entfernt wohne und aus logistischen Gründen meine Tochter 1 bis 2 mal jährlich für ca. 1 Woche sehe (für beide Seiten OK), sonst telefonieren wir.
Erstaunlicherweise kam zuletzt bei einem Telefonat mit meiner Tochter über ein Geburtstagsgeschenk heraus, dass die Unterschrift meiner Tochter unter das Schreiben (den Brief) nicht ganz freiwillig zu Stande kam. Vielmehr wurde sie nach eigenen Aussagen von der KM vor die Entscheidung gestellt, entweder mittels erwähntem Brief den Unterhalt an sie weiterhin abzutreten, oder sich eine eigene Wohnung zu suchen!
Letzteres würde sie momentan natürlich sowohl finanziell als auch emotional (hat noch 1 Jahr Gymnasium) überfordern.
Wie es aussieht, fungiert die Sachbearbeiterin des JA quasi als Komplizin der KM.
Ich bin recht entsetzt über diese Vorgehensweise, sehe aber kaum Möglichkeiten, dagegen vorzugehen ohne Schaden bei meiner Tochter zu verursachen.
Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht?
Moin Lester,
ich habe Deinen Beitrag mal abgeteilt; das gilt in Foren zum einen als höflicher; zum anderen ist es übersichtlicher, wenn man weiss, wer worauf antwortet.
Spontan fallen mir zwei Fragen ein:
- Wurde bei der aktuellen Unterhaltsberechnung im Vorfeld der Volljährigkeit auch das Einkommen der Mutter ermittelt und berücksichtigt oder nur die Gewohnheitskiste "Papa zahlt" mit neuen Zahlen fortgeschrieben? Letzteres entspräche NICHT den gesetzlichen Vorgaben.
- Was spricht dagegen, wenn Töchting (beispielsweise zusammen mit einer gleichaltrigen Freundin) eine eigene Wohnung hat? Natürlich muss vor allem sie selbst das wollen; wenn sie diesen Wunsch aber hat und vernünftig genug dafür ist, würde ich mich als Vater nicht widersetzen, sondern ihr im Gegenteil sogar meine Unterstützung anbieten...
Gegen die Unterschrifts-Nummer wirst Du nicht viel tun können, ohne Töchting in Schwierigkeiten zu bringen. Mach Dir also nicht zu viele Gedanken darüber.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
hast Du nicht zufällig ein Zimmerchen frei für Deine Tochter?
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
Beim ursprünglichen Thema ging es um minderjährige Kinder. Ein volljähriges Kind darf natürlich auch bestimmen, das das Geld weiter bei Mama landen soll.
Natürlich ist so eine Erperssung alles andere als schön. Wenn sie nicht in ne WG ziehen könnte/möchte, kannst du sie ja mal auf den Dampfer bringen das Mama KU + KG bekommt und sie ihr nun nachweisen muß, was sie für sie ausgibt. Zudem ist auch Mama durchaus unterhaltspflichtig.
Ich weiß ja nicht was sie so an Taschengeld bekommt, aber wenn sie sieht, das ihr ca. 500 € zustehen wird sie sich wohl kaum mit 50 € zufrieden geben 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Vielen Dank schonmal über die schnellen Antworten!
@Martin:
Ich wollte den Ur-Thread natürlich nicht zerstückeln. Manchmal ist es in Foren ein schwieriger Spagat: Neues Thema öffnen und anschließend auf die Such-Funktion verwiesen zu werden, und eben halt diese Version. 😉
OK. Zu den Details, welche ich bewusst erstmal weggelassen hatte.
Allgemeines:
KM und ich sind bereits seit 1995 getrennt, sie wohnt in Thüringen, ich zahle seit der Trennung pflichtgerecht, auf eine Ermittlung über das JA wurde bislang fairerweise nie bestanden. Ich habe eigenständig nach jeweils aktueller Düsseldorfer Tabelle bezahlt, und bin sämtlichen Ärger immer aus dem Weg gegangen, soll heißen, ich habe alle Regeln der (mitunter herrschsüchtigen) KM akzeptiert. Ab Anfang 2010 kam irgendwie eines zum anderen, kontroverse Ansichten zwischen KM und mir führten zur Einstellung der Kommunikation. Das Jugendamt ermittelte den Unterhalt und ich zahle entsprechend.
Meine Tochter bekam das am Rande natürlich mit und im Dialog mit ihr entstand der Plan, ab ihrem 18. Geburtstag meinen Anteil auf ihr eigenes Konto zu zahlen.
Zu euren Fragen:
Nach Aussage der Sachbearbeiterin des Jugendamtes sind ebenfalls die Verdienstnachweise der KM vorhanden. Die Neuberechnung auf Basis beider Elternteile ist momentan noch nicht abgeschlossen.
Eine eigene Wohnung bzw. Wohngemeinschaft o.ä. dürfte momentan für meine Tochter eher nicht in Frage kommen, da sie nach bestandenem Abitur nächstes Jahr eine Ausbildung in einem anderen Bundesland anstrebt. Wahrscheinlicher wäre da ein Einzug bei ihrem Freund. Allerdings kann ich die Beziehung nicht wirklich einschätzen.
Ich habe leider aktuell überhaupt keinen Platz für meine Tochter. Selbst bei ihren einwöchigen Besuchen hier ist es recht eng. Je nach finanzieller Lage im Verlauf der nächsten ca. 3 Jahre würde meine Freundin und ich gerne in eine größere Wohnung umziehen. Das hängt u.a. auch von der Entwicklung meiner Unterhaltspflichten ab.
Die Sache mit dem Taschengeld war ja quasi der Aufhänger für die Information über das Zustandekommen der Unterschriftsaktion der KM.
Nach Aussage meiner Tochter erhält sie momentan lediglich 40€ Taschengeld / Monat (bei 420€ KU). Mein zukünftiger Zahlbetrag steht ja noch nicht fest.
Ich hatte meine Tochter nach ihrem Geburtstagswunsch gefragt. Meine Eltern und ich strebten ein Gemeinschaftsgeschenk an. Meine Tochter favorisierte ein schönes Smartphone, welches ohne Vertrag schonmal einiges kostet, aber als Geschenk ideal erschien. In einem weiteren Telefonat habe ich ihr allerdings ein Vorgehen empfohlen, wonach sie am besten einen Handy-Vertrag mit Daten-Flatrate an Stelle ihrer bisherigen Prepaid-Karte abschließen sollte. Das fand sie auch OK und sie hat sich schonmal über günstige Angebote informiert.
Dann machte ihr aber ihre Mutter einen Strich durch die Rechnung, weil sie von ihr für einen solchen Vertrag kein Geld bekommen würde.
Erst in diesem Moment kam ich mit ihr auf diesen ominösen Brief zu sprechen und sie erzählte mir eben die Umstände des Zustandekommens...
Ob sie nun nach Bekanntwerden des Gesamt-Zahlbetrages etwas mehr Taschengeld erhält, ist unklar.
Ich vermute aber mal, es wird nach wie vor inakzeptabel wenig sein.
Was mich am meisten an der Geschichte irritiert, ist das Verhalten des JA...
Hi,
in dem Fall hilft nur noch die Aufklärung das der KU ihr alleine zusteht und sie darüber bestimmen darf welchen Anteil sie ihrer Mutter zuhause abgibt, da diese ja zum einen das KG erhält und zum anderen auch Barunterhaltspflichtig ist. Ich würde deiner Tochter das knallhart servieren.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
Das Schreiben Deiner Tochter des JA kannst Du getrost in die Tonne hauen, wenn hier offiziell nur die Tochter der Absender ist. Sie ist noch minderjährig und darf diese Rechtsgeschäfte nicht tätigen. Eine Antwort wäre, das wegen fehlender Geschäftsgrundlage - gesetzl. Vertreter der Tochter ist die KM oder. die von ihr beauftragte Beistandschaft bzw. RA - dieses Schreiben ignoriert wird.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin.
Ich wollte mich auch nochmal kurz einmischen.
Alles was vor dem 18 Geburtstag gesagt oder geschrieben wurde ist nach dem 18. Makulatur.
Mit Ausnahme evtl. existierender Unterhaltstitel.
Wenn du das Gefühl hast, dass die Mutter versucht, die Selbstständigkeit eurer Tochter zu verhindern oder zu verzögern, so solltest du versuchen, diese zu fördern und zu stärken.
Damit meine ich jetzt nicht, sie zu einem Aufstand aufzustacheln aber sie über ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten zu informieren.
Dazu gehören auch die Unterhaltsmodalitäten.
Richtig ist, dass ab dem 18. beide Eltern für den Barunterhalt zuständig sind und zwar gequotelt nach ihrem Einkommen.
Richtig ist auch, dass der Tochter der volle Unterhalt in Bar zusteht, ihre Mutter aber natürlich das Recht hat einen Teil davon für Kost und Logis zu beanspruchen.
Die Gerichte erlauben in der Regel den Müttern, ihren Unterhaltsteil in "Naturalien" auszuzahlen.
Dabei kann keine von beiden alleine bestimmen, wie hoch dieser Beitrag zu sein hat.
Wenn sich Mutter und Tochter nicht einigen können, muss Tochter eben ausziehen. In dem Falle hat auch Mutter ihren Beitrag in Bar zu leisten.
Vielleicht nicht jetzt aber später.
Sei es zum Freund, mit ner Freundin oder eben in eine andere Stadt.
Auch hier gilt aber:
Stachele sie nicht auf sondern kläre sie auf.
Am besten besprichst du so etwas natürlich persönlich.
Kannst du sie nicht kurz nach ihrem 18. besuchen?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.