Rechte des Jugendam...
 
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Rechte des Jugendamtes bei der Auskunftspflicht

 
 varg
(@varg)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Foris,

könnt ihr mir sagen zu welchen Auskünften ich gegenüber dem Jugendamt verpflichtet bin ?

Ich zahle Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.

Das Jugendamt hat nun wieder eine wirtschaftliche Auskunft eingeholt, welche ich ihr auch erteilt habe.

Auf einem Kontoauszug haben sie wohl gesehen dass ich meiner Freundin regelmäßig Geld überweise.

Jetzt habe ich einen Brief erhalten in dem explizit danach gefragt wird wer die Person ist.

Das Jugendamt hat alle geforderten Auskünfte von mir betreffend meines Gehaltes etc erhalten.

Ich finde einfach das geht zu weit und wollte fragen ob einer von Euch definitiv weiss ob ich zu derartigen Auskünften verpflichtet bin.

Wir wohnen zusammen, sind aber nicht verheiratet.

Danke Euch


edit: Kleine und unbedeutende Textentfernung auf Wunsch des Users.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2014 22:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warum überhaupt Kontoauszüge?

Wenn, hätte ich die nicht relevanten Angaben geschwärzt.

Sie wollen das wohl wissen, um dir bei einer Partnerschaft eine Haushaltsersparnis aufsAuge zu drücken damit du mehr KU zahlen kannst.

Zahlst du den Mindestunterhalt?

Es geht das JA nichts an an wen du Geld überweist. Entweder gar nicht reagieren oder mit einem kurzen Satz: "Bitte teilen sie mir die Rechtsgrundlage mit, die mich verpflichtet Auskunft über meine Überweisungen und Ausgaben zu erteilen, die ich von meinem Einkommen bzw. meinem Selbstbehalt bestreite.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 22:27
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo yarg,

welcher Teufel hat Dich geritten, denen Kontoauszüge vorzulegen?

Die Auskunftspflicht ist in §1605 BGB geregelt, schau Dir das mal an.

Weitere Erläuterungen findest Du hier:
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/auskunft.htm

Ansonsten hat @midnightwish recht: sie wollen wohl schaun, ob irgendwie eine Haushaltsersparnis konstruiert werden kann.

Du kannst antworten:

- Geht Sie nichts an
- ist meine Lieblingsprostuierte
- ne Exfreundin, die mir leid tut
- ne zukünftige Freundin, die ich beeindrucken will
- Mutti
- welcher § berechtigt Sie zu einer solchen Frage?

oder einfach gar nicht reagieren. Du hast die Wahl. Deiner Pflicht zur Auskunft nach §1605 bist Du nachgekommen, so what?

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 22:43
 varg
(@varg)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Hat mir sehr geholfen.

Ich bezahle Mindestunterhalt ja.

Ich dachte mir schon dass es doch nicht sein kann dass ich Rechenschaft darüber ablegen muss wem ich Geld überweise oder eben was ich mit dem Teil der mir rechtlich zusteht anfange.

Der Kontoauszug war mein Fehler da ich lediglich meinen Gehaltseingang und dessen Höhe damit nachweisen wollte.
Auf die Idee dass das JA sich für meine sonstigen Ausgaben interessieren könnte bin ich in dem Moment gar nicht gekommen.
Aber auch das werde ich mir für ein evtl. nächstes Mal merken.

Ich werde es wie Du vorgeschlagen hast formulieren und hoffe dass sie mir nicht weiter auf die Nerven gehen.

@Mux Dir auch vielen Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2014 22:50