Reduziert Trennungs...
 
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Reduziert Trennungsunterhalt den Kindesunterhalt?

 
(@supersim)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen.
Auch ich habe mal eine Frage an alle, vielleicht kann mir ja jemand helfen, denn im Internet konnte ich nichts finden.
Worum geht es.
Ich lebe seit Januar 2007 getrennt.
Für meine beiden Kinder habe ich dynamische Jugendamtsurkunden erstellen lassen.
Soweit kein Problem.
Kurz nachdem ich diese Jugendamtsurkunden erstellen ließ, wurde ich zusätzlich noch auf Zahlung von Trennungsunterhalt vom Familiengericht "verdonnert".

Nun meine Frage in dem sehr kurz dargestellten Sachverhalt.

Ist der nun von mir zu zahlende Trennungsunterhalt von meinem Gehalt abziehbar? Denn somit würde ich in der Düsseldorfer Tabelle deutlich vom Gehaltseinkommen nach unten rutschen. Und könnte so in einer Abänderungsklage den Kindesunterhalt mindern.
Weiß jemand darüber Bescheid???

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2008 15:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin supersim,

der Hase läuft andersrum: erst kommt der Unterhalt für die Kinder; danach der Trennungsunterhalt, der sich nach dem verbleibenden Netto bemisst.

Wenn Du sichergehen willst: Stell mal die Zahlen hier ein; dann rechnen wir.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2008 15:47
(@supersim)
Schon was gesagt Registriert

Okay,hier die Zahlen.

Mein Einkommen beträgt z.Zt. durchschnittlich 3080 Euro netto.

Abziehen hiervon kann ich (das habe ich schriftlich vom Familiengericht) 375 € Fahrtkosten und 242 Euro Versicherungsprämien.
Verbleiben also 2463 €.

Derzeit zahle ich für meine beiden Kinder (5 Jahre und 12 Jahre) 278 € sowie 325 € Kindesunterhalt.
Weiterhin 270 € Trennungsunterhalt an die Ex.

Und hier nochmal meine Frage: Darf ich diese 270 € vom Gehalt abziehen? Oder bleibt dieser Betragbei der Berechnung des Kindesunterhalt außen vor?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2008 16:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Supersim,

es spielt insofern eine Rolle, als die Anzahl der Unterhaltsberechtigten Einfluss auf die anzuwendende Zeile der DT hat.

Die DT ist, wie bei dir auf 3 Berechtigte ausgelegt. Sind es mehr kann eine Zeile gesenkt werden, sind es weniger kann es eine Zeile rauf gehen.

Sollte die KU Berechnung nur von den 2 Kindern ausgegangen sein, und du eine Zeile höher eingestuft worden sein, als deinem Einkommen entspricht, könntest du das jetzt korrigieren lassen.

Bringt aber nicht sehr viel.

Aber wie Brille schon schrieb, liefere mal ein paar Zahlen, damit wir das nachrechnen können.
JAs "verrechnen" sich nämlich sehr gerne zu ungunsten des Vaters.

Ist natürlich nur zum Besten der armen Witwen und Waisen!

Gruss Beppo

Edit: Ok, ich weiß, ich bin langsam

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2008 16:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn ich das richtig sehe, bist du damit sehr gut bedient!

Die Abzüge sind ungewöhnlich hoch.
Die Einstufung in der DT noch eine Zeile niedriger als üblich.

Und der EU nicht ruinös.

Gratuliere, du zahlst weniger als 1/3 Unterhalt!

Sowas hätte ich auch gerne.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2008 16:24