Hallo zusammen,
habe ein Schreiben von der Anwältin meiner EX Frau bekommen, wo ich aufgefordert werde, 25€ monatlich zusätzlich zum Kindesunterhalt zu zahlen. Anbei befindet sich eine Quittung des evangelischen Kindergartens über das Wirtschaftsgeld mit folgender Aufschlüsselung:
Betrag monatlich 60€ (zahlbar für 12 Monate)
davon monatlich 25€ (zahlbar an den Kirchenkreis zur Finanzierung der Wirtschaftskraft)
es verbleiben: 35€ für das tägliche Frühstück, Mittagessen, kleine Nachmittagsmahlzeit
Frage:
1. Sind dieses Kindergartenkosten im Sinne des "regelmäßiger Mehrbedarfs"?
2. Soll ich anstandslos zahlen oder von einem Anwalt prüfen lassen?
Vielen Dank für Tipps und Antworten!
Gruß
Papa123
Hallo Papa123,
nun, Kindergartenkosten sind nach aktueller Unrechtssprechung grundsätzlich Mehrbedarf. Das entsprechende BGH-Schandurteil findest du z.B. hier: http://lexetius.com/2008,4215
Immerhin, die Essenskosten sind korrekterweise bereits herausgerechnet (denn diese sind von der KM aus dem normalen Kindesunterhalt zu bestreiten). Theoretisch müssen die eigentlichen Betreuungskosten i.H.v. 25 Euro zwischen dir und deiner Ex anhand eures jeweiligen Einkommens aufgeteilt ("gequotelt") werden. Wenn deine Ex über Einkünfte jenseits des angemessenen Selbstbehaltes von 1.150 Euro verfügt, könntest du dieses Faß aufmachen.
Ob sich der Streit über einen Bruchteil dieser 25 Euro lohnt, ist noch eine andere Frage.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Papa123,
Nachtrag: Abseits von der aktuellen Forderung, diese 25 Euro zu übernehmen - wie ist deine Regelung für den "normalen" Kindesunterhalt (und ggf. Betreuungsunterhalt für die Ex) ? Sollen wir da auch mal drüberschauen? Dann bitte einfach mal die üblichen Daten hier einstellen ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Anbei befindet sich eine Quittung des evangelischen Kindergartens über das Wirtschaftsgeld
Klare Antwort: Was der Kindergarten hier verlangt ist das Essensgeld. Für Lebensmittel sowie den Lohn der Hauswirtschafterin, die diese zu Mahlzeiten verarbeitet.
Die Kasse eurer Komunalverwaltung verlangt im Auftrag des Jugendamts die Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in einer (hier: freien, evangelischen) öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung. Mit diesen Elternbeiträgen werden die Eltern an den Kosten für das Gebäude (Heizung, Putzen), das Gelände (Gartenpflege, Winterdienst etc.) sowie für die Entlohnung der Erzieher/innen je nach Höhe ihres Einkommens beteiligt.
In vielen Fällen ist es so, dass nach einer Trennung bzw. Scheidung das Haushaltseinkommen beider Eltern so gering ist, dass seitens der Stadt- oder Kreisverwaltung keine Elternbeiträge mehr erhoben werden.
Einfaches Beispiel:
Verheiratete Eltern haben mit Ehegattensplitting in einem gemeinsamen Haushalt ein Nettoeinkommen von ca. 3000 Euro und bezahlen (je nach Gemeinde) ca. 150 - 300 Euro KiTa-Beitrag. Plus 60 Euro Essensgeld.
Dieselben Eltern haben nach der Trennung mit Steuerklasse 1 und 2 in zwei Haushalten nur noch je ca. 1200 Euro netto pro Monat zur Verfügung und zahlen (je nach Gemeinde) nur noch 0 bis 20 Euro KiTa-Beitrag. Plus 60 Euro Essensgeld.
Der Elternbeitrag wird immer von der Kommunalverwaltung, das Essengeld wird immer vom Träger (hier: evangelische Kirchengemeinde) verlangt. dazu gibt es zwei verschiedene Kostenbescheide. Einen amtlichen von der Stadt und einen individuellen vom Träger der Einrichtung.
Langer Rede kurzer Sinn: Sie soll dir den Beitragsbescheid der Stadt schicken.
Falls darin ein Betrag größer 0 Euro steht, können wir nochmal anfangen zu rechnen.
Mit dem Essengeld hast du nichts zu tun, das ist durch den KU bereits abgegolten.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo Biggi,
Langer Rede kurzer Sinn: Sie soll dir den Beitragsbescheid der Stadt schicken.
Falls darin ein Betrag größer 0 Euro steht, können wir nochmal anfangen zu rechnen.
Vorsicht!
Bei uns, in einem vermutlich anderen, kirchlich getragenen Kindergarten kriegst du von der Stadt gar nichts! Die wissen weder über Öffnungszeiten, noch über Preise oder belegte Plätze Bescheid!
Kirche ist Kirche und kocht zumindest hier ihr ganz eigenes Süppchen.
Ich bezahle übrigens ein viiiiielfaches für einen Halbtagsplatz! Dazu noch Essen! Welches gesondert vom Caterer in bar "eingezogen" wird.
LG, mahjoko 🙂
LG - Life´s good, meistens! 😉
Bei uns, in einem vermutlich anderen, kirchlich getragenen Kindergarten kriegst du von der Stadt gar nichts! Die wissen weder über Öffnungszeiten, noch über Preise oder belegte Plätze Bescheid!
Echt?!?! Sowas gibt es? :erstaunt078:
Danke für deinen Hinweis, liebe Mahjoko!
Ich kenne es nur so, dass die privaten Träger
von den Kommunen einerseits subventioniert sowie ggf. kontrolliert werden und
andererseits die Kommunen für den Einzug der Elternbeiträge zuständig sind.
Ist wahrscheinlich in unserem föderalen System von Bundesland zu Bundesland verschieden ...
Aber auch du bekommst ja offenbar einerseits einen Beleg über Kosten zur Kinderbetreuung.
Die du auch dem Finanzamt vorlegen kannst.
Und die ggf. von beiden Eltern zu tragen sind.
Sowie andererseits Belege über die Verpflegung.
Die du weder steuerlich absetzen noch mit einem KU-pflichtigen Elternteil teilen könntest.
Falls dein KV zahlen würde ... 😉
Heiliger St. Bürokratius!!! :erstaunt039:
Dennoch sehe ich die Quittung des TO ganz klar als Beleg für die Verpflegung in der KiTa an.
Den der KU-beziehende Elternteil vom Kindesunterhalt bezahlen muss.
Und nicht als Elternbeitrag für die Betreuung des Kindes.
Der ggf. als Mehrbedarf des Kindes aufteilbar wäre.
Sind wir uns soweit einig, liebe Mahjoko?
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Erst einmal vielen Dank für eure Antworten!
Meine Überlegung ist auch, daß es sich bei der Quittung des Wirtschaftsgeldes, nicht um Kindergartenkosten nach der Rechtssprechung vom Bundesgerichtshof handelt, sondern um Verpflegungskosten.
Ich werde mich gleich mal beim Kindergarten schlau fragen, wie das mit den Kindergartenbeiträgen und Verpflegungskosten dort gehandhabt wird.
Kindesunterhalt zahle ich 273€ p.M. (mein Sohn ist 4 Jahre alt)
Zur Zahlung von Kindergartenbeiträgen, wurde ich bis dato noch nicht aufgefordert. Meine Ex Frau macht seit August diesen Jahres eine Umschulung über das Bildungswerk zur Bürokauffrau und lebt mit Ihrem Freund zusammen. Ich selber bin selbständig und wurde im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs auf 600€ Ehegattenunterhalt verdonnert (bei unserer Scheidung war mein Sohn 1,5 Jahre alt). Das Einkommen der letzten 3 Jahre wurde zugrunde gelegt, wie es sich aber zur Zeit gestaltet, hat niemanden, erst Recht nicht die Richterin, interessiert. War bzw. ist nämlich nicht so üppig! Für die Scheidung und das von mir angeschobene Umgangsrechtverfahren, habe ich Prozesskostenhilfe bekommen.
Wie funktioniert das mit den Kindergartenbeiträgen. Werde ich in Zukunft noch geprüft? Mein Sohn ist bereits das zweite Jahr im Kindergarten.
Einen schönen Tag euch noch!
Bekomme
So jetzt haben wir es. Habe gerade im Kindergarten angerufen und nachgefragt: Die Quittung bezieht sich auf die Verpflegungskosten, d.h. der Punkt "25€ (zahlbar an den Kirchenkreis zur Finanzierung der Wirtschaftskraft)" sind Kosten für die Hauswirtschaftskraft. Kindergartenbeiträge haben damit nichts zu tun.
Jetzt die Frage:
Ich würde nach meinem Verständniss davon ausgehen, daß die kompletten 60€ Verpflegungskosten sind und somit lt. Rechtssprechung nicht von mir getragen werden müssen? Was meint ihr?
Sollte ich selber ein Schreiben an die Anwältin aufsetzen, oder lieber meine Anwältin kontaktieren (kostet natürlich wieder), oder womöglich das Schreiben komplett ignorieren??
Also Deine Anwältin kannst Du dabei getrost komplett rauslassen. Ich denke so ein kurzes Schreiben, dass es keinen Mehrbedarf für Verpflegungskosten gibt, kriegst Du selbst hin (ggf mit der Hilfe hier).
Und das Schreiben wuerde ich an die Ex richten, ist doch ein netter Zug von Dir, spart ihr Kosten 😉
Und ja, ich würde antworten, gehört sich meiner Meinung nach so - da wird es hier auch noch gegenteilige Aufassungen geben 😉
Gruß toto
Werde ich in Zukunft noch geprüft? Mein Sohn ist bereits das zweite Jahr im Kindergarten.
Nur wenn der Kleine bei dir wohnt und du ihn in den KiGa schickst.
Es zählt das Einkommen des Elternteils, in dessen Haushalt euer Sohn gemeldet ist.
Im übrigen teile ich Ingos Auffassung.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)