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Richtige Unterhaltsberechnung

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(@holsteiner70)
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Hallo Jungs, danke für die Antworten. Leider bin ich nicht so cool, mich wühlt so etwas immer tierisch auf! Auch wenn das Jugendamt nicht viel hilft, werde ich den Kontakt aufnehmen.

Widererwartend habe ich heute am späten Nachmittag eine recht sachliche Email von ihr erhalten, in der sie vorrechnet, dass ich ihr monatlich ab 4/2014 1487 EUR von mir haben möchte, zuzüglich 6000 EUR für die Vormonate.

Einige der Annahmen von ihr sind schon auf den ersten Blick falsch und ich möchte natürlich eine Gegenrechnung aufmachen. Ich möchte hier ein paar Zeilen aus der Mail zitieren und habe dazu ein paar Fragen:

wie seit der Trennung (Deinem Auszug aus dem gemeinsam belebten Haus am 15.10.2013 ) habe ich Dich mehrmals gebeten, den Unterhalt (Kinder sowie Ehegattenunterhalt) zu regeln.
Ich habe mich damals um die Höhe Kindesunterhalt gekümmert und auch gezahlt, wie weiter oben beschrieben. Dass sie mehr möchte weiss ich erst seit Mitte Mai, ein detailierter Betrag erst seit heute. Muss sie nicht einen Anspruch erheben, idealer weise in schr9iftlicher Form, wenn sie etwas möchte?

Mein Einkommen:
1550,00 € Arbeitslosengeld
  -77,50 € pauschale für berufsbedingte Aufwendungen
  400,00 € Naturleinkommen (Wohnwert)
1872,50 €
Bis dato trage ich mit einem Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld in Höhe von 1550 € seit Deinem Auszug die gesamten ehelich angeschaften Schulden für Hausrat sowie für das Haus komplett ... die monatliche Belastung für mich beläuft sich auf: 1291 € Raten für das Haus
        200 € Abzahlung der Kredite
    1491 € ehelicher Belastung

Somit ergibt sich ein unterhaltsrechtliches Einkommen von: 381,50 € von mir
Die 1550 EUR nehme ich mal so hin, aber warum berufsbedingte Ausgaben bei Arbeitslosigkeit? Warum nur Wohnwert von 400 EUR für ein ganzes Haus mit 150 m²? Was ist mit dem Kindergeld, was sie komplett bekommt?

Laut Deiner Angabe beläuft sich jetzt Dein mindest monatseinkommen von 2830,19 € - 77,5€ pauschale für berufsbedingte Aufwendungen sind 2752,19€

Berechnung des Ehegattenunterhaltes für 2014

Einkommen Herr xxx 2752,19 € -  765,00 € Kindesunterhalt (345€ Kind (10) und 420€ Kind (12))

ergibt Einkommen von 1987,19 €
                                        - 198,71 € Erwerbsbonus
bleiben:                          1788,41 €
zuzüglich meinem Einkommen von (381,50 € - 38,15 € Erwerbsbonus ) 343,35 € ergibt sich ein eheliches Einkommen von 2131,35 €
davon ist mein Bedarf die Hälfte von 1065,68€
mein Unterhaltsanspruch Dir gegenüber: 1065,68 € - 343,35 € = 722,33 €

Mein Einkommen war nur im April aufgrund von Nachzahlungen aus den Vormonaten so hoch, im Mai waren es 2500 EUR und das wird voraussichtlich auch bis 4/2015 so bleiben.
Ich habe von eine 3/7 Aufteilung gelesen. Was könnte ein Erwerbsbonus sein?
Was kann ich alles zum Abzug bringen?
Fahrt zur Arbeit bei mir einfach 59km an drei Tagen die Woche mit Auto und Bahn ca. 150 EUR/Monat, oder kann ich hier die 0,30 EUR vom FA ansetzen?
Was ist mit Lebensversicherung, Rentenversicherung, Haftpflicht, GEZ, Mietkosten?

Der kindesunterhalt sollte so passen:
Netto 2500 - 5% = 2375 --> Gruppe 4 --> 419 + 490 EUR - Kindergeld 2 x 92 --> 327 + 398 EUR

Wenn ich von 2500 schon mal den kindesunterhalt von  327 + 398 abziehe, verbleiben nur 1775. Wenn ich davon nur die 5% (125) abziehe und noch 50 für Rentenversicherung, verbleiben nur noch 1600.
Somit 1600 + 381 = 1981  / 2 = 990,50 - 381 = 609,50

Demnnach müßte ich 609,5 + 327 + 398 = 1334,5 an sie monatlich zahlen? Auch eine ganze Menge....

Könnt ihr da bittemal drüberlesen.
Danke euch!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2014 22:10
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Stefan,

aus Deinem Post geht nicht eindeutig hervor, was DEF geschrieben hat und was einen Zusatz von Dir darstellt.
Ich glaube, dass beim Kursiv-Machen ein wenig in die Büchs gegangen ist (für´s nächste mal: vor Absenden einmal "Vorschau" ansehen).

Wann war Dein Auszug (Du schreibst Trennung 10/2012, sie schreibt Auszug 10/2013) ?

DEF scheint sich schlau gemacht zu haben, ob ihr Wissen von einem Anwalt stammt, kann man nicht ersehen.

  -77,50 € pauschale für berufsbedingte Aufwendungen

Ein Abzug von Berufsbedingtem Aufwand bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit ist ein wenig fragwürdig (deutlicher ausgedrückt: Blödsinn).

  400,00 € Naturleinkommen (Wohnwert)

Hierauf bezieht sich die Frage nach dem Trennungszeitpunkt.
Wenn Du in 10/2013 ausgezogen bist, dann erscheinen die 400 EUR nicht zwingend falsch.
Im Trennungsjahr wird ein subjektiver Wohnwert angesetzt (meine Holde hatte 200m² für 300 EUR).
Die Amtsgerichte wählen hier unterschiedliche Ansätze.

Die Süddeutschen Leitlinien (dort kannst Du Grundsätze zur Einkommensbereinigung nachlesen) hatte ich Dir bereits verlinkt:

Die relevanten Unterhaltsrechtlichen Leitlinien findest Du beispielsweise <hier>.

Laut Deiner Angabe beläuft sich jetzt Dein mindest monatseinkommen von 2830,19

Entscheidend ist das Einkommen der vergangenen 12 Monate.
Schematische Gegenrechnung basierend auf 2013er Netto (28.500 EUR) und den aktuellen Zahlen gehe ich mal von den genannten 2.500 EUR aus (Nebeneinkünfte zunächst außen vor):

Du:
2.500 EUR
./. 150 EUR Berufsbedingter Aufwand (aus Deiner Formulierung wird nicht ganz klar, ob Auto oder Bahn oder Kombination aus beidem, welche KM-Sätze gelten, steht in den Leitlinien)
./.  50 EUR Rentenversicherung (zuzüglich Deiner Lebensversicherung)
------------
2.300 EUR Basis für KU (Einkommensgruppe knapp in 3, Herabstufung um ein, da 3 UH-Berechtigte)
./. 356 EUR KU(12)
./. 291 EUR KU(9)
------------
1.653 EUR Bereinigtes Einkommen (das höchste der Gefühle ist beim Selbstbehalt zu Ende - also: 553 EUR)
./. 165 EUR (Erwerbsbonus - Süddeutschland kennt nicht 1/7, sondern 1/10)
------------
1.488 EUR Basis für TU

DEF:
1.550 EUR ALG
+ 750 EUR Wohnwert (mal mit 5 EUR / m² gerechnet)
./. 1.291 EUR (da sie die Schulden für Dich mitbedient, komplett anzusetzen)
./.    200 EUR (ich nehme sie mal mit rein, das wäre aber Einzelentscheidung)
-----------
809 EUR (kein Erwerbsbonus, da nicht erwerbstätig)

TU: 1.488 + 809 / 2 = 1.149 EUR Bedarf -> 340 EUR TU

Diese Rechnung hieße also: 356 KU + 291 KU + 340 TU = 987 EUR in Summe an DEF (mit einigen Ungenauigkeiten).

Nach wie vor: EUER (auch ihres) größtes Problem ist das Haus ... dränge auf eine diesbezügliche einvernehmliche Einigung, das sollte Dir im Zweifelsfall temporär auch höhere Unterhaltszahlungen wert sein !
Nur wenn sie das begreift, dann habt Ihr eine Chance halbwegs unruiniert aus der Geschichte raus zu kommen ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2014 10:38
(@psoidonuem)
Registriert

Auf jeden Fall hast Du Ex gegenüber einen Selbstbehalt von 1100€, dh selbst in ihrer Rechnung können maximal 688,41€ rauskommen, gemäß Deiner eigenen Rechnung sind es 1600-1000=500€ und gemäß der Berechnung von United ist der Deckel bei 1488-1100=388€

Ich fürchte allerdings, dass sie mit dem Wohnwert von 400€ durchkommt, da sind die Gerichte sehr mütterfreundlich und sehen "subjektiv" beim Wohnwert eben subjektiv. Mit anderen Worten, sie kann nicht das, was das Haus als Miete kostet würde, sondern das, was eine beliebige Wohnungsanzeige aus der Zeitung für eine adäquate Wohnung ausspuckt ansetzen.

Andererseits ist das Trennungsjahr bald rum und es kann versucht werden neu zu rechnen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2014 11:42
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

@psoidonuem:

gemäß der Berechnung von United ist der Deckel bei 1488-1100=388€

Bei der Kappung am Selbstbehalt findet der Erwerbsbonus keine Anwendung (siehe Leitlinien).

(Abzug von 1/10 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten Nettoeinkommen bei der Bedarfsermittlung, nicht bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners).

D.h.

1.653 EUR Bereinigtes Einkommen (das höchste der Gefühle ist beim Selbstbehalt zu Ende - also: 553 EUR)

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2014 11:57
(@psoidonuem)
Registriert

Ja, klar ^^

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2014 11:59
(@holsteiner70)
Schon was gesagt Registriert

Hi United, super Du kennst dich aus!  :thumbup: Das mit den Formatierungen übe ich nochmal, eine Überarbeitungsfunktion habe ich dann leider nicht gefunden. Vorschau ist ein guter Plan!

Die Trennung war im Oktober 2012, also vor etwa 20 Monaten. Das mit den Leitlinien hatte ich wohl übersehen, dachte nicht, dass es regional sollche Unterschiede gibt?

Wenn für die Berechnung nur die letzten 12 Monate relevant sind, nehme ich somit alle Einkommen von Mai 13 bis Mai 14 und teile sie durch 12. Das wäre dann die Grundlage für die Zukunft. Da die Einkünfte ja schwanken, muss man diese Berechnung ja nach einiger Zeit wiederholen, macht man soetwas einmal im Jahr oder öfter?
Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass sie für die zurückliegende Zeit 10/2012 - 5/2014 den Betrag von 6000 EUR von mir erwartet. Gerade in 2012 hatte ich ja ein deutlich geringeres Einkommen, nimmt man dann den Stichtag 1.1.?

Wie hoch ist denn der Wohnwert nach dem Trennungsjahr? Da wir schon vor 10/2012 mehr oder weniger getrennt im selben Haus gelebt haben (getrennte Kasse, getrennte Schlafräume...) ist das evtl. auch noch wichtig.
Ich habe mal nach Immobilienanzeigen geschaut, die günstigste 4 Zimmer DG Altbauwohnung mit Nachtspeicher und Holzheizung ist in der Gegend aktuell für 350 kalt zu bekommen, danach geht es dann mit 450, 500 und weiter rauf.

Danke für Deine Berechnung, das mit der Herabstufung hätte ich z.B. übersehen.

Ich fahre üblicher Weise mit dem Auto zum Bahnhof (8km) und dann mit der Bahn weiter. Es kommt aber auch vor, dass ich nur mit dem Auto fahre. Für das Auto habe ich den Satz von 0,30 EUR bis 30km gefunden, für die Bahn finde ich aber nichts. Wenn ich den günstigsten Fall nehme und die Bahncard auf die Monate verteile, komme ich auf 150 EUR/Monat

Ich habe eine Renten (46 EUR) - und eine Lebensversicherung (Sicherheit fürs Haus) (44 EUR), kann ich beide abziehen?

Das mit dem Selbstbehalt verstehe ich allerdings nicht so recht. Wenn ich von den aktuellen 2500 die errechneten 987 abziehe, verbleiben doch deutlich mehr wie 1100?

Ob ich ihr das mit dem Verkauf des Hauses schmackhaft machen kann weiss ich nicht, ich werde es ansprechen, sehe aber keine große Hoffnung.
Sollche Sachen werden dann gern argumentiert, dass ich die Kinder damit schade und ich ihr zuhause nehme... ich denke diese Argumente sind bekannt.
Ich kann ihr schließlich nicht so ohne weiteres meine Hälfte schenken.

Danke euch allen, ohne eure Hilfe stände ich ziemlich ahnungslos da. Die Berechnung ist schon recht komplex.

Gruß Holsteiner

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2014 12:59
(@psoidonuem)
Registriert

Das mit dem Selbstbehalt verstehe ich allerdings nicht so recht. Wenn ich von den aktuellen 2500 die errechneten 987 abziehe, verbleiben doch deutlich mehr wie 1100?

Ja, aber nicht wenn Du die 1487 abziehst, die sie haben will. Die sind definitiv falsch.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2014 13:39
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

Da die Einkünfte ja schwanken, muss man diese Berechnung ja nach einiger Zeit wiederholen, macht man soetwas einmal im Jahr oder öfter?

Das Recht auf Auskunft hat DEF alle zwei Jahre, d.h. frühestens in zwei Jahren wird neu gerechnet.

Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass sie für die zurückliegende Zeit 10/2012 - 5/2014 den Betrag von 6000 EUR von mir erwartet. Gerade in 2012 hatte ich ja ein deutlich geringeres Einkommen, nimmt man dann den Stichtag 1.1.?

Wenn sie im Mai diesen Jahres erstmalig eine Einkommensauskunft gefordert hat, dann gilt dieser Zeitpunkt als Inverzugsetzung und ab dann kann gefordert werden.
Alles, was den Zeitraum davor angeht, wäre zunächst ein Entgegenkommen Deinerseits.
Einen Großteil der Zeit habt Ihr unter einem Dach gelebt und getrennt gewirtschaftet.
Wie Ihr Euch das geteilt habt, will ich gar nicht wissen und dass ein Richter diese Konstellation aufrollen wird, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.
Wenn sie meint, sie könne Dich hier unter Druck setzen (und Dich in den Bau schicken), dann heißt die Antwort darauf: Mach doch !

Da wir schon vor 10/2012 mehr oder weniger getrennt im selben Haus gelebt haben (getrennte Kasse, getrennte Schlafräume...) ist das evtl. auch noch wichtig.

"Mehr oder weniger" getrennt ist schon eine eigenartige Formulierung ...

Ich habe mal nach Immobilienanzeigen geschaut, die günstigste 4 Zimmer DG Altbauwohnung mit Nachtspeicher und Holzheizung ist in der Gegend aktuell für 350 kalt zu bekommen, danach geht es dann mit 450, 500 und weiter rauf.

Subjektiv (im Trennungsjahr) heißt: Nach dem Gutdünken eines Richters (was müsste sie für eine angemessene Wohnung an Miete zahlen).
Objektiv heißt im einfachsten Fall, m²-Miete aus Mietspiegel für 150m² Hütte, ansonsten Miete für ein vergleichbares Objekt

Für das Auto habe ich den Satz von 0,30 EUR bis 30km gefunden, für die Bahn finde ich aber nichts. Wenn ich den günstigsten Fall nehme und die Bahncard auf die Monate verteile, komme ich auf 150 EUR/Monat

Gibt es eine sachliche Begründung für das gelegentliche Komplett-Autofahren ? Ist ein wenig Ermessenssache.
Ich würde zunächst: 2 x 8 km x Tage x 0,30 + 150 EUR rechnen.

Ich habe eine Renten (46 EUR) - und eine Lebensversicherung (Sicherheit fürs Haus) (44 EUR), kann ich beide abziehen?

Als Altersvorsorge können bis zu 4% vom Brutto berücksichtigt werden (in Deinem Fall ca. 150 EUR, also: Ja).

Das mit dem Selbstbehalt verstehe ich allerdings nicht so recht. Wenn ich von den aktuellen 2500 die errechneten 987 abziehe, verbleiben doch deutlich mehr wie 1100?

Damit hast Du die Kontrollrechnung verstanden.
Der Selbstbehalt dient lediglich der Kontrolle, d.h. er findet Anwendung, wenn die TU-Zahlung zu einer Unterschreitung führen würden.
Die Bereinigungsposten werden allerdings zunächst abgezogen (die hast Du quasi zusätzlich zu den 1.100 EUR).

Ob ich ihr das mit dem Verkauf des Hauses schmackhaft machen kann weiss ich nicht, ich werde es ansprechen, sehe aber keine große Hoffnung.

Genau davon würde ich aber meine Verhandlungsbereitschaft (und ein Entgegenkommen bei Nachzahlung und Unterhaltshöhe) abhängig machen.

Dass sie von 1.500 EUR ALG kein Haus für 1.300 EUR halten kann, scheint sie ja jetzt begriffen zu haben.
Du musst ihr zu verstehen geben, dass das auch nicht mit max. 1.000 EUR mehr funktioniert.

... und wenn sie blockt, dann hilft es nichts, dann geht Dein nächster Weg zum Anwalt, den brauchst Du für die Scheidung ohnehin, so man aber im Vorwege das ein oder andere einvernehmlich klären kann, sollte man den erst mal außen vor lassen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2014 13:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin holsteiner,

Ob ich ihr das mit dem Verkauf des Hauses schmackhaft machen kann weiss ich nicht, ich werde es ansprechen, sehe aber keine große Hoffnung.
Sollche Sachen werden dann gern argumentiert, dass ich die Kinder damit schade und ich ihr zuhause nehme... ich denke diese Argumente sind bekannt.
Ich kann ihr schließlich nicht so ohne weiteres meine Hälfte schenken.

da gibt es eine ganz einfache Gegenprobe: Du machst ihr einfach den Vorschlag, dass DU künftig samt den Kindern im Haus wohnst - und beobachtest die Reaktion...

Im Ernst: Die Nummer mit "den Kindern die gewohnte Umgebung nehmen" ist ein Schwachsinnsargument,  das vorzugsweise von Leuten gebraucht wird, die sich damit eine Immobilie sichern wollen, die sie sich allein nicht leisten könnten. Wenn eine Familie berufsbedingt umzieht, macht sich kein Schwein Gedanken über die "gewohnte Umgebung" für die Kinder. Abgesehen davon ist ein Haus nur Steine, Holz und Glas - was man Kindern nach einer Trennung erhalten sollte, ist der ungehinderte Zugang zu beiden Elternteilen. Hier haben manche der "Umgebungsbewahrer" komischerweise kein Problem damit, den anderen Elternteil von heute auf morgen rigoros auszugrenzen...

Ihr habt vorliegend drei Möglichkeiten:
1. Du bezahlst Deine Ex aus und behältst das Haus (und die restlichen Schulden).
2. Deine Ex bezahlt Dich aus und behält das Haus (und die restlichen Schulden).
3. Ihr verkauft das Haus, löst die restlichen Schulden ab und teilt den verbleibenden Erlös durch zwei.

Als Faustregel für 1 und 2 gilt: Wer sich kein Haus leisten kann, braucht auch keins. Gilt übrigens genauso für Porsches oder Weltreisen. Sollte es über Punkt 3 keine Einigung geben, kommt auch noch eine Teilungsversteigerung in Betracht, bei der Du ggf. das Haus auch zum Alleineigentum ersteigern kannst.

Tu Dir jedenfalls selbst den Gefallen, Dir kein schlechtes Gewissen einreden zu lassen. Ein Haus, was Ihr Euch als Paar mit den Kosten eines Haushalts und den Steuervorteilen einer Ehe irgendwie leisten konntet, kann nach einer Trennung mit den Kosten für zwei Haushalten und den Steuerklassen 1 und 2 ein unfinanzierbarer Luxus sein.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2014 13:57
(@holsteiner70)
Schon was gesagt Registriert

Hi, danke Martin, glaube das hattest du weiter oben auch schon geschrieben.

Ich stimme dir zu, ich schicke sie dir vorbei, wenn ich nicht weiter komme...

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2014 14:38




(@holsteiner70)
Schon was gesagt Registriert

Hi United,
die erste konkrete Anfrage bezüglich des Einkommens war tatsächlich erst im Mai, wenn das als Startdatum dient passt das für mich. 🙂

"Mehr oder weniger" getrennt heißt man lebt unter einem Dach, jeder sein eigenes zimmer und jeder kümmert sich um seinen vereinbarten Bereich.
Allerdings lassen sich ja nicht alle Dinge teilen (Küche, Bad, Waschmaschine,...) Halt ähnlich einer WG, mache ich nie wieder, hätte eher ausziehen sollen!

Gibt es eine sachliche Begründung für das gelegentliche Komplett-Autofahren ?
Hauptgrund eigentlich Bequemlichkeit, der Zugtakt passt nicht immer zu den Arbeitszeiten, zeitweise gab es nur SEV wg. Bauarbeiten. Duie 150 sind glaube ich ok.

Danke Dir

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2014 14:54
(@holsteiner70)
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So, jetzt habe ich nochmal alles ganz genau gerechnet. Basis war unser beider Einkommen für die vergangenen 12 Monate, also 5/2013 bis 4/2014, summiert und durch 12 geteilt.
Ich hatte die Steuerstattung von über 6000 vergessen, die wir im Oktober 2013 zu gleichen Teilen aufgeteilt haben.

Ich
2.756,99 € Nettoeinkommen der letzen 12 Monate / Monat  inkl. Nebeneinkünfte und Steuererstattung
-150,00 € berufsbedingter Aufwand
-88,53 € Altersvorsorge

2.518,46 € Basis für Einstufung nach D-Tabelle Stufe 3 110%

377,00 € KU 12 (469-1/2 Kindergeld)
309,00 € KU 10 (401-1/2 Kindergeld)
1.832,46 € bereinigtes Netto
-183,25 € Erwerbsbonus
1649,21 € Basis für Trennungsunterhalt

Sie
1.821,57 € Arbeitslosengeld zzgl. Steuererstattung
550,00 € Wohnwert (ich denke 550 kann ich verargumentieren)
-1.291,00 € Schulden Haus
- 200,00 € Schulden für sonstige Anschaffungen (da muss ich noch streiten)
880,57 € Basis für Trennungsunterhalt

Somit
2529,78 + 880,57 = 2529,78 / 2 = 1264,89

TU 1264,89 - 880,57 = 384,32
KU 377,00
KU 309,00
1070,32 Gesamtunterhalt

Ist das soweit nachvollziehbar?

Danke
___________
Edit: Leerzeilen gelöscht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2014 22:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Äh nee.

Wo kommen die 2.529,78 her?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2014 23:20
(@holsteiner70)
Schon was gesagt Registriert

ahh, Ein Fehler

Es sollte so heißen:
1649,21 + 880,57 = 2529,78 / 2 = 1264,89

jeweils der Basiswert für den Trennungsunterhalt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2014 00:00
(@holsteiner70)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, heute hatte ich ein Gespräch mit der DEF. Es war zwar sehr anstengend, aber immerhin hat sie eingesehen, dass das Haus verkauft werden muss.
Sie hat dann natürlich gleich mal wieder mitgeteilt wie schwierig das ist und welchen Aufwand sie hat eine neue bleibe zu finden und den Umzug zu organisieren. Alles ohne Frage mit Aufwand verbunden aber so ist das nunmal... Natürlich habe ich ihr meine Hilfe angeboten, die sie abgelehnt hatte, da sie es nicht zulassen würde, wenn ich die Wohnung betrete um Fotos zu machen oder beim Umzug zu helfen. Auch gut!

Alle Äußerungen und teils absurden Forderungen von vorher waren nur Angstmacherei und Provokation um mich zu testen 🙁

Trotz allem haben wir uns dann gegenseitig die Berechnungen des Unterhalts vorgelegt und sind uns auch einigermaßen einig.

Trotzdem sind für mich neue Punkte aufgekommen:
- In 2013 habe ich die Steuererstattung für das Jahr 2012 erhalten, damals zusammen veranlagt 3/5. Sie hatte in 2012 ausschließlich Einkünfte aus Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld. Ich habe ihr den halben Betrag überwiesen. Somit hatte ich in meiner Berechnung auf beiden Seiten den Betrag von über 3500 EUR als Einkünfte betrachtet. Sie meint nun, dass mir der volle Erstattungsbetrag als Einkommen anzurechnen ist, ihr aber nicht, weil sie ja auch keine Steuer gezahlt hat. Die getätigte Zahlung betrachtet sie als zusätzliche Unterhaltszahlung. Klingt schon irgendwie logisch, aber stimmt das so?

- in meiner Lebens- und Rentenversicherung spare ich ja Vermögen an, wird dieses Guthaben in irgendeiner Form angerechnet?

- bei meiner Nebentätigkeit erhalte ich neben den steuerlich relevanten 770 EUR auch Fahrtkostenerstattung in Höhe von 259 EUR (740km á  0,35 EUR), Essen und Übernachtung war frei und somit ohne Beleg. Werden auch die Fahrtkosten als Einkommen gerechnet? Dem gegenüber stehen ja auch direkte Aufwendungen?

Dann ist heute nach dem Gespräch auch das Schreiben der Anwältin gekommen, was eigentlich inzwischen überflüssig geworden ist. Darin ist ein spezifiziertes und nach Monaten systematisch geordnetes Verzeichnis über alle meine Einkünfte gefordert? Was ist das? Einfach nur eine Liste, die Datum und Einkommensart beinhaltet? Damit der Anwalt es einfach hat? Was passiert, wenn ich bei meiner Auskunft etwas vergesse oder versehentlich falsch angebe. 
Das blöde dabei ist eigentlich, dass ich mir genau diese Kanzlei ausgesucht hatte. 🙁

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2014 03:37
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Holsteiner,

Somit hatte ich in meiner Berechnung auf beiden Seiten den Betrag von über 3500 EUR als Einkünfte betrachtet. [...] Die getätigte Zahlung betrachtet sie als zusätzliche Unterhaltszahlung. Klingt schon irgendwie logisch, aber stimmt das so?

Da es sich bei der Steuererstattung für das Trennungsjahr um nicht in dieser Größenordnung wiederkehrende Einkünfte handelt, haben diese in der Unterhaltsberechnung für die Zukunft m.E. nichts zu suchen.
Durch die Betrachtung als Unterhaltszahlung kannst Du das in Deiner Steuererklärung für 2013 als Unterhaltszahlung angeben (Realsplitting - muss DEF bestätigen und in Ihrer Erklärung als Einnahmen "verbuchen").

in meiner Lebens- und Rentenversicherung spare ich ja Vermögen an, wird dieses Guthaben in irgendeiner Form angerechnet?

- Lebensversicherung (ich gehe davon aus, dass es eine Kapital-LV ist) wird im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt
- Die private Rentenversicherung fällt in den Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich wird "automatisch" im Rahmen der Scheidung vorgenommen, Zugewinnausgleich als "Scheidungsfolgesache" nur auf Antrag einer Seite zusammen mit der Scheidung (im Verbund) ansonsten separat.

Werden auch die Fahrtkosten als Einkommen gerechnet? Dem gegenüber stehen ja auch direkte Aufwendungen?

Mit letzteres Begründung hat die Fahrtkostenerstattung nichts im EK zu suchen. Man kann auch eine Brutto-Betrachtung machen und tatsächlichen Aufwand berechnen, aber wem soll das was bringen.

Es war zwar sehr anstengend, aber immerhin hat sie eingesehen, dass das Haus verkauft werden muss.

Wenn sie´s tatsächlich eingesehen hat (und es sich nicht noch überlegt), dann hat sich die Anstrengung auf jeden Fall gelohnt ...
... eine Einigung in diesem Punkt ist - wie gesagt - m.E. die derzeit wichtigste Baustelle.

Darin ist ein spezifiziertes und nach Monaten systematisch geordnetes Verzeichnis über alle meine Einkünfte gefordert?

Hat mal den ein oder anderen Beschluss zu "Lose-Blatt-Sammlungen" gegeben. Insofern (gerade wegen der Nebentätigkeit) kann man die Einkünfte auch ein bißchen sortieren (eine feste Formvorschrift gibt es aber nicht).
Ne kleine Excel-Tabelle macht ggf. auch Dir (und irgendwann Deinem Anwalt) das Leben einfacher.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2014 10:55
(@holsteiner70)
Schon was gesagt Registriert

Moin United, danke Dir für die Antwort.

Steuererstattung
Für die Steuererklärung 2013 ist es leider zu spät, ich habe bereits die Rückzahlung erhalten und bezweifle, dass sie mir diese Einkünfte bestätigt hätte. Dumm gelaufen
In der von dir genannten Süddeutschen Richtlinie steht aber unter 1.7, dass Steuereinnahmen zu berücksichtigen sind?
Außerdem fordert die Anwältin alle Steuerunterlagen für die Jahre 2011 bis 2013 inkl. Antrag. Kann ich somit die Erstattung für 2013 komplett raus lassen?

Lebensversichungen
ok, das wird erst bei der Scheidung relevant und hat jetzt nichts mit Unterhaltszahlungen zu tun

Fahrtkosten
In der Richtlinie habe ich gerade gelesen, dass die Fahrtkosten zu 1/3 als Einkommen gerechnet werden, da die mit auf der Abrechnung stehen, muss ich die mit angeben.

Hausverkauf
Ich denke nicht, dass sie sich das wieder anders überlegt, sie ist mit dem großen Grundstück einfach überfordert. Ob und wie schnell sie das Haus verkauft bekommt ist da eher die Frage? Viel mitwirken kann da ja leider nicht, einen potenziellen Käufer habe ich grad nicht.

geordnetes Verzeichnis
Also eine Menge Papier wird in jedem Fall zusammen kommen, alleine schon wegen den Steuererklärungen. Die Bescheide wären ja nur 1-3 Seiten.
Eine Excel Liste habe ich eh, ohne die hätte ich die Zahlen ja gar nicht verarbeiten können.

Dank dir, es geht voran!

Holsteiner

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2014 11:25
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

Kann ich somit die Erstattung für 2013 komplett raus lassen?

2013 ist die erste "normale" Erstattung. Die gehört rein.

In der Richtlinie habe ich gerade gelesen, dass die Fahrtkosten zu 1/3 als Einkommen gerechnet werden, da die mit auf der Abrechnung stehen, muss ich die mit angeben.

Bei Aufwendungspauschalen (außer Kilometergeld) kann 1/3 als Einkommen angesetzt werden.

Noch´n Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2014 11:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin holsteiner,

mal ganz grundsätzlich: Eine einvernehmliche und relativ geräuschlose Scheidung zeichnet sich gerade dadurch aus, dass man nicht über jeden Euro debattiert, den man irgendwie aus dem anderen herausholen bzw. nicht an diesen bezahlen möchte. Da braucht es des öfteren den dicken Daumen, über den man die Dinge peilt; ansonsten kann man sich auch vor Gericht darüber streiten.

Wenn Einkommenszahlen aus dem Jahr 2011 oder früher oder die centgenaue Anrechnung von Fahrtkosten noch eine Rolle spielen und auseinandergefieselt werden sollen, sehe ich persönlich allerdings schwarz für eine friedliche Einigung. Das böse Erwachsen kommt dann irgendwann mit der Anwaltsrechnung...

Ich an Eurer Stelle würde mich eher mit einem Mediator zusammensetzen, die relevanten (!) Punkte auf ein Stück Papier schreiben und der Reihe nach abarbeiten und das ganze am Ende in eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung giessen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2014 11:40
(@holsteiner70)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich melde mich nach langer Zeit zurück. Das mit der geräuschlosen Trennung wird wohl nichts, alles was wir im Juni miteinander verabredet haben, war dann plötzlich nicht mehr wahr.
Ich bin schon sehr weit entgegengekommen, war ihr aber wohl nicht weit genug. Über fünf Wochen nach meiner Übermittlung aller meiner Daten habe ich gestern das Schreiben von ihrer Anwältin erhalten. Aufgrund meiner Daten hat sie den Gesamtbetrag 1290 (309 / 377 / 604) errechnet und von meinem Netto lediglich die 5% abgezogen, weder der Weg zur Arbeit, noch meine Renten/Lebensversicherung wurde berücksichtigt, obwohl Informationen dazu vorliegen. Die Beträge für die Kinder sind unstrittig, aber der TU an sie ist deutlich zu hoch. Der Hammer ist aber, dass der Betrag rückwirkend ab 1/2013 verlangt wird, was meiner Meinung nicht richtig sein kann. Die Anforderung der Informationen war erst im Mai 2014 und somit kann der Betrag bestenfalls ab diesem Zeitraum gelten. Der zurückgerechnete Betrag wurde mit meinen bereits erfolgen Zahlungen verrechnet und ich soll nun bis zum 15.8.14 den Betrag von 5500 zahlen.
Mein Plan ist nun auf das Schreiben mit einem Gegenvorschlag zu antworten.

Meine Frage ist nun was mir passieren kann, wenn ich den Betrag nicht zahlen, was ich auch definitiv nicht kann. Ist es so üblich, dass sollche überzogenen Forderungen gestellt werden. Meiner Meinung nach wurde das komplette Schreiben, angefangen von falscher Adresse bis zum falschen Selbstbehalt mit wenig Sorgfalt erstellt. Ich hätte von einem Anwalt etwas anderes erwartet.

Danke euch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2014 22:40




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