Ist es so üblich, dass sollche überzogenen Forderungen gestellt werden.
Ja.
Das ist absoluter Standard.
Deswegen ist es auch nicht entscheidend, was die RAttin schreibt, sondern nur, was ein Richter mutmaßlich entscheiden würde.
und um das zu ermitteln orientiert man sich eben am Wortlaut des Gesetzes, der DT, der passenden OLG-Leidlinie, sowie den Ausdünstungen des BGH.
Ersteres spielt dabei die geringste Rolle.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Holsteiner,
Ich hätte von einem Anwalt etwas anderes erwartet.
Erwartungen darfst Du an einen eigenen Anwalt stellen.
Die Anwältin Deiner Ex ist nicht Deine Freundin (und wird es auch nicht werden).
... und wenn sie blockt, dann hilft es nichts, dann geht Dein nächster Weg zum Anwalt, den brauchst Du für die Scheidung ohnehin, so man aber im Vorwege das ein oder andere einvernehmlich klären kann, sollte man den erst mal außen vor lassen.
In Anbetracht der Forderungen (und der Komplexität in Deinem Fall: Trennungszeitpunkt, Arbeitslosigkeit Ex, Vater in Haushaftung) kannst (und solltest) Du Dir m.E. weiteres eigenes Antworten sparen.
Wenn Du es noch einmal selbst versuchen möchtest, dann nur mit einem kleinen Zweizeiler an die Ex, in dem Du nochmal anbietest, mit ihr zu verhandeln (da ihr aber offenbar schon einiges an Beute suggeriert wurde, wäre ich da nicht sehr optimistisch).
Gruß
United
Dank dir United, ein Gespräch mit ihr kann ich mir in der Tat sparen. Das ist viel zu nervenraubend und bringt nichts. Sie wird auf die von ihrer Anwältin berechneten Beträge bestehen.
Selbst antworten.
Gern würde ich dafür einen Anwalt beauftragen, aber wovon soll ich den bezahlen? Ich hatte bereits ein Beratungsgespräch, was im Grunde meine Einschätzung der Sache (mit eurer Hilfe!) bestätigt hat. Allein das hat schon 180 EUR gekostet. Da kommen schnell viele hundert Euros zusammen und ich glaube nicht, dass ich irgendeine Unterstützung erwarten kann.
Ich habe heute kurz mit dem Anewalt gesprochen, er wäre bereits sich das aktuelle Schreiben kostenfrei anzusehen und mit mir darüber zu reden. mal sehen was der sagt?
Danke euch