Liebe vatersein Gemeinde,
ich verzweifle an der Amtssprache des Jugendamtes. Bitte helfen!
- Kind 2002 geboren, Eltern getrennt, Papa studiert, UVK (nene ich in Stadt "A") zahlt Unterhalt
- nach Studium zahlt Papa vollen Unterhalt (tituliert) an Beistand, und Rückstandsraten an UVK
- 2009 Kind zieht in eine andere Stadt (nenne ich "B"), Papa bezahlt dann dort den Unterhalt und weiterhin an UVK die Raten in Stadt "A"
- 2013 glückliches Schreiben der UVK "A" - keine Rückstände mehr.
- 2014 Schreiben der Stadt "B" Papa soll sich Gedanken zur Rückzahlung machen.
Die Aufstellung berechnet den Unterhalt (der titulierte) seit Geburt bis heute. Dann werden die Einzahlungen von Papa abgezogen, die glaube ich nicht stimmen.
Ich bin nun von alleine darauf gekommen, dass die UVK ja weniger bezahlt, als der titulierte Unterhalt. Diese Differenz ist noch offen (muss bezahlt werden, richtig?)
Dies sind ca. 2000,-€. Nun möchte aber Stadt "B" 5.068 ,-€ haben. Diese Differenz von 3068,-€ ist genau der Betrag, der an die UVK zurückbezahlt worden ist.
Wir haben an die Stadt "B" alle Unterlagen geschickt, mit der Bitte um Erklärung. Die Antwort lautet, dass ein Anspruch des Jobcenters und der Kindsmutter besteht (welcher stand nicht dabei).
Papa hatte nie etwas mit dem Jobcenter zu tun. Es liegt nur ein Schreiben des Jobcenters "A" (2005) vor, dass KM wohl Hilfe in Anspruch nehmen will und dies genehmigt wurde.
Verstehe ich hier wirklich etwas gar nicht, oder liegt ein Fehler der Berechnung vor.
Danke schon mal fürs Lesen und Denken:-)
Liebe Grüße
FvP
Hallo,
als erstes solltet ihr alle Nachweise ber Zahlungen gut aufbewahren.
Ansonsten geht aus den Angaben eigentlich nicht hervor, wer (UVK, Stadt? , Jobcenter ?, KM? ) wofür Geld haben will (Unterhalt für Kind oder Mutter?).
Wenn die UVK in "B" Geld haben will, dann müssen Sie doch auch belegen wofür, hat die UVK in "B" Geld gezahlt? Ich verstehe das alles nicht.
VG Susi
Ich habe den TO so verstanden, dass sie für die Kasse "A" das Geld zum zweiten Mal fordern.
Insofern könnte es denen schon gelingen, die Leistungen von A zu belegen, er müsste nur seine Rückzahlungen an A belegen.Am besten mit der Quittung, dass er bei jetzt schuldenfrei ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Susi,
ist auch schwer zu verstehen 🙂
Es gibt nur Unterhalt für das Kind. Unterhalt wurde vom Vater nur bis ca. 2006 nicht bezahlt.
In der Stadt "B" sind nie Rückstände aufgekommen, da immer bezahlt wurde.
Es sind alle Zahlungsbelege vorhanden 🙂
Stadt "B" antwortet auf unsere Belege: Das Jobcenter in "A" ist neben der Unterhaltsvorschusstelle "A" für Sie in Vorleistung bzgl. des Unterhaltes für das o.g. Kind gegangen. Während die Unterhaltsvorschussstelle mittlerweile die Rückstände selber geltend macht, bin ich noch mit der Geltendmachung der Unterhaltsrückstände des Jobcenters und der Kindsmutter beauftragt.
Welche???? das sagt er nicht.
Grübel, grübel....
Dann würde ich denen erstmal ein wenig Arbeit machen und eine detaillierte Forderungs- und Erstattungsübersicht anfordern.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
als erstes stimme ich Beppo, hier muss erst einmal klar dargelegt werden, WAS gefordert wird.
Aus dem Satz den Du geschreiben hast, könnte man auch entnehmen, dass das Geld der UVK aus "A" gerade nicht gefordert wird. Sondern nur Gelder, die das Jobcenter an die KM gezahlt hat bzw. nicht gezahlt wurden, weil titulierter Unterhalt nicht gezahlt wurde.
Das ist aber alles nur raten, es geht wirklich darum zu erfahren wieviel warum gezahlt werden soll.
Stadt "B" antwortet auf unsere Belege:
Das Jobcenter in "A" ist neben der Unterhaltsvorschusstelle "A" für Sie in Vorleistung bzgl. des Unterhaltes für das o.g. Kind gegangen.Das wird ja auch von Euch nicht bestritten.
Während die Unterhaltsvorschussstelle mittlerweile die Rückstände selber geltend macht,
Deshalb sollte diese Forderung auch nicht Gegenstand der Forderung der Stadt "B" sein.
bin ich noch mit der Geltendmachung der Unterhaltsrückstände des Jobcenters und der Kindsmutter beauftragt.
Hierfür bittet Ihr um eine detallierte Aufstellung, also was wurde wann durch wen gezahlt und welche Forderungen entstehen daraus bzw. aus dem titulierten Unterhalt.
VG Susi
- nach Studium zahlt Papa vollen Unterhalt (tituliert) an Beistand, und Rückstandsraten an UVK
und ..
Stadt "B" antwortet auf unsere Belege: Das Jobcenter in "A" ist neben der Unterhaltsvorschusstelle "A" für Sie in Vorleistung bzgl. des Unterhaltes für das o.g. Kind gegangen. Während die Unterhaltsvorschussstelle mittlerweile die Rückstände selber geltend macht, bin ich noch mit der Geltendmachung der Unterhaltsrückstände des Jobcenters und der Kindsmutter beauftragt.
Warum wurde die "nicht Leistungsfähigkeit" nicht festgestellt? Dadurch ist er überhaupt nicht verpflichtet, die Rückstände auszugleichen, da er schlichtweg nicht Leistungsfähig war ...
Ansonsten folge ich Beppo, die müssen detailierte Auskunft geben, was die überhaupt wollen und wofür.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
@ Kasper: Boahh, habe das kurz mal im Internet gelesen - nicht leistungsfähig. Auch dass niemand darüber aufgeklärt wird... Das ist sicherlich verjährt...?
Gestern haben wir das Jugendamt schriftlich gebeten, nicht nur einen aktuellen Betrag mitzuteilen, sondern eine aktuelle Abrechnung zu schicken.
Auch, dass er bitte Einzahlungen auflisten soll (zumindest jährliche Zahlungen), damit wir die nicht erfassten ihm dann zusenden können.
Einfach den Gesamtbetrag zu nennen, der in den letzten 12 Jahren bezahlt wurde ist mir bissl zu wenig.
Bin mal gespannt, was jetzt kommt.
Danke Euch!
FvP
Moin
Macht das, was Beppo sagt. Für mich z.B. ist es neu, daß das JA für das JC ausstehende Forderungen eintreibt. Die haben doch nichts miteinander zu tun. Und mit BU haben die gar nichts am Hut. Hört sich für mich fast schon einwenig krumm an, was das JA da so treibt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin
Ergänzung: Vielleicht sollte er auch das "fordernde" JC anschreiben, welche Leistungen hier über das JA B geltend gemacht werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Liebes Forum,
möchte Euch das update geben, dass wir seit November nichts mehr vom Jugendamt gehört haben, nachdem wir nach detaillierten Forderungen gefragt haben.
Es scheint, als hätte man sich wohl doch "verrechnet".....
Mal sehn 🙂
LG
FvP
Danke. Solche Rückmeldung hören wir immer gerne.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wenn auch in einem anderen Zusammenhang:
Das kenn ich,
.. nichts mehr vom Jugendamt gehört haben,
höre auch nie was vom Jugendamt, wenn ich was von denen will bzw. für die Kinder etwas brauche...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Liebes Forum,
soeben traf ein Entschuldigungsschreiben der Beistandschaft ein, dass es einen Fehler gab und man den Rückstandsbetrag um 3.118 € reduzieren muss!!!!! :knockout:
Dieses Schreiben geht nun an den zuständigen Bearbeiter in Kopie.
Nach doch weiteren Hin - und Her Schreiben, teilweise mit monatelangen Pausen, hat das ganze wohl ein Ende. Jetzt gibt es nur noch einen kleinen Restbetrag, den
bezahlen wir komplett , da man dort nicht subtrahieren kann. Ich warte diese neue Abrechnung aber erst mal ab 😉
Der Sachbearbeiter, der den falschen Betrag forderte, konnte mir die ganze Zeit keine damaligen Abtretungen vorlegen. Er schrieb viel unsinniges BLaBLa mit
Widersprüchen. Einmal stand es der Mutter zu, dann dem Kind, dann dem Jobcenter usw. Der Mann ließ sich echt was einfallen :gunman:
Ich frage mich, wer hier eigentlich der Profi ist? Wie viele Unterhaltspflichtige glauben diesen Abrechnungen, weil die es ja wissen müssen?
Wohin wäre dieses Geld denn geflossen? Ich bin auf der einen Seite nun erleichtert, aber auch so sauer. Hätte man bei der ersten Anfrage reagiert und die Akte kontrolliert, wäre alles gut gewesen. Aber man hat auf Biegen und Brechen versucht daran fest zu halten. Und das ist noch dazu unglaublich!
Also immer kontrollieren, die machen tatsächlich Fehler!!!
Gruß
FvP
Hallo,
das ist doch ein sehr erfreulicher Ausgang! 🙂
Letzlich ist ebenso, dass man alle Belege aufheben muss damit man im Zweifelsfall einen Nachweis hat.
Vermutlich wusste der Sachbearbeiter nicht, dass die UHV-Stelle sich um ihr Geld selbst kümmert und vorallem, dass UHV gezahlt wurde. Die lapidare Festellung, dass Mutter bzw. Kind darauf Anspruch haben bedeutet ja nicht, dass jetzt noch einmal zu zahlen ist.
Wenn Geld gezahlt worden wäre, dann hätte man schon einen Weg gefunden es in irgendeinen Haushalt einflissen zu lassen. Vielleicht wäre aber auch jemandem aufgefallen, dass es nicht stimmen kann. Gezahltes Geld zurück zu bekommen ist aber immer schwieriger als es erst einmal nicht zu zahlen.
VG Susi
Liebes Forum,
ich möchte Euch nicht vorenthalten, wie es hier weitergeht!
Nachdem ja alles klar war, wollte ich nun doch genau wissen, wie nun der Restbetrag von 2.000,-€ aufgeteilt wird, da die Vergangenheit ja bewiesen hat, dass die Beistandschaft das selbst nicht so genau weiß.
Soeben bekamen wir die Antwort:
Formular einer Stundungsvereinbarung mit Ratenzahlung, das zu unterschreiben sei:
- Auf die Einrede auf Verjährung wird verzichtet!
- Verpflichtung jede Veränderung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse mit zu teilen (insbesondere eine Arbeitsaufnahme oder Adressänderung).
Ist das ein Standartformular, oder wissen die nicht, dass mein Mann arbeitet ????
Im Anschreiben erklärt er, dass es ein Vorteil ist diese Vereinbarung zu unterschreiben, da man dann von einer Lohn - und Sachpfändung verschont bleibt...
Desweitern informiert er pauschal, dass man bis zur Tilgung des Rückstandes alles an das Jobcenter weiterleitet und dann den Rest (wieviel wissen sie nicht?) an die Kindesmutter auszahlt...
Das Jobcenter aber hat die Akte gelöscht, weil sie keine Forderungen haben !!! :gunman:
Selbst wenn, gibt es keine Nachricht darüber und wäre somit verjährt ????
Netterweise bestätigt er, dass der monatlich laufende Unterhalt direkt an die Mutter ausbezahlt wird (na, Gott sei Dank :thumbup:)
Laut meiner Berechnung steht die Restschuld zu 100% der Mutter/Kind zu. Es ist die Differenz zwischen Unterhaltsvorschuß und Titel. Die kapieren das aber nicht :mestupid:
Was würdet ihr nun tun?
LG
FvP