Hallo,
mein Freund bezahlt für seine Tochter seit Monaten aufgrund seiner Arbeitslosigkeit den Unterhalt zwischen dem Arbeitslosengeld und dem Selbstbehalt.
Jetzt - nach vier Monaten - erhält er einen Brief vom Jugendamt, dass "der Anspruch des Kindes gegen Sie i. H. d. von hier gewährten Unterhaltsleistungen auf das Land xyz, vertreten durch den o. g. Unterhaltsleistungsträger, übergangen ist".
Die Tochter erhält seit Beginn der Arbeitslosigkeit eine zusätzliche Unterhaltsleistung.
Im Brief steht auch "Für die Zeit, für die bereits Unterhaltsvorschussleistungen erbracht wurden, können Sie keine Zahlungen mehr an das Kind mit befreiender Wirkung leisten.".
Zwar ist ein Vordruck dabei (Erklärung zur Feststellung der Unterhaltsverpflichtung), weiter unten steht aber, dass er "Laufende Zahlungen i. H. v. monatlich xyz € (das, was er bisher überwiesen hat + Unterhaltsleistung) plus eine Rate für den Unterhaltsrückstand i. H. v. mind. 50,00 erwarten wir bis zum 3. Werktag eines Monats.".
Verstehen wir nicht so richtig. Es muss doch erst einmal überprüft werden, ob und wie leistungsfähig mein Freund ist, oder!? Und danach kann doch erst feststehen, wie vie er monatlich an das Jugendamt zu zahlen hat, oder!?
Und, muss er tatsächlich für die ganzen letzten Monate in Raten an das Jugendamt zurückzahlen? Woher sollte er das wissen?
Kann er die Unterhaltszahlungen von der Tochter zurückverlangen?
Dankeschön.
GLG
Moin,
existiert ein Titel?
Dann wird davon ausgegangen, dass eine Arbeitslosigkeit nur vorübergehend ist und der titulierte Unterhalt aus den Ersparnissen weiter bedient werden muss.
Um den Titel wegzubekommen wird dein Freund klagen müssen.
Geleistete Unterhaltszahlungen gelten als verbraucht und können nicht zurückgefordert werden.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
ja, ein Titel besteht.
GLG
Hallo,
also im Prinzip ist die Sache komplett schief gelaufen. Immer, wenn es Unterhaltsvorschuß gibt, gehen alle Zahlungen an die Unterhaltsvorschuß-Kasse.
Das liegt daran, dass das Kind nur Anspruch auf den UHV-Anteil hat, der den zahlbaren Unterhalt übersteigt.
Sprich die KM hat doppelt kassiert, den Unterhalt von Deinem Freund und den UHV.
Ihr solltet der UHV-Kasse mitteilen (Belege in Kopie), dass die Zahlungen bis zum Erhalt des Schreibens an die KM gegangen sind. U.U. kann die UHV-Kasse den zuviel gezahlten Betrag rückfordern. Denn eigentlich müsste auch die KM wissen, dass sie nicht doppelt Unterhalt bekommen kann.
Ab sofort gehen alle Zahlungen nur noch an die UHV-Kasse.
Ansonsten sind Unterhaltsrückforderungen schwierig, weil der Unterhalt als verbraucht angesehen wird und deshalb keine Rückforderung möglich ist. Wenn die KM es freiwillig zahlen würde, dann wäre es möglich.
Das Formular dazu die Leistungsfähigkeit festzustellen und seine Zahlungen für die Zukunft festzulegen.
VG Susi
Hallo reichesusi,
wieviel hat denn Dein Freund die letzten Monate bezahlt? Den Betrag, der auf dem Titel steht, oder weniger? Wenn weniger, dann laufen Schulden auf.
Wenn er sogar weniger bezahlt hat als die Höhe des unterhaltsvorschusses, dann kann die Unterhaltsvorschusskasse den Differenzbetrag bis zur Höhe des Unterhaltsvorschusses aufgestockt haben. Diese Differenz schuldet Dein Freund dann der Kasse.
Einfach weniger zu zahlen war keine gute Idee. Wenn die Arbeitslosigkeit anhält, dann muss er den Titel abändern lassen.
Hallo,
weniger. Eben nur den Differenzbetrag von Arbeitslosengeld und Selbstbehalt.
Titel abändern geht auch beim Jugendamt?
GLG
Titel abändern geht nur beim JA, wenn die Mutter zustimmt.
Ansonsten bleibt nur eine Abänderungsklage (mit ungewissem Ausgang).
Wieviel Unterhalt hat er denn nun gezahlt, also welchen Betrag?
Da habt ihrt euch wirklich keinen Gefallen getan, einfach so weniger als tituliert zu zahlen. Das hätte auch fix in einer Kontopfändung münden können.
Seht zu, dass ihr bis zur Änderung des Titels diesen vollständig bedient, zur Not leiht euch Geld.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
145 bezahlt, Tochter hat 127 vom Amt bekommen.
Abänderungsklage geht nur beim Familiengericht?
Was bedeutet "mit ungewissen Ausgang"?
um den Titel zu ändern müsst ihr einen entsprechenden Antrag vor Gericht stellen. Sonst bleibt der Titel bestehen und muss in voller Höhe bedient werden. Ansonsten droht Pfändung.
Aber auch, wenn ihr vor Gericht geht ist nicht gesagt, dass da ein Titel unter Mindestunterhalt bei rauskommt.
Dein Freund hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, zur Not wird ihm eben ein fiktives Einkommen unterstellt und der titel bleibt bestehen.
Aber wie das der Richter sieht muss man eben sehen.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
es geht immer die friedliche lösung, d.h. die KM stimmt zu und der alte Titel wird durch einen neuen Titel beim JA ersetzt. Achtung! Es dürfen niemals 2 Titel gleichzeitig existieren, denn dann kann aus beiden das Geld eingetrieben werden!!
Ist eine friedliche Lösung nicht möglich, dann bleibt nur das Familiengericht. In diesem Fall würde das Familiengericht prüfen inwieweit Dein Freund leistungsfähig ist, welche Möglichkeiten der Einkommenssteigerung (Haushaltsersparnis, Nebenjob, ...)
es gibt und inwieweit diese zugemutet werden kann. Dann wird der Unterhalt festgelegt und der Beschluss ist dann auch gleichzeitig ein Titel. Dabei kann natürlich herauskommen, dass Dein Freund für den vollen Betrag leistungsfähig ist, wenn man einen Nebenjob (auch fiktiv!) anrechnet.
Die letztmögliche Variante ist H4 zu beantragen, in diesem Fall würden titulierte Unterhaltsansprüche berücksichtigt. In diesem Fall seid ihr aber eine Bedarfsgemeinschaft und es ist unklar ob es dann überhaupt mehr Geld geben würde.
VG Susi
Hallo,
wenn einer was tut, um einen Job zu finden, dann mein Freund! :-/
Gibts da keine Ausnahmen, Härtefallregelungen, Urteile ... dass der Kindesunterhalt nicht für die Vergangenheit zurückbezahlt werden müssen? Er hat ja ohne Unterbrechung den Kindesunterhalt weitergezahlt und hat nach bestem Wissen und Gewissen die Zahlung angepasst. Er zahlt seit Jahren auch ohne Unterbrechung den Unterhalt, hat sich nie lumpen lassen.
Finden es auch sehr ärgerlich, dass das Amt jetzt nach mehreren Monaten ankommt. Wenn der Unterhaltsvorschuss für die Tochter doch seit dem ersten Monat der Arbeitslosigkeit vom Amt bezahlt wird, hätten die doch auch gleich im ersten Monat ihn anschreiben können oder sogar müssen, oder!? Dann wäre es nur ein Monat gewesen, der jetzt nachbezahlt werden müsste!
GLG
Hallo,
Unterhalt kann man nur begrenzt bis zu einem Jahr rückfordern. Hier geht es aber nicht um den Unterhalt sondern eine staatliche Leistung, nämlich den Unterhaltsvorschuß. Deshalb wird sich die Sache damit nicht erledigen. Es wäre aber sinnvoll der UHV-Kasse zu schreiben, dass in Unkenntnis der Sachlage, der Unterhalt in Höhe von .... an die KM überwiesen wurde und dies belegen.
Die KM ist nämlich verpflichtet Unterhaltszahlungen bei der UHV-Kasse anzugeben. Macht sie das nicht, dann ist das Sozialbetrug und die UHV-Kasse müsste den zuviel gezahlten UHV rückfordern. Das Problem dabei ist, dass in vielen Fällen, dann nichts mehr zu holen ist, deshalb sollen die Unterhaltszahlungen auch direkt an die Kasse gehen.
VG Susi
Moin,
Hallo,
Finden es auch sehr ärgerlich, dass das Amt jetzt nach mehreren Monaten ankommt. Wenn der Unterhaltsvorschuss für die Tochter doch seit dem ersten Monat der Arbeitslosigkeit vom Amt bezahlt wird, hätten die doch auch gleich im ersten Monat ihn anschreiben können oder sogar müssen, oder!? Dann wäre es nur ein Monat gewesen, der jetzt nachbezahlt werden müsste!GLG
mit dem Titel hat dein Freund sich aber VERPFLICHTET, den titulierten Betrag zu zahlen und sich im Falle des Nichtzahlens der sofortigen Pfändung unterworfen.
Dein Freund muss doch wissen, was in seinen Titeln und Verträgen steht.
Da kann er doch nicht einfach mal weniger zahlen und hoffem, dass nichts passiert. Und dann noch entsetzt sein, dass sich der Gläubifer nicht vorher gemeldet hat.
Er hat ja ohne Unterbrechung den Kindesunterhalt weitergezahlt und hat nach bestem Wissen und Gewissen die Zahlung angepasst. Er zahlt seit Jahren auch ohne Unterbrechung den Unterhalt, hat sich nie lumpen lassen.
wieso "nach bestem Wissen und Gewissen"? Das steht doch klar im Titel, was zu zahlen ist. Und auch die Anpassungen sind geregelt und kann man leicht in Erfahrung bringen. Das ist kein Verdienst, den Unterhalt pünktlich und vollständig zu zahlen, es ist eine Pflicht, es gibt kein Bienchen für Zahlen ohne Unterbrechung und Anpassung nach bestem Wissen.
Ich kann doch nicht monatalang weniger Miete bezahlen und dann meinen Vermieter anmotzen, wenn er nach 5 Monaten pfändet.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Die KM ist nämlich verpflichtet Unterhaltszahlungen bei der UHV-Kasse anzugeben.
Susi64, Du bist wieder im völlig falschen Film. Es geht doch hier gar nicht darum, dass die Mutter der Kasse irgendetwas verschwiegen hat. Die Mutter hat sich einfach den Differenzbetrag zwischen dem gezahlten Unterhalt und dem Betrag des Unterhaltsvorschusses von der Kasse geholt. Das ist ihr gutes Recht und hat nichts mit "Sozialbetrug" zu tun.
Hallo,
Susi64, Du bist wieder im völlig falschen Film. Es geht doch hier gar nicht darum, dass die Mutter der Kasse irgendetwas verschwiegen hat. Die Mutter hat sich einfach den Differenzbetrag zwischen dem gezahlten Unterhalt und dem Betrag des Unterhaltsvorschusses von der Kasse geholt. Das ist ihr gutes Recht und hat nichts mit "Sozialbetrug" zu tun.
Hat sie das? Ich lese das anders:
... dass er "Laufende Zahlungen i. H. v. monatlich xyz € (das, was er bisher überwiesen hat + Unterhaltsleistung) plus eine Rate für den Unterhaltsrückstand i. H. v. mind. 50,00 erwarten wir bis zum 3. Werktag eines Monats.".
Hieraus entnehme ich, dass die Zahlungen, die tatsächlich geleistet wurden nicht anerkannt werden.
VG Susi
Gibts da keine Ausnahmen, Härtefallregelungen, Urteile ... dass der Kindesunterhalt nicht für die Vergangenheit zurückbezahlt werden müssen?
Die Sache ist die, dass Dein Freund nun auf zwei Seiten Unterhaltsschulden hat: einerseits die 127€, die die Kasse an die KM bezahlt hat und andererseits den Differenzbetrag aus tituliertem Unterhalt und dem, was die KM pro Monat zur Verfügung hatte, nämlich 145 + 127.
Erstere Schulden hat er bei der Kasse, letztere bei der KM.
Die einzige Möglichkeit ist hier, mit Kasse und KM jeweils bezüglich der Rückzahlungsmodalitäten zu verhandeln.
Hieraus entnehme ich, dass die Zahlungen, die tatsächlich geleistet wurden nicht anerkannt werden.
Die von Dir zitierte Passage bedeutet, dass er ab jetzt Folgendes überweisen soll:
1. Das, was er bisher überwiesen hat (also die 145)
2. Die Unterhaltsleistung, womit der UVS der Kasse gemeint ist, also 125 €)
3. Rückzahlungsrate für die in der Vergangenheit von der Kasse getragenen Leistungen)
Damit überweist er in Zukunft den Gesamtbetrag des Unterhaltsvorschusses also 272 € plus die Rate auf den Rückstand. Jetzt klar?
Allerdings laufen trotzdem nach wie vor SCHULDEN des Freundes bei der KM auf. Um die sollte er sich auch kümmern.
Sie erhält den Gesamtbetrag des Vorschusses, also 272 €. Das, was im Titel steht, sollte aber noch etwas mehr sein (oder Dein Freund war schon vorher ein Mangelfall). Der Mindestbetrag der Düsseldorfer Tabelle für diese Altersstufe ist ja zur Zeit 476 - 102 = 374 €
Von daher macht er (vorausgesetzt der Titel läuft auf den Mindestbetrag der DDT) jeden Monat weitere Schulden von 102 €bei der KM.