Hallo...
ich habe mal folgende Anfrage...
die Mutter meiner Tochter bezieht Hartz 4, Unterhalt bezahle ich an sie.
Nun hat Jugendamt von mir das Einkommen neu angefordert, was ich auch mitgeteilt habe.
Nun schreibt das JA, da das kind schon 2012 in der nächsten Altersstufe laut DDt war, nun müßte ich seit dem Zeitpunkt zuviel gezahltes( bzw. von mir zu wenig gezahlter Unterhalt) an das JA zurück zahlen... Kann das sein? Das ist von 16 Monaten...!
Vielen Dank.
ja, ist er.
Hi,
wenn Du in der Zwischenzeit nicht aufgeforderst wurdest, den erhöhten Kindesunterhalt zu zahlen, würde ich davon ausgehen, dass Ansprüche, die älter als 12 Monate zurückliegen
verwirkt sind.
"Die Annahme der Verwirkung - hier: rückständigen Kindesunterhalts - setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre (sog. Zeitmoment) und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und sich darauf eingerichtet hat, dieser werde sein Recht auch künftig nicht mehr geltend machen (sog. Umstandsmoment). (Amtl. Leitsatz)
Im Falle der Titulierung künftig fällig werdender Kindesunterhaltsforderungen kann das Zeitmoment bereits nach dem Verstreichen lassen einer Frist von etwas mehr als einem Jahr als erfüllt anzusehen sein. (Amtl. Leitsatz)" http://www.rechtsindex.de/familienrecht/3644-kindesunterhalt-nicht-geltend-gemacht-verwirkung-rueckstaendigen-kindesunterhalts
Die letzten 12 Monate wirst Du aber wohl mindestens nachzahlen müssen. Da es aber keine exakten zeitlichen Grenzen gibt, kann es sein, dass auch komplett die letzten 16 Monate durchgehen (z.B. vor Gericht).
Einen Titel nicht zu bedienen ist generell keine gute Idee. Hier kann auch einfach mal ohne Vorwarnung vollstreckt werden.
LG,
Mux
Vielen Dank schon mal...
dieses Amtsdeutsch ist ja ganz schön krass...
Also den normalen unterhalt zahle ich ja, ist schon klar.
Geht ja nur um die Rückzahlung ans JA... vermute auch mal, das die Mutter garnichts damit zu tun hat, sondern das JA von sich aus mich angeschrieben hat und nun die Differenz zurüchfordert, die sie hätten weniger an Hartz4 an die Mutter zahlen können.
Hartz IV/ Grundsicherung wird vom JobCenter bzw. dem Sozialamt gezahlt.
Unterhaltsvorschuss kommt vom Jugendamt.
A life lived in fear is a life half lived