Hallo, ein Stammtischmitglied unserer Gruppe ist in der Ausbildung und übt am Wochenende einen Nebenjob aus. Er bekommt etwa Euro 630 und Euro 400,also Euro 1030 zusammen, Wie hoch ist sein SB als Unterhaltspflichtiger, er zählt ja nicht zu den Nichterwerbstätigen mit Euro 770 und auch nicht zu den (Voll)Erwerbstätigen mit Euro 950?!
Danke für eure Antworten.
und auch nicht zu den (Voll)Erwerbstätigen mit Euro 950?!
Doch.
Sofern es sich um seine Erstausbildung handelt und diese nicht als Hobby eingestuft wird schon.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
auch bei einem dualen Studium?
Weiß ich nicht.
Dieses Urteil sollte ihm aber Rückenwind geben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das steht da auch nicht aber ich würde so argumentieren, dass die Nebentätigkeit eben überobligatorisch sei und auf das Urteil verweisen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.