SB gekürzt, da tats...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

SB gekürzt, da tatsächlich gezahlte Miete weniger, als im SB festgelegt...?

 
(@zoom123)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich bin seit 2,5 Jahren unterhaltspflichtig gegenüber meinem Sohn, jetzt 15J. jung, der seit dem bei seinem Vater lebt. Bisher hat mein Verdienst nie ausgereicht, so dass ich durchgehend Unterhalt zahlen konnte, bzw. teilweise gar nicht. Seit einem halben Jahr hat deshalb mein Ex-Mann das JA beauftragt Unterhalt bei mir geltend zu machen. Zu dieser Zeit hatte ich kurzfristig einen gut bezahlten Job, der es mir auch ermöglichte zumindest einen großen Anteil an Unterhalt zu zahlen. Schon damals brachte das JA 33€ SB in Abzug, da ich nur 297 € Miete zahle. Mein Einwand, dass die Miete nur an den ALGII  Mietsatz angeglichen wurde, da von Amt verlangt und somit mit BK-Nachzahlung zu rechnen wäre, interessierte nicht. Nun wurde ich wieder arbeitslos, nachdem der AG keine Förderung vom AA mehr für mich bekam. Kurz darauf fand ich wieder einen neuen Job im Callcenter, allerdings nur 30 Std pro Woche, mit einem Nettoverdienst von 700€ und Aufstockung ALGII 180€. Das JA setzte nun den alten SB an, mit Abzug der Mieteinsparung, sprich SB 787€.

Nun meine Frage... kann SB um Mieteinsparung gekürzt werden, wenn ja, was ist mit BK-Nachzahlungen und kann das JA fiktiv Unterhalt auf Vollzeit berechnen, da ich z.Z. nur Teilzeit arbeite, aber Nebenjob nicht möglich ist, wegen Schichtdienst und auch keiner zu finden ist. ???

Grundsätzlich bin ich gern bereit, Unterhalt zu zahlen, wenn mein Kind auch was davon hätte. Denn Klamotten, Schuhe, Friseur, Kosmetika eca. habe ich die letzten Jahre bezahlt, wenn mein Sohn bei mir ist. Mein Ex  ist wieder verheiratet und seine Frau verwaltet das Geld und verweist mein Kind ständig darauf, dass kein Geld da wäre und ich es bezahlen soll, wenn ich schon kein Unterhalt  zahle, bzw. nicht den vollen Satz...und als Mutter kann ich nicht ständig mein Kind alles verwehren, zumal er auch den Bedarf hat, aber wovon...das interessiert keinen. Ich bereue heute von tiefsten Herzen, dass ich damals dem Wechsel zum Vater zugestimmt habe. Hatte dies nur im Interesse meines Kindes getan, da ich beruflich nie für Ihn da sein konnte und Ihm nichts bieten konnte. Aber nun gehts Ihm noch schlechter und ein Zurück geht nicht mehr, da mein Ex sich queer stellt und mein Sohn nicht schon wieder von seinen Freunden und Schule weg will. Kurzum ich stecke da jetzt voll in der Zwickmühel...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2008 22:04
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Zoom,

prinzipiell ist das natürlich bemerkenswert, dass auch mal eine Mutter mit so spitzer Feder zum KU verdonnert wird, in Ordnung ist das das trotzdem nicht. Du kannst nochmal hier nachlesen: 

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-886.html

wobei das allerdings auch schon wieder durch die BGH-Rechtssprechung überholt ist:

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1502.html

Ist also alles Wischi-Waschi, die "Wahrheit" hängt vom Richter ab.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2008 01:49
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo zoom123

prizipiell stimme ich pappasorglos zu, aber das JA darf das genau nicht. Sie können es versuchen, vorschlagen und Du kannst dem eventuell zustimmen, jedoch festlegen darf das nur ein Richter. Das JA hat gar nicht die Kompetenz dies zu beurteilen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2008 11:40
(@zoom123)
Schon was gesagt Registriert

danke für die Hinweise. Ich habe jetzt vorsorglich meine RA beauftragt alles zu prüfen, zumal ich davon ausgehe, das das dicke Ende noch kommt, zwecks Teilzeitarbeit und Nebenjob suchen eca... LG 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2008 17:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

einen RA zu beauftragen, ist deutlichst zu verfrüht. Dafür hast du Zeit, wenn dir 'ne Klageschrift ins Haus flattert.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2008 19:00