Hallo, Leute!
Ich habe mich gerade eben erst hier angemeldet; ich bin Vater von zwei Kindern (1 und 4 Jahre alt). Meine Frau und ich befinden uns in einer schwierigen Phase, die u.U. dazu führen kann, dass wir entweder a) der Kinder wegen zusammen wohnen bleiben und jeder "sein Ding" macht oder b) uns örtlich voneinander trennen, evtl. Scheidung, und ich aus unserem gemeinsamen Haus ausziehe, um mir eine ortsnahe Wohnung zu nehmen.
Ich habe keine Ahnung, was da auf unsere (Noch-)Familie zukommt und erhoffe mir hier ein paar Informationen dazu.
Wir wohnen derzeit in unserem kleinen EFH, welches wenigstens so gut wie bezahlt ist (noch dieses Jahr sind Raten fällig). Ich bin Alleinverdiener mit derzeit (Steuerklasse 3) ca. 2.300€ netto. Selbstverständlich gebe ich jeden freien Cent für meine Kinder her, der Kindesunterhalt in voller Höhe und darüber hinaus steht für mich außer Frage. Die beiden sind das Wichtigste in meinem Leben, und das wird auch so bleiben.
Ich hätte gern gewusst, wie das mit Unterhaltsregelungen ist: kann ich einfach sagen "Okay, ich ziehe aus und gebe Dir jeden Monat x €" - oder muss man vor ein Gericht, um die Sache amtlich zu machen? Das wäre Fall b).
Ich müsste dann ja für mich eine Wohnung nehmen, die auch den Kids in ausreichendem Maß Platz bietet, und trotzdem den Lebensunterhalt für die gesamte Family tragen. Das hört sich jetzt beschissen an, aber ich weiß gern vorher, was in diesem Fall der örtlichen Trennung finanziell zu erwarten ist. Im Scheidungsfall würde ich ja netto auch noch weniger zur Verfügung haben, da sich meine Steuerklasse ändert - nicht wahr?
Kann ich mit meiner Frau eine Art Vertrag schließen über die monatliche Zahlung mit Hinweis auf die ihrerseitige Nutzung unseres gemeinsam erworbenen Hauses? Welche Erfahrungen habt ihr damit?
Ich wäre sehr froh, wenn mir hier jemand helfen könnte.
Vielen Dank schon mal im Voraus und
viele Grüße
Sven
Hallo tzwenn (ist das dein plan für die trennungsphase??),
willkommen bei VS.de.
Das sind eine Menge Fragen! Ich versuche mal kurz zu antworten:
Also, wenn ihr euch räumlich trennt, kann das auch im gemeinsamen Haus stattfinden. Bedingung ist, dass du für dich komplett alles alleine regelst wie Wäsche waschen, bügeln, Essen zubereiten, die normalen Alltagsangelegenheiten eben. Habt ihr ein Gästezimmer? Dort könnte KM einziehen oder aber auch du. Zieht eine/r aus, hat der verbleibende Part einen Wohnvorteil, der anzurechnen wäre bzgl. der U-Zahlungen. Wie hoch der ist kann man nur schätzen anhand der örtlichen Kaltmiete oder per Gutachter gemeinsam (!, wg. der Kosten) ermitteln lassen. Wieviel m² Wohnfläche zzgl. Grundstück, Verkehrsanbindung, allg. lage, Ausstattung usw. habt ihr denn und wo, so ungefähr jedenfalls??
Unterhalt, auch in der Trennungsphase, errechnet sich aus der Differenz der jeweiligen Nettoeinkünfte. Du hast € 2.300,00, sie vermutlich Kindergeld, ggf. noch restl. Elterngeld (?). Ich gehe einfach mal von Null komma Nix aus.
Bei dir kannst du 4 % Altersvorsorge abziehen (wobei dazu auch die Hyporaten gezählt werden könnten), dann gibt es noch eine Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen, min. € 50,00, max weiß ich grade nicht :redhead:
Bevor der EU fällig wird, muss der KU jeweils abgezogen werden. Gucke mal in die DDT, dort findest du die Zahlenwerke als Anhaltspunkt.
Du erhälst somit einen bereinigten Nettobetrag. Davon bekommt die KM 3/7, abzgl. Wohnwertvorteil, falls sie im Haus bleibt. Darüber hinaus musst du nichts weiter zahlen. Tust du das, ist das dein Privatvergnügen. Interessiert nachher im Scheidungsfall niemanden mehr. Weg ist weg.
Das Haus ist fast abbezahlt...mmmmhhh, KM wird es alleine kaum halten können oder dich auszahlen. An sie vermieten, um den Kindern ihre gewohnte Umgebung zulassen, ist echt kniffelig. Eine "alleinerziehende" Mutter mit zwei Kindern aus dem Haus zu bekommen, wenn die Miete nicht fließt oder Du plötzlich zum Unterhalt verpflichtet wirst da sie keine Arbeit findet oder krank ist, oder,oder,oder ist aussichtslos. Durch die Unterhaltsverpflichtungen wirst Du es nicht halten können, da ich vermute, dass der Zugewinnausgleich deine Rücklagen übersteigt, zumal diese vorher auch zu teilen sind. Das führt dann wohl zum Verkauf des Hauses.
Wenn ihr miteinander vernünftig sprechen könnt, kann so ein privater Vertrag helfen. Ob der aber Bestand hat, sobald einer von euch beim Anwalt seine Schilderung abgesetzt hat, bezweifel ich ernsthaft. Habe es auch versucht, im Guten. Oha, da ging aber der Zirkus los.
Ich hoffe ich habe nix vergessen. Es gibt hier etliche Beispiele bzgl. Unterhaltshöhen und deren Berechnungen. Forsche mal im Forum.
Beste Wünsche
SteMa
Hallo Sven,
"Okay, ich ziehe aus und gebe Dir jeden Monat x €" - oder muss man vor ein Gericht, um die Sache amtlich zu machen? Das wäre Fall b).
ja kannst Du, solange keine Sozialkassen berührt werden, und das würden sie in Eurem Fall nicht, und wenn Deine Frau damit einverstanden ist. Wenn sie nicht einverstanden ist kann sie Dich natürlich auf mehr verklagen, aber von solchen Klagen wird das insgesamt verfügbare Geld ja auch nicht mehr, sondern weniger.
Kann ich mit meiner Frau eine Art Vertrag schließen über die monatliche Zahlung mit Hinweis auf die ihrerseitige Nutzung unseres gemeinsam erworbenen Hauses?
So ein Vertrag gilt schnell als "Vergleich" und sowas bindet man sich besser nicht ans Bein, wenn man nicht genau weiss, was man tut. Da hat schon mancher die Zukunft falsch eingeschätzt, vielleicht sogar den Steuerklassenwechsel vergessen, mindestens aber mal die Möglichkeit von Arbeitslosigkeit, neuem Nachwuchs etc, die Dein Leben ändern können, und mit so einem Vergleich an der Backe ist das dann kein Spass.
Also bitte keinen Vertrag. Zahle was Du für "korrekt" hälst (im Sinne von gerichtsfest, nicht im Sinne einer moralischen Wertung), und solange sich niemand beklagt, Dich niemand verklagt, und niemand einen ALG-II Antrag stellt ist das völlig in Ordnung. Und bitte alle Zahlungen als Überweisungen mit eindeutigem Verwendungszweck, der sie als Unterhaltszahlungen ausweist.
Mit der Steuerklasse ist natürlich ein Problem, und deswegen trennt man sich auch besser im Januar, weil dann gilt die Steuerklasse III noch das ganze Jahr. Zusammen mit der Hypothek, die noch dieses Jahr läuft, schon zwei Gründe, noch paar Monate durchzuhalten. Ganz so schlimm wird's mit der Steuer in diesem Fall auch nicht, weil hier doch erhelbliche EU-Zahlungen fällig werden (wenn man die Haus-Überlassung dazuzählt) und die sich auch steuerlich auswirken.
Für eine genauere Abschätzung der Unterhaltshöhe müsste man mehr über Deine Kosten wissen (z.B. Fahrtkosten zum Arbeitsplatz) oder private Altersvorsorgeverträge (Du hast doch immer schon vorgehabt, nach Ende der Hausraten eine private Rentenversicherung abzuschliessen?).
Aber grob würde ich schätzen, dass von den 2300€ noch 200€ an Kosten abgehen, 200€ macht der Steuerklassenwechsel kaputt, dann zahlst du 400+x an die Kinder und 300+x an Deine Frau, zusätzlich zur Hausüberlassung, alles knapp über'm Mangellfall, so hast Du Dir das Leben wahrscheinlich nicht vorgestellt.
Guten Morgen zusammen,
erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich möchte mal kurz zusammenfassen, was ich verstanden habe:
- mein tatsächliches Nettoeinkommen wird vor Bemessung der Unterhaltsansprüche bereinigt um meine Aufwändungen für die Arbeitswege etc.
- obendrein wird der Vorteil des Verbleibs meiner Familie in unserem Haus als Wohnvorteil angerechnet
- die Kindergeldansprüche meiner Frau fließen ebenfalls ein
- KU geht vor KM
Ich stelle mal die Rechnung auf, korrigiert mich:
2300 - 200 Steuerklassenwechsel - 90 Altersvorsorge - 200 Arbeitsaufwändungen (Fahrtkosten) - 300 KG KM = 1510
400 an die Kids - bleiben 1110.
Das ist unterhalb der Unterhaltsbemessungsgrenze für meine Frau, oder liege ich da falsch? Wenn dann noch meine Wohnkosten bzw. der Wohnvorteil meiner Familie mit einfließt, brauche ich nicht besonders viel zu zahlen, korrekt? Aber wovon sollten meine Frau und meine Kinder denn dann leben... :puzz:
Die räumliche Trennung innerhalb unseres Hauses ist schwierig, dafür sind die baulichen Gegebenheiten nicht vorhanden. Unser ehemaliges Gästezimmer ist jetzt Kinderzimmer des Kleineren. Fällt daher weg. Unser Haus hat ca. 125qm Wfl und ca. 230qm Grundstück.
Ich beabsichtige nicht, meine Frau damit zu belasten, mich für den Auszug aus dem Haus finanziell zu entschädigen. Unsere Rücklagen bewegen sich im mittleren fünfstelligen Bereich, aber nach Teilung bleibt da nicht genug. Das Haus kann doch weiterhin gemeinsames Eigentum bleiben, oder? Spricht da etwas dagegen?
Und: stimmt genau, so habe ich mir mein weiteres Leben nicht vorgestellt... :question:
Besten Dank nochmal...
Ciao,
Sven
- die Kindergeldansprüche meiner Frau fließen ebenfalls ein
Das ist leider nicht mehr so einfach. Bei dem KU von 400-bisschen ist das halbe Kindergeld bereits abgezogen. Bis letztes Jahr war es so, dass Deine Hälfte, die Dir auf diese Weise zusteht, dann auch vor der EU Berechnung geschützt war. Seit diesem Jahr hängt es aber vom OLG-Bezirk ab. Die Bezirke, in denen noch ein Exemplar des Grundgesetzes vorhanden ist, verfahren weiter so, während in den Raubritter-Bezirken die "Harmonisierung zwischen Steuer- und Unterhaltsrecht" bereits noch weiter fortgeschritten ist (Sorry, musst Du jetzt nicht verstehen, bist Du auch nicht alleine).
Aber wovon sollten meine Frau und meine Kinder denn dann leben...
In meiner Schätzung gab's ja schon noch 300+x an EU, hast Du wohl weggezaubert, nehmen wir mal 350€ als Rechenbeispiel. Den Mietwert des Hauses mit 500€, das ist gleichzeitig der "angemesse Wohnwert", weil für 3 Personen braucht man das, und das wird ja auch über den KU querfinanziert, weil im KU sind Wohnkosten enthalten.
Dann hätte Deine Frau 350€ EU + 500€ Mietwert + das halbe KG von 154€ (die andere hälfte wird den Kindern zugeordnet), also 1004€, und davon kann man leben. Gut leben ist ja nicht die Frage, tätest Du dann ja auch nicht.
Das Haus kann doch weiterhin gemeinsames Eigentum bleiben, oder? Spricht da etwas dagegen?
Nein, spricht nichts dagegen. Klappt aber selten, weil entweder einer Geld braucht oder emotional mit dem Gedanken nicht klarkommt, der Ex-Partner lässt das Haus verschimmeln oder ruiniert sonstwie das Vermögen.
Hi,
a) der Kinder wegen zusammen wohnen bleiben und jeder "sein Ding" macht
hattest Du noch weitere Ideen oder Gedanken hierzu ?
Ich ziehe nicht aus.
Moin tzwenn,
ich habe Bauchschmerzen bei Deiner Schilderung in Sachen Hausüberlassung. Das scheint Dir im Moment eine edelmütige Lösung zu sein - aber kommt es Dir auch noch edel vor, wenn Du in zwei oder drei Jahren in einer 2-Zimmer-Wohnung lebst (viel mehr wirst Du Dir voraussichtlich nicht leisten können) und erfährst, dass der neue Lebensgefährte Deiner "Dann-Ex" in dieses Haus mit einzieht, für das Du Dich jahrelang krummgelegt hast?
Fakt ist nun einmal: Ohne eigenes Einkommen kann man sich ein Haus in der Regel nicht leisten; einen Porsche auch nicht. Möglicherweise wirfst Du das Argument "ich will den Kindern die gewohnte Umgebung nicht nehmen" in den Ring - aber sorry: Das halte ich für Unsinn, zumal angesichts des Alters der Kinder: Da besteht die gewohnte Umgebung vor allem aus vertrauten Menschen, Ritualen, meinetwegen auch Möbeln - aber nicht aus einer bestimmten Immobilie. Das kann Dir jeder Mensch bestätigen, der seine Kinder beispielsweise im Urlaub - einer wildfremden Umgebung! - mal aufmerksam beobachtet: Die Eltern haben ihre Koffer noch nicht ausgepackt, aber die Kids haben schon erste Spielkameraden.
Zusammenfassend: Die jetzt zu treffenden Entscheidungen betreffen nicht nur den Augenblick, sondern gelten viele Jahre und auch unter "veränderten Lebensumständen"; egal ob sie richtig oder falsch sind. Du solltest zumindest die Optionen "wir verkaufen die Hütte und teilen die Kohle" sowie "ich übernehme das Haus und zahle Ex aus" ebenfalls gründlich prüfen.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.