Scheidungsfolgevere...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Scheidungsfolgevereinbarung

 
(@dantin)
Schon was gesagt Registriert

Ich melde mich für meinen Partner. Er war 17 Jahre verheiratet und ist seit 4 1/2 Jahren geschieden. Er hat einen Sohn (fast 15 Jahre alt), für den er Unterhalt zahlt. Bei der Scheidung bekam die Frau das gemeinsame Haus und er bekam seinen Teil ausbezahlt. Vor dem Scheidungsverfahren haben seine Extrau und ihr Anwalt (der sie auch beim Scheidungsverfahren vertreten hat) meinem Partner eine Scheidungsfolgevereinbarung unter die Nase gehalten, die er dummerweise unterschrieben hat, weil er den Aussagen, des früheren gemeinsamen Ánwalts geglaubt hat, er müsse, lt. genannter Vereinbarung, bis zum 15. Lebensjahr des Sohnes für die geschiedene Ehefrau Unterhalt zahlen und danach nicht mehr. Dem scheint aber nicht so zu sein und die Ehefrau will weiterhin Unterhalt. Und das, obwohl sie selbst arbeitet. Sie arbeitet offiziell Halbtags, ist aber offensichtlich den ganzen Tag beschäftigt, denn der Sohn macht sich sein Essen entweder selbst oder isst bei den Großeltern. Außerdem hat sie früher schon einen Teil ihres Gehaltes in Bar ausgezahlt bekommen. Es scheint so, dass die Frau an das Geld ran will, dass er für das Haus bekommen hat.
Es geht meinem Partner nicht darum, sich vor dem Unterhalt an sich zu drücken, denn für den Sohn zahlt er freiwillig 2 Stufen mehr, als er lt. Düsseldorfer Tabelle müsste. Es geht darum, dass die Frau, das Ganze von Anfang an eiskalt geplant hat, ihn einfangen, notgedrungen ein Kind mit ihm zu bekommen, 15 Jahre Ehe durchziehen, damit der Unterhalt gesichert. Es klingt unwahrscheinlich, aber sowas gibt es scheinbar.

Nun meine Fragen:

1. Wie lange muss er der Mutter des Kindes, nach üblichen Gesetz, Unterhalt zahlen?

2. Gibt es eine Möglichkeit aus einer solchen Scheidungsfolgevereinbarung rauszukommen?

3. Ist es richtig, dass der Anwalt, der die Scheidungsfolgevereinbarung gemacht hat, die Ehefrau nicht bei der Scheidung hätte vertreten dürfen? (Interessenskonflikt habe ich mal gehört und dadurch wäre eine solche Vereinbarung nichtig)

4. Gibt es eine Möglichkeit (habe ich auch von gehört) über einen Anwalt einen Dedektiv zu beauftragen, der herausfinden soll, ob die Frau Vollzeit oder Teilzeit arbeitet und wer den Sohn tatsächlich versorgt?

Vielen Dank für eure Mühe und Hilfe!!!

Viele Grüße aus dem Kölner Raum

Dantin

Der verlorenste aller Tage, ist der an dem man nicht gelacht hat.
(Chamfort)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2004 11:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dantin,

1. Wie lange muss er der Mutter des Kindes, nach üblichen Gesetz, Unterhalt zahlen?

Im Prinzip ewig. Je nach zuständigem OLG und den von diesem herausgegebenen unterhaltsrechtlichen Leitlinien (>hier<) schwankt die "Verpflichtung" zu einer Erwerbstätigkeit und der anteiligen und später vollen Anrechung der daraus erzielten Einkünfte zwischen Beendigung der Grundschule (Zeilzeitjob) und 14 bis 16 Jahren (Vollzeitstelle).

2. Gibt es eine Möglichkeit aus einer solchen Scheidungsfolgevereinbarung rauszukommen?

Knifflig. Eigentlich nur bei Unzurechnungsfähigkiet oder Verstoß gegen die guten Sitten bzw. bewusster Übervorteilung.

3. Ist es richtig, dass der Anwalt, der die Scheidungsfolgevereinbarung gemacht hat, die Ehefrau nicht bei der Scheidung hätte vertreten dürfen? (Interessenskonflikt habe ich mal gehört und dadurch wäre eine solche Vereinbarung nichtig)

Im Prinzip ja. Der RA war aber dann wohl als Notar aktiv? Hat dein LG einen eigenen RA bei der Scheidung oder war der RA gemeinsam?

4. Gibt es eine Möglichkeit (habe ich auch von gehört) über einen Anwalt einen Dedektiv zu beauftragen, der herausfinden soll, ob die Frau Vollzeit oder Teilzeit arbeitet und wer den Sohn tatsächlich versorgt?

Yep. Die entstandenen Kosten sind auch vom "Überführten" zu erstezen. Buddel bitte mal in den Urteilen und du wirst fündig. In den Links ist auch eine Detektei angegeben, die, wenn du reg. User und aktiv hier bist, mit sich gut reden lässt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2004 14:21
(@dantin)
Schon was gesagt Registriert

2. Gibt es eine Möglichkeit aus einer solchen Scheidungsfolgevereinbarung rauszukommen?

Knifflig. Eigentlich nur bei Unzurechnungsfähigkiet oder Verstoß gegen die guten Sitten bzw. bewusster Übervorteilung.

3. Ist es richtig, dass der Anwalt, der die Scheidungsfolgevereinbarung gemacht hat, die Ehefrau nicht bei der Scheidung hätte vertreten dürfen? (Interessenskonflikt habe ich mal gehört und dadurch wäre eine solche Vereinbarung nichtig)

Im Prinzip ja. Der RA war aber dann wohl als Notar aktiv? Hat dein LG einen eigenen RA bei der Scheidung oder war der RA gemeinsam?

Der Anwalt, war eigentlich ihr Anwalt und hat ihm, scheinbar absichtlich, falsche Auskunft erteilt, denn lt. Ausssage besagten Anwaltes, hätte er nach der Scheidungsfolgevereinbarung für die Exfrau Unetrhalt zahlen müssen, bis das Kind 15 Jahre alt ist. Nachdem er sich nun damit beschäftigt hat, stellt sich raus, dass er sich mit der Vereinbarung zu einer Lebenslänglichen Zahlung verpflichtet hat, die sogar angehoben werden kann, wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern. Es war auch ein Notar daran beteiligt. Verhält es sich mit solchen Verträgen nicht ähnlich, wie bei Eheverträgen?

Links ist auch eine Detektei angegeben, die, wenn du reg. User und aktiv hier bist, mit sich gut reden lässt.

Wie muss ich das verstehen, mit dem aktiv hier sein verstehen? Denn von Rechtsangelegenheiten verstehe ich kaum was, diesbezügl. habe ich es in meinem Leben Leben glücklicherweise gut gehabt.

Danke für die Antworten!!

Dantin

Der verlorenste aller Tage, ist der an dem man nicht gelacht hat.
(Chamfort)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2004 14:52
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dantin,

Wie muss ich das verstehen, mit dem aktiv hier sein verstehen?

Naja, eine feste Regel gibbet nicht. Es soll mehr zeigen, dass nicht einmal hier was gepostet wird, nur um die Vorteile dort zu bekommen.

Die Verquickung RA/Notar/Vertrag kann ich aus der Entefrnung nicht aufdröseln. Dein LG sollte schleunigst zu einem Fachanwalt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2004 21:53