Erstmal hallo an alle.
Ich hätte heute zu meinem Fall eine Frage die ich in dieser Form nicht beantwortet bekommen habe.
Da ich ein friedlebender Zeitgenosse bin und Streit eher aus dem Weg gehe, hatte ich das natürlich auch bei meiner Scheidung so getan.
Ich war mit meiner EX-Frau damals (2006) gemeinsam bei einem Anwalt um die Scheidung zu erlangen. Er hatte damals einen Scheidungsvertrag aufgesetzt den ich leider erst nach und nach zu meinen Ungunsten verstanden habe.Der Vertrag wurde nicht notariell beglaubigt.
In diesem steht unter anderem das ich auf das Kindergeld verzichte und noch 50 Euro mehr bezahle als in der Düsseldorfer Tabelle aufgeführt ist.
So als Beispiel wären das bei mir mit anrechnung des Kindergeldes 327€. Da aber im Scheidungsvertrag der Punkt verzicht auf Kindergeld und 50 Euro mehr steht sind es nicht 327 € sondern 469 € ( Plus von 142 Euro). Da ich mittlerweile eine neue Familie habe und ein zweites Kind, merke ich das es immer schwieriger wird 142 Euro mehr als dir Düsseldorfer Tabelle vorgibt zu zahlen. Da mich der gemeinsame RA über den wir die Scheidung damals laufen liesen natürlich auf diese enorme Mehrbelastung nicht hingewiesen hat bzw. meines erachtens nicht ausreichend aufgeklärt hat kann man da im nachhinein noch was erreichen?
Vielleicht hat da jemand erfahrungen.
Moin Michi,
hat das Gericht sich die Vereinbarung zu eigen gemacht und ein Urteil gesprochen? Dann könntest Du auf Abänderung des Urteils klagen. Ob das bei einem Vergleich so einfach möglich ist, weiß ich nicht. Vergleiche beruhen ja auf Freiwilligkeit und da muss wohl Deine Ex zustimmen. Da haben Andere hier mehr Ahnung.
Ist mit Deiner Ex irgendwie zu reden?
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
der RA hat keine Aufklärungspflicht im engeren Sinne - diese haben lediglich Notare.
Es ist ein Vertrag und kein Vergleich. Da sich die Grundlage des Vertrages geändert hat, ist die Anfechtung möglich. Die Frage ist, ob der Vertrag eine Vollstreckungsklausel enthält. Ansonsten kannst du den KU für dich alleine neu ausrechnen und zahlen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke für die Antworten. Das muss ich mir noch näher ansehen ob das im Gerichtsurteil vermerkt wurde. Naja ob mit meiner Ex darüber zu reden is,t was Geld angeht hm :thumbdown: also generell kommt die Aussage das ich das ja damals so unterschrieben habe.
Ich hatte ja in dem Fall ja keinen RA da wir zwar gemeinsam dort waren aber er ja eigentlich sie vertreten hat. Die Scheidung an sich hatte mich dadurch nur ca. 30 € gekostet da sie keinen Verdienst hatte und das über die Beihilfe lief. Bei Gericht wurde nur ein anwesender RA herbeigezogen damit das Urteil Rechtskräftig gesprochen werden konnte oder so....
Also ich würde die Formulierung so verstehen, dass du 50,- € über dem Zahlbetrag der DT bezahlst und nicht über dem Tabellenbetrag. Oder gibt es noch Anhaltspunkte, dass du 50,-€ über Tabellenbetrag zahlen musst?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.