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Schreiben RA Ex: Offenlegung Gehalt und Neuberechnung

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(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mion Il,

Z.B. Ersparnisse wegen zusammenlebens?

Passiert in der Regel nur im Mangelfall (hat Susi schon geschrieben).

Was ist besser, Jugendamt oder Notar?

Solange im Titel das steht, was Du möchtest, ist vollkommen egal, bei wem Du die Unterwerdungserklärung unterschreibst.
Mit JA diskutiert es sich mitunter schwieriger, der Notar kostet aber mehr (wenn auch nicht viel).

Mein Vorschlag wäre Stufe 5 zu titulieren (und auf den 18. Geburtstag des Kindes befristen)

Alternativ kannst Du auch Stufe 4 titulieren und freiwillig nach Stufe 6 zahlen (ein bisserl wie bisher).
Dann bist Du für den Fall der Familienerweiterung gewappnet, KM hätte bei einer Klage das Risiko, das Stufe 5 herauskäme.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2015 12:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Alternativ kannst Du auch Stufe 4 titulieren und freiwillig nach Stufe 6 zahlen (ein bisserl wie bisher).
Dann bist Du für den Fall der Familienerweiterung gewappnet, KM hätte bei einer Klage das Risiko, das Stufe 5 herauskäme.

So würde ich es auch machen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2015 12:26
(@llcool)
Schon was gesagt Registriert

Alternativ kannst Du auch Stufe 4 titulieren und freiwillig nach Stufe 6 zahlen (ein bisserl wie bisher).
Dann bist Du für den Fall der Familienerweiterung gewappnet, KM hätte bei einer Klage das Risiko, das Stufe 5 herauskäme.

Diese Variante ist auch sehr interessant. Aus Erfahrung der letzten Jahre scheut sich die Ex und ihre RAin nicht vor dem Klageweg. Ich möchte ihr keine berechtigte Möglichkeit zur Klage bieten, so dass zum Schluss die Prozesskosten wieder bei mir hängen bleiben. Insofern präferiere ich aktuell die Variante von @Susi64: Stufe 5 titulieren und Stufe 5 bezahlen. Oder gibts noch andere Einschätzungen?

Ich habe für den 27.09. einen Termin beim Jugendamt zur Beurkundung ausgemacht. Gibt's außer der Befristung auf den 18. Geburtstag etwas zu beachten? Kann ich dort gleich unterschreiben oder soll ich das vorher mit euch hier doppelchecken?

Danke und Grüße

ll

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Themenstarter Geschrieben : 18.08.2015 16:30
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann hast Du aber das Problem, dass Du den zu hohen Titel aus der Welt schaffen (und dann wohl klagen) musst, wenn ihr noch ein Kind bekommt. Der Witz liegt ja darin, dass sie mit der Zahlung nach Stufe 6 mehr bekommt als ihr zusteht. Das ist also zunächst mal für euch beide eine winwin Situation.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 18.08.2015 17:26
(@llcool)
Schon was gesagt Registriert

Moinmoin zusammen,

das mit Stufe 4 titulieren und Stufe 6 bezahlen gefällt mir inzwischen sehr gut. Da haben wirklich beide Seiten was von. Wenn ich jedoch in die Zukunft blicke, davon ausgehe, dass ich im Juli 2017 wieder mein Gehalt (und da wird es dann sicher Stufe 6 oder 7 sein) offen legen muss und sich weiterer Nachwuchs in frühstens 12 Monaten einstellt, dann fahre ich mit der Variante 5 titulieren und 5 zahlen günstiger.

Ich bin jetzt echt hin und her gerissen was das bessere ist, um auch hoffentlich länger Ruhe zu haben.

Grüße ll

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Themenstarter Geschrieben : 19.08.2015 11:42
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

... um auch hoffentlich länger Ruhe zu haben.

Da gibt es immer noch gute Möglichkeiten für die Gegenseite.

mein eigenes Beispiel:

- Trennung vor 2 Jahren,
- Trennungs- UH Klage bis OLG, das dann die Forderung schon als Überschlagsrechnung abwies und Unberücksichtiges nur aufführte
- Wechsel der Anwältin (3.)
- neue Trennungs- UH Klage und diese dann zurückgestellt, weil Auskunftspflicht nur alle 2 Jahre besteht

=> und gleichzeitig Auskunft wegen "nachehelichem Unterhalt" eingefordert!!!

neue Sache, neues Recht und schon mußte alles offengelegt werden.

:exclam:

Hoffentlich ist damit dann jetzt mal gut, denn es bleibt trotz Offenlegung alles beim Alten bei dem Alten  🙂 :thumbup:

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2015 12:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist doch ganz einfach:

Du musst nur ganz genau planen, wann du wieviel Geld verdienen wirst und wann du welche Kinder bekommst.

Auf der Basis kannst du dann ganz leicht die richtige Entscheidung treffen.

Machen wir anderen auch alle so! 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2015 12:43
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Beppo  :thumbup: ja, ja wir sind alle so rational.

Aus meiner Sicht machst Du es weder mit Stufe 4 noch Stufe 5 titulieren falsch, wenn Du willst kannst Du würfeln. Ruhe wird es so schnell nicht geben, aber mit der Zeit spielt es sich ein und die Dinge beruhigen sich.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2015 12:49
(@llcool)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

kurzes Update:
- Unterhalt habe ich auf Stufe 5 beim Ja tituliert (JA hat den Titel direkt an KM gesendet, wollten den mir nicht mitgeben, ist das normal?)
- Befristung auf 18 Jahre ist drin, war kein Problem
- Den alten Titel habe ich inzwischen von KM per Post erhalten
- Seither nichts mehr von RAin bzgl. Nachforderung oder so gehört

Ich hoffe, dass jetzt erstmal Ruhe ist. Danke für eure Unterstützung, Rat und Tipps.

Viele Grüße
ll

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2015 13:33
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Du damit zufrieden bist ist alles in Ordnung.

Der Titel wird an die KM geschickt, da sie das Kind rechtlich vertritt. Du könntest den Titel sonst ja gleich "entsorgen".

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2015 17:34




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