Schreiben vom JA
 
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Schreiben vom JA

 
 Pete
(@pete)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Leutz,

habe da mal eine kleine Frage.
habe gerade vom JA nen Schreiben bekommen, dass sie die Beistandschaft für meine Tochter übernommen haben, um jetzt den Unterhalt zu berechen.
Muß mich jetzt Einkommenstechnisch offenbaren. Und da heißt es in einem Absatz "Angaben über besondere Belastungen machen Sie bitte auf der Rückseite".
Was fällt alles unter "besondere Belastungen"?
Kann das mal einer Stichpunktartig mir schreiben.

Habe mit meiner neuen Freundin gerade eine Immobilie käuflich erworben. Die dort entstande Kreditbelastung fällt dir auch mit rein? (als sog. Altersvorsorge)

Danke euch schonmal für die Antworten.

Grüße
der Pete  😉

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2010 05:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

zunächst: Das Formular ist nicht bindend. Du kannst auch auf einem eigenen Blatt eine Aufstellung über deine Einnahmen und Ausgaben notieren.

Besondere Belastungen sind z.B. alle mit deiner Berufstätigkeit im Zusammenhang stehenden Kosten, Umgangskosten, Versicherungen, Kredittildungen, Aufwand für medizinische Versorgung/Behandlung, ...

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 10:14
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Ich hatte damals als "besondere Belastung" geschrieben:

"Das Verhältnis zur Mutter meines Kindes"

Hat aber genauso wenig funktioniert, wie die KM auf der Steuererklärung als "Außergewöhnliche Belastung" abzusetzen oder
aus dem ganzen Steuerzahlerverein auszutreten.

Unrecht ist der Welten Lohn...

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 10:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde auch noch die Umgangskosten mit aufnehmen und Rücklagen für den Fall von Arbeitslosigkeit, bzw. eine entsprechende Versicherung dagegen, da von dir das Vorhandensein von Rücklagen bei Arbeitslosigkeit erwartet wird. Ergo muss auch der Aufbau der Selben erlaubt sein.

Das werden die zwar nicht akzeptieren aber dann soll sie dir mal den § zeigen in dem das ausgeschlossen ist.

Außerdem ganz wichtig!
Nicht die entscheiden, was auf dem Titel steht, sondern du.
Im Zweifelsfall müssen sie eben klagen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 10:28
 Pete
(@pete)
Schon was gesagt Registriert

ok, danke schonmal für die Info.
Ist irgendwo schriftlich verankert was als besondere Belastung gilt? Das JA muß sich ja auch an was orientieren oder?
Ich hatte wie ein wahnsinniger im Internet gesucht aber nix gefunden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2010 16:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines OLG-Bezirks wirst du fündig, was dir zugedacht ist.

Das ist aber kein Gestz, sondern "übliche Rechtsprechung" in deinem Sprengel.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 16:28