Hallo zusammen,hab mal eine Frage.Ich zahle regelmäßig Unterhalt für meine 2 Kids.Nachdem mich vor 2 Jahren meine Ex versucht hat übers Ohr zu hauen ,in dem sie sich in der Buchhandlung noch 2 Bücher übers Abnehmen gekauft und dachte ich merk es nicht,hat sie jetzt gefragt was ich zu den Büchern bezahlen würde.Bin ich überhaupt verpflichtet zu zahlen.Sie hat eigentlich monatl. mit KG und KU mehr Geld als ich.
Schulbücher sind kein Sonderbedarf und somt vom normalen KU zu bestreiten. Wenn ihr das zu teuer ist, gib ihr doch mal den kleinen Tipp, das es Schulbücherbörsen gibt, wo man tauschen oder recht günstig kaufen kann.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hi michael,
schulbücher sind kein sonderbedarf., es sei denn, sie verlangen eine orginal gutenbergbibel. wenn du KU zahlst, ist dieser aufwand enthalten.
gruss
bengel
Hallo Michael,
erkundige Dich doch mal bei der Schule.
Viele Schulen bieten auch an, die Bücher zu ner geringen Gebühr auszuleihen.
Und solltest Du Dich dennoch an den Schulbüchern finanziell beteiligen wollen:
Sag der KM doch, sie soll Dir die Liste geben, die die Kids bekommen und Du bestellst die Bücher dann selber.
So hast Du auch den Überblick.
Liebe grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hab ja damals auch noch die Turnschuhe mit bezahlt.Dann hab ich die Rechnung der Buchhandlung studiert und gemerkt das sie sich 2 Bücher(zusammen 40€) gekaurt hat.Es war ihr dann ziemlich peinlich das sie sich wahrscheinlich 2 Jahre nicht getraut hat was zu sagen.Nachdem sie jetzt den Scheidungstermin bekommen hat ist sie etwas zickig weil sie mit Versorgungsausgleich nicht einverstanden ist.Wollte eigentlich nur wissen ob es meine Pflicht ist die Hälfte zu zahlen.
Danke für eure Hilfe!!!!!!!
Hai Michael,
also ich würd da kein Drama draus machen... vermutich hat sie`s einfach übersehen, oder vergessen hat, ihre Bücher in Abzug zu bringen. Eine böse Absicht würde ich mal nicht unterstellen...
Rechtlich gesehen ist es je nach Bundesland unterschiedlich, ob gewisse Schulbücher Sonderbedarf darstellen, oder nicht. Im Grunde gilt aber die Entscheidung: Schulbücher sind kein Sonderbedarf und müssen aus dem KU bestritten werden.
Herzliche Grüße
Wolfsfrau
Natürlich war es Absicht.Sie hat es auch zugegeben als ich sie darauf ansprach.Sie dachte ich würde es bestimmt nicht merken.Falsch gedacht!!!!
nun mach die Schulbücher doch nicht zum Streitobjekt zwischen Dir und ihr...
Entweder bestell sie selber und dann zahl sie (oder nen Teil dazu) oder frag nach der Liste, mach Dich schlau was die Bücher kosten und zahl dann den TEil den Du dazu zahlen willst, oder lass es sein..
Bücher zu kaufen ist oft nicht billig und wenn man grad eh nicht viel hat, dann ist das ein sauhaufen Geld.
Wenn Du es Dir leisten kannst, dann denk einfach an Deine Kids...und nicht daran was Deine Ex mal gemacht hat....da können die Kids nicht für
Es ist für sie, damit sie was vernünftiges Lernen können....
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?