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Schule / Ausbildung ja oder nein?

 
(@Flieder)

Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. der Unterhaltsverpflichtung bei Schulkindern.
Die Tochter meines Mannes wird im Februar 18 Jahre. Sie hat bis vor einem Jahr eine Realschule besucht, ging dann auf eine weiterführende Schule, wo sie zwei mal die Woche hin ging und an den anderen drei Tagen in der Woche absolvierte sie ein Praktikum im Kindergarten.
Da sie nun keine Ausbildungsstelle bekommen hat, geht sie natürich weiter auf die Schule. Keine Ahnung wie oft in der Woche...(null Kontakt, nur Zahlkontakt)
Da nun eine erhöhte Unterhaltsforderung von der Ex für die Kinder eingetrudelt ist, stellt sich für uns die Frage, ob

- im kommenden Jahr mit dem erreichen des 18 Lebensjahres die Unterhaltszahlungen eingestellt werden können, da die Schulausbildung keine Regelschulausbildung darstellt.(So die Aussage unserer Anwältin)
- Hat jemand von Euch Kenntnisse darüber, wie und wann eine Schulausbildung zu einer Regelausbildung wird? Nennt man das so?

Unsere Anwältin hat gesagt, dass wenn die Tochter nach der Realschule auf ein Gymnasium gegangen wäre um dort ihr Abitur zu machen, wäre dies eine Regelschule, die andere jedoch nicht?

Über Anworten würde ich mich freuen.
Danke

Zitat
Geschrieben : 27.08.2011 12:04
(@nadda)
Registriert

Hi,

ohne das ihr genau sagen könnt welche Schule sie besucht kann euch auch niemand wirklich antworten.

Es könnte sich hier unter Umständen um eine FOS handeln, aber das ist jetzt echt Stochern im Nebel (und passt von den Praktikumszeiten nicht wirklich). Fragt doch einfach einmal nach welche Schule sie besucht und zu welchem Zweck.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2011 10:00
(@Flieder)

Hallo nada,
danke für Deine Antwort.

Ob Du es glaubst oder nicht, den Zweck, warum sie die Schule besucht hat, ist keinem klar, ihr selbst auch nicht. Denn sie weiß nicht was sie machen will. Es schwankt zwischen Stewardess und Kindergärtnerin, sowie Tierärztin....... :puzz:
Die Schule ist ein Berufskolleg für Allgemeingewerbe, Hauswirtschaft und Sozialpädagogik.

Wie gesagt, sie hat die Schule zwei mal in der Woche besucht und an den anderen drei Tagen ein Praktikum im Kindergarten absolviert.

Es wäre schön, wenn jemand weiß ob es sich hierbei um eine Regelschule handelt, oder ob dies nicht der Fall ist und sie auf ein Gymnasium hätte gehen müssen um dort einen höheren Schulabschluss zu erhalten und somit Unterhaltsberechtigt zu sein.

Danke für Eure Hilfe !
LG flieder

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2011 19:12
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

Bildung ist Ländersache. Ohne genaue Angaben zu Bundesland und am besten genauer Name der Schule oder Hoempage wird Dir hier kaum jemand helfen können. Es gibt zig Unterschiede zwischen BOS, FOS und sonstigen Schultypen, die man in anderen Bundesländern nicht kennt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2011 19:17
(@Flieder)

Hallo Ingo,

also wir sind in dem schönen Nordrhein-Westfalen.
Die Internetseite zu der Schule ist: www.berufskolleg-ahs-si.de

Hilft Dir das weiter?
Lg

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2011 19:32
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

danke 🙂 Also ist nicht ganz mein Fachgebiet aber unsere Schulexperten haben sicherlich noch einen Tipp.

Was ich dazu noch gefunden habe:
http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/das-berufskolleg-in-nordrhein-westfalen/

Hier sieht es so aus, als ob das Berufskolleg einfach eine Schulform mit Sekundarstufe II ist. Aber hier können die Anderen sicher noch weiterhelfen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2011 19:57
(@nadda)
Registriert

Hi,

die Schule an sich hilft dir so nicht weiter. In dieser Schule sind ja auch Ausbildungstypen integriert.  Da müsstest du meiner Meinung nach schon genauer wissen was sie da macht.

Also eine Anfrage starten welche Schule sie besucht, was das Ziel dieser Schule ist und mit welchem Abschluss sie die Schule verlassen wird.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2011 20:19
(@Flieder)

Hallo nada,
habe was rausgefunden:

Also sie besucht das Berufskolleg und zwar die Fachoberschule des Sozial- und Gesundheitswesens.
Auf der Internetseite heißt es:

"Die Bildungsgänge der Fachoberschule (FOS) vermitteln berufliche Kenntnisse und die Fachholschulreife.
Wir bieten Ihnen die Fachrichtung des Sozial- und Gesundheitswesens in der folgenden Form an:
den zweijährigen Bildungsgang mit der Klasse 11 in Teilzeitform und der Klasse 12 in Vollzeitform (s. Stundentafel)
(...) Durch das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfung wird die allgemeine Fachhochschulreife erworben. Diese berechtigt zum Studium an einer Fachhochscule. In der Regel wird das Studium in der jeweiligen Fachrichtung aufgenommen. Die Wahl anderer Fachrichtungen ist jedoch grundsätzlich möglich, wenn zuvor ein entsprechendes Praktikum nachgewiesen wird.
Für Absolventen der Fachoberschulen, die nicht studieren wollen, besteht eine Vielzahl von Möglichkeiten für berufsqualifizierende Ausbildungen. so z.B. Ausbildungen bei Behörden, in pflegerischen Berufen usw. (z.B. Fachschule für Sozialpädagogik, Fachschule für Heil- und Erziehungspflege)......

Also wir gehen davon aus, dass Töchterlein diese zwei Jahre voll machen wird. Ein Jahr hat sie jetzt rum.
Die Frage ist aber immer noch, ob diese Schule als weitergehende Schule angesehen wird, oder wann hier Schluss ist?

Weiß jemand was?
Auch hier muss es doch Präzidenzfälle geben oder Anhaltspunkte bei Gerichtsurteilen,.... wir tappen im dunkeln.

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2011 13:27
(@nadda)
Registriert

Hallo Flieder,

bei einer FOS würde ich die Füsse still halten, ich kann dir zwar keine Gerichtsurteile zu dem Thema nennen, aber es geht ja auch darum was Sinn  macht.

Und nach Abschluss der FOS hat sie definitiv einen höheren Bildungsabschluss und somit gute Chancen erfolgreich weiterzumachen. Im Prinzip bekommt sie dort ja ein Fachabi und somit würde ich als Vater das  begrüßen.

Allerdings ist die Unterhaltsberechnung ab 18 ja wieder etwas anders zu sehen und ab dem 18ten Geburtstag ist ja auch die Mutter mit im Boot.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2011 14:00
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Der BGH hat sich 2006 dazu geäussert: BGH: Ausbildungsunterhalt Ein ziemlich langes Urteil, da es sich bemüht hat, sämtliche Varianten von Schule/Lehre/Studium zu erfassen.
Danach ist der Werdegang Realschule/Fachhochschulreife+Praktikum/Fachhochschule ein üblicher Bildungsweg und die gesamte Zeit über besteht ein UH-Anspruch.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2011 15:21




(@Flieder)

Hallo
Danke fuer eure Antworten. So was wie oldi hab ich mir schon gedacht. Aber wonach berechnet sich die Leistungen der Mutter, nach dem was sie verdient oder in vollzeit verdienen koennte?

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2011 20:43
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Theoretisch ein Vollzeitjob. Ist das Kind noch minderjägrig, dann besteht sogar gesteigerte Erwerbsobliegenheit - egal ob Schule oder Ausbildung. Praktisch wird kaum jemand der KM zumuten, als Mutter Vollzeit arbeiten zu gehen. Und wenn das Kind dann 18 und auch nicht privilegiert ist, muss es laut Gesetz sich noch nicht einmal vom ausreichend allein leistungsfähigen ET auf den nichtleistungsfähigen ET verweisen lassen, um seine UH-Ansprüche einzufordern. Der leistungsfähige ET darf dann alleine den KU leisten und in einem eigenen Zivilverfahren vom anderen ET dessen UH-Schuld einfordern - Erfolgsaussicht sehr gering.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2011 21:36
(@Flieder)

😡
:gunman:
:knockout:
:puzz:
:crash:
:grr:

Das kann ja noch heiter werden....

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2011 19:11