Hallo,
Ich habe folgende Frage:
Ich bin geschieden und wohne mehrere hundert km von meinen Kindern entfernt. Ich habe zu meinen Kindern aber immer noch wöchentlichen Kontakt via Skype und Telefon. Das Problem ist aber, dass meine Ex alles selbstständig entscheidet, mich dann grundsätzlich vor vollendeteTatsachen stellt und sie oder irgendwelche Einrichtungen sich dann zwecks Unterschrift an mich wenden. Mehrmals habe ich schon versucht, telefonisch oder per E-Mail mit ihr darüber zu sprechen bzw. sie darum gebeten, mich frühzeitig über solche größeren Sachen zu informieren.
Jetzt hat sie unsere Tochter in die Waldorfschule gebracht und möchte von mir das Anmeldeformular unterschrieben haben.
Ich persönlich halte von diesem Schulsystem nichts, möchte aber meiner Tochter nicht im Wege stehen. Ich bin auch der Meinung, dass meine Ex allein die Verantwortung für diesen Wechsel übernehmen soll, da auch sie diese Entscheidung getroffen hat. Bin ich trotzdem verpflichtet (wenn ich von diesem Schulsystem nicht überzeugt bin), dass Anmeldeformular zu unterschreiben oder reicht es, der Schule telefonisch mein Einverständinis zu geben, da ich hier nicht weiter in die Pflicht genommen werden möchte?!
Hi,
im Regelfall verlangen die Waldorfschulen Schulgeld und das meistens auch nicht gerade wenig.
Wenn du unterschreibst bist du auf jeden Fall für dieses Schulgeld haftbar.
Also würde ich mich erstmal in der Schule nach den Genauen Bedingungen informieren....
Vermutlich darf sie dort eigentlich nicht beschult werden ohne deine Unterschrift, aber frag an der Schule nach.
LG
Nadda
Hallo,
ich würde raten zumindest nicht sofort zu unterschreiben sondern Dich an die Schule zu wenden und zu fragen, was denn für Kosten zu erwarten sind.
Eine Waldorf-Schule ist eine Privatschule und erhabt deshalb Schulgeld. Was, wie zu zahlen ist kann variieren. In der Regel beruht das Schulgeld auf dem Einkommen der Eltern.
Für Dich kommt außerdem hinzu, dass Du mit Deinem Einverständnis auch erklärst Dich an den Kosten zu beteiligen, da die Schulkosten Mehrbedarf sind und deshalb gequotelt nach Einkommen der Eltern zu bezahlen sind.
Meiner Meinung nach kannst Du gegenüber der Schule nicht erklären, dass Du zwar Dein Einverständnis gibst, aber keinerlei Kosten übernehmen willst. Eine solche Regelung ist höchstens im Innenverhältnis möglich, d.h. Deine Ex übernimmt alle Kosten und gibt Dir das auch schriftlich. Wie gerichtsfest das ist, kann ich nicht sagen.
VG Susi
Danke schon mal......
Für Dich kommt außerdem hinzu, dass Du mit Deinem Einverständnis auch erklärst Dich an den Kosten zu beteiligen, da die Schulkosten Mehrbedarf sind und deshalb gequotelt nach Einkommen der Eltern zu bezahlen sind.
Meiner Meinung nach kannst Du gegenüber der Schule nicht erklären, dass Du zwar Dein Einverständnis gibst, aber keinerlei Kosten übernehmen willst. Eine solche Regelung ist höchstens im Innenverhältnis möglich, d.h. Deine Ex übernimmt alle Kosten und gibt Dir das auch schriftlich. Wie gerichtsfest das ist, kann ich nicht sagen.
Moin
So pauschal halte ich das für eine falsche Aussage! Natürlich kannst Du - wenn Du als GSR Elternteil zwar die nötige Zustimmung zur neuen Schule gibst - den PrivatSchulvertrag nicht unterzeichnen. Vermutlich musst Du aber aufpassen, dass das Zustimmungsformular nicht Standard ist. Ob die Schule das dann so annimmt und damit nur die KM als Schuldner hat, steht auf einem anderen Blatt. Und in einem nä. Schritt wird dann vermutlich die KM versuchen Mehrbedarf von Dir zu holen - dazu ist Deine Zustimmung dann nicht erforderlich!
Deshalb stellt sich die Frage wieso der ganze Quatsch!
Entweder Du nimmst Deinen Teils des GSR war und gehst mit guten Argumenten gegen die Walldorf-Beschulung vor (auch an einer staatlichen Schule lernt man Lesen, Scheiben, Rechnen). Da wird man Dir bei einer strittigen Auseinandersetzung aber Dein bisheriges Engagement bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge (und vermutlich auch des Umgangs) iVm mit der Entfernung entgegen halten.
Oder Du argumentierst stringent, dass Du Dir eine Privatschule schlichtweg nicht leisten kannst und willst. Also wenn solche Spirenzchen der KM, dann soll sie dafür zahlen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Richter, wenn es zu einem Prozess kommt, Dich ohne echte und gute Gründe zu Mehrbedarf für eine Privatschule verdonnert.
Also Du musst schon in der einen oder anderen Form Farbe bekennen.
Dies
möchte aber meiner Tochter nicht im Wege stehen.
verstehe ich nicht. Verantwortung für diesen Schulwechsel habt zunächst - per Gesetz- bei GSR ihr beide gemeinsam.
Gruß. Toto
Hi,
Teil der Frage ist für dich also auch ob es deiner Tochter gut tut eine Waldorfschule zu besuchen.
Wie alt ist sie, und warum wechselt sie jetzt?
LG
Nadda
Hallo,
mein Kind ist 12 Jahre alt und der Grund des Schulwechsels (vorher Gymnasium)begründet meine Ex mit einer Mathe Schwäche.
Das Problem ist auch, dass meine Ex unser Kind in die Schnupperwoche gegeben hat und sie quasi schon auf der Waldorfschule ist.
Und das alles ohne mit mir darüber zu reden!
Hallo,
ich persönlich würde alles daran setzen, dass das Kind nicht die Schule wechselt. Erstens kräuselt sich bei mir schon alles, wenn ich Waldorfschule lese, zweitens sollte das Kind lernen, dass man solche Probleme wie "Matheschwäche" tatkräftig angeht, zB mit Nachhilfeunterricht.
Der Wechsel wäre ein NoGo für mich und daran würde ich auch alles setzen. Insbesondere anzubieten, mich um qualifizierte Mathe Nachhilfe zu kümmern und diese wenigstens hälftig zu zahlen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
eigentlich teile ich Deine Meinung, aber wie gesagt, ist mein Kind schon die zweite Woche auf der Waldorfschule. Meine Ex macht einfach was sie will. Eine Kommunikation mit meiner Ex ist unmöglich und ich weiß nur von meinem Kind, dass es ihr gut gefällt. Und, ich weiß einfach, nicht was ich machen soll.
Hallo,
da im Vorfeld nicht mit dir gesprochen wurde und du auch nicht von der Notwendigkeit überzeugt bist dass ein Schulwechsel das richtige ist, vor allem ein Schulwechsel auf eine Privatschule, die nicht nach dem Rahmenlehrplan des Landes unterrichtet sowie die KM bereits Tatsachen geschaffen hat, bist du nicht bereit eine Anmeldung, die dich evtl. zur Übernahme der Kosten verpflichtet, zu unterschreiben.
Nach einem Gespräch mit der bisher besuchten Schule sowie einem Gespräch mit der KM und Kind würdest du noch einmal darüber nachdenken, ob ein Schulwechsel, eine Wiederholung einer Klasse oder ein genau spezifizierter Hilfeplan im schwachen Fach mit professioneller Nachhilfe, und einer anteiligen Kostenbeteiligung für die Nachhilfe deinerseits oder ein Wechsel auf die Waldorfschule das Mittel der Wahl ist.
Aber, ohne die genauen Hintergründe kannst du einer Abmeldung und Anmeldung an einer neuen Schule nicht zustimmen und entsprechend keinen Schulvertrag unterzeichnen.
Und genau das kannst du der KM schreiben, gern auch mit Kopie an die bisherige Schule, denn die hätte mit gemeinsamen Sorgerecht die Abmeldung gar nicht entgegennehmen dürfen ebensowenig wie die Waldorfschule die Anmeldung und den Schulbesuch, der ja deinen Aussagen nach bereits stattfindet.
Sophie
Danke für Dein Statement Sophie
Und genau das kannst du der KM schreiben, gern auch mit Kopie an die bisherige Schule, denn die hätte mit gemeinsamen Sorgerecht die Abmeldung gar nicht entgegennehmen dürfen ebensowenig wie die Waldorfschule die Anmeldung und den Schulbesuch, der ja deinen Aussagen nach bereits stattfindet.
Das ist so nicht ganz richtig, die alte Schule ist gewöhnlich nur insoweit involviert, als dass sie von der neuen Schule informiert wird.
Eine "Annahme der Abmeldung" findet nicht statt. Der Ball liegt hier ganz klar bei der neuen Schule, die das Kind nicht aufnehmen darf.
Hier wäre es angebracht, mal das Schulamt anzurufen, wie die das Verfahren sehen. Die handeln dann von Amts wegen.