Im Sommer lernte ich eine Frau kennen. Ich schlief 3 mal mit ihr. Vor dem Akt redeten wir über Verhütung und das wir keine Beziehung haben wollten. Sie war mit allem einverstanden und ich glaubte ihr. Gestern bekam ich eine SMS das sie schwanger sei. Ich fuhr heute zu ihr um es genau zu wissen. Sie zeigte mir ein Ultraschallbild. Sie ist jetzt in der 13 Schwangerschaftswoche und will das Kind austragen.Sie meinte das es jetzt für einen Abruch zu spät sei. Ich habe von all dem nichts gewußt. Ich wollte und will von der Frau kein Kind. Ich will von der Frau überhaupt nichts. Wie soll ich mich jetzt verhalten??Nach eine endlosen Diskussion ist nicht herausgekommen es wurde nur gestritten. Ich will kein Kind , Sie eigentlich auch nicht. Aber es kommt mit Sicherheit. Sie versicherte mir mündlich das sie keine Ansprüche stellen wird, ich kann ihr aber nicht glauben weil sie mich bis jetzt belogen hat. Desweiteren sagte sie das bei der Angabe der Vaterschaft kein Name auftauchen würde. Gibt und geht so etwas überhaupt ?Ich möchte auch nichts falsches machen, habe keine Nerven auf eine Schlammschlacht. Wie ist das mit dem Sorgerecht ? Kann jemand (Jugenamt etc.) von mir Unterhalt fordern wenn Sie verzichtet, oder erst gar keinen Antrag auf Unterhalt stellt? Kann Sie zu einem späteren Zeitpunkt den Antrag stellen, und ich muss gar nachzahlen?
Was kann ich machen damit die Frau mich nicht unterhaltpflichtig belangen kann ? Ich fühle mich total betrogen....Ich habe noch keine Kinder. Kann man sich in so eine Situation beraten lassen? Ich weiß noch nicht mal ob ich der Vater bin. Ganz abgesehen von meinem seelischem Schock, bin erst mal fix und alle. Ich bin für jeden Tipp dankbar!
Vielen Dank
Hallo Atexis!
Erst mal 'Willkommen hier im Forum' auch wenn deine Beweggründe, hierher zu kommen nicht sehr erfreulich für dich sind.
Deine Situation ist ziemlich mies und geradeaus gesagt, gibt es keine großen Auswege, wenn sie das Kind bekommen will. Das JA wird sich, ob die KM will oder nicht einschalten und du musst ob du willst oder nicht Unterhalt bezahlen. Da ihr nicht verheiratet seid, wird die KM das alleinige Sorgerecht haben, es sei denn sie willig ein, das Sorgerecht gemeinsam zu verfügen.
Denke, diese Nummer wird dich jetzt wohl noch 'ne "zeitlang" beschäftigen.
Ich meine, es ist sicherlich nicht die beste Lösung, aber in eurer Situation wohl am ratsamsten, gemeinsam einen Beratungstermin wahrzunehmen. Anlaufstellen sind alle Familiendienste (wie z.B. ProFamilia) oder andere caritative Einrichtungen. Ich würde nicht unbedingt eine kirchliche Institution aufsuchen.
Aber mal was ganz anderes. Bist du dir sicher der Vater zu sein? Rechne mal grob zurück - kommt das mit dem Zeitpunkt hin? Hattet ihr um diesen Zeitraum Verkehr?
Es gibt Härtefallregelungen, in denen man auch noch später abtreiben lassen kann, wobei ich kein Freund davon bin, aber ich spiele dabei ja keine Rolle. Wie alt ist die KM, wie alt bist du?
Lies dich mal hier durch's Forum, weil es sehr informativ ist. Versuche, auch wenn es leicht gesagt ist, kühlen Kopf zu bewahren.
Grüße,
Oll
Erinnere dich stets an die Menschen, die einen Eindruck in deinem Leben hinterlassen haben. Notfalls ist nichts so schlecht, dass es nicht zu irgendwas nutzt...
Hallo Atexis !
Klar ist es schäbig, wenn man(n) von einer Frau so hintergangen
wird.
Aber so platt das aus klingen mag, wenn ein Mann so überhaupt
nicht bereit ist Vater zu werden und zu sein wie Du, dann hat er
nur die Möglichkeit, so gut es geht für die Verhütung selbst zu
sorgen. Ganz besonders dann, wenn es nur eine sogenannte
"Bettgeschichte" ist und man die Frau überhaupt nicht wirklich
kennt und somit auch nicht einschätzen kann.
Naja... das wird Dir mittlerweile auch klar sein und hilft Dir nicht
weiter.
Ich fürchte Du wirst für diesen Fehler zumindest die nächsten
Jahre bitter bezahlen müssen.
Aber vielleicht kommt auch alles ganz anders. Du wärst nicht der
erste unfreiwillige Vater, der dann ganz vernarrt in seinen Sohn
oder seine Tochter ist. Und ein Kind ist etwas wundervolles,
auch wenn Du dir das jetzt nicht vorstellen kannst.
Wie das mit dem Unterhalt ist, da bin ich nicht so sicher. Gibt
sie Dich nicht als Vater an, dann kommen auch keine Kosten auf
Dich zu. Ich halte das allerdings für ziemlich unwahrscheinlich,
weil sie zumindest auf den Unterhalt für das Kind angewiesen
sein wird. Ich kann Dir nur wünschen, daß sie zumindest fähig
und Willens ist, für ihren Unterhalt selbst aufzukommen.
Sollte sie Dich erst später als Vater angeben, kann sie soweit
ich weiss, das Geld nicht nachträglich fordern, sondern erst
ab dem Zeitpunkt der Feststellung.
Im Anbetracht des Sachverhaltes würde ich an Deiner Stelle
aber auf alle Fälle auf einen Vaterschaftstest bestehen, weil
wenn sie so mir nichts, dir nichts mit Dir ins Bett gehüpft ist, wer
sagt dann, daß da nicht noch andere waren.
Ich bin nicht sicher was ich Dir wünschen soll... auf alle Fälle
Alles Gute !!!
Gruß
Marina
Es gibt Härtefallregelungen, in denen man auch noch später abtreiben lassen kann, wobei ich kein Freund davon bin, aber ich spiele dabei ja keine Rolle. Wie alt ist die KM, wie alt bist du?
Naja Oll...dazu will ich nun nichts sagen....Diese Härtefallregelung wird sicher nicht greifen, wenn "Mama" und "Papa" kein Kind wollen....
Tja nun zu Dir Atexis,
wenn das Kind von Dir ist und sie DIch auch als Vater angibt, wirst Du Unterhalt zahlen müßen. Da führt kein Weg daran vorbei.
Eventuell kommt es noch schlimmer, denn wenn die KM kann auch noch 3 Jahre lang Unterhalt für sich einfordern.
Würdest Du Dich denn auch um das Kind kümmern wenn es denn da ist?
Klar Du wolltest keine Kind, aber es ist nun mal passiert und daran wart ihr beide beteiligt.
Liebe grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Morgen!
@Taccina:
Unter welchem Umständen könnte die KM denn auch Unterhalt für sich einfordern? Kannst du das bitte etwas näher erläutern, weil ich davon auch betroffen sein könnte?
Hab Dank im vorraus..
Grüße,
Oll
Erinnere dich stets an die Menschen, die einen Eindruck in deinem Leben hinterlassen haben. Notfalls ist nichts so schlecht, dass es nicht zu irgendwas nutzt...
Unter welchem Umständen könnte die KM denn auch Unterhalt für sich einfordern? Kannst du das bitte etwas näher erläutern, weil ich davon auch betroffen sein könnte?
Dann, wenn sie sich nicht selbst unterhalten kann (das ist fast immer so mit Kleinkind) und wenn Du dazu in der Lage bist, sprich wenn du mehr als etwa 1400,- Netto oder so verdienst.
Zur Zeit ist das ganze auf 3 Jahre beschraenkt, aber nach der Unterhaltsrechtsreform im naechsten Jahr darfs dann auch gern ein bisschen laenger sein. Wenn die KM vor der Geburt gut verdient hat, bekommt sie die ersten 14 Monate Elterngeld, so dass Betreuungsunterhalt in diesem Fall erst nach Ablauf dieser 14 Monate faellig sein duerfte.
Moin Atexis,
fachlich ist alles so weit gesagt worden. Wenn du bzgl. deiner Vaterschaft Zweifel haben solltest, solltest du die Vaterschaft nicht anerkennen und auf ein gerichtliches Feststellungsverfahren warten. So die KM dich überhaupt als Vater angibt.
Ich habe eine andere Bitte: So wenig das Kind auch in deine Lebensplanung zu passen scheint - es braucht dich. Ich weiß nicht, wie deine Kindheit verlaufen ist. Vielleicht solltest du versuchen dich einzufühlen, wie es dir gehen würde in diversen Lebensabschnitten (KiGa, Schule, erste Freundin, ...), wenn kein Vater da ist, du unter Umständen nicht einmal wüsstest, wer verdammt noch mal dein Vater ist. Du hast gemeinsam mit der Mutter einem Kind das Leben geschenkt. Das bedeutet Verantwortung und, viel wichtiger, ganz viel Freude.
Versuche, das Ungeborene nicht auf finanzielle Aspekte zu reduzieren. Es ist ein Lebewesen, ein Mensch, sehr wahrscheinlich dein Kind.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Leute
Danke erstmal für die Antworten.
Erstmal zum Alter, ich bin 35 und die Frau ist 34 Jahre. So wie ich aus den Beiträgen gelesen habe sollt ich erst einmal abwarten? Noch einmal zu den Gegebeheiten: ich habe im nachhinein erfahren das die Frau zur Zeit arbeitlos ist und auch in Zunkunft kaum Aussicht auf Beschäfigung hat. Desweiteren hat sie schon zwei Kinder für die der zuständige Vater kein Unterhalt zahlt weil er am Ende ist. Sie ist auch schon in psychatrischer Behandlung gewesen, worauf ich schliesse das sie psychisch instabil ist. Schlimm ist auch das ich gemerkt habe das sie trotz Schwangerschaft mittelmäßig raucht. Bildungsmäßig ist nur das nötigste wenn überhaupt vorhanden.
Ich kann sie doch nicht zu einem Abruch zwingen. Das wäre illegal wenn keine medizinische Indikation vorliegt. Soll ich einen Vaterschaftstest einfordern? Wie geht so etwas? Sie sagt das sie so etwas nicht will. Es ist einfach kein Reden darüber möglich. Woher soll ich wissen ob sie meine Vaterschaft anerkennt. Sie meinte das sie keinen Kontakt mehr haben möchte sondern das " Versehen selber ausbügeln möchte!???
Es ist nicht so das ich keine Verantwortung übernehmen will und ich will auch nicht das (m)ein Kind unter diesen Umständen aufwachsen soll. Ich komme aus sehr guten Familienverhältnissen wo so eine Sache bestimmt nicht akzeptiert werden würde. Ich kann mit niemanden darüber reden.
Bin ich Opfer eine Frau geworden die abkassieren will?
Aber mal was ganz anderes. Bist du dir sicher der Vater zu sein? Rechne mal grob zurück - kommt das mit dem Zeitpunkt hin? Hattet ihr um diesen Zeitraum Verkehr?
Es gibt Härtefallregelungen, in denen man auch noch später abtreiben lassen kann, wobei ich kein Freund davon bin, aber ich spiele dabei ja keine Rolle. Wie alt ist die KM, wie alt bist du?
Hallo Oll
Danke für deine Antwort
Ich habe sie im Juli 2006 kennengelernt und in diesem Monat einmal gehabt. Da ist aber nix passiert weil sie voher ihre Tage hatte. Danach war sie noch zweimal bei mir, ich denke das war im September. So genau weis ich das nicht mehr. Ich schreibe mir so etwas nicht auf. aber mit den 13 Wochen das könnte so üngefähr stimmen.
Sie will keinen Abruch mehr weil es "schon zu spät ist"
Was passiert wenn sie auf dem JA keine Vater angibt?
Was passiert wenn sie auf dem JA keine Vater angibt?
Dann wird sie keinen Unterhaltsvorschuß bekommen. Den bekommt man nur, wenn der KV nicht zahlen kann. Sie kann natürlich angeben, das es ein ONS war und sie den Namen nicht kenne (sie wird dann aber wohl ALG II bekommen). Aber da sie ja bereits 2 Kidenr hat und arbeitslos ist wird sie wohl auf jeden Cent angewiesen sein. Inwieweit das JA sie zwigen kann den Namen des VAters preiszugeben :question:
Wenn du die Vaterschaft anerkennen willst, muß sie zustimmen. Ohne ihre Zustimmung geht gar nix. Aber auch dann wärst du ein Zahlvater ohne viele Rechte. Theoretisch das Recht und die Pflicht zum Umgang, aber bei einer Mutter die das nicht will, ist eine Umsetzung schwerst bis unmöglich.
Sollte das JA auf dich zukommen und dich um eine Anerkennun g und um KU bitten, dann übergeb das am besten einem Anwalt und lass mitteilen, das du nicht sicher bist der Vater zu sein und daher einen Vatershaftstest möchtest. Sollte der positiv sein, wirst du natürlich deinen Verpflichtungen nachkommen den KU zahlen und natürlich auch den Umgang mit deinem Kind pflegen und für es sorgen wollen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina
Danke für deine Antwort, jetzt weiß ich wenigstens was los. Mir ist ech mulmig und mir ist es sauschlecht bei der Sache!
Was passiert wenn sie mich nicht als Vater angibt? Bekomme ich trotzdem Post vom Jugendamt? Was ist eine notariell beglaubigte Unterhaltsverzichtserklärung und ist so etwas rechtlich bindend? Ab welchen Zeitraum kann man Unterhalt einfordern?
Zum Sachverhalt. In einer mündlichen Absprache versicherte sie mir, dass sie mich nicht belangen werde. Ich kann ihr aber nicht trauen, da sie mich schon so hintergangen und belogen hat. Sie sagte ich solle so weiterleben wie bisher und mir keine Gedanken machen.
Was noch dazukommt ist das sie Probleme hat mit Blutungen oder so und deswegen schon beim Arzt war. Ich kenn mich doch da nicht aus.
Wie soll ich mich in meinem Familien bzw. Freundeskreis verhalten? Bis jetzt habe ich nur meinem Bruder davon erzählt. Er hält erst mal dicht. Ich schäme mich das so etwas passiert ist.
Das wichtigste ist aber was soll aus dem Kind werden? Ich fühle mich verantwortlich und zu triefst erfühlt. Ich will aber nichts mit der Frau , weil ich keine Gefühle für sie habe. Ein Leben mit ihr zusammen nur wegen des Kindes kann ich mir nicht vorstellen und will ich auch nicht. Ich will auch nicht den Zahlemann spielen weil sie angeblich in drei Monaten nicht gemerkt hat das sie schwanger ist. Zumindest hat sie mir das so erzählt.
Habe ich ein Sorgerecht wenn sie mich nicht als Vater angibt? Am liebsten hätte ich das alleinige Sorgerecht, was aber wahrscheinlich unmöglich ist da ich ja als Vater nicht existiere. Außerdem ist das für das Kind totaler nonsinns wenn es ohne beide Elternteile aufwächst.
Konnte die Frau nicht ehrlich sein und sich mit mir zusammensetzen und drüber reden wo alle Wege offen waren? Im Bett hat sie doch auch ohne zu zögern schön mit mir gebumst. Ich bin jetzt 35 Jahre hatte mehrere Beziehungen mit Frauen die „vernünftig“ waren. Da hat das immer geklappt keine Kinder bevor wir nicht genau wussten das wir zusammen passen. Jetzt kommt eine die überhaupt keinen Plan hat und wird schwanger. Die Krönung sie erzählt es mir erst als das Kind schon halb da ist. Mit so einer soll man noch zusammenbleiben? Was läuft hier eigentlich?????
Fünf Minuten Rittmeister, zwanzig Jahre Zahlmeister???
Warum ist die Rechtsprechung in diesem Staat so, das der Mann im meisten Fällen der „Dumme bzw. Zahlende ist??
So eine Scheiß kann mir nur mit so einer Frau passieren, eigentlich habe ich das vorher gewusst. Warum ist das so? Es ist doch ganz normal das man dem Fortpflanzungstrieb folgt.
Jedenfalls weiß ich jetzt das ich irgendwann nicht allein bin. Ich weiß aber noch nicht wie ich es später wieder gut machen kann wenn ich mich jetzt nicht darum kümmere. Wahrscheinlich nie oder? Das Problem ist ja nicht das Kind sondern die Frau von der ich nicht will. Aber ich bin ewig an sie gebunden weil sie wahrscheinlich die Mutter meines Kindes ist. Das ist ja der totale Wahnsinn hier. Eines ist aber sicher deswegen lasse ich mich nicht gehen, bis jetzt habe ich alle Probleme im Leben geklärt. Das sag ich euch!!!
S
Warum ist die Rechtsprechung in diesem Staat so, das der Mann im meisten Fällen der „Dumme bzw. Zahlende ist??
In den Gesetzen steht fast nirgendwo Mann/Frau Vater/Mutter, sondern fast immer politisch korrekt "Betreunder Elternteil" und "unterhaltspflichtiger Elternteil". Sonst wären die Gesetze verfassungswidrig, schliesslich sind in Deutschland Männer und Frauen gleichberechtigt.
Es gibt nur eine einzige Ausnahme, das ist http://dejure.org/gesetze/BGB/1626a.html , und dieses Gesetz ist verfassungswidrig, und warum es dennoch existieren kann ist schwer zu begreifen.
Aber mal im Ernst: Hast Du schon daran gedacht, dass DU das Kind betreuen könntest? Das geht zwar nur mit ihrem Einverständnis, aber vielleicht wäre sie ja einverstanden? Fragen kostet ja nichts. Auch Du hättest dann Anspruch auf Elterngeld für 12 Monate. Natürlich wird sie nicht einverstanden sein, weil sie sich einen "leistungsfähigen Zahlvater" nicht entgehen lassen wird, aber dann weisst Du wenigstens, wo Du dran bist.
Es gibt nur eine einzige Ausnahme, das ist http://dejure.org/gesetze/BGB/1626a.html , und dieses Gesetz ist verfassungswidrig, und warum es dennoch existieren kann ist schwer zu begreifen.
Formaljuristisch ist es verfassungskonform. Aber das ist eine andere Sache.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Was passiert wenn sie mich nicht als Vater angibt?
Dann wird die Vaterschaft gerichtlich festgestellt.
Was ist eine notariell beglaubigte Unterhaltsverzichtserklärung und ist so etwas rechtlich bindend?
Ein wertloses Stück Papier. Die Mutter darf nicht für ihr Kind auf Unterhalt verzichten.
Ab welchen Zeitraum kann man Unterhalt einfordern?
Ab Geburt für das Kind, ab Mutterschutz bis z.Z. 3 Jahre nach der Geburt für die Mutter. Unterhalt für das Kind zahlst du auch ab Geburt, wenn du erst später als Vater festgestellt wirst.
Das wichtigste ist aber was soll aus dem Kind werden? Ich fühle mich verantwortlich und zu triefst erfühlt. Ich will aber nichts mit der Frau , weil ich keine Gefühle für sie habe. (...) Das Problem ist ja nicht das Kind sondern die Frau von der ich nicht will. Aber ich bin ewig an sie gebunden weil sie wahrscheinlich die Mutter meines Kindes ist.
Das geht nicht nur dir so.
Also:
- gewöhne dich langsam an die Situation
- beschäftige dich ein bißchen mit Literatur zu Schwangerschaft und Kleinkindern
- beschäftige dich mit dem BGB ab §1591ff (z.B. auf dejure.org) und familienrechtlicher Rechtssprechung zu KU, BU, Umgang
- lege jeden Monat etwas zur Seite, soviel du kannst, schränke dich mit unnötigen Ausgaben ab sofort konsequent ein
- lasse die Vaterschaft gerichtlich klären, da wird ein Test gemacht.
- je nachdem wie das ausgeht zahlst du von dem Zurückgelegten das Verfahren und den angelaufenen KU/BU - oder machst etwas anderes (aber denk an Kondome).
Es sind sicher keine idealen Bedingungen, so zu einem Kind zu kommen. Aber es ist nunmal da und ES KANN NICHTS DAFÜR !!! Eine Garantie auf Familie nach Wunsch gibt es nicht. Schau mal in die Statistik, das nimmt dir bestimmt dein Schamgefühl und die Außenseiterrolle..., und beherzige nochmal DTs erstes post, da wurde sehr schön alles gesagt.
da hat mich jemand echt schön reingeritten... ich habe die Faxen echt dicke, auch wenn ich nicht der einzigste bin dem es so geht.
]
- lasse die Vaterschaft gerichtlich klären, da wird ein Test gemacht. |
Was kostet so ein Verfahren? Wo muß ich da hin? geht das erst nach der Geburt oder schon vorher?
- je nachdem wie das ausgeht zahlst du von dem Zurückgelegten das Verfahren und den angelaufenen KU/BU - oder machst etwas anderes (aber denk an Kondome). |
wenn es zum Streit kommt greift meine Rechtsschutzversicherung? bei gerichtlichen Sachen
da hat mich jemand echt schön reingeritten...
Also ganz ohne Teilhabe bist du auch nicht.
Was kostet so ein Verfahren? Wo muß ich da hin? geht das erst nach der Geburt oder schon vorher?
Mit den Kosten habe ich einen kleineren vierstelligen Betrag im Hinterkopf, weiß ich jetzt aber nicht genau. Ein vorgeburtlicher Vaterschaftstest - die Frage wirst du nach nochmaligem Durchdenken selbst beantworten können. Was vorgeburtlich möglich ist, ist zum Jugendamt zu gehen, und mit Zustimmung der Mutter die Vaterschaft anzuerkennen. Das passiert aber ohne Test, d.h. du wirst nicht wissen, ob du es wirklich bist.
wenn es zum Streit kommt greift meine Rechtsschutzversicherung? bei gerichtlichen Sachen
Mal anrufen, kommt auf die Versicherung an.
da hat mich jemand echt schön reingeritten... ich habe die Faxen echt dicke, auch wenn ich nicht der einzigste bin dem es so geht.
Naja...dazu schweige ich lieber...Du hattest doch auch Deinen Spass daran oder? Und wenn dann was passiert "reiten" die Frauen einen komischerweise immer in was rein.... Aber das man selber mal vorher etwas mehr hätte nachdenken können...das wird ned erwähnt...mal immer schön die Schuld auf andere abwälzen.... 😡
wenn es zum Streit kommt greift meine Rechtsschutzversicherung? bei gerichtlichen Sachen
Meist greift in solchen Fällen nur ein Beratungsgespräch was bezahlt wird.
Gruß
Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Moin atexis,
da hat mich jemand echt schön reingeritten... ich habe die Faxen echt dicke, auch wenn ich nicht der einzigste bin dem es so geht.
auch ich kann mich hier nur meinen Vorschreibern anschliessen: Krieg das mal schnell aus dem Kopf. Wenn Du mit einer Zufallsbekanntschaft in die Kiste steigst, ohne Dich selbst um Verhütung zu kümmern, hast vor allem Du Dich selbst in was reingeritten, wenn die Dame schwanger wird.
Was kostet so ein Verfahren? Wo muß ich da hin? geht das erst nach der Geburt oder schon vorher?
So ein Test geht erst nach der Geburt eines Kindes und wird von zahlreichen privaten Labors angeboten. Kostet um die 200 Tacken und ist kein Problem, wenn die Mutter des Kindes einverstanden ist. Du brauchst beispielweise eine Speichelprobe (nimmt man mit einem speziellen Wattestäbchen) von Dir und dem Kind; beide Proben schickst Du ein und bekommst ein paar Tage später ein sehr verlässliches Ergebnis.
In jedem Fall solltest Du einen solchen Test machen, bevor Du ein Vaterschaftsanerkenntnis unterschreibst. Ein "ich war mit der Dame dann und dann in der Kiste" ist kein Beweis für irgendwas; selbst wenn es zeitlich noch so genau passt. Man kann sogar an einem Tag mit mehreren...
wenn es zum Streit kommt greift meine Rechtsschutzversicherung? bei gerichtlichen Sachen
"Gerichtlich geklärt werden" muss vorerst garnix: Wenn Du nicht der Vater bist, bist Du sowieso aus dem Schneider; wenn Du aber tatsächlich der biologische Vater bist, wird auch ein Gerichtsverfahren Dich nicht vor Unterhaltszahlungen für Mutter und Kind schützen. Verzichtserklärungen der Dame nützen da nicht viel; auf Kindesunterhalt kann sie eh nicht verzichten und auf den Betreuungsunterhalt für sich selbst auch nur dann, wenn sie in der Lage ist, sich selbst zu versorgen (was offensichtlich nicht der Fall ist). Ganz ehrlich: Ich finde das auch richtig so - warum soll die Allgemeinheit der Steuerzahler dafür löhnen, dass Du keine Kondome in der Tasche hattest?
Wofür also sollte Deine Rechtsschutzversicherung bezahlen? Es gibt keine Notwendigkeit eines Gerichtsverfahrens - ausser, wenn Du tatsächlich der Vater bist, die Dame Dich auch als Vater angibt und Du trotz Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt bezahlst. Aber für solche Verfahren sind Rechtsschutzversicherungen sowieso nicht zuständig.
Alles in allem: Warte bis der Zwerg da ist, mache den Test - und wenn Du der Vater bist: Versuche, auch ein Vater zu sein - wozu mehr gehört als eine monatliche Überweisung. Zum "Schämen" ist es dann definitiv zu spät - aber es hat auch kein Kind verdient, dass man sich seiner schämen müsste.
Greetz
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Atexis, wenn es dich beruhigt, bin ich in einer ganz ähnlichen Lage wie du..naja, grob zumindest.
Meine Ex wurde auch ungewollt schwanger von mir. Wir waren bereits auseinander als es passierte. Gut, der Unterschied ist, dass sie mich von Anfang an mit eingebunden hat und ich "mitentschieden" habe. Glücklicherweise waren wir einer Meinung, nämlich das Kind zu bekommen, aber wenn ich es nicht gewollt hätte, säße ich heut so da wie du.
Auch wenn ich in irgendeiner Form für die KM noch Gefühle hab, wollte ich und will ich eigentlich immernoch kein Kind mit ihr, ABER das Kind oder früher das entstehende Leben kann ja auch nix dafür. Musste mich auch damit abfinden, anfreunden, arrangieren, dass ich mit ihr ein Kind haben werde.
Gut, ich hatte einen Kinderwunsch schon länger, aber eigentlich sollten vorher die Umstände vorallem gefühlsmäßiger Natur stimmen, aber...naja, den Rest kannst du zwischen den Zeilen lesen.
Ist es so schlimm für dich, Vater zu werden, wenn du die Situation aussenvorläßt?
Grüße,
Oll
Erinnere dich stets an die Menschen, die einen Eindruck in deinem Leben hinterlassen haben. Notfalls ist nichts so schlecht, dass es nicht zu irgendwas nutzt...
@Taccina:
Spielt dabei nur das Netto-Einkommen eine Rolle oder werden auch Verpflichtungen meinerseits mit angerechnet?
Glaub, ich red da lieber mal mit ihr drüber, weil sie's wohl früher oder später eh' rausfinden wird. Die ersten 2 Jahre, sofern unser Kind noch dieses Jahr auf die Welt kommt, ist aber Vater Staat zuständig oder kann ich vorher auch belangt werden? Nicht falsch verstehen, will mich nicht drücken, bin nur wissbegierig.
Merci schon mal...
Greets,
Oll
Erinnere dich stets an die Menschen, die einen Eindruck in deinem Leben hinterlassen haben. Notfalls ist nichts so schlecht, dass es nicht zu irgendwas nutzt...