Ich bin einem Schwerbehinderten gleichgestellt. GdB 40
Aufgrund meiner chronischen Krankheiten und der vielen krankheitsbedingten Ausfallzeiten hatte ich wiederholt Gespräche mit meinem Arbeitgeber.
Dieser hat mir jetzt empfohlen die Arbeitszeit zu reduzieren. Von 40 Std. auf z.B. 30 Std. pro Woche. Damit ich mehr Erholungsphasen habe und die Arbeitsbelastung nicht mehr so hoch ist.
Aktuell verdiene ich ca. 1156 € Netto (bereinigt), sodass ich nur einen Teil des Kindesunterhalts zahlen kann. Derzeitig 184 €.
Wenn ich dann auf 30 Std. pro Woche arbeite, würde ich nur ca. 900 € Netto bekommen und somit keinen Unterhalt mehr für meinen Sohn (13) zahlen können.
Weil ich dann unterhalb des bereits gekürzten Selbstbehalts bin. Gekürzt wurde der Selbsbehalt von 1080 € um 10% auf 972 € (da ich eine Partnerin habe und mit Ihr zusammen lebe).
Kann/darf ich seitens des Jugendamtes meine Arbeitszeit aufgrund meiner Schwerbehinderung reduzieren?
Wie ist die juristische Lage?
Hallo,
eine verbindliche Antwort kann Dir niemand hier geben. Auch das JA kann die Frage endgültig nicht entscheiden.
Rechtlich gesehen hast Du eine erhöhte Erwerbspflicht gegenüber Deinem Sohn, zu berücksichtigen ist aber auch, dass Du aus gesundheitlichen Gründen nicht voll leistungsfähig bist. Offensichtlich ist es eine Mangelfallberechnung und ich könnte mir vorstellen, dass das JA z.B. 100 Euro Unterhalt beziffern wird.
Es kann natürlich passieren, dass das JA die die gesundheitliche Beeinträchtigung anzweifelt und der Meinung ist, dass die Schwerbehinderung ja nicht so schlimm ist.
Hier würde es dann auf medizinsche Gutachten hinauslaufen, zum einen von Deinem Arzt, ggf. auch von einem Amtsarzt.
Wird eine gesundheitliche Einschränkung anerkannt, dann muss sie natürlich auch bei der Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden, d.h. Dir kann kein fiktives Einkommen angerechnet werden, es kann Dir aber nach wie vor eine Haushaltsersparnis aufgrund des Zusammenlebens angerechnet werden.
Aus meiner Sicht solltest Du den Kontakt zum JA aufnehmen und erklären, dass Du aufgrund Deiner gesundheitlichen Einschränkungen leistungsunfähig für KU bist.
Ob und wie sie das anerkennen wirst Du sehen und dann musst Du entsprechend reagieren.
VG Susi
Bei 30 Stunden wird sofort die Frage aufkommen, ob (und wieso nicht) eine Rente wegen teilweiser EM beantragt wurde. Ab 31 Stunden nicht mehr...
Gruss von der Insel
Warum ab 31 nicht mehr?
Weil man für eine Teil-EM zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten können muss.
Achso, alles klar.