Sehe ich was falsch...
 
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Sehe ich was falsch?

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(@papi74)
Registriert

Hallo,

Gestern eröffnete mein Sohn mir, dass er mit einem RA gesprochen hat, weil ich Ihm nicht den geschuldeten Unterhalt überwiesen habe.

Daten

1.) Sohn 18 Jahre Ausbildung zum KFZ Mechaniker Gehalt netto ca. 340€ (keinen Titel)
2. Sohn 16 Jahre KU 356€ lt. Titel
3. mein bereinigtes Gehalt bei ca. 2000€

Meine Rechnung ist:

2000€ bereinigt
-356KU für Sohn 16 Jahre
= 1644€ Grundlage für KU Sohn 18
-> 346€ lt. DDT (Mutter soll und will natürlich nicht zahlen)

346€
-340€ Azubigehalt
+90€ Abzugskosten
= 96€ für KU fällig (die ich alleine zahle)

Er ist jetzt der Meinung, dass ich gefälligst auch den vollen September 346€ zu zahlen habe, da er sein Gehalt erst Ende des Monats bekommt. (Ich hätte das auch gemacht, wenn er gefragt hätte... Jedoch drohte er mir nach dem Guten Tag gleich die Klage an).

Des Weiteren muss seine Mutter keinen Unterhalt zahlen, da er ja bei Ihr lebt.
Er muss ja sein Gehalt nicht abgeben, da er ja schließlich arbeiten geht.

Nun habe ich ihm versucht zu erklären, dass ihm neben den Gehalt, meinen zu zahlenden KU, das Kindergeld und ggf. auch die Kindsmutter ab 18 zum KU zu zahlen hätte, zu steht.

Das sind mal ohne den Betrag der Mutter einzurechnen mal locker 189 €+96€+350€= 635€ im Monat nur für Ihn...

Bin ich jetzt auf dem Holzweg? An sich bin ich einfach nur traurig, dass auch Sohnemann sich abwendet und jetzt sogar eine Klage anstrebt, weil die Mutter und die Kids mich nur als Geldesel ansehen.

Ich zahle das was ihnen zu steht, jedoch darüber hinaus ist meine Bereitschaft finanziell gesehen bei -1000.

Vielleicht habt ihr ja einen Denkanstoß für mich

Grüße Papi

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2015 10:54
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes hast Du recht.

Als Vorgehen würde ich vorschlagen, dass Du die Unterhaltsleitlinien des für Deinen Sohn zuständigen OLG ausdruckst und ihm mit der entprechenden Unterhaltsberechnung zuschickst.
Als Hilfe kannst Du ja die zuständigen Abschnitte anstreichen. Relevant sind die Absätze zum Unterhalts von  Kindern und die Bereinigung des Einkommens.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2015 11:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, du bist auf dem Holzweg...

du hast bei der Berechnung vergessen das KG vollständig in Abzug zu bringen.

Bedarf nach deiber Berechnung 346 €

anrechenbares Einkommen des Juniors: 250 €
KG 186 €

ergibt 436 €, die auf den Bedarf angerechnet werden. Somit besteht kein Unterhaltsanspruch, da er seinen Bedarf aus Einkommen und anrechenbarem KG decken kann.

Alles andere muss er eben mit mama klären.

Anders sähe es nur aus, wenn er ne eigene Bude hätte 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2015 11:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

in Ergänzung zu Susi:

Markiere mit einem auffälligen Textmarker die Stellen zum Volljährigenunterhalt. Speziell die Punkte Anrechnung des Ausbildungsgehalt, Abzug des vollständigen KG und Barunterhaltspflicht beider Elternteile

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2015 11:15
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Ich habe den Zahlbetrag aus der DDT genommen 105%...
Davon kann tatsächlich nochmal der volle Kindergeldbetrag abgezogen werden?

Grüße
Papi

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2015 11:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke du liegst richtig.

Wenn er jetzt mit einem RA spricht, würde ich ihm da auch gar nichts mehr sagen sondern einfach abwarten, was als nächstes Passiert.
Manche Erfahrungen muss man einfach selbst machen.

Das einzige, was ich ihm vielleicht jetzt noch schreiben würde ist die Aufforderung zur Einkommensauskunft der Mutter sofern das noch nicht geschehen ist.
Evtl. mit dem freundlichen Nachsatz, dass du nachwievor an einem Gespräch unter vernünftigen Leuten interesssiert bist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2015 12:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ach so. Du hast schon den Zahlbetrag der 4. Altersstufe genommen?. Ja dann stimmt deine Berechnung

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2015 12:06
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Papi,

dass Du die Unterhaltsleitlinien des für Deinen Sohn zuständigen OLG ausdruckst und ihm mit der entprechenden Unterhaltsberechnung zuschickst.

Hast Du in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien geprüft, ob ein Vorwegabzug vorrangiger UH-Pflichten vorgesehen ist ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2015 13:19
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Hast Du in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien geprüft, ob ein Vorwegabzug vorrangiger UH-Pflichten vorgesehen ist ?

Nein das habe ich nicht. Würde dann aber im schlimmsten Fall 25€ mehr ausmachen und nicht wie gefordert über 300.... Sehe ich hoffentlich richtig so.
Grüße
Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2015 13:30
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Sehe ich hoffentlich richtig so.

Ja.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2015 14:04




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin papi74

Du rechnest noch mit der alten DT. Bei der DT2015 sind die Bedarfssätze erhöht (dazu Anlage A).

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2015 14:11
(@papi74)
Registriert

Hallo,

vielen lieben Dank... Im Groben und Ganzen lag ich richtig, nun kann ich nur noch abwarten was er tut.
An sich wäre es vielleicht ganz gut wenn er mich verklagen würde und so mal von "offizieller" Seite mal gesagt bekommt, dass nicht sein ganzes Leben vom Vater finanziert wird.
Vielleicht ändert sich dann auch mal die Lebensanschauung zur Kindsmutter, die ja leider beide Jungs aufhetzt....
Danke
nochmals

Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

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Themenstarter Geschrieben : 01.09.2015 14:33
(@papi74)
Registriert

Es gibt so Tage....

Gestern meldete sich Junior mit den Worten: "Papa, die Ausbildung ist doch nichts für mich (1. Tag) und ich möchte doch was anderes machen..."

Nett wie ich bin habe ich natürlich nach Möglichkeiten geschaut, wa saber daraus wird....mmh?!

Wie sieht es denn nun für mich aus, wenn er die Ausbildung "schmeisst". Die KM bekommt aufstockend Leistung vom Amt, bin ich wieder mit dem vollen KU dran?

Rat wäre nett...
Danke Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

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Themenstarter Geschrieben : 02.09.2015 10:31
(@superpapa)

Wie sieht es denn nun für mich aus, wenn er die Ausbildung "schmeisst"... bin ich wieder mit dem vollen KU dran?

Denke schon, ja. Du schuldest grundsätzlich Unterhalt, bis die erste Berufsausbildung abgeschlossen ist. Wenn dein Junior nun z. B. nächste Woche abbricht (ist noch Probezeit), ist sein Anspruch auf Unterhalt damit allein längst nicht verwirkt, würde ich sagen. Ein junger Mensch kann sich ja auch mal irren.
Im Zweifel müsstest du wohl irgendwie nachweisen, dass er die Suche nach einer anderen Ausbildung bewusst verschleppt bzw. sich gar nicht mehr darum bemüht. Wie sollte man das seinem Sohn nachweisen? Die Aktivität müsste in dem Fall von dir ausgehen.   

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2015 15:11
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Du wirst in den sauren Apfel beißen müssen. Eine erste (einmalige) Umorientierung führt laut Rechtssprechung nicht zum Verlust seines Anspruchs auf Unterhalt. Vielmehr wird hier auf die Orientierungszeit verwiesen. Das OLG Jena z.B. hat in seinem Urteil vom 08.01.2009 (Az.: 1 UF 245/08) mal entschieden, daß hierfür ein Jahr als angemessen zu betrachten ist. Andere Gerichte sehen das nicht so großzügig und benennen einen Zeitraum zw. 4-6 Monaten.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2015 15:14
(@papi74)
Registriert

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Also wenn ich ds richtig verstanden habe, kann er die Ausbildung "schmeissen, sich ein Jahr lang "Urlaub" gönnen und ich muss ihm das mit vollen KU auch noch finanzieren?

Ich bin bis dato davon ausgegangen, dass KU zu zahlen ist, solange er die Erstausbildung macht. Sollte er das nicht mehr tun, bin ich raus und ggf. bei Aufnahme einer erneuten Ausbildung ggf. wieder mit dabei... aber das ich jetzt sein NICHTTätigkeit voll finanzieren muss....
Puh...
Grüße Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2015 15:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nur muss er in der Phase der Umorientierung wirklich KU zahlen?

So lange er sich auf Ausbildungsplatzsuche begibt kann er ja sicher nebenbei irgendwo Regale auffüllen. Oder kann man verlangen, dass er seine Bewerbungsbemühungen nachweist?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2015 15:26
(@superpapa)

papi,

wenn dein Sohn diese Ausbildung abbricht, bist du nicht prinzipiell raus aus der Unterhaltspflicht. Man sollte es vielleicht auch nicht nur aus diesem Blickwinkel

sich ein Jahr lang "Urlaub" gönnen
... aber das ich jetzt sein NICHTTätigkeit voll finanzieren muss....

sehen.
Kommt es tatsächlich dazu, dass er "schmeißt", ist ihm eine gewisse Zeit der Umorientierung zuzugestehen, in der du erneut voll KU-pflichtig bist. In meinem Bundesland liegt die bei ca. 1/2 Jahr, hat mir meine RAin nebenbei mal gesagt. Aber das ist wohl auch abhängig vom Einzelfall. Die Aktivität muss aber dann von dir ausgehen bzw. dein volljähriger Sohn müsste KU erst einfordern, sobald du selbigen einstellst. Wenn er nun zwei oder dreimal abbrechen würde, sähe es für KU-Pflicht besser aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2015 16:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich würd's drauf ankommen lassen.
Es steht nämlich meiner Meinung nach nirgendwo, dass er in dieser Zeit nicht Zeitungen austragen kann.

Ich würde ihm antworten, dass du das sehr bedauerlich findest und nun davon ausgehst, dass er sich schnellstens um eine neue Ausbildung oder einen Job bemüht und du ihm dafür, kulanterweise, einen Monat Zeit lässt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2015 16:27
(@papi74)
Registriert

Hallo,

ich habe jetzt auch mal ein wenig gegoogelt und man findet in der Tat Berichte, wo ein gewisser zeitraum der KU in voller Höhe wieder aufleben kann, wenn die Ausbildung geschmissen wird.
Dieser Zeitraum wird natürlich nicht definiert sondern es wird auf Einzelfallprüfung hingewiesen.

Ich könnte echt k.... vor Wut.

Seine 10. Klasse hat er im letzten Jahr mit Absicht geschmissen, weil seine Noten nicht so "schön" waren und er lieber durch eine Wiederholung diese verbessern wollte.... Nicht nett aber ok.

Dann hat er verschiedene Praktika gemacht und eines davon im KFZ Bereich. Aussage danach... ne das ist nichts für mich.
Trotzdem hat er sich bei einer KFZ Bude beworben (entgegen aller Ratschläge) und auch die Zusage bekommen. Ich hatte ihm bestimmt 20 Alternativen vorgeschlagen, Bewerbungen fertig geschrieben und er hätte diese nur abschicken sollen.

Er hat sich nicht weiter gekümmert und mit Absicht diese Ausbildung angenommen und nun sagt er am ersten Tag: Das ist nicht meins....

Ich kann verstehen wenn man sich mal irrt, jedoch habe ich tausendmal geredet, ihm alles "Bissfertig" serviert und nun sowas.... Wieder zu 100% auf meine Kosten. Und der Bengel wird 19 Jahre!!!

Ich wollte nun selber ein Teilzeitstudium aufnehmen und die "ersparten Gelder" dafür verwenden.... nun kann ich mich dort wieder austragen lassen.... 😡 😡 😡

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2015 16:37




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