Hallo Zusammen,
es kommt immer anders als man denkt.
Nach dem wir auf einem guten Weg waren kommt jetzt die Berechnung der Anwältin meiner EX
Unterhalt für Sie 1560,-€ plus die Kids 680,-€ (1+2)
Zusätzlich zahle ich an die die EX Ehefrau 345,- mindesten bis Sohn 12 ist (10) plus 386,-€ für ihn plus 120,-€ Schulbetreung.
Mein Gehalt bereinigt ist
3200,-€ netto
300,- € 13 Gehalt auf 12 Gerechnet
300- € Bonus der aber nicht Garantiert ist und in diesem Jahr dank Corona sicher ausfallen wird
180,-€ Steuer Rückerstattung Aktuell mit den 1560,-€ müsste es ja dann mehr sein?
102,-€ Wohnvorteil
300,-€ Dienstwagen
4382,-€
- 3091,-€ Unterhalt
1290,-€ Rest
- 569,- Haus (könnte ich evtl. für den Betrag vermieten) Wohnung würde dann bei ca. 450,-€ Miete liegen.
- 250,- Nebenkosten
- 150,- BU könnte ich stilllegen
- 100,- VS
Bleiben 220,-€ zum Leben
Ich würde gerne Bonus und Steuerrückerstattung nach tatsächlicher Zahlung anteilsmäßig nach zahlen.
Was ratet Ihr mir, glaube nicht das meine EX Partnerin nach dem sie diese Summen von der Anwältin gerechnet bekommen hat vom geforderten Unterhalt abrückt.
Noch eine Frage dazu. Wenn es auf die 1560,-€ rauslaufen sollte.
Macht es Sinn vor Gericht zu gehen? Oder so hinnehmen?
Ich müsste diese Summe minus 345,-€ (zahle ich bereits) rückwirkend ab August nachzahlen (wird so verlangt)
Das wären 9700,-€ das Geld habe ich beim besten Willen nicht, bekomme auch kein Geld mehr von der Bank. Was passiert dann?
Hallo,
was die Anwältin gemacht hat ist also eine Forderung auf Betreuungsunterhalt wegen 2 Kindern unter 3.
Du musst gegen diese Forderung in der Weise vorgehen, dass Du vorrechnest, was Du überhaupt zahlen kannst.
Du hast als erstes den KU für alle 3 Kinder zu bedienen. Erst danach können die Ex-Frauen überhaupt etwas bekommen und Dein Selbstbehalt liegt bei 1280 Euro.
Was ich jetzt nicht weiss ist, wie der Unterhalt für Deine erste Ex-Frau zu bewerten ist. Die Frage ist ob er geändert werden muss oder ob er Dein zur Verfügung stehendes Einkommen reduziert.
Also Dein Einkommen bereinigen (mit den fiktiven Anteilen), dann bereinigen und KU für alle 3 Kinder abziehen. Erst danach können die Ex-Frauen überhaupt Unterhalt beanspruchen. Dein Selbstbehalt liegt dabei bei 1400 Euro.
Du solltest die Forderung also nicht akzeptieren.
VG Susi
Hallo,
ich habe mir die Rechnung der Anwältin noch einmal angeschaut, wenn Dir am Ende 1280 Euro bleiben, dann ist das leider in Ordnung.
Du solltest aber noch einmal überprüfen ob wirklich alles, was Du abziehen kannst, berücksichtigt wurde.
Wenn Dir 1280 Euro bleiben, dann wird es auch vor Gericht nicht besser.
VG Susi
Du solltest die Forderung also nicht akzeptieren.
Zumal man dann ernsthaft überlegen sollte, das man mit dem Arbeiten aufhört und die Ex den Zwangsmaßnahmen der ARGE aussetzt.
Die Ex kann arbeiten gehen. Dann (ich habe es vergessen, sorry) ward ihr verheiratet? Klar, die Anwältin schießt erst einmal hoch, damit sie einen ordentlichen Treffer landen kann. Erfahrungsgemäß endet so etwas in einem Vergleich, und dann bekommt der wenige mehr, der gleich zu Anfang sehr hoch gepokert hat.
Daher solltest Du als Gegenmaßnahme möglichst tief ansetzen, damit es wie ein echter Kompromiss aussieht und nicht so "fair" sein, und diese korrekt berechnen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Erstmal Danke, habe es schon geahnt.
Ex Ehefrau hat es eine Abänderung im Januar 2018 in zweiter Instanz von damals 854,-€ auf 345,-€ gegeben. Sie bekommt Betreuungsunterhalt und verdient selber 1850,-€ netto wobei ich denke das es nicht 30h sind sondern bereits 38-40h um das rauszubekommen müsste ich ja wieder klagen und Anwalt bezahlen.
Ihr/unser Sohn geht bis 16:00Uhr in die Schule und fährt dann selbstständig mit dem Bus nach Hause, sie kommt dann meisten 30min später heim. Zusätzlich Arbeitet sie jeden zweiten Samstag 6-8h.
Was ist mit dem zu erwarten Nachzahlung? Bei mir ist nix zu pfänden.
Hallo,
wo nichts ist hat der Kaiser das Recht verloren. Betreuungsunterhalt muss gefordert werden, da Dir die Forderung erst jetzt zugestellt wurde, solltest Du sie erst ab "jetzt" erfüllen bzw. davon ausgehen, dass es ab jetzt gilt. Vielleicht ist die Ex-Partnerin ja auch zu Mini-Zugeständnissen bereit, selbst 100- 200 Euro helfen Dir ja im Moment.
Mein Vorschlag wäre zu versuchen eine Regelung der folgenden Art zu erreichen, Du zahlst den BU minus 100 - 200 Euro für noch 2 Jahre (dann ist auch das jüngste Kind 3) und anschliessend zahlst Du pro Monat 2* 100 (bzw. 2*400) Euro oder auch 500 Euro für ein weiteres Jahr. Danach entfällt der BU, da keine kindbezogenen Gründe vorliegen.
Unter Umständen ist das ein machbares Angebot.
Eventuelle Nachzahlungen liessen sich hier vielleicht auch unterbringen.
VG Susi
Die Forderung auf Unterhaltsberechnung von Ihr besteht seit August 2019. am 25.09. hat ihre Anwältin das erste mal geschrieben. Bis alles berechnet und Unterlagen hin und hergeschoben waren ist letzte Woche die Berechnung ihrer Anwältin gekommen.
Diese fordert jetzt rückwirkend zu August den Unterhalt.
Hallo,
dann gilt es ab August 2019, da Du aber ganz offensichtlich nicht zahlen kannst würde ich Dir die Version mit dem länger zahlen empfehlen, wo eben der Rückstand erst nach dem Ende der regulären Zahlungen abgearbeitet wird, vermutlich wirst Du dann natürlich auch etwas mehr zahlen müssen, aber ich halte das für machbar.
Du kannst immer noch einen Gegenvorschlag machen, dass Du eben jetzt etwas weniger zahlst an BU (KU muss bleiben) und dafür länger, z.B. bis zum Schuleintritt (oder vollendetem 6. Lebensjahr).
Das Deine Ex-Partnerin mit wesentlich weniger Geld zufrieden ist glaube ich auch nicht, aber etwas weniger und dafür länger könnte eine Option sein.
VG Susi
Danke Susi, das werde ich heute beim Gespräch erläutern.
Nach meinem Gespräch beim Anwalt wird dieser folgendes Vorschlagen und meinte das hätten seinen Charme
500,-€ bis das Jüngste Kind 12 wird ohne Anrechnung zukünftiger Einkünfte meiner EX Partnerin.
Hoffnung stirbt zu letzt. Ansonsten muss man überlegen Steuer und Bonus raus zurechnen und nur bei tatsächlicher Zahlung anzurechnen bzw. dann einmal Zahlungen zu leisten.
Wir haben heute bereits eine Gewinnwarnung vom Vorstand per Post bekommen, denke nicht das es Bonus gibt. Dieser erhöht ja das mtl. Netto um fast 350,-
Das würde dann auch Drucke rausnehmen.
Gruß