Hallo,
aufgrund von Arbeitslosigkeit erhält die KM fürs Kind vom KV keinen KU, sondern UV vom JA. Dafür zahlt der KV ans JA einen Teil des KUs.
Jetzt nimmt der KV ab 07/20 wieder Arbeit auf + kann wieder KU in voller Höhe leisten.
Reicht es, wenn der KV ab 07/20 einfach wieder die KU-Zahlungen an die KM aufnimmt + die Zahlung ans JA einstellt o muss der KV das JA zwingend über die Arbeitsaufnahme informieren + muss ein "Ok" vom JA abwarten + muss bis dahin die anteilige Zahlung ans JA leisten?
Danke.
Gruß
Servus!
Ich würde mich mit dem JA abstimmen du danach KM informieren, sofern JA das nicht selbst in die Hand nimmt.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
hi @culluc,
ich würde - allein um (eventuelle) zukünftige Regressforderungen zu vermeiden oder auzuschließen - die UV-zahlende Stelle und die KM in geeigneter Weise (zB. Einschreiben) informieren, ab wann und in welcher Höhe Du die Unterhaltszahlungen wieder aufnimmst.
Wurdest Du - wegen Leistungsunfähigkeit für die Vergangenheit - von Unterhaltszahlungen freigestellt?
Wenn nicht, könnten allerdings auch Rückstände (sprich geleisteter UV) als Rückforderung auf Dich zukommenm....
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)