Hallo,
die Mutter hast bis zum 3. Geburtstag Anspruch auf betreuungsunterhalt. Auch wenn der von dir als mangelfall nicht geleistet werden kann ist sie doch dem Grunde nach unterhaltsberechtigt.
Damit bist du wieder in Stufe 1 einzugruppieren.
sophie
@annasophie hallo, danke für Deine Antwort!
Ich muss gestehen dass ich in dieser Sache nicht durchsteige, warum man hoch oder runtergruppiert/gestuft wird.
So wie sich das Schreiben liest:
da die DDT von zwei Berechtigten ausgeht, wären 100% / Gruppe 1 zu zahlen. Da mein Einkommen für zwei Berechtigte nicht ausreicht, d.h. Kind + KM, gibt es nur einen Berechtigten, das Kind, und dementsprechend wird man auf 105% / Gruppe 2 (was auch immer das alles heißen soll) hochgestuft und zahlt statt 287 eben 307€.
Wenn jetzt aber ein zweites Kind kommt, gibt es doch wieder zwei Berechtigte, wie die DDT es vorsieht, und damit müsste ich doch wieder auf 287€ (x 2) runtergestuft werden?
Ist das so der Sache nach richtig?
Damit bist du wieder in Stufe 1 einzugruppieren.
Achso, @annasophie, nach so 10x lesen verstehe ich Dich so, dass das JC mich gar nicht erst hätte hochstufen dürfen?
Wie gesagt, ich bin echt ahnungslos was diesen Themenbereich betrifft.
@patenthalse Nein, solange die KM einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt hat (im konkreten Fall, weil das Kind unter 3 ist) ist sie unterhaltsberechtigt. Dass letztlich nicht genügend Geld vorhanden ist und die KM deshalb keinen Unterhalt bekommt ändert nichts daran, dass sie unterhaltsberechtigt ist.
Gibt es ein weiteres Kind und ist das jüngste Kind unter 3, so gibt es 3 unterhaltsberechtigte Personen (2 Kinder und die KM).
Die DDT geht von 2 unterhaltsberechtigten Personen aus, deshalb ergibt Dein Einkommen die Stufe für den KU. Wären es weniger unterhaltsberechtigte Personen, z.B. wenn das Kind älter als 3 ist, dann ist die KM nicht mehr unterhaltsberechtigt, dann wäre es nur noch eine unterhaltsberechtigte Person und dann würde in der DDT eine Stufe hochgestuft.
Wenn Du nach Geburt des zweiten Kindes 3 unterhaltsberechtigte Personen hast, dann müsste es eine Stufe herunter gehen, es kann aber nie unter Mindestunterhalt heruntergestuft werden und deshalb bleibt es bei 2 mal Mindestunterhalt.
VG Susi
@susi64 Danke, so langsam habe ich es verstanden, so hoffe ich -- dann stimmt aber auch, was @annasophie schrieb (bzw wie ich es verstanden habe), nämlich dass die aktuelle Hochstufung gar nicht rechtens ist, da bereits in der aktuellen Situation zur Zeit der Berechnung durch das JC das Kind 1 unter 3 Jahre alt und KM damit grds. berechtigt = 2 Berechtigte = keine Höherstufung von bisher geleisteten 100% (?)
(Und auch ab Kind 2 im Juli, was jetzt noch nicht Grundlage der Berechnung war, sowieso nicht?)
D.h. ich muss dem Amt proaktiv zurückschreiben und das richtigstellen, denn schreiben muss ich denen ja spätestens nach der Geburt von Kind 2 eh zwecks Anpassung, dann kann man das ja auch gleich machen?
nämlich dass die aktuelle Hochstufung gar nicht rechtens ist, da bereits in der aktuellen Situation zur Zeit der Berechnung durch das JC das Kind 1 unter 3 Jahre alt und KM damit grds. berechtigt = 2 Berechtigte = keine Höherstufung von bisher geleisteten 100% (?)
Kann mir noch einer hierzu sagen, ob das so korrekt ist? Ich hab den Brief dazu ans JC fertig und würde die da ungerne mit Falschbehauptungen auf mich aufmerksam machen....
Danke!!
Hallo,
die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 unterhaltsberechtigten aus.
eine höherstufung kann bei nur einem unterhaltsberechtigten erfolgen. Eine Abstufung bei mehr als 2 unterhaltsberechtigten. Allerdings kann es nicht unter den mindestunterhalt gehen.
deswegen ist das ältere Kind noch keine 3 Jahre alte? Wenn ja, dann kann keine höherstufung erfolgen, da die Mutter des Kindes dem Grunde nach unterhaltsberechtigt ist.
sophie
@annasophie danke!!
Das Amt schrieb mir wortwörtlich:
"Die DDT weißt den Unterhalt bezogen auf zwei Berechtigte aus. Aufgrund ihres Einkommens sind Sie nur ihrer Tochter, nicht der Kindsmutter, zu Unterhalt verpflichtet. Damit haben Sie nur einen Unterhaltsberechtigten und es erfolgt eine Höhergruppierung von 100 auf 105%"
Fettdruck im Original.
Was ist denn davon zu halten??! Das ist doch diametral dem entgegengesetzt, was ihr hier schreibt. Was ihr schreibt, leuchtet mir aber viel mehr ein: die Unterhaltsberechtigung verschwindet ja nicht nicht dadurch dass sie nicht bedient werden kann...
Edit: das ältere Kind ist 23 Monate, also nicht mal 2, das jüngere Kind noch nicht geboren (Juli).
Du hättest schon längst Klarheit haben können indem Du einfach einen Rechtsanwalt fragst. Es würde Dir am Anfang ein kleines Honorar kosten aber Du wüsstest jetzt 100 % Bescheid was zu tun ist und welche Kosten auf Dich zu kommen. Fragst Du hier im forum 10 Leute dann bekommst Du auch 10 unterschiedliche Antworten und bist immer noch nicht schlauer.
Fakt ist einfach :Es wird finanziell eine schwere Zeit für Dich. Versuche schuldenfrei zu bleiben. Betreungsunterhalt wirst Du noch zusätzlich zum Kindesunterhakt zahlen müssen und das ist nicht gerade wenig.
Lass dich einfach einmal richtig von einem Fachanwalt beraten und dann hast du auch Klarheit.
Fragst Du hier im forum 10 Leute dann bekommst Du auch 10 unterschiedliche Antworten und bist immer noch nicht schlauer.
Frag zehn Anwälte, und du bekommst ebenfalls zehn unterschiedliche Antworten.
Die einzig verbindliche Antwort bekommt man vom zuständigen Familienrichter, und diese Antwort kann auch anders ausfallen als von uns oder von Anwälten vorhergesagt.
Betreungsunterhalt wirst Du noch zusätzlich zum Kindesunterhakt zahlen müssen und das ist nicht gerade wenig.
Wir reden im vorliegenden Fall allerdings erst mal "nur" darüber, ob es 100% oder 105% Unterhalt für ein einziges Kind ist - die Bezugsgröße ist also ein Einkommen, dass bei einem Kind für den Mindestunterhalt oder knapp darüber reicht. Kommt noch ein zweites Kind dazu, dann ergibt das mit Ach und Krach zweimal Mindestunterhalt, aber für Betreuungsunterhalt, oder gar für Betreuungsunterhalt aus der Preisklasse "und das ist nicht gerade wenig", ist da wohl eher kein Platz.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ein richtiger und guter Fachanwalt wird schon wissen was er seinem Mandanten erzählt und welche Schritte die richtigen sind als viele "Hobby" Anwälte hier im Forum.
Die Spielwiese ist groß für die Ämter falls der Vater nicht leistungsfähig ist. Nur weil das Geld im Moment nicht reicht heißt es nicht, dass es automatisch entrichtet ist. Mit viel Pech darf er sich noch einen Nebenjob suchen oder es gibt noch das fiktive Einkommen usw....
Ein richtiger und guter Fachanwalt wird schon wissen was er seinem Mandanten erzählt und welche Schritte die richtigen sind als viele "Hobby" Anwälte hier im Forum.
Wenn das so einfach wäre, müsste man keine Gerichte mehr haben. Dann müssten die beiden Anwälte beider Seiten zum gleichen Ergebnis kommen.
Und dann kommt dazu, dass es auch in dieser Zunft erstaunlich viele Schlümpfe gibt.
Die Anwältin der Ex meines Onkels hat meinem Onkel was über seine gesteigerte Erwerbsobliegenheit erzählt. Bei Ehegattenunterhalt. Kannste dir nicht ausdenken. Konnte mich schwer beherrschen sie zu fragen, ob sie vielleicht ein bisschen doof ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
eher die Einkommenshöhe und etwaige Möglichkeiten zur Änderung nach oben angesprochen werden könnten
Ich habe, aus verschiedenen Gründen, einer davon ist das Kindeswohl, nicht vor, weniger als Mindestunterhalt zu zahlen. Bald kommt ja ein zweites Kind, das sind dann 574€. Das muß ich auch bedenken in dieser Sache und der Konstruktion oben. Zur Zeit zahle ich ihr ja schwarz noch 400 als inoffiziellen BU. Das würde ich dann mit dem zweiten Kind in offiziellen KU umwandeln und ihr die verbleibenden ~113€ weiter schwarz geben
Wovon lebst DU eigentlich?
Naja, ich lebe im Haushalt meiner Eltern, auch wenn mir das als 40+ Jährigem natürlich ziemlich peinlich ist. Da habe ich allerdings & wiederum kaum Kosten, was es mir ermöglicht, diese Unterhaltssumme zu leisten.
Kommt noch ein zweites Kind dazu, dann ergibt das mit Ach und Krach zweimal Mindestunterhalt, aber für Betreuungsunterhalt, oder gar für Betreuungsunterhalt aus der Preisklasse "und das ist nicht gerade wenig", ist da wohl eher kein Platz.
Korrekt. Wie gesagt zahle ich bislang 100% Mindestunterhalt für ein Kind + 400 auf die Hand, was sich ab Juli in 2 x 100% Mindestunterhalt plus ~110€ auf die Hand verwandeln wird. BU steht denke ich völlig außer Frage.
Ein richtiger und guter Fachanwalt wird schon wissen was er seinem Mandanten erzählt und welche Schritte die richtigen sind als viele "Hobby" Anwälte hier im Forum.
Mirko das ist sicher richtig, aber in diesem Fall ist ja wenig zu verlieren. Ich habe jetzt das eingetütet mit einem "Streitwert" von 1 x 20€, und dem Amt einen Brief für die Akten geschrieben, und im Juli kommt das zweite Kind, und dann werden die Karten in dieser Sache eh neu gemischt, mit definitiv zwei Unterhaltsberechtigten.
Anwalt suche ich zur Zeit, und werde ich mir für den unterliegenden Umgangsfall besorgen, so es vors FamG geht, aber nicht für solche Petitessen.
Ich verdiene 800€ bereinigt Netto, keine weiteren Einkünfte.
Dann geh doch mal in eigener Sache zum JobCenter. Werde Aufstocker. Titulierten Unterhalt kannst dabei absetzen.
Rechtsgrundlage: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html
@tacheles danke.
Ich kann so für den Moment überleben. Das ist ein ganzer Blumenstrauß an Hintergrundinformationen der hier natürlich fehlt. Ich habe schon vor, demnächst mehr Geld zu verdienen, im Sinne einer Geschäftsidee die ich zur Zeit vorantreibe. Als Unterhaltsschuldner ist man besser sehr arm oder sehr reich, und bis letzteres eintritt, bin ich halt tatsächlich ersteres. Was dazwischen passiert, weiß ich noch nicht. Die Hauptsache ist, aus vielerlei Gründen, dass die Kinder ihren Unterhalt, und sei es nur der Mindest-, bekommen.
Solange das alles so für mich irgendwie machbar ist, will ich dem Steuerzahler nicht noch mehr zur Last fallen.
Zwecks der evtl. höherstufung auf 105 % fals die die KM nicht anerkennen wollen... du kannst auch mal in in die Leitlinien des zuständigen OLGs schauen. Ich bin bei mir bei 100 % (ein Kind) da bei 105% der bedarfskontrollbeitrag unterschritten wird.
Die Ämter stufen freiwillig nach unten niemals ab nur weil du denen einen schönen Brief geschickt hast. Alles selbst erlebt. Erst als mein Anwalt einen scharfen Brief geschrieben hat ging es plötzlich.