Die Ämter stufen freiwillig nach unten niemals ab nur weil du denen einen schönen Brief geschickt hast.
Unsinn. Die Heraufstufung durch das JC ist hier völlig daneben.
@ruffys danke, werde ich prüfen.
Es ist aber wie gesagt so, dass ab Juli ein zweites Kind da ist, und daher sich die ganze Sache eh auflösen wird auf 100% x 2 Kinder. Also das schlimmst vorstellbare ist, dass ich für einen Monat 20€ mehr zahle 🙂
@Mirko999 ich erhoffe mir gar nicht viel von dem Brief, ich will das nur zur Kenntnisnahme bzw Prüfung einreichen. Den Rest erledigt dann die normative Kraft des Faktischen mit zwei berechtigten Kindern, dann ist eh Ruhe im Karton, bzw soll mir das JC dann mal vorrechnen, wie ich bei meiner Einkommenssituation mehr als Mindestunterhalt für die beiden zahlen soll.
LG, PH
Der Kindesunterhalt ist nach den bisherigen Angaben nicht tituliert.
Das ist übrigens korrekt.
Das mit dem BU (der eigentlich dem Sinn nach keiner ist, sondern eher gemeint als "erweiterter KU") macht mir auch Bauchschmerzen*. Aber auch hier hoffe ich, dass man diese Zusatzzahlung mit dem zweiten Kind zumindest größtenteils legalisieren kann.
*hier besteht natürlich das Dilemma bzw das Spannungsverhältnis zwischen dem Thema Sozialbetrug zu Lasten des Steuerzahlers einerseits und angemessene finanzielle Zuwendung für das Kind andererseits, wobei eben das zusätzlich gezahlte Geld direkt mit dem H4 verrechnet und somit dem Kind nicht mehr zugute kommen würde. Naja, in zwei Monaten spätestens ist das auch Geschichte.
Hallo,
sich wegen 20 Euro mit dem JC streiten bringt nichts. Trotzdem ist es richtig, dass Du auch jetzt schon 2 unterhaltsberechtigte Personen hast.
Die Tatsache, dass Du dann aber 2 mal Mindestunterhalt zahlen willst könnte das Amt auch auf "dumme Gedanken" bringen. Wenn Du nämlich für 2 mal Mindestunterhalt leistungsfähig bist wieso zahlst Du dann jetzt keinen BU?
Das JC kann die KM auffordern BU zu fordern. BU kann aber nicht rückwirkend gefordert werden, so dass es bei den 20 Euro bleibt.
Die Interessen des JC liegen dabei nur darauf, dass das JC eine Unterhaltszahlung auf H4 anrechnet und entsprechend weniger zahlt.
Sozialbetrug begeht die KM wenn sie Deinen "erweiterten KU" nicht angibt, aber nicht Du. Du kannst Geld schenken wem Du willst.
VG Susi
Wenn Du nämlich für 2 mal Mindestunterhalt leistungsfähig bist wieso zahlst Du dann jetzt keinen BU?
Daher weiß das JC ja auch nichts über die bestehende Schwangerschaft, geht sie ja auch nix an. Über die €400 wissen sie natürlich auch nichts, sonst wäre bereits die Hölle los.
Das JC kann die KM auffordern BU zu fordern. BU kann aber nicht rückwirkend gefordert werden, so dass es bei den 20 Euro bleibt.
Aber das wäre doch auch Unsinn, bei meinem Einkommen. Selbst wenn man mir 600€ Wohnwertvorteil einfach unterstellt, hab ich halt nur 1400€ unbereinigtes Netto. Fordern können die ja, dann verweist man (bzw Frau) auf die vorliegende jüngste Offenlegung des Einkommens des UH Schuldners ggü dem JC, und dann sollen die das mal fordern.
Ich hab ja nicht umsonst dem Bescheid jetzt widersprochen bzw um Prüfung gebeten, da ich eben NICHT 20€ mehr zahlen kann und will, vor allem nicht wenn das von nun an in Beton gegossen werden soll und "etabliert wird".
Sozialbetrug begeht die KM wenn sie Deinen "erweiterten KU" nicht angibt, aber nicht Du. Du kannst Geld schenken wem Du willst.
Das ist mir bekannt. Deshalb. Und ihr ist das auch bekannt. Wie gesagt, ich hoffe auf die baldige Legalisierung durch neuerliche Kindsgeburt. Solange habe ich eben moralische Bauchschmerzen, aber keine juristischen.
Das ist kein Bescheid, sondern eine stinknormale zivilrechtliche Aufforderung zur Zahlung von Unterhalt. Schwachsinnigerweise jedoch incl. Heraufstufung. Wenn auch eine Titulierung der geforderten 105% verlangt wurde, hätte man einfach nur eine Urkunde über 100%, also ohne Stufung, ausstellen lassen können. Das wäre dann sozusagen die Antwort/der Widerspruch gewesen. Das hätten die geschluckt.
Gruss von der Insel
Auf welcher Insel ist der jetzt?