Hat jemand schon Information wo sich das hin entwickelt?
- Massive Kostensteigerungen
- 18,-€ pro Kind mehr b 2023
- Kinderzuschlag muss Mutter diesen Beantragen und wird er dann beim Unterhalt angerechnet?
- Antrag Wohngeld von Kindsmutter und wird das mit Angerechnet?
Gruß
Hat jemand schon Information wo sich das hin entwickelt?
- Massive Kostensteigerungen
- 18,-€ pro Kind mehr b 2023
- Kinderzuschlag muss Mutter diesen Beantragen und wird er dann beim Unterhalt angerechnet?
- Antrag Wohngeld von Kindsmutter und wird das mit Angerechnet?
Gruß
Wird ein Kinderzuschuß bewilligt, dann gilt dieser als Einkommen des Kindes (Beschluß BGH, Az. XII ZB 512/19) und ist auf dessen Unterhaltsbedarf anzurechnen, d.h. Du kannst ihn vollständig vom Unterhalt abziehen:
Zahlbetrag = KU gemäß DDT - 1/2*Kindergeld - Kinderzuschuß
Sollte die KM Wohngeld beantragen, dann ist das für den KU irrelevant. Gemäß Subsidaritätsprinzip ist der KU vorrangig zu zahlen und der KU fließt in diesem Fall als Einkommen mit in die Berechnung des Wohngelds ein.
VG Susi
Kurze Frage dazu, muss die Mutter Kinderzuschlag beantragen wenn dieser ihr zustehen würde?
Dann müsste ich ja weniger bezahlen?
Zu deiner obigen Frage muss ein andere antworten.
Aber selbst wenn sie diesen Beantragt, es sollte sehr schwer werden die Mutter zur offen legung ihrer Einkünfte (Steuererklärung) zu bringen.
Kinderzuschlag muss beantragt werden, siehe hier:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer
Kinderzuschlag muss beantragt werden, siehe hier:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer
Ich finde nicht das "muss" ?
Aber generell ist das ein Wichtiges Thema für sehr viele Unterhaltszahler?
Wo bekommt man genauere Auskunft? Jugendamt? Die Mutter bekommt ca. 1400,-€ netto und kein Vermögen zahlt ca. 800,-€ Miete. und bekommt für die Kinder Insgesamt 1460,- (drei Kinder) eines in Ausbildung und wohnt bei ihr.
Ob Sie Wohngeld usw. bekommt weiß ich nicht (hat ja auch kein Einfluss) und ob sie sogar schon Kindergeldzuschlag bekommt weiß Man(n) ja auch nicht.
Wie vorgehen?
Im verlinkten Artikel 1. Absatz, 2. Satz:
Der Antrag auf Kinderzuschlag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden.
Das heißt aber nur, dass ein gesonderter Antrag erforderlich ist und nicht, dass man verpflichtet ist den Kinderzuschlag zu beantragen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das heißt aber nur, dass ein gesonderter Antrag erforderlich ist und nicht, dass man verpflichtet ist den Kinderzuschlag zu beantragen.
LG LBM
Verstehe es nicht ganz, wenn ich den Unterhalt nicht zahlen kann muss alles Unternommen werden das es geht. Andersherum muss nicht alles getan werden?
wie würde so eine Berechnung dann aussehen?
Kindesunterhalt 360,- 45% davon werden angerechnet - Kinderzuschlag angenommen 100,-€ dann müsste ich noch 260,-€ zahlen? Hat das noch keiner bisher umgesetzt?
Wenn deine ex Harzt oder zu viel verdient sollte sie den Zuschlag nicht erhalten...
Währe sie im Rahmen und bekommt ihn hätte sie keinen Anspruch auf andere Leistungen wo wesentlich mehr Geld rum kommen würde.
Antwort besteht nur aus kurzem überfliegen einiger Seiten.
Das heißt aber nur, dass ein gesonderter Antrag erforderlich ist und nicht, dass man verpflichtet ist den Kinderzuschlag zu beantragen.
LG LBM
Ja, klar. Ich hatte die Frage anders verstanden. Nämlich, ob man den Kinderzuschlag bei Anspruch quasi automatisch bekommt oder das eine Antragsleistung ist.
Hat jemand schon Information wo sich das hin entwickelt?
- Massive Kostensteigerungen
- 18,-€ pro Kind mehr b 2023
- Kinderzuschlag muss Mutter diesen Beantragen und wird er dann beim Unterhalt angerechnet?
- Antrag Wohngeld von Kindsmutter und wird das mit Angerechnet?
Gruß
Wird ein Kinderzuschuß bewilligt, dann gilt dieser als Einkommen des Kindes (Beschluß BGH, Az. XII ZB 512/19) und ist auf dessen Unterhaltsbedarf anzurechnen, d.h. Du kannst ihn vollständig vom Unterhalt abziehen:
Zahlbetrag = KU gemäß DDT - 1/2*Kindergeld - Kinderzuschuß
Sollte die KM Wohngeld beantragen, dann ist das für den KU irrelevant. Gemäß Subsidaritätsprinzip ist der KU vorrangig zu zahlen und der KU fließt in diesem Fall als Einkommen mit in die Berechnung des Wohngelds ein.
VG Susi
Sofern hier Kinderzuschuss und Kinderzuschlag das selbe sind, ist der Kinderzuschlag seit 2021 nicht mehr Unterhaltsrelevant und nicht mehr anteilig abzugsfähig.
Das im Juni 2021 verabschiedete „Kitafinanzhilfeänderungsgesetz“ stellt versteckt und lapidar fest: „Unterhaltspflichten werden durch den Kinderzuschlag nicht berührt.“ ( Im Klartext heißt das, der KiZ kann nicht wie das Kindergeld hälftig auf den Unterhalt angerechnet werden.