Selbstbehalt 2023
 
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Selbstbehalt 2023

 
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Hat jemand schon Information wo sich das hin entwickelt? 

- Massive Kostensteigerungen

- 18,-€ pro Kind mehr b 2023

- Kinderzuschlag muss Mutter diesen Beantragen und wird er dann beim Unterhalt angerechnet?

- Antrag Wohngeld von Kindsmutter und wird das mit Angerechnet?

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2022 10:16
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Das würde mich auch interessieren. Denke es wird eine null Runde beim Gehalt geben. Ich bin fast am Limit mit den Zahlungen. Fürchte aber es wird deutlich mehr werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2022 10:52
akoser, akoser and akoser reacted
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert
Geschrieben von: @akoser

Hat jemand schon Information wo sich das hin entwickelt? 

- Massive Kostensteigerungen

- 18,-€ pro Kind mehr b 2023

- Kinderzuschlag muss Mutter diesen Beantragen und wird er dann beim Unterhalt angerechnet?

- Antrag Wohngeld von Kindsmutter und wird das mit Angerechnet?

Gruß

Wird ein Kinderzuschuß bewilligt, dann gilt dieser als Einkommen des Kindes (Beschluß BGH, Az. XII ZB 512/19) und ist auf dessen Unterhaltsbedarf anzurechnen, d.h. Du kannst ihn vollständig vom Unterhalt abziehen:

Zahlbetrag = KU gemäß DDT - 1/2*Kindergeld - Kinderzuschuß

Sollte die KM Wohngeld beantragen, dann ist das für den KU irrelevant. Gemäß Subsidaritätsprinzip ist der KU vorrangig zu zahlen und der KU fließt in diesem Fall als Einkommen mit in die Berechnung des Wohngelds ein.

VG Susi

 

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2022 15:30
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Kurze Frage dazu, muss die Mutter Kinderzuschlag beantragen wenn dieser ihr zustehen würde? 

Dann müsste ich ja weniger bezahlen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2022 15:54
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Zu deiner obigen Frage muss ein andere antworten.

Aber selbst wenn sie diesen Beantragt, es sollte sehr schwer werden die Mutter zur offen legung ihrer Einkünfte (Steuererklärung) zu bringen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2022 19:35
(@lortaro)
Schon was gesagt Registriert

Kinderzuschlag muss beantragt werden, siehe hier:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2022 20:18
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @lortaro

Kinderzuschlag muss beantragt werden, siehe hier:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer

Ich finde nicht das "muss" ?

 

Aber generell ist das ein Wichtiges Thema für sehr viele Unterhaltszahler?

Wo bekommt man genauere Auskunft? Jugendamt? Die Mutter bekommt ca. 1400,-€ netto und kein Vermögen zahlt ca. 800,-€ Miete. und bekommt für die Kinder Insgesamt 1460,- (drei Kinder) eines in Ausbildung und wohnt bei ihr.

Ob Sie Wohngeld usw. bekommt weiß ich nicht (hat ja auch kein Einfluss) und ob sie sogar schon Kindergeldzuschlag bekommt weiß Man(n) ja auch nicht.

 

Wie vorgehen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2022 14:39
(@lortaro)
Schon was gesagt Registriert

Im verlinkten Artikel 1. Absatz, 2. Satz:

Der Antrag auf Kinderzuschlag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2022 19:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das heißt aber nur, dass ein gesonderter Antrag erforderlich ist und nicht, dass man verpflichtet ist den Kinderzuschlag zu beantragen. 

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2022 05:39
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @lausebackesmama

Das heißt aber nur, dass ein gesonderter Antrag erforderlich ist und nicht, dass man verpflichtet ist den Kinderzuschlag zu beantragen. 

LG LBM 

Verstehe es nicht ganz, wenn ich den Unterhalt nicht zahlen kann muss alles Unternommen werden das es geht. Andersherum muss nicht alles getan werden? 

wie würde so eine Berechnung dann aussehen?

Kindesunterhalt 360,-  45% davon werden angerechnet - Kinderzuschlag angenommen 100,-€ dann müsste ich noch 260,-€ zahlen? Hat das noch keiner bisher umgesetzt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2022 08:39




(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Wenn deine ex Harzt oder zu viel verdient sollte sie den Zuschlag nicht erhalten...

Währe sie im Rahmen und bekommt ihn hätte sie keinen Anspruch auf andere Leistungen wo wesentlich mehr Geld rum kommen würde. 

Antwort besteht nur aus kurzem überfliegen einiger Seiten.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2022 09:56
(@lortaro)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @lausebackesmama

Das heißt aber nur, dass ein gesonderter Antrag erforderlich ist und nicht, dass man verpflichtet ist den Kinderzuschlag zu beantragen. 

LG LBM 

Ja, klar. Ich hatte die Frage anders verstanden. Nämlich, ob man den Kinderzuschlag bei Anspruch quasi automatisch bekommt oder das eine Antragsleistung ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2022 12:10
(@ruffys)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @susi64
Geschrieben von: @akoser

Hat jemand schon Information wo sich das hin entwickelt? 

- Massive Kostensteigerungen

- 18,-€ pro Kind mehr b 2023

- Kinderzuschlag muss Mutter diesen Beantragen und wird er dann beim Unterhalt angerechnet?

- Antrag Wohngeld von Kindsmutter und wird das mit Angerechnet?

Gruß

Wird ein Kinderzuschuß bewilligt, dann gilt dieser als Einkommen des Kindes (Beschluß BGH, Az. XII ZB 512/19) und ist auf dessen Unterhaltsbedarf anzurechnen, d.h. Du kannst ihn vollständig vom Unterhalt abziehen:

Zahlbetrag = KU gemäß DDT - 1/2*Kindergeld - Kinderzuschuß

Sollte die KM Wohngeld beantragen, dann ist das für den KU irrelevant. Gemäß Subsidaritätsprinzip ist der KU vorrangig zu zahlen und der KU fließt in diesem Fall als Einkommen mit in die Berechnung des Wohngelds ein.

VG Susi

 

Sofern hier Kinderzuschuss und Kinderzuschlag das selbe sind, ist der Kinderzuschlag seit 2021 nicht mehr Unterhaltsrelevant und nicht mehr anteilig abzugsfähig.

Das im Juni 2021 verabschiedete „Kitafinanzhilfeänderungsgesetz“ stellt versteckt und lapidar fest: „Unterhaltspflichten werden durch den Kinderzuschlag nicht berührt.“ ( Im Klartext heißt das, der KiZ kann nicht wie das Kindergeld hälftig auf den Unterhalt angerechnet werden.

https://www.buzer.de/gesetz/14758/a273598.htm

 

Bundeskindergeldgesetz 6c

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2022 15:04