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Selbstbehalt bei Unterbringung wegen ADHS

 
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Ich weiss nicht ob dies hier rein passt , aber ich habe eine Frage für eine Freundin von mir

Ihr Sohn ist zur Zeit 11 Jahre alt und in einer psychologischen Kinderklinik zur medikamentösen Neueinstellung, da er seit seinen dritten Lebensjahr nachweislich an ADHS leidet. Die Diagnose ist fest und nachweislich mehrfach bestätigt, da alle zwei Jahre eine Überprüfung der Medikation war.
Auffälligkeiten: Agressionen, Depressionen , Probleme im schulischen Bereichen, mehrfacher Diebstahl, Probleme beim sprachlichen Ausdruck und dadurch wird er dann Aggressiv gegenüber anderen . Akute leseschwäche aber mathematisch genialst.

Ihr wurde mitgeteilt dass es langfristig besser für Ihren Sohn ist und wäre , dass dieser in eine speziellen Schule bzw. Einrichtung gehen sollte damit er eine bessere Betreuung und Förderung bekommen kann, damit er ned auf der Strecke bleibt oder sozial abdriftet.

Meine Frage hierzu an euch in der Runde wie ist es in einen solchen Fall mit den Kosten und den Selbstbehalt, da Sie eh schon klamm bei Kasse ist, weil EX-Mann keinen Unterhalt zahlt und dafür das Sozialamt bzw. die ARGE einspringt und sie bekommt auch Wohngeld.
Sie ist berufstätig und arbeitet Teilzeit ( drei halbe Vormittage bei einer Bank )seid vier Jahren in Behandlung bei einen Therapeuten wegen BurnOut und der extremen psychischen Belastung durch Ihren Sohn.

Kann einer hierzu nen Tipp geben wie hoch Ihr Selbstbehalt sein wird und auch wie es sich verhält mit den Kosten der Unterbringung wer diese zu begleichen hat, ihr Ex ist ja nicht leistungsfähig, da er noch zwei weitere Kinder hat und keinen Unterhalt leisten kann.

ABR und Sorgerecht liegen bei Ihr.

Wie ist verhält es sich mit den Kosten für den Besuch bei Ihren Sohn wenn er entfernt untergebracht sein sollte wer wird diese tragen?

Kann sie vom Amt her wieder zur vollzeitigen Arbeit herangezogen werden , da sie nur Teilzeit arbeitet zur Zeit?
Wohnungskosten bei Ihr da sie ja eine große Wohnung hat mit knapp 75m Wohnfläche aber mit Zuzahlung vom Amt diese nur halten kann

Ich danke schon mal im Vorfeld für eure Tipps und Hinweise hierzu

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2010 03:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ihr Mindest-SB dürfte wie bei anderen Pflichtigen bei 900€ liegen. Ich könnte mir aber vorstellen, das hier ähnlich gerechnet wird wie beim betreuten Wohnen nach SGB VIII. Den Mindest-KU vorausgesetzt wird hier rund die Hälfte der dann noch verbleibenden Verteilmasse als Mehrbedarf berücksichtigt. Eine auswärtige Unterbringung bedeutet aber auch, dass der Mindest-UH auf 640€ steigt (670€ ab 2011). Das KG wird hierbei voll verrechnet.

Sie ist berufstätig und arbeitet Teilzeit ( drei halbe Vormittage bei einer Bank )seid vier Jahren in Behandlung bei einen Therapeuten wegen BurnOut und der extremen psychischen Belastung durch Ihren Sohn.

Wenn sie wegen einer attestierten Erkrankung vermindert arbeitet wird sie wohl kaum zu einer 40Stunden-Woche verdonnert werden (können). Falls es ihre eigene Wahl ist, dann schon.

Die Fahrkosten sind ihr eigenes Ding. Eventuell können diese im bestimmten Umfang einkommensmindernd berücksichtigt werden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2010 14:50