Ersteinmal ein Hallo in die Runde,
ich bin etwas entsetzt seit mich die Unterhaltsvorschusskasse anschrieb und seitdem ständig auf der Suche nach Informationen und ähnlichen Fällen. Aber das Feld scheint echt ein sehr weites zu sein...
Da mich ja noch keiner kennt, hier eine kurze Einführung (ok, schlechte Wortwahl, damit fing ja alles an):
Mein Sohn ist 12, mit der KM war ich in etwas beziehungsähnlichem bis er ungefähr 4 war. Wir haben nie zusammen gewohnt und von der "großen Liebe" waren wir auch ein paar Schritte entfernt, aber wie ein Kind trotzdem entstehen kann, muss ich hier wahrscheinlich keinem erklären ?!
Wir hatten vor und nach der Trennung einen Deal über den Unterhalt plus Sonderzahlungen, wenn was ansteht oder es gerade in der Selbstständigkeit gut läuft. KG bekommt sie komplett. Das hat bis Anfang dieses Jahres ok geklappt, letztes Jahr war schon holperig, aber unterm Strich ok.
Ich habe mir nie Gedanken gemacht, was mein Einkommen angeht da es nie wirklich üppig war, aber zum Leben und zahlen hat es gereicht.
Nun hat die KM einen Antrag bei der Unterhaltsvorschusskasse gestellt, da holperig bis schlecht ihr nicht gereicht hat.
Die haben logischerweise alle Unterlagen eingefordert und siehe da, ich liege knapp unter dem Selbstbehalt mit 1.200 nach Abzug von Krankenkasse und Einkommenssteuer auf die letzten 3 eingereichten Jahre.
Rückwirkend sogar schon seit ein paar Jahren, aber da habe ich ja immer gezahlt. Ich weiß dass sich das nicht zurückfordern oder anrechnen kann, will ich auch gar nicht.
Nun schreiben die mir vom Amt, dass der Selbstbehalt für sie uninteressant ist (natürlich nicht so formuliert), da ich einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliege und sollte ich nicht zahlen, sie mich zwingen können meine Selbstständigkeit aufzugeben und in ein Angestelltenverhältnis zu wechseln oder einen Nebenjob anzunehmen. Oder aber noch krasser, ein fiktives Einkommen aufgrund meiner Qualifikation annehmen und den Unterhalt danach festlegen.
Wozu gibt es dann diesen Selbstbehalt, wenn er faktisch nicht existiert ?
Ich ziehe mit der Firma bald um, zahle da weniger Miete, dann könnte ich auch wieder zahlen, aber das scheint die UVK nicht so richtig zu interessieren wenn ich deren Schreiben richtig deute.
Eine aus dem Nichts in 3 Jahren aufgebaute Firma, die jährlich stetig mehr Gewinn erwirtschaftet, aufgeben zu müssen, scheint mir, gerade in der heutigen Zeit, etwas schwachsinnig und realitätsfremd ?!
Da die KM auch nicht vorher mit mir gesprochen hat, sondern mich nur danach informiert hat, würde ich dann jetzt gerne den rechtlichen Rahmen ausschöpfen (solange die UVK zahlt und sie nicht in Not gerät) nur dann zahlen zu müssen, wenn ich auch muss. Ihr kennt das sicherlich, dass ab einem gewissen Punkt auch Väter mal zickig werden können ?!
Das Tuch zwischen ihr und mir ist schon seit Jahren zerschnitten, das ist zwar schade, aber global gesehen, egal. Sie hat auch schon seit Jahren einen neuen, also fehlt dem kleinen Mann zumindest keine Vaterfigur im täglichen Leben und mich hat er ja auch noch und kennt es seit damals nicht anders. Nicht schön, aber Beziehungen ausschließlich zum Wohle des Kindes werden von denen ja auch durchschaut...
Aufgrund gesundheitlicher und familiärer Einschränkungen kann ich auch tatsächlich nur diesen Job in dieser Form wahrnehmen, aber wie soll ein Arzt das formulieren, dass ich eh schon über 50 Stunden pro Woche arbeite und familiär eingespannt bin, es mir aber dennoch nicht möglich wäre einen anderen Job zu machen ?
Und gibt es evtl. Fristen was den Zwang zu was anderem betrifft ? Habe mal was von 2 Jahren gelesen, aber keine wirkliche Quelle dazu finden können. Die UVK interessieren ja nur Urteile o.ä..
Vielleicht gibt es hier ja einen reichen Erfahrungsschatz aus leidvoller Erfahrung ? Würde mich sehr freuen.
Moin,
mMn hat die UHV Kasse recht.
Eine Selbständigkeit muss den Mindestunterhalt sichern und wenn man über Jahre am Selbstbehalt kratzt kann die Selbständigkeit aus Hobby verbucht werden und der Übergang in ein Angestelltenverhältnis (oder eben die Aufnahme eines Nebenjobs, bis die Selbständigkeit genug abwirft) verlangt werden.
Und das finde ich auch völlig logisch, sonst könnten ja Millionen Unterhaltsverpflichtete ihren Hobbies nachgehen, die als Selbständigkeit deklarieren und der Staat müsste einspringen.
Das ist jetzt ein wenig salopp ausgedrückt aber verdeutlicht das Problem.
Das du familiär eingespannt bist interessiert in dem Zusammenhang nicht.
Ich bin also bei Meinung, die UHV Kasse hat recht.
Was sind denn das für familiäre Verpflichtungen, kann man nicht vorübergehend einen Nebenjob annehmen, bis die Selbständigkeit genug abwirft?
Wann ist denn das laut deinem Businessplan der Fall?
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Auch Moin,
die familiären Verpflichtungen sind die Pflegeunterstützung meiner ü80 Eltern, was auch beim Pflegegrad Gutachten hinterlegt ist.
Und selbstständig bin ich seit über 20 jahren und es gab immer Höhen und Tiefen, aber die UVK interessiert ja nur die letzten 3 Jahre. Da existiert auch kein Businessplan, da es spätesten in knapp 7 Monaten auch etwas an Auszahlungen aus Sparverträgen gibt, die es dann eh hinfällig machen das es finanziell knapp ist. War halt nur fest angelegt und nicht kündbar.
Wie gesagt, es ging über 10 Jahre gut und ich will mich auch nicht drücken, wenn es passt, aber wenn mal eine Durststrecke existiert, sollte doch sowas auch gelten ?
Mir ist ja bewusst, dass gerade Selbstständige das viele Jahre genutzt haben, um den Unterhalt klein zu rechnen und das nur bedingt bis gar nicht ok ist.
Ja, aber bist du denn aus Pflege für deine Eltern in diesem Gutachten erwähnt ist so?
Leben die Eltern mit dir zusamme versteh mich nicht falsch, ich finde das gut, dass du pflegst aber auch da muss es ja einen Nachweis geben.
Sonst wird es wahrscheinlich nicht berücksichtigt.
Und wenn es doch in 7 Monaten Geld gibt, kannst du nicht mit einem Nebenjob überbrücken?
Es ist eben so, dass ihr beide euch natürlich über Unterhalt einigen könnt aber sobald Steuergelder ins Spiel kommen wird genau geprüft.
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Ja, aber bist du denn aus Pflege für deine Eltern in diesem Gutachten erwähnt ist so?
Leben die Eltern mit dir zusamme versteh mich nicht falsch, ich finde das gut, dass du pflegst aber auch da muss es ja einen Nachweis geben.
Sonst wird es wahrscheinlich nicht berücksichtigt.
Das wird grundsätzlich nicht berücksichtigt, sagt:
Die von der Antragsgegnerin geleistete Pflege der Mutter entbindet sie nicht von der sie im Rahmen des Kindesunterhalts treffenden Erwerbsobliegenheit. Der Antragsteller geht der Mutter der Antragsgegnerin im Rang vor ( § 1609 Nr. 1, 6 BGB ; vgl. Senatsbeschluss vom 9. März 2016 - XII ZB 693/14 -FamRZ 2016, 887Rn. 22). Auch die für weitergeleitetes Pflegegeld geltende Anrechnungsregelung des § 13 Abs. 6 Nr. 1 SGB XI erlaubt keinen Rückschluss auf einen Vorrang der Pflegetätigkeit vor der im Interesse des Kindes gebotenen Erwerbstätigkeit.
Hallo,
wenn es die ganze Zeit so gelaufen ist, dann ist es natürlich verständlich, wenn Du jetzt entsetzt bist. Aber auch die KM hat eben verstanden, dass sie durchaus mehr Geld haben könnte und wenn Du nicht zahlst/zahlen kannst, dann hat sie immer die Möglichkeit UHV zu beantragen.
Die UHV-Kasse prüft dann nach den gesetzlichen Regelungen inwieweit Du leistungsfähig bist. Leistungsfähigkeit ergibt sich aus Deinem Einkommen und Deinen Möglichkeiten Geld zu verdienen.
Offensichtlich reicht Dein Einkommen nicht aus, um Unterhalt zu leisten. Dann wird geprüft inwieweit Du anderweitig zu mehr Geld kommen kannst. Die zulässigen Wege sind eine Nebentätigkeit oder eben ein Angestelltenarbeitsverhältnis.
Die UHV-Kasse muss sich nicht auf die Zukunft vertrösten lassen. Wenn Du das Sparkonto jetzt nicht kündigen willst, dann steht es Dir frei einen Kredit aufzunehmen den Du ggf. mit der Spareinlage absichern kannst.
Ob Du mit der KM verheiratet warst ist egal, es ist Dein Kind und unterhaltsrechtlich ist das Kind vorrangig vor den Eltern.
Aus meiner Sicht wird die UHV-Kasse Dir die volle Summe des UHV anrechnen und zunächst werden Schulden auflaufen. Die UHV-Kasse kann aber auch eine Pfändung versuchen.
Natürlich ist es nicht einfach, wenn man seine Eltern unterstützt, aber rein rechtlich ist an der Entscheidung der UHV-Kasse nichts auszusetzen.
VG Susi
Danke erstmal für eure Einschätzungen, speziell im Fall der Pflege hätte ich nicht damit gerechnet, dass es unterm Strich egal ist.
Wie Eingangs erwähnt, gibt es noch gesundheitliche Einschränkungen, dazu habe ich schon einen Termin, aber wie es den Anschein macht, würde das auch ein maximaler Spießrutenlauf werden und bringt mich wieder zur Eingangsfrage, was der Selbstbehalt für einen Sinn hat, wenn er eh ausgehebelt wird ?!
Der Selbstbehalt hat den Sinn, Menschen die wirklich nicht mehr können, einen Rest zu belassen.
Dem Geringverdiener zB, der trotz Vollzeitjob oder/und Nebenjob dennoch nicht den vollen Unterhalt für alle Unterhaltsberechtigten aufbringen kann.
In deinem Fall gibt es aber die Klippe, dass deine Selbstständigkeit dich und deine Unterhaltsgläubiger nicht ernährt und man prüfen müsste, ob ein Vollzeitjob als Angestellter das aber könnte. Deine Ruhe würdest du haben, wenn du eben einen Nebenjob finden würdest, der den Mindestunterhalt oder wenigstens den in Höhe des UHV sichert.
So zahlt der Staat für dein "Hobby" Selbstständigkeit. Also auch alle anderen Steuerzahler hier.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Harter Tobak, meine Selbstständigkeit als Hobby zu bezeichnen, obwohl du die Rahmenbedingungen gar nicht kennst das ist ziemlich unpassend.
Ich hatte eigentlich gehofft, etwas an nettem Austausch zu erhalten, da es mir auch nicht darum geht, die Zahlungen zu vermeiden, sondern in Zeiten, wo es nicht rund läuft Hilfe zu erhalten. Aber scheinbar war das ein Trugschluss.
Mit der Steuergeschichte wäre ich auch etwas zurückhaltender, denn Steuern habe ich in meinem Leben durchaus genug schon bezahlt und bin einfach aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht zu was anderem in der Lage derzeit.
Wird sich auch wieder ändern, aber das geht halt nicht von heute auf morgen. Und um eben keine Steuerleistungen in Anspruch zu nehmen, arbeite ich dennoch so wie es mir möglich ist.
Moin,
aber du wolltest doch fundierten Rat.
Und als Hobby bezeichnen deine Selbständigkeit nicht wir, sondern für gängige Rechtsprechung.
Und zwar nicht deswegen, weil die Tätigkeit an sich abgewertet werden soll sondern weil die so wenig abwirft.
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Deshalb steht Hobby auch in "-". Fakt ist, wenn du Unterhaltsverpflichtungen hast, kannst du dich nicht auf eine wirtschaftlich nicht ausreichend effiziente Selbstständigkeit berufen, wenn du mit anderen Tätigkeiten diesen Verpflichtungen aus eigener Kraft nachkommen könntest.
Deine Frage war, wofür der Selbstbehalt gedacht war. Die habe ich dir beantwortet. Nicht für Fälle wie deine, sondern für Fälle, in denen die Erwirtschaftung von für den Unterhalt ausreichendem Einkommen wirklich nicht möglich ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ja, ich bat um Rat und habe mich dafür auch bedankt. Dass mir einige Hinweise dazu nicht gefallen, liegt an der Rechtsauslegung, die ich anders interpretieren würde, aber scheinbar damit eher in einem kleineren Kreis bin.
Wie gesagt, ihr kennt nicht die ganzen Hintergründe, die ich auch nicht einfach so im Netz breit treten möchte, vielleicht ist meine Sichtweise deshalb noch eine andere.
Aber es zeigt mir zumindest, worauf ich mich bei der UVK einstellen kann und dass tolle Tips wie "dann geh doch einfach mal raus oder such dir was zur Entspannung" mich weiterhin begleiten werden und ich mir im nächsten Leben lieber ein Bein breche und damit 6 Jahre zu tun habe, weil man das ja sehen kann und "mental health" irrelevant ist.
Und bis doch, muss man Verfassungsbeschwerde einlegen
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/11/rk20201109_1bvr069720.html
Wie gesagt, Danke dennoch.
Da wirst du in den sauren Apfel beißen müssen. Es interessiert niemanden woher du das Geld bekommst. Deine Firma interessiert die auch nicht. Gehst du arbeiten und machst nur 35 Stunden Woche können sie dich auf 48 Stunden hochstufen. Machst du 48 Stunden Woche und das Geld reicht trotzdem nicht "empfehlen" sie dir einfach etwas anderes zu machen.
Völlig egal wie du es drehst, zahlen wirst du müssen.
Kannst du noch nicht mal den Mindestunterhalt zahlen?
Das wären glaube ich etwa 460 Euro. Wenn du den zahlst lassen sie dich auch in Ruhe, so dass du dich dann weiter auf deine Firma konzentrieren kannst