Hallo,
mir wurde dieses Forum empfohlen und da ich wirklich durch den Wind bin, hoffe ich, dass mir jemand helfen/erklären kann.
Ich habe 2 Kinder, 11 und 15 von 2 Vätern. Beide Väter zahlen keinen Unterhalt mehr, es besteht eine Beistandsschaft, aber außer das der Sachbearbeiter 5 x gewechselt hat, ist nicht viel passiert.
Ich arbeite Vollzeit, habe ein Einkommen von € 1.600,00, Klasse II mit 2 Kindern.
Aufgrund des fehlenden Unterhaltes in Gesamthöhe von roundabout € 700/Monat bin ich finanziell immer weiter in die Abwärtsspirale gekommen, so dass ich mich jetzt entschieden habe, in eine Privatinsolvenz zu gehen.
Gegen beide Väter liegt ein Unterhaltstitel vor.
Meine große Tochter und ich haben große Probleme, so dass es wohl wahrscheinlich sein wird, dass sie in der Zukunft woanders wohnen wird, momentan ist sie bei den Großeltern, Termin beim JA steht um über die weiteren Schritte zu reden.
Da mein Vater mir gleich "Kindsunterhalt, Kindergeld" an den Kopf "geknallt" hat, habe ich jetzt, verständlicherweise Angst und habe gegoogelt, aber nicht wirklich was gefunden.
Ich habe für beide Kinder das alleinige Sorgerecht.
Netto: € 1.6000,00 + Kindergeld
Abzüge jeden Monat: € 1.152,00
Kein Unterhalt für beide Kinder
Wie hoch ist in diesem speziellem Fall der Selbstbehalt wenn ein Kind bei mir bleibt, dass andere dann woanders lebt und ich in der Privatinsolvenz bin?
Wege zur Arbeit sind nur 2 km.
Gegen mich liegt kein Titel vor, nur gegen die Kindsväter.
Ich weiß nicht wie ich hier rechnen muss, laut Pfändungstabelle müsste ich nur € 56/Monat zahlen, aber daraus werde ich nicht schlau.
Ich habe wirklich große Angst das mir das finanziell das Genick brechen wird (und meinem jüngeren Kind was bei mir liegt), daher wäre ich über Hilfe wie was gerechnet wird, wie die Vorgehensweise ist, sehr sehr dankbar.
Viele Grüße
Grace
Noch ein paar ergänzende Fragen:
- wie hoch ist der Titel ggü. den KV des Kindes, das nicht mehr bei dir leben will?
- hast du eine privater Altersvorsorge?
- ist bei der PI berücksichtig worden, dass du den Barunterhalt deiner beiden Kinder leisten musst, weil die Väter nicht zahlen?
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
der Titel ist 100 %
Private Altersvorsorge (Rieser, Pensionskasse) habe ich gekündigt, da mir aufgrund der fehlenden Unterhaltszahlungen das Geld d0afür fehlt.
Nein, den nächsten Termin habe ich erst am 11.08. bei der Schuldnerberatung, da gehts dann ans eingemachte, bis dato ging es erst einmal darum wieviel Schulden aufgelaufen sind, wie ich die Zahlungen einstellen soll (muss) etc. Ins Detail sind wir noch nicht gegangen.
Moin
Wie kamen denn die Titel zustande? Wurde entsprechend von Auskunftseinholung der Unterhaltshöhe festgelegt? Und das freiwillig oder vor Gericht? Wurde schon mal versucht, aus den Titeln zu pfänden?
Oder erlaubt die ggw. Situation beiden Vätern nicht, den jeweiligen Titel zu bedienen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Die Titel wurden seinerzeit vor Gericht festgelegt. Es wurde für die große auch 12 Jahre gezahlt, pünktlich an jedem 01. des Monats hat der Bund überwiesen. Kaum war der Soldat auf Zeit abgelaufen (12 Jahre) - kam nichts mehr. Der Vater der großen hat nen Job bei seinem Bruder (Haha) und verdient... genau, € 1.000,00 brutto. Jeder weiß das das Beschis.s ist, aber man kann nichts machen.
Der andere Vater hat auch vor fast 2 Jahren gemeint "ich zahle nicht mehr". Und da ich 5 Sachbearbeiter bei der Beistandsschaft hatte, ist nie was passiert, es ist bis heute nicht mal bei Gericht ein Antrag gestellt auf Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse. Er ist Architekt, er wird nicht am Hungertuch nagen.
Hast du denn mal Unterhaltsvorschuss beantrag?
Das ist zwar für den großen zu spät und für den Kleinen auch so gut wie aber vielleicht treibt das das JA nochmal ein wenig vom Sofa.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Für mich die interessante Frage, wenn ihr beide barunterhaltspflichtig werdet wie das mit dem Titel, der nicht bedient wird ist. Muss Grace dann alleine zahlen oder zählt trotzdem das summierte Einkommen und es wird gequotelt oder wird dann von Seiten des JA komplett ne Auskufnt verlangt und neu berechnet?
Wenn sie alleine zahlen müsste, was kämne auf sie zu
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich kenn mich damit nicht wirklich aus aber da das ja in beiden Richtungen ein Deal auf Freiwilligkeit ist, kann eine gesetzliche oder gerichtliche Entscheidung eigentlich keinen Sinn ergeben. Sobald eine Partei mit dem Deal nicht einverstanden ist, wird sie den Zustand beenden und niemand kann sie daran hindern. Der "richtige" Betrag lässt sich also nur einvernehmlich bestimmen. Wenn es den Großeltern zu wenig ist, schmeißen sie Töchting eben wieder raus und wenn es der TO zuviel ist, holt sie sie eben wieder raus. Und niemand könnte das verhindern.
Ein Alptraum für die Justiz! 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich steig da auch überhaupt nicht durch.
Jeder sagt was anderes; einige sagen, KV ist in der Pflicht, da 100 % Titel.
Pfändungstabelle (wegen der PI) sagt, Summe x, 1 Kind = € 56/Monat sind pfändbar.
Düsseldorfer Tabelle sagt: Kind 1 und Kind 2 Unterhalt, dann geteilt durch 2 - nur, wenn ich das mache, bin ich unter meinem Selbstbehalt. Wie hoch ist aber der Selbstbehalt für 1 Person plus 1 Kind zuhause?
Großvater kann Unterhalt nicht einklagen, da kein Sorgerecht. Beistandsschaft kann/muss beim KV klagen.
Ich werde um einen Anwalt nicht drum herum kommen.... Scheint ja irgendwie echt keiner zu wissen was nun Sache ist..... Scheis.s System hier in D.
Moin
Wenn ein Kind aus dem Haushalt auszieht, wirst Du selber barunterhaltspflichtig. So irgend ein Titel von 100% wird dann schnell gekippt werden. Dazu muss die dann betreuende Person kein Sorgerecht haben. Oder was glaubst Du passiert, wenn ein z.B. 16-jähriges Kind z.B. in ein Internat zieht? Genau das gleiche. Ebenso kann das KG leicht von der jetzt betreuenden Person beantragt werden.
Ich mache mir ein wenig Gedanken zu Deiner finanziellen Situation und kann zwei Dinge nicht richtig einordnen:
1. Abzüge jeden Monat von 1152€ - kommt mir reichlich viel vor. Kannst Du das untersetzen? Und gleich mal vorweg: schon mal mit einer Schuldnerberatung gesprochen?
2. Wieso setzt Du nicht Himmel und Hölle in Bewegung, vom 2. KV (den "Architekten") den Unterhalt einzutreiben? Obwohl - Architekt heißt nicht automatisch, auch Kohle zu scheffeln. 😉
Ich habe den Eindruck, Du scheust generell die Auseinandersetzung und versuchst eher, Dich selber irgendwie durchzuwursteln. Gebracht hat es Dir eine Inso. Mein Eindruck ist, dass Du professionelle Hilfe brauchst. Aber dafür musst Du zu allererst selber den Willen und Mut aufbringen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Grace,
du darfst den KU nach DDt und die Pfändungstabellen nicht miteinander verknüpfen oer verwechseln. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Lös dich erstmal von den Pfändungstabellen, die kommen erst bei deiner PI ins Spiel. Da wird dann geschaut wieviele Unterhaltsberechtigte du hast und wie hoch deine Unterhaltspflichten sind.
Erst wäre mal überhaupt zu schauen, wie sich der Unterhalt für deine Große darstellt, wenn du und der KV Barunterhaltspflichtig seid
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin
Wenn ein Kind aus dem Haushalt auszieht, wirst Du selber barunterhaltspflichtig. So irgend einen Titel von 100% wird dann schnell gekippt werden. Dazu muss die dann betreuende Person kein Sorgerecht haben. Oder was glaubst Du passiert, wenn ein 16-jähriges Kind z.B. in ein Internat zieht? Genau das gleiche. Ebenso kann das KG leicht von der jetzt betreuenden Person beantragt werden.
Ich mache mir ein wenig Gedanken zu Deiner finanziellen Situation und kann zwei Dinge nicht richtig einordnen:
1. Abzüge jeden Monat von 1152€ - kommt mir reichlich viel vor. Kannst Du das untersetzen? Und gleich mal vorweg: schon mal mit einer Schuldnerberatung gesprochen?Ich wohne in einer Stadt, die teuer ist. Miete, Strom, Festnetz, Autoversicherung, Handy, Hausrat, Haftpflicht. Das sind meine monatlichen Fixkosten. Ich bin bei einer Schuldnerberatung, daher ja die PI - weil ich bis dato so durchgewurstelt bin.
2. Wieso setzt Du nicht Himmel und Hölle in Bewegung, vom 2. KV (den "Architekten") den Unterhalt einzutreiben? Obwohl - Architekt heißt nicht automatisch, auch Kohle zu scheffeln. 😉
Ich habe eine Beistandsschaft, da ich zu viel verdiene um Prozesskostenbeihilfe zu bekommen, Ergo müsste einen Anwalt selbst bezahlen. Wovon? Und die Beistandsschaft kommt nicht in die Pötte, ich rufe regelmässig an, spreche vor etc.
Ich habe den Eindruck, Du scheust generell die Auseinandersetzung und versuchst eher, Dich selber irgendwie durchzuwursteln. Gebracht hat es Dir eine Inso. Mein Eindruck ist, dass Du professionelle Hilfe brauchst. Aber dafür musst Du zu allererst selber den Willen und Mut aufbringen.
Da täuscht du dich. Ich scheue keine Auseinandersetzungen, ich kann gut für meine Belange eintreten. Nur, wenn ich in einem Thema nicht konform bin (Unterhalt wie die jetzige Situation), dann versuche ich mich schlau zu machen - bevor ich aufn Tisch haue. Gefährliches Halbwissen nutzt mir nichts.
Gruss oldie
Grace,
du darfst den KU nach DDt und die Pfändungstabellen nicht miteinander verknüpfen oer verwechseln. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Lös dich erstmal von den Pfändungstabellen, die kommen erst bei deiner PI ins Spiel. Da wird dann geschaut wieviele Unterhaltsberechtigte du hast und wie hoch deine Unterhaltspflichten sind.
Erst wäre mal überhaupt zu schauen, wie sich der Unterhalt für deine Große darstellt, wenn du und der KV Barunterhaltspflichtig seid
LG Tina
Eine Bekannte hatte 1 Kind, war beim Bund (also auch so 1.600/1.700) netto und musste roundabout € 200 Unterhalt zahlen, trotz PI, da das Kind erst beim KV lebte. Wenn ich jetzt mal meinen Verdienst nehme, mein zweites Unterhaltspflichtiges Kind, werde ich nach dieser Rechnung nichts zahlen können.
Ich frag die Dame morgen beim JA-Termin mal, evtl. kann die Licht ins dunkle bringen.
Moin
Ich wohne in einer Stadt, die teuer ist. Miete, Strom, Festnetz, Autoversicherung, Handy, Hausrat, Haftpflicht. Das sind meine monatlichen Fixkosten. Ich bin bei einer Schuldnerberatung, daher ja die PI - weil ich bis dato so durchgewurstelt bin.
Darum fragte ich ja auch, ob Du das untersetzen kannst. Ich habe die gleichen Ausgabenpositionen (lediglich die Bennenung solcher hilft allerdings nicht wirklich weiter), hinzu kommen Unterhalt und reichlich Altersvorsorge. Und was soll ich sagen? Meine Ausgaben entsprechen fast den Deinen. Was heißt denn z.B. "teure Stadt" in Kaltmiete/qm bei welcher Wohnungsgöße? Was heißt Festnetz, was heißt Handy? Und und und. Nein, natürlich brauchst Du nicht antworten, zumal Deine Frage ja eine gaaanz andere ist.
Ich habe keine Ahnung, wieso Du das JA zum Thema PI befragen magst, wenn sie nicht mal den ureigensten Job nach Deiner Darstellung auszuüben in der Lage sind. Nicht mal eine Auskunftseinholung bringen sie ja zustande, geschweige denn Geldeintreiben. DAS meine ich u.a. auch mit durchwursteln. Wenn bereits 5 MA beim JA involviert waren, und keiner von denen hat es geschafft/gerafft, ja - da wage ich i.M. auch erst mal keine Einschätzung. Da fehlt schlicht und ergreifend einfach jede Menge Information. Und das magst Du ja anscheinend auch nicht thematisieren.
Du hast nur eine Frage: Was kommt auf Dich zu.
Gruss oldie
PS:
PKH: Ich habe Deine Daten mal in einen http://www.pkh-rechner.de /">PKH-Rechner gegeben, ausgehend von den 1152€ Ausgaben und 1600€ Netto-Einkommen. Sowohl mit einem als auch mit zwei zu betreuenden Kindern wird Dir PKH ratenfrei gewährt.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin
Darum fragte ich ja auch, ob Du das untersetzen kannst. Ich habe die gleichen Ausgabenpositionen (lediglich die Bennenung solcher hilft allerdings nicht wirklich weiter), hinzu kommen Unterhalt und reichlich Altersvorsorge. Und was soll ich sagen? Meine Ausgaben entsprechen fast den Deinen. Was heißt denn z.B. "teure Stadt" in Kaltmiete/qm bei welcher Wohnungsgöße? Was heißt Festnetz, was heißt Handy? Und und und. Nein, natürlich brauchst Du nicht antworten, zumal Deine Frage ja eine gaaanz andere ist.Guten Morgen, ja, das sind die Fixkosten, an denen kann nichts mehr "gedreht" werden. Ganz werde ich nicht schlau aus dem was du schreibst ".... zumal deine Frage ja eine gaaanz andere ist...." Was ist daran falsch?
Ich habe keine Ahnung, wieso Du das JA zum Thema PI befragen magst, wenn sie nicht mal den ureigensten Job nach Deiner Darstellung auszuüben in der Lage sind. Nicht mal eine Auskunftseinholung bringen sie ja zustande, geschweige denn Geldeintreiben. DAS meine ich u.a. auch mit durchwursteln. Wenn bereits 5 MA beim JA involviert waren, und keiner von denen hat es geschafft/gerafft, ja - da wage ich i.M. auch erst mal keine Einschätzung. Da fehlt schlicht und ergreifend einfach jede Menge Information. Und das magst Du ja anscheinend auch nicht thematisieren.
Welche Info fehlt denn? Ich habe ja keine Infos. KV 1 = Job bis € 1000,00 brutto - da kann nichts gepfändet werden (Aussage SB von der Beistandsschaft). KV 2 = gibt seine Einkommensverhältnisse nicht preis, SB schaffen es nicht einen Antrag bei Gericht einzureichen. Anwalt kann ich nicht zahlen - da mir das Geld dafür fehlt. ich wüsste nicht was ich da noch anders machen kann....
Du hast nur eine Frage: Was kommt auf Dich zu.
Ja, das ist meine Frage. Ich muss ja rechnen können. Werde auch in keine kleinere Wohnung ziehen können, bin dort erst im Nov. eingezogen, ist keine 2 km zur Arbeit, ich gehe in die PI, da findet man keinen Vermieter der einen nimmt (noch dazu als allein erziehende).Gruss oldie
PS:
PKH: Ich habe Deine Daten mal in einen http://www.pkh-rechner.de /">PKH-Rechner gegeben, ausgehend von den 1152€ Ausgaben und 1600€ Netto-Einkommen. Sowohl mit einem als auch mit zwei zu betreuenden Kindern wird Dir PKH ratenfrei gewährt.Danke schön. Ich werde den Link mal angucken.
Hallo,
Du bringst hier leider jede Menge Dinge durcheinander.
1. KU: Wenn ein Titel besteht, dann wäre es naheliegend aus diesem zu pfänden, wenn da nichts passiert ist, dann ist entweder die Beistandschaft besonders dusselig oder aber einfach nichts zu holen.
Unverständlich ist mir wieso in diesem Fall nicht zumindest Unterhaltsvorschuss beantragt wurde.
2. Lebt ein Kind bei den Großeltern sind beide Eltern barunterhaltspflichtig. In diesem Fall müsste also neu gerechnet werden und ein bestehender Titel entsprechend geändert werden.
3. Bei einer Privatinsolvenz werden Unterhaltsansprüche berücksichtigt, d.h. der Unterhalt wird zum verbleibenden Einkommem dazu gerechnet damit der Unterhaltsanspruch auch bedient werden kann. Dazu muss der Unterhaltsanspruch beim Insolvenzverwalter gemeldet werden. Der Anteil, der für alle anderen Gläuber verbleibt wird dadurch geringer.
Nochmal, wenn bei den Vätern nichts zu holen ist, dann ist das so. Alternativ gibt es für das unter 12jährige Kind die Möglichkeit des Unterhaltvorschusses. Bei einem Kind, dass bei den Großeltern lebt sind beide Eltern barunterhaltspflichtig (so leistungsfähig).
Bei einer Privatinsolvenz müssen Unterhaltsansprüche angegeben werden und sie werden vorrangig berücksichtigt.
Lass Dich beraten, aber bringe nicht alles durcheinander.
VG Susi