Hallo !
Ich habe 2 unterhaltspflichtige Kinder (11 und 14), bin neu verheiratet und meine neue Frau hat kein eigenes Einkommen.
Durch die heftigen Unterhaltserhöhungen der letzten 2 Jahre komme ich an meine finanz. Grenzen.
Weiß jemand ob sich durch die erwerbslose Ehefrau der Selbstbehalt ändert ?
Ganz lieben Dank,
Gerd
Du bist der Frau nachrangig unterhaltsverpflichtet. Zu deutsch: erst die Arbeit dann das Vergnügen.
Du kannst beruhigt sein: Der Mindestunterhalt für Deine Kinder wird durch die Erwerbslosigkeit Deiner neuen Frau nicht beeinträchtigt. Sie gehen bei der Versorgung vor, wie locutus schon richtig geschrieben hat.
Mit anderen Worten wird der Selbstbehalt durch Deine neue Ehefrau nicht gesenkt.
@zebra & Locutus: Danke euch ! Ich glaube ich habe mich missverständlich ausgedrückt....ich meinte ob mein Selbstbehalt in diesem Fall steigt.
ich meinte ob mein Selbstbehalt in diesem Fall steigt.
Meines Wissens ist das (nicht vorhandene) Einkommen Deiner Frau für den von Dir zu leistenden KU irrelevant.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
@zebra & Locutus: Danke euch ! Ich glaube ich habe mich missverständlich ausgedrückt....ich meinte ob mein Selbstbehalt in diesem Fall steigt.
Nein, er sinkt auch nicht.
Um ganz konkret zu antworten:
Es gibt vorrangigen und nachrangigen Unterhalt.
Vorrangiger Unterhalt gilt minderjährigen Kindern gegenüber und lässt dir letztlich nur den mindesteigenbedarf von 1450€. Erst dann gilt der Bedarfskontrollbetrag von z.B. 1750€ für nachrangige Unterhaltsempfänger. Um deutlich zu antworten: wenn das Geld für die Frau nicht reicht, wird sie eben arbeiten mussen. Du kannst dich nicht darauf berufen dass sie kein Einkommen hat, egal was der Grund dafür ist.