Selbstbehalt wenn n...
 
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Selbstbehalt wenn neu verheiratet und Ehefrau hat kein Einkommen

 
(@gerd-h50)
Schon was gesagt Registriert

Hallo !

Ich habe 2 unterhaltspflichtige Kinder (11 und 14), bin neu verheiratet und meine neue Frau hat kein eigenes Einkommen.

Durch die heftigen Unterhaltserhöhungen der letzten 2 Jahre komme ich an meine finanz. Grenzen.

Weiß jemand ob sich durch die erwerbslose Ehefrau der Selbstbehalt ändert ?

 

Ganz lieben Dank,

Gerd

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2024 11:46
(@locutus)
Zeigt sich öfters Registriert

Du bist der Frau nachrangig unterhaltsverpflichtet. Zu deutsch: erst die Arbeit dann das Vergnügen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2024 12:55
(@zebra)
Rege dabei Registriert

Du kannst beruhigt sein: Der Mindestunterhalt für Deine Kinder wird durch die Erwerbslosigkeit Deiner neuen Frau nicht beeinträchtigt. Sie gehen bei der Versorgung vor, wie locutus schon richtig geschrieben hat.

Mit anderen Worten wird der Selbstbehalt durch Deine neue Ehefrau nicht gesenkt.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 11 Monaten 2 mal von Zebra
AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2024 13:18
(@gerd-h50)
Schon was gesagt Registriert

@zebra & Locutus:  Danke euch ! Ich glaube ich habe mich missverständlich ausgedrückt....ich meinte ob mein Selbstbehalt in diesem Fall steigt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2024 13:57
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator
Geschrieben von: @gerd-h50

ich meinte ob mein Selbstbehalt in diesem Fall steigt.

Meines Wissens ist das (nicht vorhandene) Einkommen Deiner Frau für den von Dir zu leistenden KU irrelevant.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2024 15:05
(@zebra)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @gerd-h50

@zebra & Locutus:  Danke euch ! Ich glaube ich habe mich missverständlich ausgedrückt....ich meinte ob mein Selbstbehalt in diesem Fall steigt.

Nein, er sinkt auch nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2024 15:43
(@zebra)
Rege dabei Registriert

Ich meinte, er steigt auch nicht (so ist es endlich richtig).

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 11 Monaten von Zebra
AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2024 15:52
(@locutus)
Zeigt sich öfters Registriert

Um ganz konkret zu antworten:

Es gibt vorrangigen und nachrangigen Unterhalt.

Vorrangiger Unterhalt gilt minderjährigen Kindern gegenüber und lässt dir letztlich nur den mindesteigenbedarf von 1450€. Erst dann gilt der Bedarfskontrollbetrag von z.B. 1750€ für nachrangige Unterhaltsempfänger. Um deutlich zu antworten: wenn das Geld für die Frau nicht reicht, wird sie eben arbeiten mussen. Du kannst dich nicht darauf berufen dass sie kein Einkommen hat, egal was der Grund dafür ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2024 17:14