Guten Morgen...
hab leider hier nichts aktuelles gefunden...also..
ich beziehe ALG 1,
ist der Selbsterhalt, wenn ich nen geringfügigen Job annehme dann bei 900 ?
@Beatle
Guten Tag.
Der Selbstbehalt dürfte zwar höher als 770,00 €, aber niedriger als 900,00 € sein.
Du darfst aber von den 400,00 € noch die Werbungskosten abziehen. Fahrtkosten Wohnung-Arbeitsplatz zum Beispiel.
lg
Camper
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
danke camper, aber da bin ich mir nicht ganz sicher, da in der düsseldorfer tabelle steht...
erwerbstätig / nicht erwerbstätig und ich würd ja noch weiterhin alg 1 beziehen...
an wen kann ich mich denn da wenden..um es genau zu wissen ?
Moin,
zu beachten ist, dass du von einem 400 €-Job einen Betrag i.H.v. 165 € behalten darfst. Und nein, du giltst nicht als erwerbstätig, eben weil es "nur" eine Nebentätigkeit ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Guten Morgen und Danke für die schnellen Antworten
Mir wurde nun eine Umschulung angeboten... von der Agentur gefördert...
zählt diese als Erwerbstätig ??
...Umschulung...Erwerbstätig ??
Die Frage ist nicht wirklich ernst gemeint?
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
na, ich zahle dann doch steuern... bekomme aber mein Geld von der agentur, doch ernst gemeint