Hallo Forum,
Ich habe vor ca. 4 Jahren als angestellter einen unbefristetetn Tietel unterschrieben, nachdem der sympatische JA Mitarbeiter in freude darüber ausgebrochen war, das die berechnung mit 12 Gehaltsnachweisen für ihn erledigt war.
1. Was muss ich machen um den Tietel abändern zu lassen, also auf das 18te Lebensjahr zu befristen?
Des weiteren würde ich die KM gerne dazu bewegen die Bestandschaft zu beenden. Ich habe der KM angeboten, das ich den Betrag den ich im Moment zahle aufrunde und Sie im Gegenzug die Beistandschaft beendet, aber für Sie scheint man ohne das JA nicht überlebensfähig zu sein.
Ausserdem ist Sie der festen überzeugung, das ich bis zum 25 Lebensjahr für das Kind im vollen Umfang nach der DDT auf zu kommen habe. Das ihre einkünfte ab dem 18 Lebensjahr mit zu berücksichtigen sind wollte Sie mir nicht glauben. Daher ist mir auch die abänderung des Tietels so wichtig.
Nun hat sich bei mir in den letzten Monaten so einiges getan und ich bin nicht mehr Angestellt sondern Selbstständig.
Da die Selbstständigkeit jünger als 6 Monate ist habe ich keine GuV oder einen Jahreabschluss etc. ich müsste also für eine Berechnung beim JA ca. 2000 bis 2500 Belege abgeben. Die meisten davon in USD. Das bringt mich zu Frage 2 und 3:
2. Wie werden provisionen auf das Einkommen angerechnet? In diesem Fall gibt es mehrere unterschiedliche Provisionen:
- Provisionen aus einer Vertragsbindung des Kunden aus Deutschland in EUR
- Provisionen aus einer Vertragsbindung des Kunden der Schweiz in EUR
- Provisionen ohne Vertragsbindung des Kunden aus Malta in EUR
- Provisionen ohne Vertragsbindung des Kunden aus USA in USD
3. Wieviele belege prüft das JA bevor es von sich aus die Beistandschaft kündigt?
Gruß Lukas
Hallo psoidonuem,
Zu 2. Es handelt sich bei ca 95% der Summe um einmalzahlungen. Wird sowas über 1, 3 oder 5 Jahre verteilt?
Gruß Lukas
Hallo,
wie psoidonuem schon geschrieben hat, kann die Beistandschaft nur durch die KM aufgegeben werden. Es ist die Pflicht des JA diese auf Wunsch der KM zu übernehmen.
Das Kind (!) hat Anspruch auf einen dynamischen Titel, der befristet hätte sein dürfen. Eine nachträgliche Befristung ist nicht vorgesehen. Was Du versuchen kannst ist, bei einem neuen Titel auf die Befristung zu achten. Allerdings ist das eine Verschlechterung und die KM muss damit nicht einverstanden sein.
Ist der Titel unbefristet ist noch lange nicht alles verloren, allerdings musst Du dann um den 18. Geburtstag des Kindes aufmerksam sein. Auch aus einem bestehenden Titel darf nicht unberechtigt/mutwillig vollstreckt werden.
Auch ein Gericht kann Dein Kind bzw. Ex darüber aufklären, dass sie ab 18 barunterhaltspflichtig ist. Letzlich wird ihr das aber auch das JA "verraten", wenn es zum 18. Geburtstag des Kindes die Beistandschaft beenden muss.
Du bist zu einer Einkommensauskunft aller 2 Jahre verpflichtet damit die Unterhaltshöhe überprüft werden kann. Da die Selbständigkeit neu ist, liegen auch keine Unterlagen der letzten 3 Jahre vor. Du solltest das individuell mit dem JA klären, u.U. dahingehend, dass erst einmal der alte Unterhalt weiter gezahlt wird (so Du Dir sicher bist, dass er durch die Neuberechnung nicht sinken müsste) und wenn der erste Jahresabschluss vorliegt erst gerechnet wird, ggf. auch rückwirkend.
Wie Einkommen eines Selbständigen berechnet wird weiss ich nicht.
Wie ist es denn mit Umgang? Ist der Kontakt zum Kind gut? Aus meiner Sicht ist das die eigentliche Baustelle, auch wenn die Unterhaltsfrage natürlich auch geklärt werden muss.
VG Susi
Servus!
Wie Einkommen eines Selbständigen berechnet wird weiss ich nicht.
Es wird das durchschnittliche Einkommen (=Gewinn) der letzten 36 Monate ermittelt, im Groben:
Einkommen= Netto-Umsätze
abzgl. berufsbedingte Netto-Ausgaben (Leasing, Bürobedarf, Subunternehmerleistungen, etc.)
abzgl. KV
abzgl. private Altersvorsorge (bis zu 24%vom brutto)
abzgl. Einkommen- -und falls vorhanden- Gewerbesteuer
Grüßung
Marco (selbst und ständig)
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Das Einkommen wird mMn gar nicht verteilt. Es gilt das Zuflussprinzip. So wie Du es auch versteuerst.
Hallo LukasP,
Des weiteren würde ich die KM gerne dazu bewegen die Bestandschaft zu beenden. Ich habe der KM angeboten, das ich den Betrag den ich im Moment zahle aufrunde und Sie im Gegenzug die Beistandschaft beendet, aber für Sie scheint man ohne das JA nicht überlebensfähig zu sein.
Wieso sollte eine KM diesen "Service", der noch dazu für sie kostenlos ist, aufgeben? Meiner Meinung nach schaffst du mit so einem Angebot doch erst recht die Erwartung bei der KM, dass es in Zukunft mehr bei dir zu holen gibt, von daher wird sie so wahrscheinlich erst recht die Beistandschaft weiter in Anspruch nehmen wollen.
Oder hast Du noch andere Argumente?
Grüße
Chili
Hallo Zusammen,
vielen dank für die Anregungen.
Kontakt zum Kind gibt es nicht und gab es bisher auch nie. Das soll nicht heissen, das dass so bleiben muss, aber das ist meines erachtens eine andere Baustelle.
Ich kann mir gerade noch nicht vorstellen, das sich das JA mein Netto Einkommen genau so kleinrechnen läst wie das Finanzamt. Denn als guter Unternehmer mache ich fast keine Gewinne.
Um das ganze mal näherungsweise mit Zahlen zu füllen:
Monatliche Geschäftsausgaben Ausgaben:
- PKW 750,-
- Versicherung: 250,-
- Sprit: 500,-
- KV: 500,-
- Altersvorsorge: 200,-
Private Ausgaben:
- Miete: 300,-
- Essen: 300,-
- Kleinkram: 200,-
- Unterhalt: 250,-
Netto Einnahmen:
- EDV geschäft: 1500,-
- Provisionen: 0,- bis 3000,- (von mir je nach Bedarf steuerbar)
Somit habe ich 1050,- Netto, bin damit Mangelfall und kann den aktuellen Tietel anfechten.
Da ich die Höhe der an mich ausgezahlten Provisionen steuern kann dürfte es mir nicht schwer fallen auch bei einer überprüfung alle 6 Monate wieder mit einem ähnlich Netto Einkommen da zu stehen.
@Chilli Da ich in der Lage bin mein Nettoeinkommen künstlich klein zu halten ist der "Service" des JA zwar Kostenlos, aber unterm Strich bekommt Sie mit diesem Modell weniger, als wenn Sie sich mit mir einigt.
Es geht mir immernoch nur um 2 Dinge:
1. Befristung auf 18
2. Ich will meine Ruhe haben.
Gruß Lukas
Hallo,
der firmenwagen wird als geldwerter Vorteil gerechnet, d.h. das kommt auf dein Netto on top
Altersvorsorge ist 4 % vom Vorjahresbrutto. Bei deinen Zahlen dürften das dann nicht mehr als 60-100 € sein, die anerkannt werden. Der Rest ist ebenfalls Einkommen.
Damit bist du ganz locker in der Lage den Mindestunterhalt zu zahlen.
Sophie
Altersvorsorge ist 4 % vom Vorjahresbrutto. Bei deinen Zahlen dürften das dann nicht mehr als 60-100 sein, die anerkannt werden. Der Rest ist ebenfalls Einkommen.
Meines Wissens bis 24% bei Selbständigkeit; hier solltest Du, Lukas, in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG (Wohnort Kind) nachschauen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Lukas,
Ich kann mir gerade noch nicht vorstellen, das sich das JA mein Netto Einkommen genau so kleinrechnen läst wie das Finanzamt. Denn als guter Unternehmer mache ich fast keine Gewinne.
Als JA-Beistand würde ich kurz überschlagen und zu dem Ergebnis kommen, daß alles so bleibt wie es ist.
Somit habe ich 1050,- Netto, bin damit Mangelfall und kann den aktuellen Tietel anfechten.
Du kannst auf Abänderung klagen und dabei auch die Befristung beantragen.
... meine Prognose: Du gehst mit beidem auf die Bretter.
Womit willst Du die nachträgliche Befristung begründen ?
Daß KM ab Volljährigkeit ebenfalls unterhaltspflichtig wird, war schon bei der Titelerstellung Fakt.
Womit begründest Du die Absenkung ?
Die Aufgabe des Angestelltenverhältnisses, um als armer Selbständiger keinen Unterhalt mehr leisten zu können, ist zunächst unterhaltsrechtlich vorwerfbar.
Wenn Du als Begründung aufführen kannst, daß der Arbeitgeber Pleite gegangen ist und Du nachweisen kannst, daß Du Dich regelmäßig um einen besser bezahlten Job gekümmert hast, hast Du evtl. eine Chance.
Gruß
United
Somit habe ich 1050,- Netto, bin damit Mangelfall und kann den aktuellen Tietel anfechten.
Da ich die Höhe der an mich ausgezahlten Provisionen steuern kann dürfte es mir nicht schwer fallen auch bei einer überprüfung alle 6 Monate wieder mit einem ähnlich Netto Einkommen da zu stehen.@Chilli Da ich in der Lage bin mein Nettoeinkommen künstlich klein zu halten ist der "Service" des JA zwar Kostenlos, aber unterm Strich bekommt Sie mit diesem Modell weniger, als wenn Sie sich mit mir einigt.
Zum "Anfechten" stimme ich United zu, das geht schief.
Früher oder später ist das "Kleinhalten" vorbei und zwar genau dann, wenn es den ersten Steuerbescheid gibt. Dann zahlst Du eh. SPiel lieber gleich richtig.
Hallo United,
mein ExChef hat mir mit dem Verweis gekündigt, das er sich freuen würde, wenn ich für ihn als Freelancer tätig werde.
Und ich bezweifel das dass JA mal eben über 2000 Einzelbelege in USD schaut und dann sagt, das alles beim alten bleibt.
Die nachträglich befristung möchte ich in dem Titel haben, da man mir bei Unterschrift des Titel eine Beratung verweigert hat. (Es handelte sich dabei nicht um das JA, welches die Beistandschaft inne hat)
Ich wurde zum Amt zitiert um das mal eben zu unterschreiben, eine Aufklärung über das was ich da genau unterschreibe gab es nicht ... ich war im Stress und habe einen Fehler gemacht.
Die absenkung ist für mich mittel zu zweck. Ich habe kein Problem damit auch mehr unterhalt zu zahlen aber nur unter der Bedingung, das der Titel bis 18 geht und das ich meine Ruhe habe.
Mir ist die Befristung so wichtig, da ich mich dann nicht um weitere Schritte kümmern muss. Sonst lauf ich dem sch... hinterher und das empfinde ich als überflüssig.
@psoidonuem ich sehe nicht das der Steuerbescheid ein Problem darstellt, da hier auch nicht mehr drauf steht, als das was ich jetzt angebe. Und es geht mir auch nicht darum nichts oder weniger zu zahlen. Wenn am ende Raus kommt, das ich be DDT 150% bin dann ist das halt so ... das heißt aber auch das es mir wirtschaftlich entsprechend gut geht.
Gruß
Lukas
Du bist völlig auf dem falschen Dampfer. Es gibt weder einen Grund für eine Absenkung noch für eine nachträgliche Befristung.
Im Übrigen wird kein Mensch irgendwelche Belege angucken. Die werden Dir schlicht sagen, zahl weiter wie bisher und lege so schnell wie möglich eine Steuererklärung, alternativ eine vom Steuerberater unterzeichnete Bilanz oder Einnahme-Überschuss-Rechnung vor. Und wenn die merken, dass Du sie verarschen willst, hast Du ruck-zuck ein fiktives Einkommen in Höhe deiner maximalen kann-ich-nach-Belieben-steuern-Provisionen am Hals. Viel Spaß.
Hallo,
wenn Du Deine Ruhe willst, dann zahle den titulierten Betrag (z.Z. zahlst Du Stufe 1 oder 2 ?) und passe ihn an die jeweils gültige DDT an. Wenn die KM damit einverstanden ist, muss Du auch nicht aller 2 Jahre Dein Einkommen offenlegen.
Befristet oder nicht ist für den Titel eigentlich nicht so wesentlich, nur musst Du eben reagieren bevor das Kind 18 wird. Ansonsten bist Du (und die KM) unterhaltspflichtig bis zum Ende der ersten beruflichen Ausbildung, daran ändert auch eine Befristung nichts.
VG Susi