Moin,
mein Bruder wurde zwangsausgezogen.
Sie sind 10J. verheiratet, und haben ein 8j Mädchen und einen 11j Jungen
Nun kann ich mir vorstellen, das er ab Tag des Auszugs zu KU herangezogen wird.
Doch wie sieht das mit EU aus?
Sie verdient mit Heimarbeit 400 Euro
Er hat , naja sagen wir mal 2.000 Euro Netto
= 2.000 - 2x ca 350 € KU gem. DT ((135% von 317 €) -1/2KiG) = ca. 1300
von den 1.300 dann 400 (ihr Einkommen) runter
macht 900 und davon dann 3/7 = ca. 385 EU ?
Oder gehen erst die gemeinsamen Schulden runter, sprich wenn er weiter das Haus aus seinem Einkommen bezahlt = 2000 - 1000 fürs Haus und dann KU = 2x204 = 600 . . .da ist er dann ja schon weit unter dem Selbstbehalt !
na aber, wenn er das Haus weiterzahlt, müsste sie ihm doch Miete zahlen. . .
Oder, wenn sich beide weiterhin die Hauskosten teilen, er aber nicht nutzen kann, muss sie ihm doch auch Miete zahlen . . .
Sonst wohnt sie ja mietfrei. . . grummel. . . eigentlich müsste sie ja nun das Haus bezahlen, wenn sie drin wohnt 😉
Wer weiß was ?
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Gibt es keine Chance, sich gegen den Zwangsauszug zu wehren????
Unglaublich.
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Sie sagte vollkommen verbohrt:
Entweder gehst Du, oder ich ziehe mit den Kids aus, und das willst DU den Kids doch nun nicht auch noch antun oder? Ist schon schlimm genug, was Du mir antust. . .
Ihr fehlt die Gabe, Kritik anzunehmen oder gar für Fehlverhalten in Partnerschaft immer zwei ursächlich Verantwortliche auszumachen, oder zumindest Anteile daran zu akzeptieren. . .
Auszug ist vollstreckt. Er wohnt im Keller. 4 Häuser weiter und heult nur noch.
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Hallo Elternteil !
Die Damen machen sich das oft sehr einfach.
Es ist das eine, eine Ehe zu beenden, aber ich sehe nicht ein warum immer der Mann
gehen soll.
Auch die Art und Weise den Mann mit den Kindern unter Druck zu setzen, kann ich so
nicht akzeptieren. Ganz besonders dann nicht, wenn die Lage so ist wie Du sie schilderst.
Sie will gehen - ihr gutes Recht - ABER:
SIE tut den Kindern damit was an, sie will gehen und nicht Dein Bruder. Es ist schon
sehr mies, dem anderen jeglich erdenkliche Schuld in die Schuhe zu schieben und
ihm dann noch obendrein ein schlechtes Gewissen zu machen, was er den Kindern
nicht alles antäte.
Wenn ich Dein Bruder wäre würde ich ganz rasch die Tränen trocknen und nach Hause
gehen. Sie hat kein, aber auch schon gar kein Recht ihm das zu verwehren. Sollte sie
ihn bereits ausgesperrt haben würde ich die Polizei rufen, nur damit sie ihm nicht vor-
werfen kann, er wäre gewalttätig geworden. Denen würde ich das genauso schildern,
wie Du es uns hier erzählst - das moralisch unter Druck setzen. Und am Montag würde
ich schleunigst einen Anwalt aufsuchen. Es muss aufhören, daß andere alles einfach
mit einem machen können. Männer wie Frauen !
Ich kann bis jetzt nichts erkennen was es rechtfertigen würde, wie Deine Schwägerin mit
ihm umgeht. Aber der andere muss ja nicht zulassen, das so mit ihm umgegangen wird.
Wie gesagt... an einer Ehe nicht mehr festhalten wollen ist die eine Seite, daran wird er
wahrscheinlich nichts ändern können, aber er muss nicht alles aufgeben, nur weil Madame
es so will.
Ich wünsche Deinen Bruder Alles Gute und gute Nerven, er wird sie brauchen !
LG Marina
Moin,
im Trennungsjahr muss sie (eigentlich) gar nicht arbeiten, so die unterhaltsrechtlichen Leitlinien. Im Alter der Kinder begründet könnte ihr Einkommen komplett überobligatorisch gewertet werden; auch künftig.
Das grds. Schema zur Unterhaltsberechnung gibt es (u.A.) >hier<.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
P.S.: Einen Mietvorteil muss sie sich anrechnen lassen bis zur Scheidung i.H. einer notwendigen Wohnung und danach den Marktwert. Jeweils gekürzt um die Fixkosten. Der Mietvorteil ist auch nicht überobligatorisch.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Elterteil_m!
Bei den genannten Zahlen gehe ich mal davon aus, dass getrennt lebend keiner von beiden das Haus alleine auf Dauer halten kann. Denkt bitte möglichst bald über einen Verkauf nach. Also, ich hab das damals so gemacht: (ich bin aber nicht zwangsausgezogen worden, sondern selber ausgezogen, weil es besser war...) Das Haus weiterbezahlt, sonst hätte die Bank versteigert. Ex ist drinne wohnen geblieben. Die Berechnung des zu zahlenden KU war dann einfach:
Gesamteinkommen
- Hausbelastung
- Fahrtkosten zur Arbeit
- Selbstbehalt
-------------------------------
= KU
EU war dann keine Thema mehr. Weder Exens Anwalt noch die Harz 4 Behörde wollten da ran...
Wir haben zum Glück dann später das Haus verkauft. Dazu musste ich allerdings drohen, die Raten nicht mehr zu bezahlen.... vorher war meine "liebe Ex" nicht zu einem Verkauf zu bewegen.
Viel Erfolg und Kraft wünscht Papa Klaus