Guten Tag Forengemeinschaft ,
Ich bin so ziemlich geladen. Diese Hilflosigkeit macht mich wütend. Kurz zum Sohn .
War auf dem Gymnasium bis 2016,
Übergang in die 11 Klasse nicht geschafft deshalb wollte er die 10 Klasse wiederholen.
Nach 3 Monaten diesen Versuch einfach beendet ohne den Unterhaltspflichtigen zu informieren ( auch die KM hat nichts gesagt obwohl sie das wusste ) ,
Dann von Februar 2017 zu Hause ,
September 2017 Fachabi begonnen,
Im Februar 2018 einfach wieder beendet ohne Bescheid zu geben ,
Bewerbungsbemühungen gleich null ,
Papa hat dann gemeinsam mit Sohn erfolgreich eine Bewerbung geschrieben,
Sohn hatte einen Ausbildungsvertrag in den Händen ab September 2018,
Sollte bis zum Antritt in dieser Firma ein kleines Praktikum machen damit er nicht wieder als junger Mensch solang zu Hause rumhängt,
Nach zwei Stunden Praktikum ist er gegangen und hat sich auch erstmal nicht in der Firma gemeldet ,
4 Tage später hat er der Firma erklärt das er kein Interesse mehr am Praktikum hätte die Ausbildung aber schon absolvieren würde,
Firma ist vom Ausbildungsvertrag welcher in Sack und Tüten war zurückgetreten aufgrund der Tatsache das er einfach gegangen ist und sich erstmal nicht gemeldet hat,
Sohn hat Bewerbungen - vielleicht 3 - welche nicht seinen Fähigkeiten entsprachen geschrieben,
Finanzwirt mit Mathe 4 ist wohl illusorisch,
KM fand das alles nicht so wild ,
Sohn hat einen 450 Euro Job begonnen weil Papa der Meinung war das er doch irgendwas tun sollte bis er ne Ausbildung findet,
Die Kohle dürfte Sohn behalten und KM hat immer pünktlich 100% Unterhalt bekommen,
Das lief dann so bis Sohn 18 Jahre wurde im April 2018,
Papa hat dann noch bis einschließlich Juni Unterhalt bezahlt und Kohle von Minijobs hat Sohn behalten können,
Bewerbungen wurden nicht geschrieben und Papa erfuhr im August 2019 das Sohn nun noch mal das gleiche Fachabi beginnen wird und er wieder zu Unterhalt verpflichtet ist,
Sohn sollte eigentlich selbstständig die Zeugnisse zeigen was natürlich nicht der Fall war - Papa dürfte hinterherrennen und betteln ,
Nun haben wir 2021 und auf dem Halbjahreszeugnis findet man Deutsch 6, Mathe 4 , Wirtschaft 4 und so weiter ,
Mit diesem Zeugnis müsste sich Sohn eigentlich bewerben - was natürlich nicht passiert ,
Sohn versucht also seit August 2016 bis jetzt sein Fachabitur zu machen und zwischendurch wollte er 2018 doch lieber ne Ausbildung beginnen.
Sowieso ist er der Meinung das Papa bis er 27 ist zahlen muss.
Von 2016 bis 2021 gibt es keinen neuen Abschluss , Papa wurde nie freiwillig informiert über irgendwas, es sieht so aus als würde mit diesen Noten das Abi nicht geschafft werden , Sohn äußert sich auch auf freundlichste Nachfrage einfach gar nicht .
Er wird im April jetzt 21 .
Wie lange muss man das wirklich mitmachen und für Faulheit und Desinteresse zahlen .?
Der Papa ist nicht reich und die KM zahlt nichts .
Kennt das jemand .?
Ich bin entsetzt über das deutsche Unterhaltsrecht .
Hallo,
auf der einen Seite besteht die Unterhaltspflicht der Eltern bis zum Abschluss des ersten berufsbildenen Abschlusses und den hat Dein Sohn bisher nicht.
Andererseits ist er volljährig und muss deshalb seine Bedürftigkeit nachweisen <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1602.html>§" 1602 BGB</a>. Nichts machen macht ihn nicht bedürftig. Wenn er also keine Ausbildung macht oder sich ernsthaft um etwas bemüht, dann besteht auch keine Unterhaltspflicht und Du musst gar nichts zahlen. Bei einem Minijob wären die Einkünfte gemindert um 100 Euro auf den Unterhalt anzurechnen.
Außerdem solltest Du prüfen, ob der Unterhalt richtig berechnet ist. Schliesslich sind bei volljährigen Kindern beide Eltern barunterhaltspflichtig und das volle Kindergeld ist auf den Unterhalt anzurechnen (keiner muss mehr zahlen als alleine und der Selbstbehalt sind 1400 Euro). Die KM ist in diesem Fall nicht Dein Ansprechpartner sondern ausschliesslich das Kind.
VG Susi
Hallo ,
Danke für die schnelle Möglichkeit zum Austausch.
Das hat der Anwalt auch so gesagt .
Da Sohn aber immerwieder Schule beginnt und abbricht wird er immer wieder Unterhaltsberechtig.
Nochmal 2 mal Abi begonnen , Lehrvertrag nicht angetreten , dann wieder Abi begonnen , Noten so schlecht das man sich damit nicht bewerben kann .
So geht das seit 2016 bis heute .
KM verdient zu wenig um KU zu leisten , der Nebenjob auf dem Reiterhof kann nicht bewiesen werden .
Sohn gibt keinerlei Infos zum weiteren Werdegang , denn mit diesem schlechten Halbjahreszeugnis hätte er Sicht ja schon bewerben müssen .
Also 5 Jahre sind verstrichen und es wird immer zugesehen das man wieder Unterhaltsberechtigt wird.
Wie lange kommt man so durch .? Sohn hatte 2019 - da war er 19-durch einen Anwalt sein Unterhalt wieder aufleben lassen .
Man hatte sich außergerichtlich geeinigt .
Papa wollte nie über Anwälte kommunizieren forderte aber anders als KM ein vorankommen in Form von Bewerbungen oder regelmäßig die Schule zu besuchen .
Nun es zeigt sich ja das es nicht der Fall ist . DEUTSCH 6 .
Und dann die überzogenen Ansprüche.
Ich kann nun mal nicht Bänker werden mit Mathe 4.
Das ist doch alles unglaublich .was wenn Sohn das Spielchen so weitertreibt ? Es sind bereits 5 Jahre nach dem Realschulabschlusss vergangen .
Kann da wirklich nichts machen .?
Es gibt also keinen Titel oder irgendeinen Gerichtsbeschluß über den Unterhalt?
Dann würde ich einfach alle Zahlungen einstellen und abwarten was der Sohn dann unternimmt.
ER muss ja nachweisen, dass er unterhaltsberechtigt ist und dazu gehört u.a. ja auch, dass er seine Ausbildung (auch die schulische) zügig absolviert. Es werden zwar Orientierungs- und Umorientierungsphasen dem jungen Erwachsenen zugebilligt, aber 3 vergebliche Versuche das Fachabi zu machen dürften auch diese Milde sprengen.
Am besten wäre es, wenn er gezwungen wäre Sozialleistungen zu beantragen. Dann ist das JC nämlich sehr dahinter, dass er endlich in die Pötte kommt
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Servus,
ich denke, Du solltest Dich ein bissl auf die Abbrüche konzentrieren und evtl. in Frage stellen, ob hier wirklich die Absicht vorliegt, einen weiteren Abschluss zu erzielen...das mindert meiner Meinung nach den Anspruch auf KU erheblich.
Zumal er ja einen Abschluss hat:
Es sind bereits 5 Jahre nach dem Realschulabschlusss vergangen .
Damit ist m.E. die Erstausbildung abgeschlossen...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ich danke euch für die Mühen ,
Es gibt einen Unterhaltstitel über 100% ,welcher damals nicht bis zum 18 Lebensjahr eingegrenzt wurde.
2019 kam Sohn ja mit Anwalt , da haben sie sich auf 275 Euro im Monat geeinigt . Der Titel selbst wurde aber nicht über ein Gericht abgeändert .
Also die Orientierungsphase ist ja mehr als beendet .
Im Juni 2016 Realschulabschluss
Kur bis einschließlich Juni 2018 , im April 2018 wurde er 18 . Von Juli 2018 bis Juli 2019 kein KU nur Minijob. Dann August 2019 die Einigung auf 275 Euro bis heute.
Aber es ist kein Ende in Sicht .
Also von 16 bis 18 vollen KU ohne wirklich was zu machen , dann ein Jahr pausiert mit KU , dann August 2019 wieder für unterhaltsberechtigung gesorgt weil zum 3. mal Abi versucht .
Ich glaube nicht das er überhaupt zur Prüfung jetzt zugelassen wurde bei den Zensuren .
Auf Nachfrage reagiert er nicht .
Das Halbjahreszeugnis hatte er nach betteln ja gesendet, somit den Bedarf nachgewiesen .
Er hat 30 Fehltage in einem halben Coronaschuljahr und richtig schlechte Zensuren .
Er ist doch kaum gewillt selbstständig zu werden .
Er sagt bis 27 muss Papa eh zahlen.
Der Anwalt sagt nicht wirklich viel . Solang er das Zeugnis schickt muss KU geleistet werden .
Auch wenn er auf weitere Auskünfte nicht eingeht ? Vielleicht zahlt Papa wieder nen halbes Jahr KU obwohles zu keinem Abschluss kommen wird .
Das kann es doch nun wirklich nicht sein . Verhält er sich rechtens .
Für mein empfinden hat Sohn den Unterhalt bereits verwirkt nachdem er 2 mal Abi abgebrochen hatte und Ausbildung nicht angetreten ist.
Und jetzt diese Noten ! Ich sehe null Zielstrebigkeit- Sorry.
Ich finde dieses Unterhaltsgesetz Unfähr. Wenn man Kids hat die immer was anfangen und nichts beenden hast du keine Handhabe .
KM ist da tiefenentspannt - das Kind muss sich finden und eine Ausbildung als Kaufmann im Großhandel ist einfach zu schlecht bezahlt - den Ausbildungsvertrag hatte sie ihm richtig mies geredet .
Wenn ich nur nen Hauptschulabschluss hätte könnte ich ja auch nicht Arzt werden oder ?
Ich möchte platzen .
Hallo,
Über die Zeit vor Volljährigkeit des Nachwuchses zu philosphieren ist wie "über vergossene Milch" zu reden...
Hallo ,
[...]
KM verdient zu wenig um KU zu leisten , der Nebenjob auf dem Reiterhof kann nicht bewiesen werden .
[...]
In der Zeit, in der der Sohn (nachweislich) eine schulische Ausbildung absolviert ist er/ wäre er "Privilegiert"
Das bedeutet im Grunde, dass auch die KM eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat(hätte), um den mit Volljährigkeit eingetretenen Bargeldanspruch des Sohnes gegenüber BEIDEN Elternteilen mitzutragen.
Eventuell käme hier ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch (gegenüber der KM) in Frage, der aber gesondert eingefordert werden muß...
Hat die KM Ihre Einkommenssituation vollumfänglich und beleghaft offengelegt?
Servus,
[...]
Zumal er ja einen (schulischen) Abschluss hat:
Damit ist m.E. die Erstausbildung abgeschlossen...
Grüßung
Marco
rot von mir eingefügt da entscheidend...
Fett Schwarz: diese Ansicht dürfte falsch sein...
Mit abgeschlossener Ausbidung ist die/ eine abgeschlossene berufliche Ausbildung zB. in einem klassischen Ausbildungsberuf oder aber ein abgeschlossenes Erststudium gemeint.
Eine Altersgrenze kennt das Gesetz hier nicht ...
Nachtrag/ Edith:
Den Unterhaltstitel solltest Du unbedingt aus der Welt schaffen.
Fordere hierzu Deinen Soh auf, Dir die vollstreckbare Ausfertigung des Titel herauszugeben (Schriftlich per Brief und Einschreiben. Eventuell kannst Du auch die Briefmarken mit QR-Code nutzen, weil auch diese mittlerweile zur Nachverfolgung geeignet sind).
Alternativ könntest Du Deine Sohn ein Schreiben unterzeichnen lassen, in dem dieser auf eine Vollstreckung aus dem Titel verzichtet...
Dein Sohn hatte eine Kur? J nachdem, welche gesundheitlichen(?) Beeinträchtigungen vorlagen (vorliegen) können diese mildernd auf den aktuellen) Werdegang angerechnet werden...
Die aktuelle Coronasituation hilft da auch nicht wirklich weiter (und könnte Dir auch auf die Füße fallen)
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Nein KM hatte nichts nachgewiesen und auch nicht reagiert wo Papas Anwalt dann schrieb das Sohn Unterhalt haben möchte . Sohn wollte nur von Papa weiterhin Kohle sehen .
Angesprochen auf die erhöhte Erwerbsobliegenheit seitens der KM , folgte nur sie bekäme keinen anderen Job und ein Nebenjob sei ihr nicht erlaubt laut Vertrag .
Wir wissen das sie auf dem Reiterhof nebenher arbeitet ,dies kann aber nicht bewiesen werden .
Es geht ja nicht nur um die Zahlen .
Dieses Kind muss doch mal gezeigt bekommen das man nicht einfach so rumschmarotzen kann .
Sohn lach sich doch schlapp und sorry aber KM genauso .
Papa war immer engagiert und Ansprechpartner für alles und hat unterstützt wo er konnte . Es fehlte an einen Office Programm um Bewerbungen schreiben zu können - hat Sohn dann prompt bekommen - nur ein Beispiel.
Sohn und KM ruhen sich auf dem Fleiß des Papas aus ,so habe ich das Gefühl . Und es gibt keine Handhabe weil man immer dafür sorgt vor dem Gesetzt als unterhaltsberechtigt zu gelten .
Papa ist aufm Bau tätig, selbstständig, keinesfalls reich .
Hi,
habe es erst in der "Nachlese" gesehen, dass Du als TO nicht der KV bist.
Tatsächlich wäre es besser, wenn der KV hier schreiben würde ....
Mit dem Unterhaltstitel ist die Angelegenheit ungleich schwieriger anzugehen, da dieser immer wie ein Damokleschwert" über den KV schwebt, da aus diesem Titel jederzeit vollstreckt werden könnte...
Aus welcher Zeit stammt denn dieser Titel? Die in #5 genannten100% sind ja gerade mal Mindestunterhalt...
Tatsächlich sollte der KV seine (aktuelle) finanzielle Situation prüfen und mal rechnen, was an Unterhalt (aktuell) fällig wäre, wenn er seine aktuelle Einkommenssituation als Berechnungsgrundlage nimmt...
Je nachdem wieviel (mehr?) er aktuell verdient würde eine (gerichtliche) Abänderung den KV sogar schlechter stellen...
Nicht zuletzt auch deswegen, weil - zumindest eine gerichtliche - Abänderung im Regelfall einen neuen (unbefristeten) Titel in Form eines Gerichtsbeschlusses generiert...
Nichtdestotrotz sollte man irgendwie versuchen einen/ den Titel aus der Welt zu schaffen...
Eventuell hilft ja hier mal ein Anwaltsschreiben, wo alle Beteiligten in geeigneter Weise unter Verzug gesetzt werden und wo die Herausgabe des Unterhaltstitels gefordert und die beleghafte(!) geordnete Offenlegung der Einkommenssituation von Sohn und(!) KM (alles an den volljährigen Sohn gerichtet) eingefordert werden.
PS: von was lebt die KM sonst (unabhängig von den Neben(?)einkünften am Reiterhof) -H4?
GgF. könnte man ja solche Unterhaltsverweigerer beim zuständigen Amt mal melden...??? Kommt nat. auch auf das Verhältnis zur KM an, wie man da vorgeht oder umgeht...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
KM geht 30 Stunden arbeiten der Rest schwarz was sich nicht beweisen lässt.
Papa ist handlungsunfähig geworden und tieftraurig. Der Titel wurde erwirkt da war Sohn 10. Papa musste seine 2 Angestellten entlassen damit er die vollen 100% zahlen kann. Zum Mindestunterhalt gab es regelmäßige Urlaube ,Taschengeld, Ausflüge und und und .
Es gibt auch noch Tochter mit selbiger KM , welche sich auch zwei Jahre finden musste . Auch 2 mal mit bruderherz Abi begonnen und geschmissen hat nun aber mit 18 die Kurve bekommen und macht eine Ausbildung.
Ich hab das nun so verstanden , die Zeit zwischen 16 bis zur Volljährigkeit kann man eh vergessen .
Sohn geht nicht an Telefon. Ist nicht gewillt zu erzählen wie es mit diesen schlechten Noten weitergeht . Er wird übermorgen 21 Jahre.
Die unterhaltsvereinbarung welche getroffen worden ist gilt bis 31.08.2021 . Dort steht drin das nicht über einen Betrag von 275 Euro gepfändet werden kann.
Aber der Titel selbst ist nicht aus der Welt damit glaube ich .
Ich kann mich leider nicht damit abfinden das man sich das gefallen lassen muss. Ich selbst habe auch einen Sohn . Ein Jahr jünger . Selbes Fachabi erfolgreich abgeschlossen und im jetzt im zweiten Ausbildungsjahr.
Es geht wenn man möchte .
Aber Sohn will doch gar nicht . Es fehlt an einem Richter der ihm sagt das das so nicht geht und er für sich Verantwortung übernehmen muss. Die Eltern haben das versäumt . Zumindest 1 Elternteil ist das Verhalten völlig schnuppe. Als Trennungspapa hast du einfach kaum Chancen wenn geblockt wird, also was tun ?
Wenn man also vom 18. Lebensjahr ausginge obwohl schon mit 16 1.Schulabschluss gemacht , hätte Sohn nur 1. Ausbildung nicht angetreten und halt Fachabi verhauen .
Richtig . Der Rest fällt nicht ins Gewicht weil noch Minderjährig gewesen .
Also abwarten und zahlen bis Vereinbarung ausläuft und schauen was passiert und aus dem Titel dann gepfändet wird . Denn Sohn wird entweder kein Abi haben , oder wiederholen und bemüht sich eh um nichts .
Und äußert sich auch nicht .
Wäre sogar denkbar das Sohn schon seit dem Halbjahreszeugnis nicht mehr zur Schule geht und Papa nur nichts gesagt wird . Wäre nicht das erste mal .
Hallo,
gezahlten Unterhalt zurück zu fordern könnt ihr auch vergessen. Dieser gilt als verbraucht. Nur die Zukunft kann gestaltet werden.
Ihr solltet beobachten wie es weiter geht und wenn der Sohn aufgibt einfach nicht mehr zahlen und ihn in Aktion versetzen. Die KM kann z.B. den Gerichtsvollzieher gar nicht auf den Weg bringen, dass muss der Sohn machen. Dann könnt ihr immer noch zahlen.
Der KV sollte auch mal ausrechnen (überschlagsmäßig) wieviel Unterhalt er eigentlich zahlen müsste und wieviel nach dem Titel. Eine gerichtliche Abänderung, weil das Kind volljährig geworden ist sollte in aller Regel möglich sein. Das besondere ist, wenn der 21 wird ist er nicht mehr privilegiert, dann gibt es auch keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Vaters und deshalb würde ich bei einer gerichtlichen Abänderung des Titels nicht so schwarz sehen.
VG Susi
Ja , zurückfordern will niemand was . Aber auch nicht so einfach mitmachen oder machen lassen wie bisher .
Das Problem ist das weder Sohn noch Mutter noch Schwester etwas sagen würde wenn Sohn schon geschmissen hat und jetzt bereits weiß das er wiederholt oder was weiß ich .
Das war bisher immer so , es wurde sogar gelogen was den Schulbesuch angeht in der Vergangenheit . Und die Schule gibt keine Auskünfte .
Papa hat eben versucht anzurufen . Er geht nicht ran .
Erst Ende August würde er etwas sagen , wenn keine Kohle mehr kommt .
Ein Anwalt kostet immer viel Kohle , das könnte man sich echt sparen wenn diese Menschen nicht so abgebrüht wären .
Da bleibt wohl nur wieder der Weg zum Anwalt um Auskunft zu erhalten .?
Auf jeden Fall hat er mit dem Halbjahres Zeugnis aus Februar schlechtere Karten als mit seinem MSA aus 2016.
Er hat in Deutsch ne 6. in Mathe 4 - Hallo . ,! Und das beim 3. Anlauf .
Das darf einfach nicht rechtens sein . Egal und wenn Papa Millionär wäre . Das ist total assoziales Verhalten sich immerwährende bewusst unterhaltsberechtigt zu machen .
Er sagte echt , bis 27 musst du eh zahlen Papa.
Es mag viele Väter geben die das verdient haben , dieser Papa zählt wirklich nicht dazu.
Ich weiß nicht wohin mit meiner Wut .
Papa bekommt nicht gesagt, erst im Juni wenn kein Zeugnis kommt oder so . Krass ist auch ,Letzter Schultag ist der 23.06.21 das Schuljahr endet aber offiziell erst am 31.08.21 . Solang gilt er als Schüler an der FOS
Servus Unledig,
Du hast nun Deine Meinung und die Noten das Jungen hier oft genug wieder gegeben bzw. kommentiert, Wiederholungen helfen hier nicht weiter.
Die Wege zur möglichen Lösung wurden hier bereits aufgezeigt, viel mehr Möglichkeiten gibt es aus meiner Sicht nicht.
Wichtig ist eher, dass Papa anfängt, sich um diese Dinge zu kümmern und z.B. den Titel zurückfordert, ich kriege allmählich den Eindruck, dass die "Gegenseite" das alles macht, weil...sie es kann und womöglich (von Papa) auch zugelassen wird. Statt Anrufe würde ich nur noch schriftlich auf dem guten alten Postweg (mit/ohne Fristsetzung bei Forderungen/Bitten) reden wollen; wenn nötig Handeinwurf mit Zeugen oder als Einwurf-Einschreiben.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ja du hast recht .
Papa muss aktiv werden .
Er ist denen aber nicht gewachsen .
Hallo @Unledig
Aktuell könnte man - außer abwarten - eine neuerliche aktuelle Schulbescheinigung einfordern.
Und wie schon von mir und im Nachgang von @Susi64 angeregt eine persönliche Unterhaltsberechnung aufmachen, damit man ein Gefühl dafür kriegt, wo die Reise hingeht.
Mit dem Sohnemann nur noch schriftlich (z.B. Brief per Einschreiben) mit Fristsetzung kommunizieren.
Alle anderen Kanäle sind da - so zumindest meine Meinung - wirkungslos: also kein WhattsApp, keine Email und keine weiteren Anrufe.
Mit der KM braucht Ihr nicht mehr zu kommunizieren.Auch die Einkomensabfrage bezüglich der KM MUSS über den Sohne laufen.
Und falls das noch nicht gemacht wurde: Unterhalt AUSCHLIEßLICH auf das Konto des Sohnes überweisen. Keinesfalls auf ein Konto der KM (es sei denn hier gibt es ein schriftliche Vereinbarungzwischen dem KV und Sohn.
Im absoluten Ernstfall könnte sonst der volljährige Sohn behaupten, gar kein Geld (Unterhalt) vom KV erhalten zu haben.... und Unterhalt nachfordern.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo ,
Ja danke . Fühle mich gerade wieder etwas ohnmächtig . Papa hat den Anwalt kontaktiert und wird ihm das Zeugnis zeigen aus Februar und nochmal weiteres vorgehen klären .
Dieses Einfach nicht antworten macht hilflos und ohnmächtig . Sohn braucht nen Schuss vorm Bug um aus den Puschen zu kommen .
Bis dahin alles Gute und bleibt gesund
Ergänzen möchte ich nur, dass gegenüber einem volljährigen Kind in Ausbildung, sprich einem nicht privilegierten Kind keine Erwerbsobliegenheit besteht. Die KM muss also nicht Vollzeit arbeiten.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Papa ist handlungsunfähig geworden
Hallo unledig,
was meinst Du mit „handlungsunfähig“ in diesem Zusammenhang? Kann er nicht mehr arbeiten? Oder ist er krank?
Der Titel wurde erwirkt da war Sohn 10. Papa musste seine 2 Angestellten entlassen damit er die vollen 100% zahlen kann.
Wie das? Das würde ja bedeuten, dass die Angestellten mehr kosteten als sie einbrachten. Wie sieht es aktuell mit der finanziellen Situation des Vaters aus?
Handlungsunfähig in den Sinne das er damit überfordert ist mit seinem Sohn über einen Anwalt kommunizieren zu müssen . Er ist depressiv geworden .
Damals ,also vor 10 Jahren sagte der Richter , wenn sie als Selbstständiger nicht die vollen 100% zahlen können müssen sie ihre Angestellten halt kündigen oder eben noch nen Job suchen oder sich anstellen lassen .
Zudem war er im Insovensverfahren . Aufm Bau ist das eben so besonders im Winter kann es passieren das es mal nicht so läuft . Oder wenn die Rechnungen vom Auftraggeber einfach erstmal nicht bezahlt werden .
Im Moment , ist Papa halt Einzelkämpfer , also schon nen paar Jahre .Vom Einkommen kann alles bedient werden . Zwischendurch gab es einige OP s welche nicht vermeidbar waren , der Job ist halt körperlich anstrengend.
Solang Sohn Fachabi macht - angeblich - gilt er doch als privilegiert ? Oder ?
Nein, ab 21 nicht mehr, egal was er macht