Sohn bekam keinen S...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Sohn bekam keinen Studienplatz - wie nun reagieren?

 
(@bonner62)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo und guten Morgen an Euch Alle!

im Thread vom Juni diesen Jahres ging es um die Frage, wann man den Kindesunterhalt nach dem ABI einstellen kann.
Hier der Link: http://www.vatersein.de/Forum-topic-29768.html

--------------

Nur kurz die Fakten:
Leider habe ich aufgrund jahrelanger Manipulation durch die Kindesmutter, seit rund 4 Jahren keinen Kontakt mehr zu meinem Sohn.
Dieser hat im März 2015 sein Abi gemacht. Er hat mir dann erst auf meine Nachfrage hin, mitgeteilt, dass er sich für ein Studium (Jura) entschieden hat.
Der Kindesunterhalt geht unverändert weiter an seine Mutter, wo er auch noch lebt.

--------------

Nun habe ich - nach mehreren Wochen Wartezeit - endlich eine Antwort von meinem Sohn bekommen.
Er schreibt mir, dass er leider 4 Ablehnungen von Uni´s erhalten habe (Jura-Studium).
Zusätzlich schreibt er, dass er sich dann im Frühjahr erneut bewerben will.

Weiter schreibt er:
"In der Zwischenzeit versuche ich ein bisschen in andere Berufe reinzuschnuppern mit evtl ein paar Praktikas o.ä.."

Bevor ich ihn nun anschreibe, würde ich gerne mal eine Einschätzung von Euch bekommen.
Spontan fiel mir ein, dass ich sein ABI-Zeugnis noch gar nicht gesehen habe... ich weiß also noch überhaupt nicht, mit welcher Gesamtnote er sich überhaupt bewirbt und ob diese überhaupt ausreicht, um ein Jura-Studium aufnehmen zu können.

Ebenso frage ich mich, ob ich ihm nicht "ein bisschen Feuer unter´m Hintern" machen soll, denn "mit evtl. ein paar Praktikas" kann er ja nichts zu seinem Unterhalt beitragen. Ist er irgendwo nicht auch verpflichtet, selbst für seinen Unterhalt aufzukommen? Er könnte sich bis zum Frühjahr ja auch einen Job suchen, wo er etwas verdient. Das würde dann auch für mich bedeuten, dass ich seinen Unterhalt nicht wieder ein halbes Jahr weiter voll zahlen muss.

Wie seht Ihr das?

Danke und schöne Grüße,

Bonner

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2015 11:06
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

unter http://www.studis-online.de/StudInfo/studienfach.php?nr=430&what=Rechtswissenschaft findest du 51 Unis - teilweise gebührenpflichtig, wo Jura studiert werden kann.

Unter diesem http://www.studis-online.de/StudInfo/zulassungsfrei.php?fachnr=430 findest du die Unis die zulassungsfrei sind.

Teilweise kann er sich noch bewerben.

Wenn er keinen Studienplatz bekommen hat, muss er sich arbeitssuchend melden und versuchen über eine bezahlte Arbeit (z.B. Mini-Job) seinen Unterhalt selbst zu erwirtschaften. Denn es kann nur derjenige Unterhalt begehren, der außerstande ist sich selbst zu unterhalten. Da er weder eine Ausbildung macht noch ein Studienplatz erhalten hat ist er ab Oktober nicht mehr unterhaltsberechtigt.

Ziehst du eigentlich schon das volle Kindergeld vom Unterhaltsbetrag ab?
Hast du ein Schreiben vom Sohn, dass du den Unterhalt weiterhin auf Mamas Konto überweisen sollst?
Gibt es einen Titel?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2015 11:32
(@bonner62)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Sophie und danke für Deine schnelle und detaillierte Antwort.

Zu Deinen Fragen:

- der KU-Betrag wurde schon länger nicht mehr verändert. Soweit mir bekannt ist, enthält er noch den hälftigen Kindergeldbetrag, wie es ja auch in dem unten genannten Protokoll aus 2011 beschrieben ist. Gilt das noch?
- Das Schreiben bezüglich weiterer Zahlung des Unterhaltes auf Mamas Konto habe ich noch nicht von ihm. Sollte ich das unbedingt nachholen?
- Zum Titel:

Ich habe ein Protokoll des Amtsgerichtes von Ende der 90-er Jahre.
Dort steht:

"Der Antragsgegner verpflichtet sich, an die Antragstellerin für das minderjährige Kind ****  ab Januar 199* einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 349,- DM zu zahlen."

Weiterhin gibt es ein Gerichtsprotokoll aus 2011.
Dort steht:

"In Abänderung des Vergleiches vom x.x.199* verpflichtet sich der Antragsgegner an den Antragsteller (Sohn) ab dem 1.11.2011 KU in Höhe von 110% des Mindestunterhalts im Sinne des § 1612a Abs. 1 BGB jeweils nach der maßgeblichen Altersstufe abzüglich des auf das Kind entfallenen hälftigen Kindergeldes zu Händen der Kindesmutter zu zahlen."

Sollte ich ihm also jetzt mitteilen, dass es quasi nicht so einfach ist, wie er es sich vorstellt... also dass er sich nun einen Mini-Job suchen muss, um seinen Unterhalt selbst erwirtschaften zu können... und dass er ansonsten ab Oktober nicht mehr unterhaltsberechtigt ist?

Vielleicht hätte sich dadurch aber ja auch die Frage nach der weiteren Zahlung des Unterhaltes auf Mamas oder sein Konto erledigt. Oder sollte ich dennoch danach fragen?

Danke und schöne Grüße,

Bonner

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2015 11:59
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

In Deinem alten Thread hattest Du doch schon diverse Hinweise/ Gedankenanstöße erhalten - damals noch mit der Vermutung, dass Sohnemann alsbald studiert. Okay, da hast sich der Sachverhalt geändert, gut dass Du hier nachfragst.

Aber Deine Fragen zum Abzug des Kindergeldes, Empfängerkonto und wie nun mit dem Titel umzugehen ist, war doch dort ausgiebig beantwortet?!

Hattest Du ihn konkret nach seinem Konto wg Überweisung KU gefragt?!

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2015 12:09
(@bonner62)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Toto,

danke für Deine Antwort.

Wie ja geschrieben, habe ich bezüglich weiterer Überweisung des KU (auf welches Konto...) noch nicht gefragt, um keine "schlafenden Hunde" zu wecken 🙂
Es gab ja bezüglich des von der Kindesmutter vorgeschlagenen KU-Betrages die Ansicht, dass dieser zu niedrig sei und daher ggf. Nachforderungen auf mich zukommen könnten.
Aufgrund dessen würde ich jetzt auch mal die Titel-Frage eher hinten anstellen wollen, um einen eventuellen weiteren Rechtsstreit zu vermeiden (der ja auch negative Folgen für mich haben könnte).

Ich könnte meinen Sohn jedoch jetzt - im Zusammenhang mit seinem Studium oder ggf. anteiligem KU (falls er einen Mini-Job findet) - fragen, ob er damit einverstanden ist, dass ich zukünftig den KU auf sein Konto zahle.

Die Hauptfrage für mich ist aber jetzt die, ob ich ihm nun schreiben soll, dass er sich nun einen Mini-Job suchen muss, um seinen Unterhalt selbst erwirtschaften zu können... und dass er ansonsten ab Oktober nicht mehr unterhaltsberechtigt ist?

Danke und schöne Grüße,

Bonner

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2015 12:21
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Hauptfrage für mich ist aber jetzt die, ob ich ihm nun schreiben soll, dass er sich nun einen Mini-Job suchen muss, um seinen Unterhalt selbst erwirtschaften zu können... und dass er ansonsten ab Oktober nicht mehr unterhaltsberechtigt ist?

so scheint es wohl zu sein!

Die weitere Frage die Du Dir beantworten (lassen) musst und die evtl. etwas Vorlauf bedarf, ist wie Du den Titel aus der Welt schaffst.
Und nur weil Du bislang keine schlafenden Hunde wecken wolltest, werden die doch irgendwann aufwachen. Fragt sich nur, ob die dann auch beißen...  😉
Aber die Frage, auf welches Konto, muss geklärt werden. Denn wenn es blöd läuft, dann haste halt seit seinem 18. Geb. nicht mehr bezahlt, weil Mama es eingesackt hat... Kann nicht verstehen, dass Du das nicht sofort gemacht hat - eine Aussage von ihm, ja bitte weiter an Mama hätte ja gereicht
toto

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2015 15:13
(@bonner62)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo nochmal...

im oben einkopierten Satz aus dem Titel steht ja "zu Händen der Kindesmutter". Daran hatte ich mich eben gehalten und woher sollte ich wissen, dass ich das mit seinem 18. Geburtstag hätte ändern müssen?

Um ehrlich zu sein, kapiere ich das mit dem Titel immer noch nicht.
Ich hatte angenommen, es sei so, dass sich das dann eh automatisch erledigt.

Wenn er ja nun selbst für sein Einkommen sorgen muss, da er sich ja schließlich einen Job suchen kann bis zum Frühjahr, dann weiß ich nicht, welche Rolle dieser Titel überhaupt noch spielt. Ich blicke da überhaupt nicht durch (auch nicht, nachdem im letzten Thread darüber schon einiges geschrieben wurde).

Und den Titel zurückgeben... keine Ahnung, wie ich das machen soll. Mein Sohn würde garantiert meine Ex-Frau dazu befragen und die würde ihm (warum auch immer) ganz sicher dazu raten, das nicht zu tun.
Dann würde es wieder mit einem erneuten Rechtsstreit weitergehen.

Danke und Gruss,

Bonner

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2015 15:27
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nunja, ein Titel berechtigt eben, seine dort enthaltene Forderungen durchzusetzen. Notfalls mit GV. Und der fragt eben nicht mehr langwierig nach, ob die Grundlagen für die Forderung noch gegeben sind. Und wenn da nicht steht "bis zum 18. Geburtstag" oder ein anderes Datum dann kann aus dem Titel unbegrenzt vollstreckt werden. Wenn nun diese Forderung unberechtigter Weise (weilkein KU-Anspruch mehr (in dieser Höhe) besteht), dann musst Du eben dem Geld hinterherlaufen. Viel Spaß dabei! Deswegen auch immer der Ratschlag, den Titel zeitlich zu begrenzen - dann zerstört er sich quasi selbst  😉

im oben einkopierten Satz aus dem Titel steht ja "zu Händen der Kindesmutter". Daran hatte ich mich eben gehalten und woher sollte ich wissen, dass ich das mit seinem 18. Geburtstag hätte ändern müssen?

frag das einfach mal eine Juristen, ob das ausreicht, dass Du Deiner Zahlpflicht ggü. Kind auch nach dessen 18. Geb. durch Überweisung an KM nachgekommen bist.
In jedem Fall: Unwissenheit schützt vor "Strafe" nicht  😉

Dann würde es wieder mit einem erneuten Rechtsstreit weitergehen.

Ja, das kann so sein. Dann muss Du Dein Recht auf Rückgabe des Titels (damit aus ihm nicht mehr vorllstreckt werden kann) eben gerichtlich durchsetzen. Vermutlich mit sehr großen Erfolgsaussichten. Und - soweit ich das blicke - wäre für diesen mutwillig herbeigeführten Streit dann Junior auch kostentragend...

Gruß, toto, der auch nur mit einem gesunden Menschenverstand an diese juristischen Feinheiten drangeht

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2015 15:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Lieber Bonner,

ein wenig muss man die Thematik aber auch verstehen wollen.

Bis zum 18. Geburtstag ist der Unterhalt an die Mutter als gesetzliche Vertreterin zu richten.
Ab 18 ist die Mutter nicht mehr gesetzliche Vertreterin, weil das Kind volljährig ist.
Somit ist die Mutter auch nicht mehr als gesetzliche Vertreterin berechtigt den Unterhalt zu erhalten.
Wenn ein Titel bis zum 18. Geburtstag befristet ist, ist er ab dem Folgetag unwirksam.
Ist im Titel keine explizite Befristung genannt, ist er auch noch wirksam, wenn das Kind 29,47 oder 88 Jahre alt ist. Und ob er arbeitet oder nicht, ist ebenso unerheblich. Er kann aus dem Titel vollstrecken, weil er ihn hat.
Existiert ein solcher Titel, kann vollstreckt werden.
Hast Du keinen Nachweis vom KIND, dass der Unterhalt für das Kind trotz Volljährigkeit auf das Konto der Mutter zu zahlen ist, kann es den Unterhalt theoretisch noch mal einfordern.
Ab dem 18. Geburtstag ist der Unterhalt neu zu berechnen, da auch die Mutter barunterhaltspflichtig ist und das Kindergeld voll auf den zu zahlenden Unterhalt anzurechnen ist.

Fakt ist: Du hast Vogel Strauss gespielt und das wird eher Dein Nachteil als der des Kindes.

Also: Mit Kind reden, Titel fordern oder einen Verzicht unterzeichnen lassen ("Hiermit verzichte ich, Peter Müller geb. xx.yy.zzzz. auf Vollstreckung aus dem Titel vom xx.yy.zzzz gegen meinen Vater Hans Müller, geb. xx.yy.zzzz.)

Mach Deinem Sohn klar, dass Du darauf einen Anspruch hast, den Titel zu erhalten. Anderenfalls musst Du auf Herausgabe klagen und diese Rechnung zahlt ggf. er, wenn er das verliert.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2015 15:56
(@bonner62)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Lausebackesmama,

danke auch Dir für Deine detaillierte Antwort.

Die letzten beiden Sätze haben mir nun schon etwas gebracht. Ich habe meinen Sohn schon angeschrieben und ihn gebeten, mir mitzuteilen, ob sein KU - auch wie bisher - auf das Konto seiner Mutter gezahlt werden soll.
Diese Antwort warte ich nun zunächst mal ab und werde ihn dann fragen, ob er (nach nun 4 Jahren ohne Kontakt) mal zu einem pers. Gespräch bereit ist.

Dabei könnte ich ihm dann das mit dem Titel erklären und ihm ebenso erklären, dass er jetzt z.B. per Mini-Job selbst für sich sorgen muss und dass ab Oktober sein KU wegfällt.

Wenn er das pers. Treffen nicht möchte und sich (wie oft in der Vergangenheit) gar nicht meldet, werde ich ihm wieder per Email schreiben und diese beiden Dinge dann eben schriftlich erklären und ihn dabei dann auch um Rückgabe des Titels bitten.

Vielleicht sollte ich besser auch ein Beratungsgespräch beim Anwalt durchführen... Ein solches ist meist auch kostenfrei, wenn es um familienrechtliche Angelegenheiten geht.
Wenn der Anwalt dann tätig werden "muss", dann muss ich natürlich zahlen. Aber dann ist das eben so 🙂

Danke und schöne Grüße,

Bonner

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2015 16:14




(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Bonner,

Ich habe meinen Sohn schon angeschrieben und ihn gebeten, mir mitzuteilen, ob sein KU - auch wie bisher - auf das Konto seiner Mutter gezahlt werden soll.
Diese Antwort warte ich nun zunächst mal ab und werde ihn dann fragen, ob er (nach nun 4 Jahren ohne Kontakt) mal zu einem pers. Gespräch bereit ist.
....

werde ich ihm wieder per Email schreiben und diese beiden Dinge dann eben schriftlich erklären und ihn dabei dann auch um Rückgabe des Titels bitten.

Die Antwort auf deine Frage, ob der KU weiter auf das Konto der KM soll, würde ich aber schriftlich haben wollen, nicht per E-Mail oder Whats App oder sonstwie elektronisch.
Wenn er sich nicht meldet, würde ich auch die Rückgabe des Titels per richtiger Briefpost (Einschreiben Rückschein) fordern. Die modernen Kommunikationskanäle taugen nur was, wenn man belangloses austauschen will.

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2015 20:15
(@bonner62)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke Dir Krümelmonster...

Das würde ich dann gemeinsam mit der Titel-Rückforderung nochmal schriftlich in Papierform machen...

Denke ich werde in jedem Fall auch das Beratungsgespräch beim Anwalt machen - einfach zur Sicherheit und dass ich nicht noch mehr falsch mache 😉

Schöne Grüße,
imebro

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2015 20:23
(@bonner62)
Zeigt sich öfters Registriert

...nur nochmal zur Info:

Habe gestern ein Gespräch mit meiner Familien-Anwältin geführt, die mich schon seit vielen Jahren in Streitigkeiten mit meiner Ex und den Kindern begleitet.

Sie ist auch der Ansicht, dass ich jetzt, wo mein Sohn keinen Studienplatz bekommen hat, zunächst mal nicht mehr KU-Pflichtig bin.
Ebenso hat sie mir geraten, den KU daher schon ab September einzustellen... immerhin hat mein Sohn schon im März sein Abi gemacht und ich habe seit dem noch jeden Monat weitergezahlt.
Darüber hinaus hat sie mir empfohlen, meinen Sohn zu bitten, mir sein Abi-Zeugnis zu übersenden und ihm auch ein gemeinsames, persönliches Gespräch anzubieten, um mal über all die Dinge (auch Zukunft, Studium, Finanzierung etc.) in Ruhe sprechen zu können und mal wieder überhaupt Kontakt mit ihm aufnehmen zu können.

Habe das Ganze schon gestern per Einwurf-Einschreiben an ihn gesendet (auch auf Empfehlung der Anwältin) und bin nun gespannt, was passiert.

* Die Titel-Rückforderung würde ich dann machen, wenn mein Sohn sich dann im kommenden Frühjahr an mich wendet, wenn er einen Studienplatz hat und wieder Unterhalt will. Dann könnte ich ihn zunächst darum bitten, mir den Titel zurückzugeben und ihm dabei erklären, was ja hier schon geschrieben wurde *

Euch nochmals danke für Eure Hilfe  :thumbup:

Schöne Grüße,

Bonner

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2015 11:47
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

* Die Titel-Rückforderung würde ich dann machen, wenn mein Sohn sich dann im kommenden Frühjahr an mich wendet, wenn er einen Studienplatz hat und wieder Unterhalt will. Dann könnte ich ihn zunächst darum bitten, mir den Titel zurückzugeben und ihm dabei erklären, was ja hier schon geschrieben wurde *

Du hast das mit dem Titel noch nicht verstanden, oder?
Wenn Du jetzt nicht zahlst (was inhaltlich vermutlich richtig ist), aber auch keine Anstalten machst, den Titel zurückzufordern, kann Junior daraus (unberechtigterweise) pfänden!

Ich verstehe nicht, warum Du die Bitte nach Herausgabe des Titels nicht in Dein Schreiben mitverpackt hast?!

Mit Kind reden, Titel fordern oder einen Verzicht unterzeichnen lassen ("Hiermit verzichte ich, Peter Müller geb. xx.yy.zzzz. auf Vollstreckung aus dem Titel vom xx.yy.zzzz gegen meinen Vater Hans Müller, geb. xx.yy.zzzz.)

Mach Deinem Sohn klar, dass Du darauf einen Anspruch hast, den Titel zu erhalten. Anderenfalls musst Du auf Herausgabe klagen und diese Rechnung zahlt ggf. er, wenn er das verliert.

Ich drücke Dir die Daumen, dass Sohnemann (oder KM) nicht so abgezockt/ unverschämt sind und aus dem Titel pfänden lassen (in der Hoffnung Papa klagt dann nicht).

Gruß. toto

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2015 12:00
(@bonner62)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke Dir "TotoHH"...

Meine Anwältin hat mir geraten, das mit dem Titel zunächst mal zu lassen.
Sie kenne die Gesamtsituation ja seit Jahren und auch meinen Sohn sowie meine Ex-Frau.
Auch ich hätte dabei - zum jetzigen Zeitpunkt - ein ungutes Gefühl gehabt und eher vermutet, dass genau das (Titelrückforderung) Aggressionen bei der Gegenseite auslöst.

Das war der Grund... nicht Unverständnis  😉

Nochmals danke für Deine / Eure Mühe,

Bonner

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2015 10:38
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ok - Deine Einschätzung. Ich finde es aber unlogisch!

Den Unterhalt stellst Du (richtigerweise!) ein - das ist doch unmittelbar relevant für KM und Sohn, und sollte doch eigentlich die größten Agressionen auslösen.

Und wenn sie genau darauf anspringen, dann werden sie aufgrund des - in ihren Augen vorhandenen Titels - versuchen an das Geld zu kommen. Und Du hast den Ärger. Der ist nicht kleiner, als wenn Du sie jetzt schon über die Sachlage zum Titel aufgeklärt hättest.

Und wenn sie schon jetzt wissen, dass der Titel am Ende nichts mehr wert ist, dann hättest Du ihn auch zurückfordern können.

Bin gespannt, wie es weiter geht!

Gruß. toto

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2015 12:16
(@bonner62)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo "TotoHH"...

sicher hast Du Recht mit Deiner Begründung.
Ich hatte mich halt auf den Vorschlag der Anwältin verlassen, die meinte, das jetzt nicht noch zusätzlich ins Schreiben mit aufzunehmen.

Bin auch gespannt...  🙂

Danke und schöne Grüße,

Bonner

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2015 15:36
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Ich hatte mich halt auf den Vorschlag der Anwältin verlassen, die meinte, das jetzt nicht noch zusätzlich ins Schreiben mit aufzunehmen.

Deine Anwältin macht das, was viele machen. Sie kümmert sich um Folgeaufträge.

Gruß - iLike

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2015 16:01