Hallo,
ich habe nur eine (hoffentlich ) kurze Frage:
Mein Sohn studiert, ist mit seinem Bachelor fertig und "Mastert" jetzt, bzw. studiert weiter.
Mutter wieder verheiratet, 2 weitere Kinder (1 in Ausbildung, das 2. gerade mit dem Abi fertig und anschl. evtl. auch Studium)
Bisher war ich bei ca. 1250,-€ (70%ig Arbeitstelle)) nicht BaföG pflichtig. Ich verdiene seit diesem Jahr zwischen 350 und 422€ dazu (Minijob). Wird der 450€-Job mit zum BaföG gerechnet?
Rojaq24
Hallo,
beim Bafög gilt
"Ausgenommen sind steuerfreie Einkünfte (diese weiter unten), aber inklusive 450 €-Job(s)"
Der 450-Euro-Job zählt also mit. Du kannst aber die Zahlen mal in einen <a href="https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/index.php>Bafög-Rechner" </a> eingeben und sehen ob sich etwas verändert.
Mit dem 450-Euro-Job überschreitest Du zwar die Selbstbehaltsgrenze von 1300 Euro, ich gehe aber nicht davon aus, dass sich der Bafög-Anspruch wesentlich verringert.
VG Susi
Es gibt nur dann Bafög für den Master wenn der Bachelor Voraussetzung für den Master ist. Ansonsten gilt er als zweites Studium.
Mit dem 450-Euro-Job überschreitest Du zwar die Selbstbehaltsgrenze von 1300 Euro, ich gehe aber nicht davon aus, dass sich der Bafög-Anspruch wesentlich verringert.
VG Susi
Hi Susi,
Wieso verringert? Bisher hatte er ja noch keinen! Oder verstehe ich da was verkehrt?
VG
Rojaq24
Moin Rojaq,
Oder verstehe ich da was verkehrt?
Ja.
Bisher war ich bei ca. 1250,- (70%ig Arbeitstelle)) nicht BaföG pflichtig.
Bafög wird vom Bafög-Amt bezahlt.
Was Dich interessiert, ist ob Du unterhaltspflichtig bist.
Das könnte passieren, wenn Sohnemanns Bafög aufgrund Deines höheren Einkommens gekürzt wird.
Bist Du denn aktuell seitens Sohn oder Bafög-Amt angesprochen worden ?
Es gibt nur dann Bafög für den Master wenn der Bachelor Voraussetzung für den Master ist. Ansonsten gilt er als zweites Studium.
Ergänzend: Wenn es als Zweitstudium anzusehen ist, könnte es analog auch unterhaltsrechtlich als Zweitausbildung gesehen werden (und somit keine Unterhaltspflicht).
Gruß
United
Moin United,
mein Sohn hat mir das Formblatt 3 geschickt, das ich ausfüllen muss, damit er weiter studieren kann. Da wird zwar nur nach dem Gehalt des vorletzten Jahres gefragt, aber bei dem nächsten Mal kommt der 450 € zum tragen.
Er studiert Maschinenbau und will den Master machen...ist das ein Zweitstudium?
Gruß
Rojaq
Hallo,
als erstes bekommt man Bafög nur dann wenn man in der Regelstudienzeit studiert.
Wenn er den Bachelor hat, dann sind der Master 2-4 Semester je nachdem wieviele Semester der Bachelor gedauert hat. Das sind also höchstens 2 Jahre mehr.
In vielen Fällen sogar nur 3 Semester. Wenn Du weisst wo er den Master macht kann man das herausfinden.
Einen Bafög-Anspruch hat er, wenn er sofort weiter im Master studiert.
VG Susi
Hi Susi,
ja er er"Mastert" gleich nach dem Bachelor weiter.....