Sohn studiert /Vate...
 
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Sohn studiert /Vater Arbeitet + 450 € Job

 
(@rojaq24)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe nur eine (hoffentlich ) kurze Frage:

Mein Sohn studiert, ist mit seinem Bachelor fertig und "Mastert" jetzt, bzw. studiert weiter.
Mutter wieder verheiratet, 2 weitere Kinder (1 in Ausbildung, das 2. gerade mit dem Abi fertig und anschl. evtl. auch Studium)
Bisher war ich bei ca. 1250,-€ (70%ig Arbeitstelle)) nicht BaföG pflichtig. Ich verdiene seit diesem Jahr zwischen 350 und 422€ dazu (Minijob). Wird der 450€-Job mit zum BaföG gerechnet?

VG

Rojaq24

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2017 13:48
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

beim Bafög gilt
"Ausgenommen sind steuerfreie Einkünfte (diese weiter unten), aber inklusive 450 €-Job(s)"

Der 450-Euro-Job zählt also mit. Du kannst aber die Zahlen mal in einen <a href="https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/index.php>Bafög-Rechner" </a> eingeben und sehen ob sich etwas verändert.

Mit dem 450-Euro-Job überschreitest Du zwar die Selbstbehaltsgrenze von 1300 Euro, ich gehe aber nicht davon aus, dass sich der Bafög-Anspruch wesentlich verringert.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2017 15:11
(@psoidonuem)
Registriert

Es gibt nur dann Bafög für den Master wenn der Bachelor Voraussetzung für den Master ist. Ansonsten gilt er als zweites Studium.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2017 16:14
(@rojaq24)
Schon was gesagt Registriert

Mit dem 450-Euro-Job überschreitest Du zwar die Selbstbehaltsgrenze von 1300 Euro, ich gehe aber nicht davon aus, dass sich der Bafög-Anspruch wesentlich verringert.

VG Susi

Hi Susi,

Wieso verringert? Bisher hatte er ja noch keinen! Oder verstehe ich da was verkehrt?

VG
Rojaq24

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2017 16:23
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rojaq,

Oder verstehe ich da was verkehrt?

Ja.

Bisher war ich bei ca. 1250,-€ (70%ig Arbeitstelle)) nicht BaföG pflichtig.

Bafög wird vom Bafög-Amt bezahlt.

Was Dich interessiert, ist ob Du unterhaltspflichtig bist.
Das könnte passieren, wenn Sohnemanns Bafög aufgrund Deines höheren Einkommens gekürzt wird.

Bist Du denn aktuell seitens Sohn oder Bafög-Amt angesprochen worden ?

Es gibt nur dann Bafög für den Master wenn der Bachelor Voraussetzung für den Master ist. Ansonsten gilt er als zweites Studium.

Ergänzend: Wenn es als Zweitstudium anzusehen ist, könnte es analog auch unterhaltsrechtlich als Zweitausbildung gesehen werden (und somit keine Unterhaltspflicht).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2017 18:50
(@rojaq24)
Schon was gesagt Registriert

Moin United,

mein Sohn hat mir das Formblatt 3 geschickt, das ich ausfüllen muss, damit er weiter studieren kann. Da wird zwar nur nach dem Gehalt des vorletzten Jahres gefragt, aber bei dem nächsten Mal kommt der 450 € zum tragen.

Er studiert Maschinenbau und will den Master machen...ist das ein Zweitstudium?

Gruß

Rojaq

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2017 20:34
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes bekommt man Bafög nur dann wenn man in der Regelstudienzeit studiert.
Wenn er den Bachelor hat, dann sind der Master 2-4 Semester je nachdem wieviele Semester der Bachelor gedauert hat. Das sind also höchstens 2 Jahre mehr.
In vielen Fällen sogar nur 3 Semester. Wenn Du weisst wo er den Master macht kann man das herausfinden.

Einen Bafög-Anspruch hat er, wenn er sofort weiter im Master studiert.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2017 22:02
(@rojaq24)
Schon was gesagt Registriert

Hi Susi,

ja er er"Mastert" gleich nach dem Bachelor weiter.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2017 12:21