Sohn verliert Ausbi...
 
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Sohn verliert Ausbildungsplatz... Erneut KU???

 
(@papi74)
Registriert

Hallo,

so eben erreichte mich die Nachricht, dass Sohnemann fristlos seinen Ausbildungsplatz verloren hat.
Er hat für 2016 mehrere Eisen im Feuer, jedoch was passiert bis dahin? Lebt meine KU Last wieder auf?

Da die Mutter ebenfalls auf Leistung der Arge angewiesen ist, kann von der Seite was kommen?
Kurze Ratschläge wären nett...

viele Grüsse

Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2015 18:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Er ist über 18?

Warum hat er den Ausbildungsplatz verloren? Selbstverschuldet?

IMO kann er Zeitungen austragen oder Fritten braten.

Auf jeden Fall muss er sich beim JC Ausbildungssuchend melden. Dann läuft zumidnest das KG weiter. Und sie müssten eigentlich auch für den Unterhalt einspringen. Kann natürlcih dann auch sein ,dass sie Junior Beine machen und ihm alles mögliche vorschlagen und ihn in x Praktikas stecken 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2015 18:48
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Es war zumindest abzusehen das man Ihn kündigen würde. Der Dussel hat sich sehenden Augenschein in eine Ausbildung begeben, wo schon das Praktikum sehr fragwürdig war. Nun er ist 18 und meine Möglichkeiten waren begrenzt.

Übergangsjob wird schon gesucht und ich hab ihn morgen mal zum Amt geschickt.

Kann eigentlich das Amt bei mir "stänkern" weil ja die KM auch vom Amt lebt: so nach dem Motto: Herr Papi zahlen Sie mal, weil ist nun bedürftig der Gute oder ist das Amt bei mir "forderungslos"?

Was wäre der Worst Case Fall für mich?
Grüsse
Papi
(OLG Rostock)

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2015 18:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

versuchen können sie es. Ich kann dir nur von der Erfahrung meines Mannes mit seiner Großen erzählen. Sie lebt derzeit auch vom Amt, ist aber aktuell nicht ausbildungsfähig. Da kam einmal ein Schreiben vom Amt. Das hat er mit der Aussage beantwortet, dass sie die Schule abgebrochen hat, keinerlei Ausbildung nachgeht und er daher nicht zum Unterhalt verpflichtet ist. Sie aber gerne wieder unterstützt, sobald sie ihm eine Ausbildung oder den weiteren Schulebesuch nachweist. Allerdings lebt das Kind auch alleine, die dazugehörige Mutter bezieht ebenso Leistungen.

Danach kam nie wieder eine Aufforderung

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2015 19:22
(@papi74)
Registriert

Hallo,
ich danke Dir und dann schauen wir mal weiter.
viele Grüsse
Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2015 19:34
(@papi74)
Registriert

Hallo,

ich habe gerade diese Passagen gelesen:

Unterstützung durch Eltern: Eltern mit angemessenem eigenen Einkommen müssen ihr arbeitsloses Kind weiter unterstützen. So lange ein Sohn oder eine Tochter noch keine Berufsausbildung oder kein Studium beendet hat, müssen die Eltern in der Regel weiter für den Lebensunterhalt aufkommen. Wenn die Väter und Mütter nicht zahlen oder selbst bedürftig sind, können junge Menschen ohne ausreichendes eigenes Einkommen unter Umständen Arbeitslosengeld 2I vom Staat bekommen.

Arbeitslosengeld 2: Maximal können die Betroffenen als Regelsatz monatlich 347 Euro erhalten sowie zusätzlich die (anteiligen) Unterkunftskosten. Wichtig: Soweit junge Menschen keine abgeschlossene Berufsausbildung haben und unter 25 Jahre alt sind, spielen beim Arbeitslosengeld 2 die Eltern und deren Einkommen immer eine Rolle. Dies gilt auch dann, wenn die Betroffenen bereits eine eigene Wohnung haben. Auch in diesem Fall wird geprüft, ob die Eltern in der Lage sind, ihr Kind zu unterhalten.

Quelle: https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/sicher-in-die-ausbildung-starten/keine-ausbildung-und-jetzt.html

mmh... jetzt bin ich verwirrt :puzz: :puzz: :puzz:

Kann jetzt das Amt sagen: Los Paps... nun zahle mal bis Sohnemann in 09/2016 eine neue Ausbildung anfängt?!!!

Grüße

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

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Themenstarter Geschrieben : 17.11.2015 16:31
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Papi74,

die Situation ist doch die folgende:
- Anspruch auf Alg 1 dürfte nicht bestehen, da er erst mit der Lehre angefangen hat und nicht genügend Zeit vergangen ist,
- Alg 2 = H4 ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, d.h. gibt es andere Geldquellen, dann sind diese vorrangig.

Ein Unterhaltsanspruch nach Ende oder wie hier Abbruch der Ausbildung besteht nicht, aber für eine gewisse Übergangszeit:
"Das Risiko der Arbeitslosigkeit nach Abschluss oder Abbruch der Ausbildung haben nicht die unterhaltspflichtigen Eltern zu tragen. Ein Unterhaltsanspruch besteht nur für eine angemessene Übergangszeit. Was angemessen ist, ist eine Einzelfallentscheidung. (ca. 3 bis 12 Monate). OLG Nürnberg; Az.: 10 WF 4068/00 " (<a href="http://www.datentransfer24.de/unterhalt-abbruch-ausbildung.html>Quelle</a>)."

Letzlich wäre es doch so, dass in einer intakten Familie, diese auch für den Unterhalt des Kindes ohne Ausbildungsstelle aufkommen würde, selbst H4 würde hier der Bedarfsgemeinschaft unterliegen und damit wird es in vielen Fällen auch nicht gezahlt.

Sinnvoll wäre es, wenn Du Deinen Sohn bei der Wahl der Lehrstelle beräts und wenn es bezahlte Praktika/Hilfsarbeiterjobs in seinem zukünftigen Lehrbetrieb oder ähnlichen Betrieben gäbe. Vermutlich wird es aber höchstens unbezahlte/sehr gering bezahlte Praktika geben. Ob er jede Hilfsarbeitertätigkeit annehmen sollte, nur um Geld zu verdienen musst Du wissen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2015 16:52
(@Mrs_Mima)

naja,

aber rumgammeln würde ich ihn nicht lassen. Es ist einem Jung-Erwachsenen Menschen durchaus zuzutrauen, zur Sicherung seines Lebensunterhalts mit einem 450€/Job beizusteuern.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2015 17:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin papi74

Hatte das auch erlebt. Sohn hat Anspruch auf ALG2. In der Zeit ruht sein UH-Anspruch. Ich hatte das Glück, dass kein Titel existiert. Die Arge hat es anstandslos akzeptiert. Aber ich glaube, sie wollten Auskunft - scheint ein reflexartiger Mechanismus bei denen zu sein. Wenn Sohn sich zuerst bei der AfA ausbildungssuchend meldet, nerven die auch nicht.

@Susi
Also eine Übergangszeit gab es bei mir nicht, das klappte sofort. Die kenne ich auch nur für den Zeitraum zw. Schule und Ausbildung sprich Orientierungszeitraum. Von daher halte ich den Beschluss des OLG Nürnberg für 'sehr weit aus dem Fenster gelehnt' und würde den einfach gedanklich ignorieren - zumal bei der angepeilten Dauer, welche einer zweiten Orientierungsphase entspricht.
Aber:
Bei dem http://www.schweizer.eu/bibliothek/urteile/index.html?id=172 2">Beschluß des OLG's handelt es sich um eine Bestätigung des Beschlusses des Amtsgericht über die Zurückweisung des PKH-Antrages der UH-Pflichtigen. So betrachtet hat das OLG Nürnberg zwar den Mund voll genommen, aber selber nichts derartiges beschlossen. Zudem gibt es hier eventuell gesundheitl. Günde für den Ausbildungsabbruch, außerdem gibt es Versäumnisse auf Seiten der UH-Pflichtigen. M.E. stützt sich eher hierrauf besagte Übergangszeit.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2015 17:26
(@papi74)
Registriert

Hallo,

habe gerade mit Junior gesprochen. Er ist jetzt ausbildungssuchend gemeldet und mehr will das Amt bei ihm auch nicht machen.
Gemeinsam haben wir beide nun nach Jobmöglichkeiten gesucht und der ortsansässige Pizzadienst sucht einen Pizzabäcker.
Er darf auch gleich seine Unterlagen persönlich dort abgeben.

Wie gesagt, ich helfe mache und tue... aber der Jung wird 19!!!

Vielen Dank Euch

VG
Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2015 17:51